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Jahresbericht zum 31. März 2022 Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds

geralt (CC0), Pixabay
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Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Köln

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

Jahresbericht zum 31. März 2022

KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

Wertpapierkennnummer (WKN): A1H9HS
ISIN: DE000A1H9HS4
Auflegung am: 21. April 2011

 

KENNZAHLEN ZUM STICHTAG 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2021 31.03.2022
FONDSVOLUMEN (Fondsvermögen + Kredite) in Mio. EUR 287,6 283,9 271,7 262,2
Immobilien (Summe der Verkehrswerte) in Mio. EUR 242,0 235,2 236,6 223,5
Liquiditätsanlagen in Mio. EUR 37,8 42,3 28,3 34,6
Sonstige Vermögensgegenstände in Mio. EUR 13,2 10,5 11,0 8,9
Verbindlichkeiten aus Krediten in Mio. EUR -57,7 -51,6 -49,4 -49,8
Übrige Verbindlichkeiten in Mio. EUR -5,4 -4,1 -4,2 -4,8
FONDSVERMÖGEN (netto) in Mio. EUR 229,9 232,3 222,3 212,4
ANZAHL DER FONDSOBJEKTE 18 17 19 18
Immobilienquote in % 1) 105,3 101,2 106,4 105,2
Fremdkapitalquote in % 2) 23,8 21,9 20,9 22,3
Im Ausland liegende Immobilien (Anzahl) 3 2 3 3
Im Inland liegende Immobilien (Anzahl) 15 15 16 15
Ankäufe/​Übergang von Nutzen und Lasten (Anzahl) 2 2
Verkäufe/​Übergang von Nutzen und Lasten (Anzahl) 1 1
Im Erwerb befindliche Immobilien (Anzahl)
Im Verkauf befindliche Immobilien (Anzahl) 1
VERMIETUNGSQUOTE in % (Basis Jahresbruttosollmiete) 99,2 99,6 99,2 96,6
NETTOMITTELZUFLUSS/​NETTOMITTELVERÄNDERUNG in Mio. EUR 6,9 1,7 0,4 -3,4
RÜCKNAHMEPREIS/​ANTEILWERT in EUR 112,08 112,40 107,36 104,21
Ausgabepreis in EUR 114,88 115,21 110,04 106,82
Umlaufende Anteile (Stück) 2.050.924 2.067.084 2.071.029 2.038.054
Ausschüttung je Anteil in EUR 3) 2,80 1,30 0,78 0,89
Ausschüttungszeitpunkt 02.05.2019 04.05.2020 03.05.2021 02.05.2022
TOTAL EXPENSE RATIO (TER) in % 4) 0,6 0,5 0,5 0,5
BVI-RENDITE 5) seit Auflegung in % 34,5 38,4 33,7 30,7
BVI-RENDITE p.a. 5) seit Auflegung in % 3,8 3,7 3,0 2,5
BVI-RENDITE p.a. 5) im Berichtszeitraum in % 3,4 2,9 -3,4 -2,2

1) Basis Fondsvermögen (netto)
2) Fremdkapital im Verhältnis zum Immobilienvermögen
3) Ausschüttung auf das abgelaufene Geschäftsjahr
4) Basis durchschnittliches Fondsvermögens des Geschäftsjahres
5) Berechnungsverfahren BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)

HINWEIS

Beträge und Prozentangaben innerhalb des Jahresberichtes werden grundsätzlich kaufmännisch gerundet. Daraus ergeben sich möglicherweise Rundungsdifferenzen bei der Addition /​ Subtraktion dieser Werte.

TÄTIGKEITSBERICHT

Wir erstatten den vorliegenden Jahresbericht nach den Vorschriften des am 22. Juli 2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuches (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/​61/​EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds), zuletzt geändert am 1. Januar 2022 durch das Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/​1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/​1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG).

AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-PANDEMIE

Das Geschäftsjahr 2021/​2022 des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds war erneut negativ beeinträchtigt durch die COVID-19-Pandemie und durch die zu ihrer Eindämmung getroffenen behördlichen Maßnahmen. Einzelhandels- und Gastronomiemieter hatten mit einem rund 6-monatigen Lockdown und danach mit einer Vielzahl von zum Teil erheblichen Einschränkungen in Folge der Corona-Schutzmaßnahmen zu kämpfen. Angemessene Entschädigung haben die meisten Mieter dafür nicht erhalten. Hinter dem Fonds liegt eines der schwierigsten Geschäftsjahre seit seiner Auflegung.

Zuversichtlich für die Zukunft stimmt uns, dass es uns während der gesamten Phase der Pandemie gelungen ist, den traditionell sehr hohen Vermietungsstand unserer Einzelhandelsflächen zu halten. Wir haben auch unter diesen sehr schwierigen Rahmenbedingungen an Qualitätsmieter vermietet, Festmieten vereinbart und feste Laufzeiten durchsetzen können. Bei vielen Neuvermietungen konnte allerdings das bisherige Niveau der Miethöhe nicht gehalten werden. Dies hat sich neben der Reduzierung des Ertrages negativ auf die von unseren unabhängigen Bewertern festgestellten Verkehrswerte ausgewirkt. Darüber hinaus haben unsere Bewerter versucht, die Erkenntnisse über die Veränderung des Mietniveaus während der Corona-Pandemie auch bei der Bewertung der Fonds-Liegenschaften zu berücksichtigen, deren Nachvermietung erst in der Zukunft ansteht. Risiken in Ansehung der künftigen Miethöhe haben sich dementsprechend ebenfalls negativ auf die Verkehrswerte ausgewirkt. Alles zusammen hat dazu geführt, dass der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds auch im Geschäftsjahr 2021/​2022 eine negative Rendite ausweisen musste. Damit ist zugleich aber die Möglichkeit eröffnet, dass die mittel- und langfristigen Risiken in Bezug auf die Miethöhe als Spätfolge der Corona-Pandemie bei der Bewertung der Fonds-Liegenschaften bereits berücksichtigt wurden.

Weiter stimmt uns zuversichtlich, dass die behördlichen Corona-Schutzmaßnahmen nunmehr weitgehend zurückgefahren wurden, was sich entsprechend positiv auf die Mobilität der Menschen und somit auch auf die wirtschaftliche Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels und die Gastronomie auswirken sollte. Ein Blick auf die Entwicklung der innerstädtischen Passantenfrequenzen in den Jahren 2020 und 2021 zeigt, dass die Menschen stets in Folge der Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen wieder in die Innenstadt geströmt sind und sich an dem erfreut haben, was sie in all den Monaten der Einschränkungen vermisst haben.

ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK

Als Anlageziele des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds werden Investitionen in deutschen Immobilienbesitz sowie Immobilienbesitz im europäischen Ausland, daraus resultierende regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten, langfristig eine Wertsteigerung des Immobilienportfolios und daneben möglichst Kapitalerträge aus den Liquiditätsanlagen angestrebt.

Entsprechend Artikel 7 der Taxonomie-VO weisen wir darauf hin, dass die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.

Anlageschwerpunkt sind Einzelhandelsimmobilien in innerstädtischer Lage, wobei es sich oft um gemischtgenutzte Wohn-/​Geschäftshäuser handelt. Bei der Auswahl der Immobilien werden die wirtschaftlichen und standortbezogenen Chancen und Risiken in die Beurteilung einbezogen. Dabei stehen die nachhaltige Ertragskraft der Immobilie sowie, soweit möglich, die Streuung nach Standort, Größe, Nutzung und Mietern im Vordergrund der Überlegungen, sofern die Marktbedingungen dies zulassen. Bei Investitionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden die besonderen rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten sowie gegebenenfalls mögliche Veränderungen der Wechselkurse in die Entscheidungsüberlegungen einbezogen.

Der Immobilienbestand wird entsprechend den Markterfordernissen verwaltet, wobei angestrebt wird, diesen durch laufende Instandhaltung, Modernisierung und Umstrukturierung zu erhalten. Erwerb und Verwaltung des Immobilienbestandes sind auf Dauer ausgerichtet, was einen Verkauf im begründeten Einzelfall nicht ausschließt. Den Anlegern wird eine langfristige Anlage in dem Fonds empfohlen.

FONDS- UND IMMOBILIENVERMÖGEN

Das Fondsvermögen betrug am Ende des elften Geschäftsjahres zum 31. März 2022 212,4 Mio. EUR (Vorjahr: 222,3 Mio. EUR). Damit ist es gegenüber dem Vorjahr um 9,9 Mio. EUR gesunken.

Zum Ende des Geschäftsjahres waren 223,5 Mio. EUR (Vorjahr: 236,6 Mio. EUR) des Fondsvermögens in 18 Immobilien (Vorjahr: 19) angelegt. Die Objekte befinden sich an 12 Standorten (Vorjahr: 14) in Deutschland und drei Standorten im Ausland (Niederlande und Schweiz).

ANLAGEERGEBNIS

Auch das Geschäftsjahr 2021/​2022 des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds war beeinträchtigt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und durch die zu ihrer Eindämmung getroffenen Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund war das im Berichtszeitraum erwirtschaftete Fondsergebnis des Sondervermögens negativ. Der Anteilpreis zum Stichtag lag 2,37 EUR unter dem Anteilpreis des Vorjahres (Wert 31. März 2022: 104,21 EUR /​. Wert 31. März 2021: 107,36 EUR + Ausschüttung am 3. Mai 2021: 0,78 EUR je Anteil). Dies führte wiederum zu einer negativen BVI-Rendite von -2,2 % p.a. (unter Berücksichtigung einer Wiederanlage nach BVI-Methode).

In der Übersicht „Entwicklung der Renditen“ erhalten Sie einen detaillierten Einblick in die Ertragslage des Fonds. In dieser ist aufgelistet, welche Renditen in den Vermögensteilen Immobilien und Liquiditätsanlagen im Einzelnen erzielt wurden.

NETTOMITTELZUFLUSS

Im Geschäftsjahr 2021/​2022 wurden Fondsanteile im Wert von 0,4 Mio. EUR ausgegeben (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR). Im gleichen Zeitraum wurden Anteile im Wert von -3,8 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR) an den Fonds zurückgegeben. Folglich betrug der Nettomittelzufluss im Berichtsjahr -3,4 Mio. EUR (Vorjahr: +0,4 Mio. EUR).

ANTEILWERT UND ANTEILUMLAUF

Der Wert des einzelnen Fondsanteils lag zum Berichtsstichtag bei 104,21 EUR. Den Anteilwert errechnete die Kapitalverwaltungsgesellschaft in Abstimmung mit der Verwahrstelle des Immobilienfonds, der DZ BANK AG in Frankfurt am Main. Die Anzahl der umlaufenden Anteile verringerte sich im Berichtszeitraum um 32.975 Stück auf 2.038.054 Anteile.

AUSSCHÜTTUNG

Für das Geschäftsjahr 2021/​2022 wurde am 2. Mai 2022 ein Betrag von 0,89 EUR je Anteil (Vorjahr: 0,78 EUR) an die Anleger ausgeschüttet. Dies waren insgesamt 1,8 Mio. EUR.

Auf Basis des Anteilwertes zu Beginn des Geschäftsjahres 2021/​2022 ergab sich somit eine Ausschüttungsrendite in Höhe von 0,8 % (Vorjahr: 0,7 %).

Die Verwahrstelle stellt die Ausschüttungsbeträge den depotführenden Stellen der Anleger, zur Ausschüttung auf die von den Anlegern angegebenen Konten bereit bzw. überweist zum Teil direkt auf die Anlegerkonten. Bei der Wiederanlage von Ausschüttung wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sofern die Wiederanlage bis zum 30. September 2022 vorgenommen wird. Dieser Verzicht auf den Ausgabeaufschlag führt zu einem Wiederanlagerabatt von 2,5 %.

Die Ausschüttung des Vorjahres wurde zu 21,3 % zum Erwerb weiterer Anteile genutzt.

