Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Köln
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
Jahresbericht zum 31. März 2022
KENNZAHLEN IM ÜBERBLICK
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
Wertpapierkennnummer (WKN): | A1H9HS |
ISIN: | DE000A1H9HS4 |
Auflegung am: | 21. April 2011 |
KENNZAHLEN ZUM STICHTAG | 31.03.2019 | 31.03.2020 | 31.03.2021 | 31.03.2022 |
FONDSVOLUMEN (Fondsvermögen + Kredite) in Mio. EUR | 287,6 | 283,9 | 271,7 | 262,2 |
Immobilien (Summe der Verkehrswerte) in Mio. EUR | 242,0 | 235,2 | 236,6 | 223,5 |
Liquiditätsanlagen in Mio. EUR | 37,8 | 42,3 | 28,3 | 34,6 |
Sonstige Vermögensgegenstände in Mio. EUR | 13,2 | 10,5 | 11,0 | 8,9 |
Verbindlichkeiten aus Krediten in Mio. EUR | -57,7 | -51,6 | -49,4 | -49,8 |
Übrige Verbindlichkeiten in Mio. EUR | -5,4 | -4,1 | -4,2 | -4,8 |
FONDSVERMÖGEN (netto) in Mio. EUR | 229,9 | 232,3 | 222,3 | 212,4 |
ANZAHL DER FONDSOBJEKTE | 18 | 17 | 19 | 18 |
Immobilienquote in % 1) | 105,3 | 101,2 | 106,4 | 105,2 |
Fremdkapitalquote in % 2) | 23,8 | 21,9 | 20,9 | 22,3 |
Im Ausland liegende Immobilien (Anzahl) | 3 | 2 | 3 | 3 |
Im Inland liegende Immobilien (Anzahl) | 15 | 15 | 16 | 15 |
Ankäufe/Übergang von Nutzen und Lasten (Anzahl) | 2 | — | 2 | — |
Verkäufe/Übergang von Nutzen und Lasten (Anzahl) | — | 1 | — | 1 |
Im Erwerb befindliche Immobilien (Anzahl) | — | |||
Im Verkauf befindliche Immobilien (Anzahl) | 1 | |||
VERMIETUNGSQUOTE in % (Basis Jahresbruttosollmiete) | 99,2 | 99,6 | 99,2 | 96,6 |
NETTOMITTELZUFLUSS/NETTOMITTELVERÄNDERUNG in Mio. EUR | 6,9 | 1,7 | 0,4 | -3,4 |
RÜCKNAHMEPREIS/ANTEILWERT in EUR | 112,08 | 112,40 | 107,36 | 104,21 |
Ausgabepreis in EUR | 114,88 | 115,21 | 110,04 | 106,82 |
Umlaufende Anteile (Stück) | 2.050.924 | 2.067.084 | 2.071.029 | 2.038.054 |
Ausschüttung je Anteil in EUR 3) | 2,80 | 1,30 | 0,78 | 0,89 |
Ausschüttungszeitpunkt | 02.05.2019 | 04.05.2020 | 03.05.2021 | 02.05.2022 |
TOTAL EXPENSE RATIO (TER) in % 4) | 0,6 | 0,5 | 0,5 | 0,5 |
BVI-RENDITE 5) seit Auflegung in % | 34,5 | 38,4 | 33,7 | 30,7 |
BVI-RENDITE p.a. 5) seit Auflegung in % | 3,8 | 3,7 | 3,0 | 2,5 |
BVI-RENDITE p.a. 5) im Berichtszeitraum in % | 3,4 | 2,9 | -3,4 | -2,2 |
1) Basis Fondsvermögen (netto)
2) Fremdkapital im Verhältnis zum Immobilienvermögen
3) Ausschüttung auf das abgelaufene Geschäftsjahr
4) Basis durchschnittliches Fondsvermögens des Geschäftsjahres
5) Berechnungsverfahren BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI)
HINWEIS
Beträge und Prozentangaben innerhalb des Jahresberichtes werden grundsätzlich kaufmännisch gerundet. Daraus ergeben sich möglicherweise Rundungsdifferenzen bei der Addition / Subtraktion dieser Werte.
TÄTIGKEITSBERICHT
Wir erstatten den vorliegenden Jahresbericht nach den Vorschriften des am 22. Juli 2013 in Kraft getretenen Kapitalanlagegesetzbuches (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds), zuletzt geändert am 1. Januar 2022 durch das Gesetz zur begleitenden Ausführung der Verordnung (EU) 2020/1503 und der Umsetzung der Richtlinie EU 2020/1504 zur Regelung von Schwarmfinanzierungsdienstleistern (Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz) und anderer europarechtlicher Finanzmarktvorschriften und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG).