RISIKOPROFIL

Die Aachener Grundvermögen verfügt über ein Risikomanagementsystem, welches den investmentrechtlichen Anforderungen entspricht und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der Risikomanagementprozess umfasst die Komponenten Risikoidentifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Kommunikation und Dokumentation der Risiken. Zur Abbildung und Beurteilung zukünftiger Risiken und deren Auswirkungen auf das Fondsvermögen hat die Aachener Grundvermögen einen Portfoliostresstest mit verschiedenen Parametern entwickelt.

Es werden unter anderem folgende, wesentliche Risikoarten unterschieden:

Marktpreis-/​Immobilienrisiken

Über den Erwerb der Fondsanteile ist der Anleger an der Wertentwicklung der in diesem Investmentfonds befindlichen Immobilien beteiligt. Sowohl die Bewertung der Immobilie als auch die Immobilienerträge können aus vielerlei Gründen schwanken, z.B. aufgrund geänderter wirtschaftlicher, politischer oder (steuer-) rechtlicher Rahmenbedingungen, Änderungen in der Mieternachfrage, veränderter Standortqualität mit Auswirkungen auf die Vermietbarkeit (Leerstände), Wandel von Gebäudezustand und -qualität sowie aufgrund von Wertverlusten durch Baumängel oder Altlasten. Die Realisierung von Risiken kann schlimmstenfalls zum vollständigen Wertverlust einzelner Immobilien und verbleibender Forderungen Dritter führen. Einem Wertverlust von Immobilien soll durch die bewusste Ausrichtung des Immobilienportfolios mit Anlageschwerpunkt auf Einzelhandelsnutzung der Mietflächen in 1a-Lagen begegnet werden. Die Vermietungssituation, die Instandhaltungsaufwendungen, die Immobilienrendite sowie weitere Performance-Komponenten werden regelmäßig überwacht.

Liquiditätsrisiko

Immobilien können – anders als die meisten börsengehandelten Wertpapiere – nicht in allen Marktphasen jederzeit kurzfristig veräußert werden. Daher können umfangreiche Rückgabeverlangen von Fondsanteilen die Liquidität des Fonds beeinträchtigen und zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile führen. Es bestehen allerdings gesetzliche Mindesthalte- und Kündigungsfristen für die Rückgabe der Anteile. Die Liquiditätssituation des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds kann derzeit als ausgewogen bezeichnet werden.

Adressenausfallrisiko

Ausfälle von Mietern und sonstigen Geschäftspartnern beispielsweise aufgrund von Bonitätsverschlechterungen, Insolvenzen oder gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie oder anderer politischer Ziele können zu erheblichen Reduzierungen von Erträgen und Verlusten führen. Mit seinem Anlageschwerpunkt auf innerstädtische Einzelhandelsimmobilien in Deutschland unterliegen die Mieter und die Mieten des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds einem spezifischen Branchenrisiko. Dieses Risiko war durch Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sehr deutlich gestiegen, da das klassische innerstädtische Leben mit Einzelhandel, Gastronomie und Freizeitangeboten einer der am stärksten betroffenen Bereiche war.

Dem Adressenausfallrisiko wird grundsätzlich durch die Verwaltung der Immobilien, wie z.B. – soweit bei der Einzelhandelsvermietung überhaupt möglich – die Verhinderung der Abhängigkeit von einzelnen Mietern, die Durchführung von Bonitätsprüfungen sowie die Überwachung der Kautionsleistungen vorgebeugt. Jedoch kann auch bei sorgfältiger Auswahl von Mietern und Geschäftspartnern nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Ausfall eintreten. Ein Ausfallrisiko besteht ferner bezüglich der Bankguthaben des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds. Im Fall einer Risikoverwirklichung kann ein vollständiger Ausfall der Forderung eintreten. Diesem Risiko wird durch die regelmäßige Bonitätsüberwachung der Kontrahenten sowie einer Diversifikation der Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten begegnet.

Zinsänderungsrisiko

Marktbedingte Schwankungen der Zinssätze können das Fremdfinanzierungsniveau für Immobilien deutlich erhöhen oder sich bei der Anlage der Liquiditätsreserven auswirken und damit die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen. Bei Abschluss neuer oder Prolongation bestehender Fremdfinanzierungen wird neben der aktuellen Zinshöhe je Laufzeit und der Investitionsstrategie insbesondere auf das Gesamtbild der Zinsfestschreibung geachtet. Die Anlage der Liquidität erfolgt unter Berücksichtigung der laufenden Marktentwicklung, im Rahmen von Höchstgrenzen für die Anlage bei dem jeweiligen Kreditinstitut und – in Abhängigkeit von der Marktlage – mit unterschiedlichen Laufzeiten.

Negativzinsrisiko

Liquide Mittel des Sondervermögens werden bei der Verwahrstelle und anderen Banken für Rechnung des Fonds angelegt. Abhängig insbesondere von der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben einer negativen Verzinsung unterliegen. Dies ist aktuell der Fall.

Inflations- und Deflationsrisiko

Inflation und Deflation beinhalten ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Sondervermögens liegen. Deflation kann dazu führen, dass Mieten und damit auch die Verkehrswerte der Fondsimmobilien deutlich sinken.

Währungsrisiko

Sofern Immobilien des Sondervermögens in anderer Währung als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens. Zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos werden Immobilieninvestitionen grundsätzlich durch Fremdkapitalaufnahme möglichst hoch in derselben Währung finanziert (Natural Hedge).

Operationelles Risiko

Die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren und Systemen oder das Auftreten von negativen externen Ereignissen können mittelbare Auswirkungen auf die Erträge von Fonds haben. Gleiches gilt bei entsprechendem Fehlverhalten von Menschen, sei es mit oder ohne Absicht. Im Berichtszeitraum sind keine nennenswerten operationellen Risiken in Bezug auf den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds eingetreten.

Schlüsselpersonenrisiko

Sondervermögen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Erfolg in der Vergangenheit muss aber kein Garant für die Zukunft sein. Auch kann sich die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

Nachhaltigkeitsrisiko

In Zeiten von Klimawandel, Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch bekommt die Forderung nach einem Umdenken von Gesellschaft und Wirtschaft ein immer stärkeres politisches Gewicht. Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird zunehmend Leitbild für politisches, wirtschaftliches und ökologisches Handeln. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Politik, Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei keine eigene Risikoart, sondern wirken als Treiber für andere Risikoarten. Sie können sich negativ auf die Ertrags- u. Vermietungssituation, die Kostenstrukturen, die Rentabilität, die Immobilienwerte, die Liquidität oder die Reputation auswirken. Die politischen Maßnahmen der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft können zu einer Verteuerung von fossilen und anderen Energieträgern, steigenden steuerlichen Belastungen und hohen Investitionskosten für die energetische Sanierung von Gebäuden und Anlagen führen.

AUSBLICK

Die COVID-19-Pandemie dauert an. Mindestens ihre Nachwehen werden auch weiterhin eine Belastung für die Gesellschaft und die Wirtschaft darstellen. Ob es in Folge ggf. neuer Virusvarianten erneut zu behördlichen Corona-Schutzmaßnahmen und damit vor allem auch Einschränkungen im Bereich des innerstädtischen Einzelhandels und die Gastronomie kommen wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden.

Nach einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 in Folge der COVID-19-Pandemie präsentierte sich die wirtschaftliche Lage im Jahr 2021 deutlich positiver. Die Prognosen führender Ökonomen und Wirtschaftsforscher gingen bis zum Beginn des Ukraine-Krieges auch für das Jahr 2022 von einer weiteren deutlichen Erholung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland und Europa aus.

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursacht unbeschreibliches menschliches Leid, zerstört, was die Menschen in der Ukraine in Jahrzehnten erschaffen haben und wirkt auch auf Deutschland. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es ein ähnlich einschneidendes Ereignis wie der Beginn der COVID-19-Pandemie vor zwei Jahren. Die Verbraucherstimmung und auch der ifo-Geschäftsklimaindex trübten sich im April massiv ein. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet zum 31. März 2022 in seiner aktuellen Konjunkturprognose für die Jahre 2022 und 2023 nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Deutschland von 1,8 % in 2022 und 3,6 % in 2023. In der Prognose unterstellt der Sachverständigenrat, dass die Energiepreise im Prognosezeitraum erhöht bleiben, es jedoch nicht zu einem Stopp russischer Energielieferungen kommt. Der Sachverständigenrat erwartet für Deutschland Inflationsraten von ca. 6 % in den Jahren 2022 und 2023. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die große Abhängigkeit von russischen Energielieferungen das erhebliche Risiko einer geringeren Wirtschaftsleistung bis hin zu einer Rezession bei gleichzeitig deutlich höheren Inflationsraten birgt.

Die in Folge des Ukraine-Krieges von einem Großteil der Weltgemeinschaft verhängten Sanktionen werden sich auf die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Energieversorgung Deutschlands und ganz Europas auswirken. Der Fonds ist nicht in Russland, der Ukraine oder in angrenzenden osteuropäischen Ländern investiert, daher ist ein unmittelbares Risiko für den Immobilienbesitz des Fonds zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar. Grundsätzlich ist aber von hohen Preisen für die Energieversorgung und somit von einem Anstieg der Bewirtschaftungs- und Mietnebenkosten auszugehen. Die Gefahr einer eingeschränkten Energieversorgung Deutschlands aufgrund des Ukraine-Krieges ist nicht auszuschließen. Ein Ausfall der Versorgung könnte unter Umständen zu Mietminderungen führen. Allerdings sind aufgrund des Endes der Heizperiode 2021/​2022 und den aktuell vorhandenen Reserven nach heutiger Einschätzung kurzfristig keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Entwicklung ist aber weiterhin dynamisch. Daher können Aussagen über unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Fonds aktuell nicht zuverlässig getroffen werden.

Die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft und die ggf. daraus resultierenden Implikationen auf das Immobilien-Portfolio des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds sind daher weiter sehr aufmerksam zu beobachten. Zumindest in der Vergangenheit hat sich aber die Anlageklasse „Immobilien“ gerade in Zeiten großer Unsicherheiten und Krisen langfristig betrachtet als ein sehr gutes Investment erwiesen.

IMMOBILIENTRANSAKTIONEN

Für das Sondervermögen wurde im Geschäftsjahr 2021/​2022 keine immobilie hinzuerworben.

VERÄUSSERUNG

Im Geschäftsjahr wurde eine Immobilie des Sondervermögens veräußert, eine weitere befand sich zum Stichtag in der Veräußerung. Grundsätzlich wird eine Immobilie nur dann verkauft, wenn sie nicht mehr in das auf innerstädtische 1a-Einzelhandelslagen ausgerichtete Immobilienportfolio passt.

KREFELD,

RHEINSTRASSE 121

Der Kaufvertrag zum Verkauf der Immobilie in Krefeld, Rheinstraße 121, wurde am 12. Oktober 2021 notariell beurkundet. Nach Eingang des vollständigen Kaufpreises gingen am 1. Dezember 2021 Nutzen und Lasten vereinbarungsgemäß auf die Erwerberin über.

Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds ist nunmehr am Standort Krefeld nicht mehr vertreten.

Es konnte ein Verkaufspreis erzielt werden, der über dem zuletzt festgestellten Verkehrswert lag.

IN DER VERÄUSSERUNG BEFINDLICH

AUGSBURG,

MORITZPLATZ 7/​BÜRGERMEISTER-FISCHER-STRASSE

Der Verkauf der Immobilie in Augsburg, Moritzplatz 7/​Bürgermeister-Fischer-Straße 5, wurde am 28. Juli 2021 notariell beurkundet. Die Immobilie konnte zu einem Kaufpreis über dem im Juli 2021 zuletzt festgestellten Verkehrswert veräußert werden. Der Übergang von Nutzen und Lasten auf die Erwerberin wird nach dem Eingang des vollständigen Kaufpreises erfolgen. Nach dem Verkauf ist der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds am Standort Augsburg nicht mehr vertreten.

VERMIETUNGSSITUATION

Der Vermietungsstand lag am Stichtag 31. März 2022 bei 96,6 %.

Wie in den vergangenen Jahren wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Immobilien umgebaut, modernisiert und instand gehalten. Das soll sicherstellen, dass sie auch künftig gut auf dem Vermietungsmarkt platziert werden können.

Wesentliche Neuvermietungen, Vertragsverlängerungen und Nachträge zu bestehenden Mietverträgen erfolgten für die nachfolgenden Immobilien:

BERLIN,

NEUE SCHÖNHAUSER STRASSE 10/​ ROSENTHALER STRASSE 46-47

Der Büromieter im vierten Obergeschoss hat von seinem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Damit hat die Psychologicum Berlin IMG Gesellschaft, eine Gemeinschaftspraxis für Coaching und Therapieleistungen, den Mietvertrag für die rund 217 m2 großen Flächen um fünf Jahre bis Ende November 2027 verlängert.

KÖLN,

APOSTELNSTRASSE 15-17

Nachmieter der Rechtsanwälte ist der bisherige Untermieter der Kanzlei, die Agentur Liftstar Marketing, die die (Treppen-)Liftprodukte der Unternehmensgruppe Liftstar vermarktet. Für die knapp 970 m2 großen Büroflächen wurde ein Mietvertrag mit einjähriger Festlaufzeit bis Jahresende 2022 sowie einem Optionsrecht auf Verlängerung um fünf Jahre geschlossen.

ROSTOCK,

KRÖPELINER STRASSE 57

Nachdem Hallhuber aus dem im Juli 2020 eröffneten Schutzschirmverfahren im März 2021 in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingetreten war, wurde ein Nachtrag zur Fortführung des Mietvertrags geschlossen. Damit ist Hallhuber seit dem 8. März 2021 wieder zur Zahlung der vollen Miethöhe für die Nutzung der 424 m2 großen Räumlichkeiten im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss verpflichtet. Für die Zeit der behördlich angeordneten Schließungen während der Lockdowns wurde Hallhuber die Miete um die Hälfte erlassen.

Der Mietvertrag läuft regulär noch bis Januar 2028 mit Optionsrecht auf Verlängerung um weitere fünf Jahre.

KREDITE UND WÄHRUNGSPOSITIONEN

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

ÜBERSICHT KREDITE KREDITVOLUMEN
(DIREKT)
TEUR
IN % DES
VERKEHRSWERTES
ALLER IMMOBILIEN
EURO-Kredite (Ausland) 44.000 19,7
CHF-Kredite 5.844 2,6
GESAMT 49.844 22,3

KREDITVOLUMINA NACH LAUFZEIT DER ZINSFESTSCHREIBUNG (RESTLAUFZEIT) IN % DES VERKEHRSWERTES ALLER IMMOBILIEN

Unter 1 Jahr 5,6
1 – 2 Jahre 13,4
2 – 5 Jahre 3,4
5 – 10 Jahre
Über 10 Jahre

 

ÜBERSICHT WÄHRUNGSPOSITIONEN OFFENE WÄHRUNGSPOSITIONEN ZUM BERICHTSSTICHTAG
TEUR
IN % DES
FONDSVERMÖGENS (NETTO)
PRO WÄHRUNGSRAUM
CHF 842 0,4
GESAMT 842 0,4

 

Devisenkurs 31. März 2022 1 EUR = 1,0267 CHF

VERGLEICHENDE ÜBERSICHT

ENTWICKLUNG DER RENDITEN

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

RENDITEKENNZAHLEN IN % 31.03.2019 31.03.2020 31.03.2021 31.03.2022
I. IMMOBILIEN
Bruttoertrag 1) 4,8 4,9 4,7 4,9
Bewirtschaftungsaufwand 1) -0,8 -0,6 -1,8 -1,3
Nettoertrag 1) 4,0 4,3 2,9 3,6
Wertänderungen 1) -0,1 1,8 -5,2 -3,6
Ausländische Ertragsteuern 1) -0,2 -0,2 0,1 -0,9
Ausländische latente Steuern 1) 0,3 0,0 0,0 0,0
Ergebnis vor Darlehensaufwand 1) 4,0 5,9 -2,2 -0,9
Ergebnis nach Darlehensaufwand 2) 4,7 6,9 -3,3 -1,5
Währungsänderung 2) 0,0 -0,8 0,0 0,0
GESAMTERGEBNIS 2) 3) 4,7 6,1 -3,3 -1,5
II. LIQUIDITÄT 4) -0,1 -0,3 -0,3 -0,4
III. ERGEBNIS GESAMTER FONDS vor Fondskosten 5) 3,9 5,1 -2,9 -1,4
ERGEBNIS GESAMTER FONDS nach Fondskosten (BVI-Methode) 6) 3,4 2,9 -3,4 -2,2

1) Bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.
2) Bezogen auf das gesamte durchschnittliche eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.
3) Das realisierte Ergebnis aus dem Verkauf von Immobilien wird gemäß Branchenstandard nicht in den Teilrenditen der Immobilien dargestellt. Im „Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode)“ sind auch Verkaufseffekte vollständig berücksichtigt.
4) Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.
5) Bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.
6) Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der „time weighted rate of return“-Methode. Diese international anerkannte Standardmethode ermöglicht eine einfache, nachvollziehbare und exakte Berechnung. Die Wertentwicklung der Anlage ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen zu Beginn des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So ist die Vergleichbarkeit der Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds sichergestellt. Die Wertentwicklung wird auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte berechnet. Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds ist gemäß § 10 des InvStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sich nach den Anlagebedingungen nur steuerbegünstigte, institutionelle Anleger beteiligen dürfen, die gemeinnützige, mildtätige etc. Zwecke verfolgen.

HINWEIS

Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft.

Wert und Rendite einer Anlage im Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.

RENDITEN

NACH LÄNDERN

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

RENDITEKENNZAHLEN IN % DEUTSCHLAND NIEDERLANDE SCHWEIZ GESAMT
I. IMMOBILIEN
Bruttoertrag 1) 5,4 3,2 3,5 4,9
Bewirtschaftungsaufwand 1) -1,6 -0,1 -1,2 -1,3
Nettoertrag 1) 3,8 3,1 2,3 3,6
Wertänderungen 1) -2,4 -8,5 -1,6 -3,6
Ausländische Ertragsteuern 1) 0,0 -4,2 0,0 -0,9
Ausländische latente Steuern 1) 0,0 0,0 0,0 0,0
Ergebnis vor Darlehensaufwand 1) 1,4 -9,5 0,7 -0,9
Ergebnis nach Darlehensaufwand 2) 1,4 -31,6 -16,2 -1,5
Währungsänderung 2) 0,0 0,0 10,7 0,0
GESAMTERGEBNIS 2) 1,4 -31,6 -5,5 -1,5
II. LIQUIDITÄT 3) -0,4
III. ERGEBNIS GESAMTER FONDS vor Fondskosten 4) -1,4
ERGEBNIS GESAMTER FONDS nach Fondskosten (BVI-Methode) 5) -2,2

1) Bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Geschäftsjahres.
2) Bezogen auf das durchschnittliche eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Geschäftsjahres.
3) Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des Geschäftsjahres.
4) Bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen des Geschäftsjahres.
5) Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der „time weighted rate of return“-Methode. Diese international anerkannte Standardmethode ermöglicht eine einfache, nachvollziehbare und exakte Berechnung. Die Wertentwicklung der Anlage ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen zu Beginn des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So ist die Vergleichbarkeit der Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds sichergestellt. Die Wertentwicklung wird auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte berechnet. Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds ist gemäß § 10 des InvStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sich nach den Anlagebedingungen nur steuerbegünstigte, institutionelle Anleger beteiligen dürfen, die gemeinnützige, mildtätige etc. Zwecke verfolgen.

HINWEIS

Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft.

Wert und Rendite einer Anlage im Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.

KAPITALINFORMATIONEN

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

KAPITALINFORMATIONEN (DURCHSCHNITTSZAHLEN IN TEUR) 1)
NACH REGIONEN IN DEUTSCHLAND REGION RHEIN-MAIN REGION RHEIN-RUHR 2) WEITERE DEUTSCHE GROSSRÄUME 3) SONSTIGE STÄDTE/​
REGIONEN IN DEUTSCHLAND
DEUTSCHLAND GESAMT
Direkt gehaltene Immobilien 3.603 38.926 25.785 113.436 181.750
Liquidität 52.286
Kreditvolumen 44.000
Fondsvermögen (netto) 224.951

 

NACH LÄNDERN DEUTSCHLAND NIEDERLANDE SCHWEIZ GESAMT
Direkt gehaltene Immobilien 181.750 48.186 6.242 236.178
Liquidität 29.507
Kreditvolumen 49.621
Fondsvermögen (netto) 215.867

1) Anhand von 13 Monatsendwerten berechnete Durchschnittszahlen
2) Ausschließlich: Köln
3) Ausschließlich: Berlin

INFORMATIONEN ZU WERTÄNDERUNGEN 1)

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

NACH REGIONEN IN DEUTSCHLAND REGION RHEIN-MAIN
TEUR
REGION RHEIN-RUHR 2)
TEUR
WEITERE DEUTSCHE GROSSRÄUME 3)
TEUR
SONSTIGE STÄDTE/​ REGIONEN IN DEUTSCHLAND
TEUR
DEUTSCHLAND GESAMT
TEUR
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio 4) 3.625 31.725 27.125 110.875 173.350
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 5) (Gutachten 1) 180 1.346 1.165 6.002 8.694
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 5) (Gutachten 2) 180 1.403 1.186 6.057 8.827
Positive Wertänderungen laut Gutachten 6) 50 175 1.625 2.505 4.355
Sonstige positive Wertänderungen 7) 0 0 0 660 660
Negative Wertänderungen laut Gutachten 6) 0 -3.950 -125 -3.905 -7.980
Sonstige negative Wertänderungen 7) -35 -379 -28 -979 -1.419
WERTÄNDERUNGEN LAUT GUTACHTEN INSGESAMT 8) 50 -3.775 1.500 -1.400 -3.625
SONSTIGE WERTÄNDERUNGEN INSGESAMT 9) -35 -379 -28 -319 -759

 

NACH LÄNDERN DEUTSCHLAND
TEUR
NIEDERLANDE
TEUR
SCHWEIZ
TEUR
GESAMT
TEUR
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio 4) 173.350 44.150 5.797 223.297
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 5) (Gutachten Nr. 1) 8.694 1.740 233 10.668
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 5) (Gutachten Nr. 2) 8.827 1.699 237 10.763
Positive Wertänderungen laut Gutachten 6) 4.355 25 0 4.380
Sonstige positive Wertänderungen 7) 660 0 0 660
Negative Wertänderungen laut Gutachten 6) -7.980 -3.850 -48 -11.878
Sonstige negative Wertänderungen 7) -1.419 -250 -48 -1.717
WERTÄNDERUNGEN LAUT GUTACHTEN INSGESAMT 8) -3.625 -3.825 -48 -7.498
SONSTIGE WERTÄNDERUNGEN INSGESAMT 9) -759 -250 -48 -1.057

1) Die Daten sind stichtagsbezogen und in absoluten Zahlen angegeben. Es sind nur Daten von Immobilien eingeflossen, die sich zum Berichtsstichtag noch im Fondsvermögen befanden.
2) Ausschließlich: Köln
3) Ausschließlich: Berlin
4) In der Position „Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio“ sind die zum Berichtsstichtag aktuellen Verkehrswerte berücksichtigt. Die Immobilien werden gemäß § 249 KAGB turnusmäßig alle drei Monate von mindestens zwei externen Bewertern unabhängig voneinander bewertet. Die Immobilien sind zum Stichtag mit dem arithmetischen Mittelwert aus den beiden Verkehrswerten in das Fondsvermögen eingestellt. Der Verkehrswert der Immobilie in der Schweiz wird zum historischen Devisenkurs bei Ankauf umgerechnet, so dass Wertänderungen durch Währungsänderungen an dieser Stelle nicht dargestellt werden.
5) Die Position „Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio“ bezeichnet die Summe der in den Verkehrswertgutachten für die einzelnen Immobilien angegebenen Roherträge.
6) In die Positionen „Positive/​Negative Wertänderungen laut Gutachten“ wurden nur Änderungen in der laufenden Bewertung einbezogen.
7) In die Positionen „Sonstige positive/​negative Wertänderungen“ werden sämtliche Änderungen im Buchwert der Immobilien aufgenommen, die nicht auf der laufenden Bewertung beruhen, wie z.B. Wertsteigerungen aufgrund Baufortschritts bei im Bau befindlichen Immobilien.
8) In die Positionen „Wertänderungen laut Gutachten insgesamt“ wurden nur Änderungen in der laufenden Bewertung einbezogen. Die Position „Wertänderungen laut Gutachten insgesamt“ bezeichnet die positive oder negative Wertänderung, die im Portfolio bei Gesamtbetrachtung aller Auf- und Abwertungen im Berichtszeitraum entstanden ist.
9) Die Position „Sonstige Wertänderungen insgesamt“ bezeichnet die positive oder negative Wertänderung, die im Portfolio bei Gesamtbetrachtung aller „Sonstigen positiven/​negativen Wertänderungen“ im Berichtszeitraum entstanden ist.