AUSWIRKUNGEN DER COVID-19-PANDEMIE
Das Geschäftsjahr 2021/2022 des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds war erneut negativ beeinträchtigt durch die COVID-19-Pandemie und durch die zu ihrer Eindämmung getroffenen behördlichen Maßnahmen. Einzelhandels- und Gastronomiemieter hatten mit einem rund 6-monatigen Lockdown und danach mit einer Vielzahl von zum Teil erheblichen Einschränkungen in Folge der Corona-Schutzmaßnahmen zu kämpfen. Angemessene Entschädigung haben die meisten Mieter dafür nicht erhalten. Hinter dem Fonds liegt eines der schwierigsten Geschäftsjahre seit seiner Auflegung.
Zuversichtlich für die Zukunft stimmt uns, dass es uns während der gesamten Phase der Pandemie gelungen ist, den traditionell sehr hohen Vermietungsstand unserer Einzelhandelsflächen zu halten. Wir haben auch unter diesen sehr schwierigen Rahmenbedingungen an Qualitätsmieter vermietet, Festmieten vereinbart und feste Laufzeiten durchsetzen können. Bei vielen Neuvermietungen konnte allerdings das bisherige Niveau der Miethöhe nicht gehalten werden. Dies hat sich neben der Reduzierung des Ertrages negativ auf die von unseren unabhängigen Bewertern festgestellten Verkehrswerte ausgewirkt. Darüber hinaus haben unsere Bewerter versucht, die Erkenntnisse über die Veränderung des Mietniveaus während der Corona-Pandemie auch bei der Bewertung der Fonds-Liegenschaften zu berücksichtigen, deren Nachvermietung erst in der Zukunft ansteht. Risiken in Ansehung der künftigen Miethöhe haben sich dementsprechend ebenfalls negativ auf die Verkehrswerte ausgewirkt. Alles zusammen hat dazu geführt, dass der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds auch im Geschäftsjahr 2021/2022 eine negative Rendite ausweisen musste. Damit ist zugleich aber die Möglichkeit eröffnet, dass die mittel- und langfristigen Risiken in Bezug auf die Miethöhe als Spätfolge der Corona-Pandemie bei der Bewertung der Fonds-Liegenschaften bereits berücksichtigt wurden.
Weiter stimmt uns zuversichtlich, dass die behördlichen Corona-Schutzmaßnahmen nunmehr weitgehend zurückgefahren wurden, was sich entsprechend positiv auf die Mobilität der Menschen und somit auch auf die wirtschaftliche Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels und die Gastronomie auswirken sollte. Ein Blick auf die Entwicklung der innerstädtischen Passantenfrequenzen in den Jahren 2020 und 2021 zeigt, dass die Menschen stets in Folge der Lockerungen von Corona-Schutzmaßnahmen wieder in die Innenstadt geströmt sind und sich an dem erfreut haben, was sie in all den Monaten der Einschränkungen vermisst haben.
ANLAGEZIELE UND ANLAGEPOLITIK
Als Anlageziele des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds werden Investitionen in deutschen Immobilienbesitz sowie Immobilienbesitz im europäischen Ausland, daraus resultierende regelmäßige Erträge aufgrund zufließender Mieten, langfristig eine Wertsteigerung des Immobilienportfolios und daneben möglichst Kapitalerträge aus den Liquiditätsanlagen angestrebt.
Entsprechend Artikel 7 der Taxonomie-VO weisen wir darauf hin, dass die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.
Anlageschwerpunkt sind Einzelhandelsimmobilien in innerstädtischer Lage, wobei es sich oft um gemischtgenutzte Wohn-/Geschäftshäuser handelt. Bei der Auswahl der Immobilien werden die wirtschaftlichen und standortbezogenen Chancen und Risiken in die Beurteilung einbezogen. Dabei stehen die nachhaltige Ertragskraft der Immobilie sowie, soweit möglich, die Streuung nach Standort, Größe, Nutzung und Mietern im Vordergrund der Überlegungen, sofern die Marktbedingungen dies zulassen. Bei Investitionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden die besonderen rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten sowie gegebenenfalls mögliche Veränderungen der Wechselkurse in die Entscheidungsüberlegungen einbezogen.