VERMIETUNGSINFORMATIONEN

NACH REGIONEN IN DEUTSCHLAND

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

NUTZUNGSARTEN NACH JAHRESMIETERTRAG IN % REGION RHEIN-MAIN REGION RHEIN-RUHR1) WEITERE DEUTSCHE GROSSRÄUME 2) SONSTIGE STÄDTE/​ REGIONEN IN DEUTSCHLAND DEUTSCHLAND GESAMT
Handel/​Gastronomie 100,0 80,6 49,3 85,2 80,5
Büro/​Praxis 0,0 15,9 38,0 6,5 11,6
Wohnen 0,0 2,2 10,7 1,7 2,8
Stellplätze 0,0 0,0 0,0 2,4 1,7
Andere 0,0 1,3 2,0 4,2 3,4
LEERSTAND IN % (STICHTAGSBEZOGEN)
Handel/​Gastronomie 0,0 0,0 0,0 0,2 0,1
Büro/​Praxis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Wohnen 0,0 1,0 0,0 0,5 0,5
Stellplätze 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Andere 0,0 0,0 0,7 0,3 0,3
Vermietungsquote in % (stichtagsbezogen) 100,0 99,0 99,3 99,0 99,1
RESTLAUFZEIT DER MIETVERTRÄGE IN %
unbefristet 0,0 1,3 11,1 2,7 3,5
2022 0,0 64,6 6,4 0,1 10,0
2023 0,0 2,4 25,7 0,3 3,7
2024 100,0 18,8 18,4 6,2 11,3
2025 0,0 11,4 17,4 19,8 17,9
2026 0,0 1,5 5,0 4,0 3,7
2027 0,0 0,0 13,4 6,4 6,2
2028 0,0 0,0 0,0 18,5 13,2
2029 0,0 0,0 2,6 21,3 15,6
2030 0,0 0,0 0,0 20,7 14,9
2032+ 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

1) Im Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds: Köln
2) Ausschließlich: Berlin

VERMIETUNGSINFORMATIONEN

NACH LÄNDERN

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

NUTZUNGSARTEN NACH JAHRESMIETERTRAG IN % DEUTSCHLAND NIEDERLANDE SCHWEIZ GESAMT
Handel/​Gastronomie 80,5 99,2 73,9 83,8
Büro/​Praxis 11,6 0,0 26,1 9,7
Wohnen 2,8 0,0 0,0 2,2
Stellplätze 1,7 0,0 0,0 1,4
Andere 3,4 0,8 0,0 2,9
LEERSTAND IN % (STICHTAGSBEZOGEN)
Handel/​Gastronomie 0,1 14,6 0,0 2,5
Büro/​Praxis 0,0 0,0 7,4 0,1
Wohnen 0,5 0,0 0,0 0,4
Stellplätze 0,0 0,0 0,0 0,0
Andere 0,3 5,0 0,0 0,4
Vermietungsquote in % (stichtagsbezogen) 99,1 84,6 92,6 96,6
RESTLAUFZEIT DER MIETVERTRÄGE IN %
unbefristet 3,5 0,0 16,0 3,2
2022 10,0 0,0 0,0 8,2
2023 3,7 0,0 0,0 3,0
2024 11,3 0,0 3,9 9,3
2025 17,9 0,0 0,0 14,7
2026 3,7 0,0 0,0 3,0
2027 6,2 0,0 0,0 5,1
2028 13,2 0,0 0,0 10,8
2029 15,6 0,0 80,1 14,3
2030 14,9 0,0 0,0 12,2
2032+ 0,0 100,0 0,0 16,2

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN VERMIETUNGSINFORMATIONEN

Grundstücke im Zustand der Bebauung sowie Flächen in Sanierung werden generell nicht in die Berechnungen einbezogen. Die weiteren Angaben sowie die Anzahl der Immobilien orientieren sich am Immobilienverzeichnis.

NUTZUNGSARTEN

Die Jahresmieterträge pro Nutzungsart werden in Prozent der Jahresnettosollmiete angegeben. Die Quoten pro Nutzungsart sind jeweils bezogen auf die gesamte Jahresnettosollmiete in der einzelnen Region. Die Jahresnettosollmiete errechnet sich wie folgt: Die vertraglich vereinbarten Mieten aus allen zum Berichtsstichtag vermieteten Immobilien werden auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet. Bei leerstehenden Immobilien wird entweder die letzte Mietsollstellung an den letzten Mieter vor Beginn des Leerstandes auf das Geschäftsjahr hochgerechnet oder die für leerstehende Flächen in einem Verkehrswertgutachten als nachhaltig erzielbar eingeschätzte Jahresmiete berücksichtigt.

LEERSTAND/​VERMIETUNGSQUOTE

Die Angabe von Leerstandsquoten wird auf der Basis der Jahresbruttosollmiete, d.h. inklusive aller Mietnebenkosten berechnet.

Die Leerstände werden in Prozent der Jahresbruttosollmiete, aufgeliedert nach Regionen und Nutzungsarten, angegeben. Die Jahresbruttosollmiete errechnet sich wie folgt: die vertraglich vereinbarten Mieten inklusive aller Mietnebenkosten aus allen zum Berichtsstichtag vermieteten Immobilien werden auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet. Bei leerstehenden Immobilien wird entweder die letzte Mietsollstellung an den letzten Mieter vor Beginn des Leerstandes auf das Geschäftsjahr hochgerechnet oder es wird die gutachterliche Bewertungsmiete angesetzt. Hinzu addiert werden die vor dem Leerstand vertraglich umgelegten Mietnebenkosten. Eventuell berechnete Umsatzsteuer wird nicht in die Bruttosollmiete einbezogen. Ferner wird eine Vermietungsquote in Prozent angegeben. Die Vermietungsquote und die Leerstandsquoten sind bezogen auf die Jahresbruttosollmieten der gesamten Immobilien in der einzelnen Region. Die in der Spalte „Gesamt“ genannten Zahlen beziehen sich auf die Jahresbruttosollmiete des gesamten Immobilienportfolios.

RESTLAUFZEIT DER MIETVERTRÄGE

Die Angaben zur Restlaufzeit der Mietverträge erfolgen in Prozent der gesamten Jahresnettovertragsmieten. Optionen zur Mietvertragsverlängerung gelten – bis zur konkreten Ausübung – als nicht wahrgenommen.

ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS

vom 1. April 2021 bis 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS

EUR EUR
I. WERT DES SONDERVERMÖGENS AM BEGINN DES GESCHÄFTSJAHRES 222.337.931,17
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr -1.607.816,34
a) Ausschüttung lt. Jahresbericht des Vorjahres -1.615.402,62
b) Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungsstichtag ausgegebene bzw. zurückgenommene Anteile 7.586,28
2. Mittelzufluss (netto) -3.480.438,57
a) Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 360.053,17
b) Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -3.840.491,74
3. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 120.504,50
3a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten
davon bei Immobilien -1.790.714,30
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften 0,00
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 1) -3.193.234,08
davon nicht realisierte Gewinne 2) 6.811.877,08
davon nicht realisierte Verluste 2) -14.386.244,91
II. WERT DES SONDERVERMÖGENS AM ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES 212.386.232,38

1) Die Zusammensetzung der Position „Ergebnis des Geschäftsjahres“ wird in der Ertrags- und Aufwandsrechnung erläutert.
2) Die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/​Verluste ergibt sich bei den Immobilien aus Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Ebenfalls sind hier nicht realisierte Währungskursänderungen in Höhe von 66.210,61 EUR enthalten. Darin ist ebenfalls ein negativer Korrekturposten für die kumulierte Abschreibung auf die Anschaffungs- und Herstellungkosten der im Geschäftsjahr veräußerten Immobilie(n) in Höhe von -791.714,10 EUR enthalten.

VERMÖGENSÜBERSICHT

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

EUR EUR ANTEIL AM
FONDSVERMÖGEN
IN %
A. VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
I. IMMOBILIEN
(siehe Vermögensaufstellung Teil I)
1. Geschäftsgrundstücke 217.064.415,12 102,2
davon in Fremdwährung 1) 6.014.415,12
2. gemischtgenutzte Grundstücke 6.450.000,00 3,0
davon in Fremdwährung 1) 0,00
ZWISCHENSUMME 223.514.415,12 105,2
insgesamt in Fremdwährung 1) 6.014.415,12
II. LIQUIDITÄTSANLAGEN
Bankguthaben 34.589.860,19 16,3
davon in Fremdwährung 1) 316.561,21
ZWISCHENSUMME 34.589.860,19 16,3
insgesamt in Fremdwährung 1) 316.561,21
III. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
(siehe Vermögensaufstellung Teil III)
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 1.983.401,34
davon in Fremdwährung 1) 6.669,63
2. Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien 6.519.996,96
(siehe Vermögensaufstellung Teil II)
davon in Fremdwährung 1) 413.472,28
3. Andere 382.129,11
davon in Fremdwährung 1) 9.929,89
ZWISCHENSUMME 8.885.527,41 4,2
insgesamt in Fremdwährung 3) 430.071,80
SUMME DER VERMÖGENSGEGENSTÄNDE 266.989.802,72 125,7
A. SCHULDEN
IV. VERBINDLICHKEITEN AUS
(siehe Vermögensaufstellung Teil III)
1. Krediten -49.843.966,10
davon in Fremdwährung 1) -5.843.966,10
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -57.330,28
davon in Fremdwährung 1) -7.330,28
3. Grundstücksbewirtschaftung -3.127.285,24
davon in Fremdwährung 1) -15.490,39
4. anderen Gründen -362.621,10
davon in Fremdwährung 1) -49.011,75
ZWISCHENSUMME -53.391.202,72 25,1
insgesamt in Fremdwährung 1) -5.915.798,52
V. RÜCKSTELLUNGEN -1.212.367,62 0,6
davon in Fremdwährung 1) -3.497,62
SUMME DER SCHULDEN -54.603.570,34 25,7
C. FONDSVERMÖGEN 212.386.232,38 100,0

1) Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier: CHF).

Devisenkurs 31. März 2022 1 EUR = 1,0267 CHF

ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSÜBERSICHT

Die für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds angewendeten Verfahren zur Bewertung von Vermögensgegenständen sind im Anhang dieses Jahresberichtes dargestellt.

I. IMMOBILIEN

In der Vermögensübersicht verminderte sich die Position Immobilien während des Berichtszeitraums um 13,1 Mio. EUR auf 223,5 Mio. EUR.

Der Auslandsanteil der Immobilien belief sich zum Stichtag auf 22,4 % auf Basis der Verkehrswerte. Dementsprechend waren 77,6 % der Immobilien in Deutschland investiert.

Die Zusammensetzung des Immobilienvermögens geht aus dem Immobilienverzeichnis hervor. Zusätzlich enthält das Immobilienverzeichnis Angaben über die Lage und die Art des Grundstücks und der Nutzung, Erwerbsdatum, Bau- und Umbaujahr, Grundstücksgröße, Nutzflächen, Ausstattungsmerkmale sowie die wesentlichen Ergebnisse der externen Bewerter.

II. LIQUIDITÄTSANLAGEN

Die Liquiditätsanlagen wurden während des Berichtsjahres ausschließlich in Form von Bankguthaben (Tages- und /​ oder Termingelder) gehalten.

Zum Stichtag beliefen sich die Bankguthaben auf 34,6 Mio. EUR.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität beträgt 5,0 % des Fondsvermögens (zum 31. März 2022 = 10,6 Mio. EUR).

III. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

ZU NR. 1 FORDERUNGEN AUS DER GRUNDSTÜCKSBEWIRTSCHAFTUNG

Unter der Position Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung wurden unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Wesentlichen Mietforderungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR und noch abzurechnende umlagefähige Betriebskosten mit 1,5 Mio. EUR ausgewiesen, denen noch nicht abgerechnete Umlagenvorauszahlungen der Mieter von 1,8 Mio. EUR gegenüberstanden.

ZU NR. 2 ANSCHAFFUNGSNEBENKOSTEN

Die Verteilung der Anschaffungsnebenkosten auf die einzelnen Immobilien in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. EUR ist in der Übersicht „Vermögensaufstellung Teil II – Anschaffungsnebenkosten“ in diesem Jahresbericht dargestellt.

ZU NR. 3 ANDERE

Unter den anderen sonstigen Vermögensgegenständen wurden insbesondere Forderungen gegen Versicherungen aus Schadensfällen mit 0,1 Mio. EUR, Forderungen aus ausländischen Steuern von 0,2 Mio. EUR sowie ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für bereits gezahlte Erbbauzinsen in Höhe von 0,1 Mio. EUR, ausgewiesen.

IV. VERBINDLICHKEITEN AUS

ZU NR. 1 KREDITEN

Die Darlehensverbindlichkeiten betrugen 49,8 Mio. EUR. Die Darlehen sind grundpfandrechtlich besichert.

ZU NR. 2 GRUNDSTÜCKSKÄUFEN UND BAUVORHABEN

Bei den Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben handelte es sich überwiegend um einen Kaufpreiseinbehalt in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. EUR für die Immobilie in Köln, Schildergasse 55a.

ZU NR. 3 GRUNDSTÜCKSBEWIRTSCHAFTUNG

Die Verbindlichkeiten aus Grundstücksbewirtschaftung resultierten insbesondere aus von Mietern geleistete Miet- und Umlagenvorauszahlungen in Höhe von 2,5 Mio. EUR sowie erhaltenen Kautionen mit 0,6 Mio. EUR.

ZU NR. 4 ANDEREN GRÜNDEN

Schließlich bestanden zum Stichtag Verbindlichkeiten aufgrund offener Verwahrstellen- und Fondsverwaltungsvergütungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR und Darlehenszinsen mit 0,2 Mio. EUR.

Zudem wurden unter dieser Position Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Deutschland ausgewiesen.

V. RÜCKSTELLUNGEN

Im Zusammenhang mit der aktuell laufenden steuerlichen Betriebsprüfung, die die niederländischen Immobilien betrifft, ist mit einer Steuernachzahlung in Folge geänderter niederländischer Rechtsauffassungen zu rechnen. Die Betriebsprüfung war zum Abschlussstichtag nicht abgeschlossen. Dem Vorsichtsprinzip folgend wurde daher eine Körperschaftsteuer-Rückstellung für die niederländischen Immobilien in Höhe von 1,2 Mio. EUR gebildet.

VERMÖGENSAUFSTELLUNG TEIL I

IMMOBILIENVERZEICHNIS zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

LAGE DES GRUNDSTÜCKES ART DES GRUND-
STÜCKES
ART DER NUTZUNG ERWERBS-
DATUM
BAU-/​
UMBAUJAHR
GRUND-
STÜCKS-
GRÖSSE
m2
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG
1. DEUTSCHLAND
86150 Augsburg Bürgermeister-Fischer-Straße 5/​ Moritzplatz 7 G L 100% 01/​2012 1958/​88/​99/​ 2008/​13/​14/​18 1.883 1)
10178 Berlin Neue Schönhauser Straße 10/​ Rosenthaler Straße 46, 47 G B 38% L 49% S 07/​2011 1910/​95/​96 1.648
33602 Bielefeld Stresemann-
straße 3
G L 98% S 09/​2017 1976/​93/​2015 1.359 2)
64283 Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 G L 100% 03/​2012 1900/​ Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg/​ 2010/​11 344
99084 Erfurt Fischmarkt 18 W/​G L 71% E/​G 09/​2020 14. Jahrhundert/​ 1999/​ 2000/​20 1.028
24937 Flensburg Holm 70 G L 99% S 10/​2015 16. Jahrhundert/​ 2015 434
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/​Eisenstraße G L 100% E/​G 04/​2018 1956/​2011/​12 197 3)
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 G B L 82% S 12/​2016 1907/​ Wiederaufbau 1949/​2014/​15 261
50667 Köln Apostelnstraße 15-17/​Große Brinkgasse 2 G B 50% L 43% S 09/​2015 Ursprungsbaujahr unbekannt/​ Wiederaufbau 1951/​87/​90/​ 2008/​13 441
50667 Köln Schildergasse 14-16 G B L 77% 06/​2018 1929/​ Wiederaufbau 1949 184
50667 Köln Schildergasse 55a G L 100% 12/​2017 Ursprungsbaujahr unbekannt, Wiederaufbau 1949/​64/​2017 280
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 G B L 79% S 03/​2014 1906/​96/​98/​ 2002/​13 1.452
26122 Oldenburg Achternstraße 52 G L 94% S 10/​2012 1888/​1980/​ 2007 438
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57/​Hinter Lange Straße 32-35/​ Bei der Jakobikirche G B L 67% E/​G 03/​2013 2001/​17/​18 4.259
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 G B L 88% 09/​2014 1950/​64/​ 95/​96/​ 2011 420
2. NIEDERLANDE
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 G L 95% S 01/​2017 1900/​2001/​08 191
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 G L 100% 12/​2013 2013 1.300
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG
SCHWEIZ
4001 Basel Freie Straße 8 G B 26% L 74% 07/​2020 1855/​ 2011/​16/​18 99
II. IMMOBILIENVERMÖGEN GESAMT
LAGE DES GRUNDSTÜCKES NUTZ-
FLÄCHE
WOHNEN
NUTZ-
FLÄCHE
GEWERBE
AUS-
STATTUNGS-
MERKMALE
VERKEHRS-
WERT GUTACHTEN NR. 1/​ KAUFPREIS
VERKEHRS-
WERT GUTACHTEN NR. 2/​ KAUFPREIS
ARITMETHI-
SCHER MITTELWERT BEIDER VERKEHRS-
WERTE
ANTEIL AM FONDS-
VER-
MÖGEN
m2 m2 EUR EUR EUR %
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG
1. DEUTSCHLAND
86150 Augsburg Bürgermeister-Fischer-Straße 5/​ Moritzplatz 7 8.189 _​ (T)KA, LA, PA 19.100.000 19.450.000 19.275.000 9,1
10178 Berlin Neue Schönhauser Straße 10/​ Rosenthaler Straße 46, 47 3.185 1.031 PA 28.800.000 25.450.000 27.125.000 12,8
33602 Bielefeld Stresemann-
straße 3
2.747 _​ (T)KA, PA 7.650.000 7.550.000 7.600.000 3,6
64283 Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 959 135 (T)KA, PA 3.600.000 3.650.000 3.625.000 1,7
99084 Erfurt Fischmarkt 18 633 666 6.450.000 6.450.000 6.450.000 3,0
24937 Flensburg Holm 70 552 _​ (T)KA, PA 6.400.000 6.250.000 6.325.000 3,0
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/​Eisenstraße 542 _​ (T)KA, PA 8.900.000 10.500.000 9.700.000 4,6
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 1.130 _​ (T)KA, PA 14.900.000 14.800.000 14.850.000 7,0
50667 Köln Apostelnstraße 15-17/​Große Brinkgasse 2 1.494 57 (T)KA, PA 6.400.000 6.400.000 6.400.000 3,0
50667 Köln Schildergasse 14-16 556 167 (T)KA, PA 10.050.000 9.950.000 10.000.000 4,7
50667 Köln Schildergasse 55a 761 _​ (T)KA, PA 15.000.000 15.650.000 15.325.000 7,2
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 6.085 259 (T)KA, LA, PA 14.750.000 16.300.000 15.525.000 7,3
26122 Oldenburg Achternstraße 52 340 246 (T)KA 3.050.000 3.250.000 3.150.000 1,5
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57/​Hinter Lange Straße 32-35/​ Bei der Jakobikirche 12.254 _​ (T)KA, LA, PA 22.650.000 23.400.000 23.025.000 10,8
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 1.559 _​ (T)KA, LA, PA 4.950.000 5.000.000 4.975.000 2,3
2. NIEDERLANDE
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 331 (T)KA 8.900.000 8.900.000 8.900.000 4,2
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 5.088 (T)KA, LA, PA 33.150.000 37.350.000 35.250.000 16,6
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG
SCHWEIZ
4001 Basel Freie Straße 8 354 (T)KA 5.990.065 6.038.765 6.014.415 2,8
II. IMMOBILIENVERMÖGEN GESAMT 220.690.065 226.338.765 223.514.415 105,24
WESENTLICHE ERGEBNISSE DER EXTERNEN BEWERTER
LAGE DES GRUNDSTÜCKES GUT-
ACHTER-
LICHE BEWER-
TUNGS-
MIETE GUT-
ACHTEN NR. 1
GUT-
ACHTER-
LICHE BEWER-
TUNGS-
MIETE GUT-
ACHTEN NR. 2
REST-
NUTZUNGS-
DAUER GUTACHTEN NR. 1
REST-
NUTZUNGS-
DAUER GUTACHTEN NR. 2
FREMD-
FINANZIE-
RUNGS-
QUOTE
LEER-
STANDS-
QUOTE ZUM STICHTAG
REST-
LAUF-
ZEIT DER MIET-
VERTRÄGE
EUR EUR in Jahren in Jahren % % in Jahren
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG
1. DEUTSCHLAND
86150 Augsburg Bürgermeister-Fischer-Straße 5/​ Moritzplatz 7 1.354.800 1.372.048 40 40 _​ _​ 7,3
10178 Berlin Neue Schönhauser Straße 10/​ Rosenthaler Straße 46, 47 1.165.053 1.186.061 46 36 _​ 0,7 2,5
33602 Bielefeld Stresemann-
straße 3
710.436 721.230 50 50 _​ _​ 7,9
64283 Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 180.000 180.000 45 45 _​ _​ 2,0
99084 Erfurt Fischmarkt 18 288.028 288.028 48 48 _​ 11,0 6,5
24937 Flensburg Holm 70 245.953 276.193 53 53 _​ _​ 6,2
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/​Eisenstraße 267.696 307.688 50 60 _​ _​ 7,9
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 525.583 525.583 53 53 _​ _​ 5,6
50667 Köln Apostelnstraße 15-17/​Große Brinkgasse 2 318.497 318.497 43 43 _​ _​ 1,7
50667 Köln Schildergasse 14-16 319.733 319.733 51 45 _​ 4,1 2,0
50667 Köln Schildergasse 55a 420.000 476.880 50 50 81,6 _​ 0,1
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 804.167 804.998 52 52 _​ 3,3 4,9
26122 Oldenburg Achternstraße 52 174.672 197.472 35 35 _​ _​ 3,2
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57/​Hinter Lange Straße 32-35/​ Bei der Jakobikirche 1.601.946 1.537.086 49 49 _​ 0,7 3,8
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 317.694 315.425 47 50 _​ _​ 5,0
2. NIEDERLANDE
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 300.000 259.320 44 44 84,3 100,0 0,0
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 1.440.000 1.440.000 61 61 68,1 _​ 25,9
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG
SCHWEIZ
4001 Basel Freie Straße 8 233.279 236.885 48 48 97,2 8,0 5,6
II. IMMOBILIENVERMÖGEN GESAMT 10.667.537 10.763.127 865 862 127,8 98,1

ERLÄUTERUNGEN ZUM IMMOBILIENVERZEICHNIS

1) Teilfläche von 1.852 m2 Erbbaurecht Die Immobilien werden gemäß § 249 KAGB turnusmäßig alle drei Monate von zwei externen Bewertern unabhängig voneinander bewertet.
2) Teilfläche von 1.303 m2 Erbbaurecht Die Immobilien sind zum Stichtag mit dem arithmetischen Mittelwert der beiden Verkehrswerte in das Fondsvermögen eingestellt.
3) Davon 33/​501 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlich mit den angrenzenden Nachbar- und Fremdgrundstücken genutzten Innenhof

ART DES GRUNDSTÜCKES

G = Geschäftsgrundstück, W/​G = Gemischtgenutztes Grundstück

ART DER NUTZUNG

B = Büro, L = Laden, S = Sonstige, E/​G = Stellplatz/​Garage

AUSSTATTUNGSMERKMALE

(T)KA = (Teil)Klimaanlage, LA = Lastenaufzug, PA = Personenaufzug

VERKEHRSWERT/​KAUFPREIS

Die Immobilien werden gemäß § 249 KAGB turnusmäßig alle drei Monate von zwei externen Bewertern unabhängig voneinander bewertet. Sie sind zum Stichtag mit dem arithmetischen Mittelwert aus den beiden Verkehrswerten in das Fondsvermögen eingestellt.

Sofern Immobilien im Berichtsjahr neu erworben wurden und bis zum Stichtag keine Nachbewertung durch zwei externe Bewerter zu erstellen war, wird hier der Kaufpreis (exklusive Anschaffungsnebenkosten) angegeben.

In seiner Bewertung berücksichtigt der jeweilige Bewerter gegebenenfalls Abschläge für noch nicht ausgeführte, aber erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Abschläge für noch ausstehende Baukosten, wenn er eine Immobilie bewertet, die sich bautechnisch in einer Projektentwicklung befindet.

JAHRESROHERTRAG/​BEWERTUNGSMIETE

Unter der Position „Jahresrohertrag/​Bewertungsmiete“ ist die vom jeweiligen Bewerter angesetzte Miete zum Stichtag der letzten Bewertung angegeben. Abweichungen zu den aktuell vereinbarten tatsächlichen Mieten sind möglich. Im Umbau befindliche Immobilien werden mit ihrem voraussichtlichen Wert zum Zeitpunkt der Fertigstellung dargestellt.

RESTNUTZUNGSDAUER

Die Restnutzungsdauer ist die vom Bewerter festgestellte wirtschaftliche Restnutzungsdauer zum Stichtag der letzten Bewertung.

FREMDFINANZIERUNGSQUOTE

Die Fremdfinanzierungsquote stellt die aufgenommenen Fremdfinanzierungsmittel für die Immobilienanlagen dar. Diese berechnet sich als Verhältnis (in %) der aufgenommenen Fremdfinanzierungsmittel zum arithmetischen Mittel der Verkehrswerte der Immobilie.

LEERSTANDSQUOTE

Die Leerstandsquote ist bezogen auf die Jahresbruttosollmiete aus der einzelnen Immobilie. Sie stellt gleichzeitig eine Nutzungsentgeltausfallquote gemäß § 249 KAGB dar. Grundstücke im Zustand der Bebauung sowie Flächen in Sanierung werden generell nicht in die Berechnungen einbezogen.

RESTLAUFZEIT

Angegeben ist die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit der Mieterträge für das Objekt in Jahren. Basis für die Gewichtung ist der Anteil der einzelnen Mietverträge an der gesamten Nettosollmiete aus dem Objekt. Unbefristete Verträge werden hier nicht berücksichtigt.

VERZEICHNIS DER KÄUFE UND VERKÄUFE

VON IMMOBILIEN ZUR VERMÖGENSAUFSTELLUNG

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS

LAGE DES GRUNDSTÜCKS ÜBERGANG VON NUTZEN UND LASTEN ZUM
I. Käufe
II. Verkäufe
DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG
DEUTSCHLAND
47798 Krefeld, Rheinstr. 121 12/​2021

VERMÖGENSAUFSTELLUNG TEIL II

ANSCHAFFUNGSNEBENKOSTEN ZUM 31. MÄRZ 2022

Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds

LAGE DES GRUNDSTÜCKES ÜBERGANG VON NUTZEN UND LASTEN ZUM KAUFPREIS (KP)
IN EUR
ANSCHAFFUNGS-
NEBENKOSTEN (ANK) GESAMT
IN EUR
DAVON GEBÜHREN UND STEUERN
IN EUR
DAVON SONSTIGE KOSTEN
IN EUR
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG
1. DEUTSCHLAND
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 09/​2017 8.280.000 1.229.479 888.160 341.319
99084 Erfurt Fischmarkt 18 09/​2020 6.798.935 809.396 470.562 338.834
24937 Flensburg Holm 70 10/​2015 6.736.072 798.107 481.248 316.859
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187 04/​2018 10.290.208 928.182 595.509 332.673
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 12/​2016 15.000.000 985.766 819.894 165.872
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 09/​2015 6.300.000 518.081 447.997 70.084
50667 Köln Schildergasse 14-16 06/​2018 10.000.000 806.786 697.060 109.726
50667 Köln Schildergasse 55a 12/​2017 22.486.000 2.460.255 1.547.041 913.214
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 03/​2014 13.000.000 1.071.144 511.571 559.573
26122 Oldenburg Achternstraße 52 10/​2012 4.500.000 429.883 232.626 197.257
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57/​Hinter Lange Straße 32, 33, 34, 35/​Bei der Jakobikirche 03/​2013 21.420.695 1.968.068 1.183.038 785.030
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 09/​2014 4.450.000 489.852 275.081 214.771
2. NIEDERLANDE
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 01/​2017 15.225.000 1.469.670 913.692 555.978
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 12/​2013 36.650.000 1.026.347 20.482 1.005.865
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG
SCHWEIZ
4001 Basel Freie Straße 8 07/​2020 6.106.945 1) 501.184 208.205 292.979
III. GESAMT
LAGE DES GRUNDSTÜCKES ANK GESAMT DES KP
IN %
IM GESCHÄFTS-
JAHR ABGESCHRIEBENE ANK
IN EUR
ZUR ABSCHREIBUNG VERBLEIBENDE ANK
IN EUR
VORAUSSICHTLICH VERBLEIBENDE ABSCHREIBUNGS-
DAUER
IN JAHREN
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG
1. DEUTSCHLAND
33602 Bielefeld Stresemannstraße 3 14,8 122.948 665.968 5,5
99084 Erfurt Fischmarkt 18 11,9 80.940 681.247 8,5
24937 Flensburg Holm 70 11,8 79.811 279.337 3,5
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187 9,0 92.818 556.298 6,1
79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 6,6 98.577 460.380 4,8
50667 Köln Apostelnstraße 15-17 8,2 51.808 177.011 3,5
50667 Köln Schildergasse 14-16 8,1 80.679 497.518 6,2
50667 Köln Schildergasse 55a 10,9 246.025 1.393.779 5,7
04109 Leipzig Hainstraße 5-7 8,2 107.114 205.512 1,9
26122 Oldenburg Achternstraße 52 9,6 42.988 21.494 0,5
18055 Rostock Kröpeliner Straße 57/​Hinter Lange Straße 32, 33, 34, 35/​Bei der Jakobikirche 9,2 196.807 180.467 1,0
66111 Saarbrücken Bahnhofstraße 72 11,0 48.985 118.381 2,4
2. NIEDERLANDE
1012 XB Amsterdam Kalverstraat 171 9,7 146.967 697.937 4,8
2512 AP Den Haag Wagenstraat 9 2,8 102.635 171.196 1,7
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG
SCHWEIZ
4001 Basel Freie Straße 8 8,2 50.118 413.472 8,3
III. GESAMT 6.519.997

1) Der Kaufpreis betrug 6,27 Mio. CHF; umgerechnet zum Devisenkurs per Stichtag.

Devisenkurs 31. März 2022 1 EUR = 1,0267 CHF

ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANSCHAFFUNGSNEBENKOSTEN

Unter der Position „Anschaffungsnebenkosten“ sind diejenigen Nebenkosten aufgeführt, die zum Berichtsstichtag noch nicht abgeschrieben waren, weil sich das erworbene Objekt noch im Fondsvermögen befand und die Abschreibungsphase seit Erwerb noch nicht abgelaufen war. Die Anschaffungsnebenkosten werden laut § 248 Abs. 3 KAGB linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.

VERMÖGENSAUFSTELLUNG TEIL III

SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE, VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN, ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS

EUR EUR EUR ANTEIL AM
FONDSVERMÖGEN
IN %
A. VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
III. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 1.983.401,34 0,9
davon in Fremdwährung1) 6.669,63
davon Betriebskostenvorlagen 1.471.657,29
davon Mietforderungen 511.744,05
2. Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien 6.519.996,96 3,1
(siehe Vermögensaufstellung Teil II)
davon in Fremdwährung1) 413.472,28
3. Andere 382.129,11 0,2
davon in Fremdwährung1) 9.929,89
davon Forderungen aus Anteilsumsatz 0,00
B. SCHULDEN
IV. VERBINDLICHKEITEN AUS
1. Krediten -49.843.966,10 23,5
davon besicherte Kredite (§ 260 Abs. 3 KAGB) -49.843.966,10
davon in Fremdwährung1) -5.843.966,10
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben -57.330,28 0,0
davon in Fremdwährung1) -7.330,28
3. Grundstücksbewirtschaftung -3.127.285,24 1,5
davon in Fremdwährung1) -15.490,39
4. anderen Gründen -362.621,10 0,2
davon in Fremdwährung1) -49.011,75
V. RÜCKSTELLUNGEN -1.212.367,62 0,6
davon in Fremdwährung1) -3.497,62
FONDSVERMÖGEN 212.386.232,38 100,0
Umlaufende Anteile (Stück) 2.038.054
Anteilwert (EUR) 104,21

1) Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier: CHF).

Devisenkurs 31. März 2022 1 EUR = 1,0267 CHF

ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG

vom 1. April 2021 bis 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS

EUR EUR EUR EUR
I. ERTRÄGE
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -116.778,50
a) davon negative Zinsen aus Liquiditätsanlagen -116.778,50
2. Sonstige Erträge 1.574.006,53
davon in Fremdwährung 1) 11.098,02
3. Erträge aus Immobilien 10.127.284,38
davon in Fremdwährung 1) 217.051,94
SUMME DER ERTRÄGE 11.584.512,41
II. AUFWENDUNGEN
1. Bewirtschaftungskosten -2.470.013,43
a) davon Betriebskosten -258.634,58
davon in Fremdwährung 1) -5.884,00
b) davon Instandhaltungskosten -1.567.116,39
davon in Fremdwährung 1) -8.714,28
c) davon Kosten der Immobilienverwaltung 2) -373.144,68
davon in Fremdwährung 1) -3.713,20
d) davon sonstige Kosten -271.117,78
davon in Fremdwährung 1) -39.020,82
2. Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten -508.997,21
3. Ausländische Steuern -2.168.344,48
davon in Fremdwährung 1) -10.836,16
4. Zinsen aus Kreditaufnahmen -937.482,63
davon in Fremdwährung 1) -144.559,88
5. Verwaltungsvergütung 3) -861.746,31
6. Verwahrstellenvergütung -91.595,62
7. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 4) -29.746,43
8. Sonstige Aufwendungen -174.397,81
davon Bewertungskosten -174.397,81
SUMME DER AUFWENDUNGEN -7.242.323,92
III. ORDENTLICHER NETTOERTRAG 4.342.188,49

1) Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier CHF).
2) Davon eigene Aufwendungen gemäß § 14 Abs. 5 Buchst. c) und Abs. 5 Besondere Anlagebedingungen 358.276,89 EUR.
3) Vergütung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 14 Abs. 1 Besondere Anlagebedingungen.
4) Gemäß § 14 Abs. 5 Buchst. g) und h) Besondere Anlagebedingungen.

ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (FORTSETZUNG)

vom 1. April 2021 bis 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS

REALISIERTE GEWINNE/​ VERLUSTE NICHT REALISIERTE WERTÄNDERUNGEN DER VORJAHRE AUSWIRKUNGEN AUF DAS FONDS- VERMÖGEN IM BERICHTSZEITRAUM
IV. VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE
1. Realisierte Verluste
aus Immobilien -321.092,84 480.542,60 159.449,76
SUMME DER REALISIERTEN VERLUSTE -321.092,84 480.542,60 159.449,76
ERGEBNIS AUS VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTEN -321.092,84 480.542,60 159.449,76
Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 1) -120.504,50 -120.504,50
V. REALISIERTES ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES 2) 3.900.591,15 480.542,60 4.381.133,75
VI. NICHT REALISIERTES ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES -7.574.367,83
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 3) 6.811.877,08
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 3) -14.386.244,91
VII. ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES 4) -3.193.234,08

1) Im Ertragsausgleich sind ebenfalls Ertragsausgleichsposten in Höhe von -71.205,58 EUR enthalten, die sich auf die Jahresvorträge beziehen.
2) Das in der Spalte „Realisierte Gewinne/​Verluste“ ausgewiesene Ergebnis des Geschäftsjahres geht in die Verwendungsrechnung ein.
3) Die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/​Verluste ergibt sich bei den Immobilien aus Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Ebenfalls sind hier nicht realisierte Währungskursänderungen in Höhe von 66.210,61 EUR enthalten. Darin ist ebenfalls ein negativer Korrekturposten für die kumulierte Abschreibung auf die Anschaffungs- und Herstellungkosten der im Geschäftsjahr veräußerten Immobilie(n) in Höhe von -791.714,10 EUR enthalten.
4) Das in der Spalte „Auswirkungen auf das Fondsvermögen im Berichtszeitraum“ ausgewiesene Ergebnis des Geschäftsjahres geht in die Entwicklung des Fondsvermögens ein.

ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG

I. ERTRÄGE

ZU NR. 1 ZINSEN AUS LIQUIDITÄTSANLAGEN

Seit nunmehr sechs Jahren belässt die EZB den Leitzins im Euro-Raum bei 0,0 %. Geschäftsbanken müssen weiterhin 0,5 % Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB anlegen. Die Banken geben ihre Strafzinsen in aller Regel an ihre Geschäftskunden weiter.

Auch der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds wurde durch Negativzinsen auf laufende Bankguthaben (Tages- und /​ oder Termingelder) während des Geschäftsjahres in Höhe von 117 TEUR belastet.

ZU NR. 2 SONSTIGE ERTRÄGE

Die Position Sonstige Erträge enthielt im Wesentlichen Auflösungen der Zuführungen zu den pauschalen Wertberichtigungen auf

Mietforderungen für Vorjahre in Höhe von 1.266 EUR, Erträge aus Erstattungen der Versicherungen aus Schadensfällen in Höhe von 100 TEUR sowie Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen und Steuererstattungen von im Ausland begründeten Steuern mit 168 TEUR. Die im Laufe der COVID-19-Pandemie behördlich angeordneten Ladenschließungen führten dazu, dass zahlreiche Einzelhandels- und Gastronomiemieter während der Zeit der Schließungen ihrer Mietzahlungsverpflichtung nicht nachkamen. Die offenen Mietforderungen des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds aus dieser Zeit wurden aus kaufmännischer Vorsicht als zweifelhaft angesehen und im Regelfall zu 100 % wertberichtigt. Zur Teilung der wirtschaftlichen Lasten, die aus den behördlich angeordneten Ladenschließungen resultieren, wurden mit zahlreichen Mietern Mietvertragsnachträge geschlossen, in denen die Zeiten des Lockdowns in der Regel zu 50 % mietfrei gestellt wurden. Zunächst vorgenommene Wertberichtigungen auf entsprechende offene Mietforderungen wurden somit ergebniswirksam aufgelöst, während sich die Erträge aus Immobilien aufgrund der mietfreien Zeiten deutlich reduzierten. Wertberichtigungen wurden außerdem aufgelöst, wenn Mieter zuvor wertberichtigte Forderungen durch spätere Zahlungen beglichen haben.

ZU NR. 3 ERTRÄGE AUS IMMOBILIEN

Es wurden Erträge aus Sollmieten in Höhe von 11.926 TEUR (Vorjahr: 11.948 TEUR) erwirtschaftet. Allerdings reduzierten Erlösschmälerungen für Mietminderungen und Mietfreiheiten in Höhe von 1.938 TEUR (Vorjahr: 807 TEUR) die Mieterträge auf 9.988 TEUR (Vorjahr: 11.141 TEUR).

Als eine Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus während der COVID-19-Pandemie wurden teilweise über Monate hinweg Ladenschließungen behördlich angeordnet, was dazu führte, dass zahlreiche Einzelhandelsmieter ihren Mietzahlungsverpflichtungen für diesen Zeitraum nicht nachkamen. Es musste damit gerechnet werden, dass diese Forderungen erhöht ausfallgefährdet sind. Aus diesem Grund wurden diese Forderungen aus kaufmännischer Vorsicht sofort zu 100% wertberichtigt.

In Verhandlungen mit den einzelnen Mietern wurde im Laufe des Geschäftsjahres in vielen Fällen die Teilung der Lasten zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und als Konsequenz in vielen Fällen die Zeit der Ladenschließungen gegenüber den Mietern in Höhe von 50% der vertraglich vereinbarten Nettomieten per Nachtrag zum Mietvertrag rückwirkend mietfrei gestellt. Dies und auch die nachträgliche Zahlung ausstehender Mietforderungen hatten die ertragswirksame Auflösung der Pauschalwertberichtigung auf Mietforderungen in Höhe von 1.266 TEUR zur Folge.

II. AUFWENDUNGEN

ZU NR. 1 BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN

Die Bewirtschaftungskosten setzten sich insbesondere aus dem Saldo aus Betriebskosten und Umlagenerlösen in Höhe von 259 TEUR, Instandhaltungskosten mit 1.567 TEUR, Kosten der Immobilienverwaltung von 364 TEUR, Kosten für externe Verwalter für die Verwaltung von Immobilien im Ausland in Höhe von 9 TEUR sowie sonstigen Kosten mit 271 TEUR zusammen.

Die sonstigen Kosten resultierten insbesondere aus Abschreibungen auf Mietforderungen und anderen Forderungen in Höhe von insgesamt 110 TEUR, Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 68 TEUR, Rechenzentrumsgebühren von 22 TEUR sowie in Anspruch genommenen Vermietungsleistungen in Höhe von 17 TEUR. Abschreibungen auf offene Mietforderungen werden im Insolvenzfall des Mieters vorgenommen, da solche Forderungen unter Umständen uneinbringlich sind.

Außerdem sind Nebenkosten der Kreditfinanzierung von 21 TEUR und Vorsteuerberichtigungsbeträge nach § 15a UStG in Höhe von 23 TEUR angefallen.

ZU NR. 2 ERBBAUZINSEN, LEIB- UND ZEITRENTEN

Die Position Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten umfasste die Aufwendungen für die in Verbindung mit den Immobilien in Augsburg Bürgermeister-Fischer-Straße 5/​Moritzplatz 7, und Bielefeld Stresemannstraße 3 genutzte Erbbaurechten.

ZU NR. 3 AUSLÄNDISCHE STEUERN

Die Position Ausländische Steuern weist einen Aufwand für im Ausland zu entrichtende Steuern in Höhe von 2.168 TEUR aus. In dieser Position ist die Zuführung zur Körperschaftsteuer-Rückstellung für die niederländischen Immobilien in Höhe von 1.212 TEUR enthalten.

ZU NR. 4 ZINSEN AUS KREDITAUFNAHMEN

Bei den Zinsen aus Kreditaufnahmen handelte es sich um Darlehenszinsen für fremdfinanzierte Immobilien in Höhe von 937 TEUR.

III. ORDENTLICHER NETTOERTRAG

Der Ordentliche Nettoertrag betrug 4.342 TEUR.

IV. VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE

ZU NR. 1 REALISIERTE VERLUSTE

Die Realisierten Verluste aus Immobilien von 321 TEUR resultierten aus der Differenz zwischen Verkaufserlösen und steuerlichen Buchwerten abzüglich Veräußerungskosten. Die nicht realisierten Wertveränderungen der Vorjahre, die mit 481 TEUR auf die verkaufte Immobilie entfielen, ergaben sich aus den Wertfortschreibungen und den Veränderungen der Buchwerte. Unter Berücksichtigung der nicht realisierten Wertänderungen aus Vorjahren ergab sich im Berichtsjahr durch die Veräußerung der Immobilie eine Auswirkung auf das Fondsvermögen in Höhe von 159 TEUR.

Ertragsausgleich

Der Ertragsausgleich in Höhe von 120 TEUR ergab sich als Saldo der aus den von Anteilerwerbern im Ausgabepreis zu entrichtenden aufgelaufenen Erträgen und der bei der Rücknahme von Anteilen im Rücknahmepreis zu erstattenden Ertragsanteile. Auch Anleger, die erst kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, erhalten mit Hilfe des Ertragsausgleichs je Anteil einen Ausschüttungsbetrag in gleicher Höhe wie die Altanleger.

V. REALISIERTES ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES

Unter Berücksichtigung des Ertragsausgleichs in Höhe von -120 TEUR wurde ein Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von 3.901 TEUR erwirtschaftet, das in die Verwendungsrechnung einging.

VERWENDUNGSRECHNUNG

zum 31. März 2022

AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS

INSGESAMT
EUR
JE ANTEIL
EUR
I. FÜR DIE AUSSCHÜTTUNG VERFÜGBAR 8.372.671,15 4,11
1. Vortrag aus dem Vorjahr 4.472.080,00 2,20
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 3.900.591,15 1,91
II. NICHT FÜR DIE AUSSCHÜTTUNG VERWENDET 6.558.803,09 3,22
1. Einbehalt gemäß § 252 KAGB 606.372,23 0,30
2. Vortrag auf neue Rechnung 5.952.430,86 2,92
III. GESAMTAUSSCHÜTTUNG 1.813.868,06 0,89

ERLÄUTERUNGEN ZUR VERWENDUNGSRECHNUNG

Das Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres, welches in die Verwendungsrechnung einging, belief sich auf 3.901 TEUR.

Im Hinblick auf § 252 KAGB ist in § 15 Abs. 2 der Besonderen Anlagebedingungen vereinbart, dass Erträge, die für künftige Instandsetzungen von Gegenständen des Sondervermögens erforderlich sind, nicht ausgeschüttet werden, sondern ein Einbehalt in entsprechender Höhe gebildet wird. Der Einbehalt beläuft sich auf 606 TEUR.

Unter Berücksichtigung des Einbehaltes in Höhe von 606 TEUR und des Vortrages aus dem Vorjahr von 4.472 TEUR stand zum 31. März 2022 ein Betrag in Höhe von 7.767 TEUR zur Ausschüttung zur Verfügung.

Die Ausschüttung am 2. Mai 2022 betrug 0,89 EUR je Anteil. Dies entsprach einer Ausschüttung von insgesamt 1.814 TEUR.

Ein Betrag von 5.953 TEUR wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Köln, 18. Mai 2022

Aachener Grundvermögen
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH

Dr. Frank Wenzel

Georg Heinze

ANHANG

GEMÄSS § 7 NR. 9 KARBV

ANTEILWERT UND -UMLAUF

Zum 31. März 2022 waren 2.038.054 Anteile im Umlauf. Der Rücknahmepreis/​Anteilwert betrug 104,21 EUR.

ANGABEN ZU DEN ANGEWENDETEN BEWERTUNGSVERFAHREN

Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:

I. IMMOBILIEN

1. GRUNDLAGEN DER IMMOBILIENBEWERTUNG

Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten (Immobilien) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft externe Bewerter in ausreichender Zahl. Ein Bewerter hat die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.

Vermögensgegenstände gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB (Immobilien) werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet.

Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.

2. ANKAUFSBEWERTUNGEN

Die Ankaufsbewertung von Immobilien wird bis zu einer Größe von 50 Mio. EUR von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Mio. EUR von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorgenommen. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Immobilien werden im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.

3. REGELBEWERTUNGEN

Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Immobilien werden stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchgeführt.

In der Vermögensaufstellung ist für jede Immobilie mit Wertermittlungsstichtag der arithmetische Mittelwert aus beiden unabhängig voneinander ermittelten Verkehrswerten zu berücksichtigen.

Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu ermitteln.

Die Bewertungen werden gleichmäßig über das Quartal verteilt. Die erste Regelbewertung muss ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz/​Nutzen und Lasten innerhalb von drei Monaten erfolgen.

Der Wert der Immobilien ist stets erneut zu ermitteln und anzusetzen, wenn nach Auffassung der Gesellschaft der zuletzt ermittelte Wert auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist.

Besonderheit: Verkauf von Immobilien

Ist der Verkauf einer Immobilie des Sondervermögens notariell beurkundet worden, so ist die Immobilie bis zum Übergang von Nutzen und Lasten unverändert mit dem arithmetischen Mittelwert der beiden Verkehrswerte laut aktuellen Folgebewertungsgutachten in der Vermögensaufstellung zu berücksichtigen.

II. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE, VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 nichts anderes ergibt.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten. Überdies wendet die Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlagen, wie z. B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.

Insbesondere werden Zinsen aus Liquiditätsanlagen, Erträge aus Immobilien, Aufwendungen für ausländische Steuern, Zinsen aus Kreditaufnahmen sowie Vergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle periodengerecht abgegrenzt.

1. BANKGUTHABEN

Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert bewertet.

2. FORDERUNGEN

Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.

3. ANSCHAFFUNGSNEBENKOSTEN

Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre, in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1 wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.

Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.

4. VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

5. RÜCKSTELLUNGEN

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung.

Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.

Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern

Bei einer im Ausland gelegenen Immobilie werden Rückstellungen für die Steuern berücksichtigt, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates.

Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist, werden auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn berücksichtigt. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt kein darüberhinausgehender Wertansatz.

III. AUF FREMDWÄHRUNG LAUTENDE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE, VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN

Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung des von der Europäischen Zentralbank ermittelten Devisenkurses (EZB-Referenzkurs) der Währung des Stichtages in Euro umgerechnet.

IV. BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS JE ANTEIL

Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle zu den in § 13 Abs. 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen genannten Zeitpunkten zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt.

Der Wert des Sondervermögens ist auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und der sonstigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen zu ermitteln.

LIQUIDITÄTSRISIKOMANAGEMENT

Die Gesellschaft hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken zu überwachen:

Unter Berücksichtigung der Anlagebedingungen und der aktuellen Anlagestrategie ergibt sich derzeit folgendes Liquiditätsprofil des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds: Bankguthaben (Tages- und /​ oder Termingelder)

Bei der Überwachung der angemessenen Liquiditätshöhe und des Liquiditätsprofils setzt die Gesellschaft Liquiditätsmessvorkehrungen und -verfahren sowie Verfahren zur Liquiditätssteuerung ein.

Die Gesellschaft überprüft diese Grundsätze quartalsweise und aktualisiert sie entsprechend.

Für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds wird eine dauerhafte Liquiditätsquote von 10 % angestrebt. Die Gesellschaft legt für den Fonds adäquate Limits für die Liquidität fest. Vorübergehende Schwankungen sind möglich. Die Gesellschaft trifft Liquiditätsvorkehrungen und hat ein Liquiditätsverfahren umgesetzt, um quantitative und qualitative Risiken von Positionen und beabsichtigten Investitionen zu bewerten, die wesentliche Auswirkungen auf das Liquiditätsprofil des Vermögenswertportfolios des Fonds haben.

Es erfolgt eine regelmäßige Überwachung des Liquiditätsrisikos mittels eines standardisierten Liquiditätstools. Darüber hinaus erfolgt einmal im Quartal eine Überprüfung durch die Abteilung Risikomanagement/​Bau- und Projektcontrolling. Die Überprüfung wird anhand eines Übersichtsblattes zur Prüfung von gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzen dokumentiert.

Zum Liquiditätsmanagement wird ein Excel-basiertes Liquiditäts-Reporting genutzt. Das regelmäßige Liquiditäts-Reporting

bietet einen Überblick über den aktuellen Liquiditäts-Status sowie den Cashflow eines jeden Fonds. Darüber hinaus kann die Entwicklung der Bankguthaben vor und nach Zu- und Abfluss des Cashflows nachvollzogen sowie die Anlagegrenzprüfung durchgeführt werden.

Die Gesellschaft führt regelmäßig, mindestens quartalsweise Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Im Rahmen der Richtlinie 2011/​61/​EU Artikel 16 Abs. 1 Unterabsatz 2 führt die Gesellschaft zusätzliche Liquiditätsstresstests durch, mit denen sie Liquiditätsrisiken der Fonds bewerten kann. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf allgemeines Anlegerverhalten, Marktentwicklungen, etc. einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Fonds sowie atypische Rücknahmeforderungen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Auswirkungen auf Nachschussforderungen, Besicherungsanforderungen oder Kreditlinien. Sie tragen Bewertungssensitivitäten unter Stressbedingungen Rechnung. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds in einer der Art des Fonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.

ANGABEN ZUR TRANSPARENZ SOWIE ZUR GESAMTKOSTENQUOTE

Die Gesamtkostenquote gibt an, wie stark das Netto-Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung, die Kosten der externen Bewerter sowie die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten. Die Gesamtkostenquote weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb eines Geschäftsjahres aus und führt damit zu Ergebnissen, die internationalen Standards für Kostentransparenz entsprechen. Die Berechnungsweise entspricht der vom BVI empfohlenen Methode. Die Gesamtkostenquote für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds beträgt 0,5 %.

Für das Sondervermögen ist keine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart.

In den Besonderen Anlagebedingungen ist keine Pauschalgebühr an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder an Dritte vereinbart.

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung keine wiederkehrenden Vermittlungsentgelte als sogenannte „Vermittlungsfolgeprovisionen“.

Die transaktionsabhängige Vergütung in Prozent drückt die Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens aus, welche die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 2 der Besonderen Anlagebedingungen erhalten hat. Die transaktionsabhängige Vergütung kann für den Erwerb, die Bebauung, den Umbau oder die Veräußerung von Immobilien anfallen. Sie schwankt über die Lebensdauer eines Fonds naturgemäß stark; daraus kann kein Rückschluss auf die Performance gezogen werden.

Gemäß den Anlagerichtlinien des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds beträgt die Vergütung für An- und Verkäufe 1 % des jeweiligen Nettokaufpreises und ist mit Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch fällig. Da keine Immobilien erworben wurden, erhielt sie keine transaktionsabhängige Vergütung für Immobilienerwerbe. Für Immobilienveräußerungen aus Vorjahren erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Vergütungen in Höhe von 4 TEUR.

Da die Eigentumsumschreibung im Grundbuch für den Verkauf der Immobilie in Krefeld, Rheinstraße 121, noch nicht erfolgt ist, erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Berichtsjahr keine weitere transaktionsabhängige Vergütung.

Bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen im Berichtsjahr lag die transaktionsabhängige Vergütung für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds insgesamt bei 0,002 %.

Erwerb und Verkauf von Immobilien sind mit Transaktionskosten (Grunderwerbsteuer, Maklerentgelte, Notar- und Grundbuchgebühren u. a.) verbunden.

Im Rahmen des Verkaufs der Immobilie in Krefeld, Rheinstraße 121, fielen Transaktionskosten in Höhe von 56 TEUR an.

Für die zum Stichtag im Verkauf befindliche Immobilie in Augsburg, Bürgermeister-Fischer-Straße 5/​Moritzplatz 7, sind bislang Transaktionskosten in Höhe von 1 TEUR angefallen.

Die Transaktionskosten betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 57 TEUR.

Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds hielt im Berichtszeitraum keine anderen Investmentanteile. Deshalb wurden dem Sondervermögen keine Ausgabe- und Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet.

Wesentliche sonstige Erträge wurden erläutert. Wesentliche sonstige Aufwendungen sind neben den Bewertungskosten im Berichtszeitraum nicht angefallen.

ANGABEN ZU WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN GEMÄSS § 101 ABS. 3 NR. 3 KAGB

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden in das Verkaufsprospekt des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds Ergänzungen zum Umgang mit Nachhaltigkeits- und Pandemierisiken aufgenommen.

ANGABEN ZUR MITARBEITERVERGÜTUNG UND ANZAHL DER MITARBEITER/​INNEN

Zum Stichtag 31. Dezember 2021 verwaltete die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds sowie 16 weitere Immobiliensondervermögen (AIF).

Die folgenden Angaben beziehen sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr der Kapitalverwaltungsgesellschaft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021:

An die Mitarbeiter wurden insgesamt Festvergütungen in Höhe von 11.648.699,55 EUR gezahlt. Die Gesellschaft gewährte ihren Mitarbeitern keine variablen Vergütungsbestandteile, die in irgendeiner Form an den Kennzahlen und/​oder den Erfolg (Gewinn, Erträge u.a.) des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds oder eines der anderen Sondervermögens (AIF) gekoppelt und/​oder daran ausgerichtet sind.

Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) betrug 146,25.

Mit den Mitarbeitern der Gesellschaft ist keine Gewinnbeteiligung am Erfolg des verwalteten Sondervermögens (Carried Interest) vereinbart.

Anhand der Definition des § 37 KAGB i.V.m. Punkt VI der ESMA-Leitlinie für die solide Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der AIFMD hat die Gesellschaft diejenigen Mitarbeiter identifiziert, die als sogenannte Risktaker in Frage kommen. Alle als Risktaker identifizierten Mitarbeiter bekleiden eine Führungsposition.

Insgesamt wurden an die Risktaker Vergütungen in Höhe von 2.966.169,36 EUR geleistet.

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN GEMÄSS § 300 KAGB

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten 1) 0,0 %
Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB konservativ
Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB Reduzierung ab 01.01.2015
Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß Reduzierung von 200 % auf 160 %
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 115,0 %
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß Reduzierung von 200 % auf 160 %
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 125,7 %

1) Für in Deutschland nach dem KAGB aufgelegte AIF ist hier aktuell „0 %“ auszuweisen.

Gemäß Art. 1 Abs. 5 AIFM-VO müssen sich derartige besondere Regelungen auf bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des Fonds beziehen und sich auf die Anleger des AIF auswirken (z. B. „side pockets“-Regeln, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Gesetzliche Rücknahmeaussetzungen (unter normalen und außergewöhnlichen Umständen), die mit dem Anleger in den Anlagebedingungen vereinbart sind, sind hiervon nicht erfasst. Dies gilt ebenso für Rücknahmeaussetzung eines Zielfonds. Auch allein die Qualifizierung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand (z. B. Immobilie) genügt für einen Ausweis nicht.

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, 18. Mai 2022

Deutsche Baurevision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Pfeiffer, Wirtschaftsprüfer

Katharina Obermann, Wirtschaftsprüferin

Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Oppenheimstraße 9
50668 Köln
Telefon (0221) 77204 – 0
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