Der Immobilienbestand wird entsprechend den Markterfordernissen verwaltet, wobei angestrebt wird, diesen durch laufende Instandhaltung, Modernisierung und Umstrukturierung zu erhalten. Erwerb und Verwaltung des Immobilienbestandes sind auf Dauer ausgerichtet, was einen Verkauf im begründeten Einzelfall nicht ausschließt. Den Anlegern wird eine langfristige Anlage in dem Fonds empfohlen.
FONDS- UND IMMOBILIENVERMÖGEN
Das Fondsvermögen betrug am Ende des elften Geschäftsjahres zum 31. März 2022 212,4 Mio. EUR (Vorjahr: 222,3 Mio. EUR). Damit ist es gegenüber dem Vorjahr um 9,9 Mio. EUR gesunken.
Zum Ende des Geschäftsjahres waren 223,5 Mio. EUR (Vorjahr: 236,6 Mio. EUR) des Fondsvermögens in 18 Immobilien (Vorjahr: 19) angelegt. Die Objekte befinden sich an 12 Standorten (Vorjahr: 14) in Deutschland und drei Standorten im Ausland (Niederlande und Schweiz).
ANLAGEERGEBNIS
Auch das Geschäftsjahr 2021/2022 des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds war beeinträchtigt durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und durch die zu ihrer Eindämmung getroffenen Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund war das im Berichtszeitraum erwirtschaftete Fondsergebnis des Sondervermögens negativ. Der Anteilpreis zum Stichtag lag 2,37 EUR unter dem Anteilpreis des Vorjahres (Wert 31. März 2022: 104,21 EUR /. Wert 31. März 2021: 107,36 EUR + Ausschüttung am 3. Mai 2021: 0,78 EUR je Anteil). Dies führte wiederum zu einer negativen BVI-Rendite von -2,2 % p.a. (unter Berücksichtigung einer Wiederanlage nach BVI-Methode).
In der Übersicht „Entwicklung der Renditen“ erhalten Sie einen detaillierten Einblick in die Ertragslage des Fonds. In dieser ist aufgelistet, welche Renditen in den Vermögensteilen Immobilien und Liquiditätsanlagen im Einzelnen erzielt wurden.
NETTOMITTELZUFLUSS
Im Geschäftsjahr 2021/2022 wurden Fondsanteile im Wert von 0,4 Mio. EUR ausgegeben (Vorjahr: 0,8 Mio. EUR). Im gleichen Zeitraum wurden Anteile im Wert von -3,8 Mio. EUR (Vorjahr: -0,4 Mio. EUR) an den Fonds zurückgegeben. Folglich betrug der Nettomittelzufluss im Berichtsjahr -3,4 Mio. EUR (Vorjahr: +0,4 Mio. EUR).
ANTEILWERT UND ANTEILUMLAUF
Der Wert des einzelnen Fondsanteils lag zum Berichtsstichtag bei 104,21 EUR. Den Anteilwert errechnete die Kapitalverwaltungsgesellschaft in Abstimmung mit der Verwahrstelle des Immobilienfonds, der DZ BANK AG in Frankfurt am Main. Die Anzahl der umlaufenden Anteile verringerte sich im Berichtszeitraum um 32.975 Stück auf 2.038.054 Anteile.
AUSSCHÜTTUNG
Für das Geschäftsjahr 2021/2022 wurde am 2. Mai 2022 ein Betrag von 0,89 EUR je Anteil (Vorjahr: 0,78 EUR) an die Anleger ausgeschüttet. Dies waren insgesamt 1,8 Mio. EUR.
Auf Basis des Anteilwertes zu Beginn des Geschäftsjahres 2021/2022 ergab sich somit eine Ausschüttungsrendite in Höhe von 0,8 % (Vorjahr: 0,7 %).
Die Verwahrstelle stellt die Ausschüttungsbeträge den depotführenden Stellen der Anleger, zur Ausschüttung auf die von den Anlegern angegebenen Konten bereit bzw. überweist zum Teil direkt auf die Anlegerkonten. Bei der Wiederanlage von Ausschüttung wird kein Ausgabeaufschlag erhoben, sofern die Wiederanlage bis zum 30. September 2022 vorgenommen wird. Dieser Verzicht auf den Ausgabeaufschlag führt zu einem Wiederanlagerabatt von 2,5 %.
Die Ausschüttung des Vorjahres wurde zu 21,3 % zum Erwerb weiterer Anteile genutzt.
RISIKOPROFIL
Die Aachener Grundvermögen verfügt über ein Risikomanagementsystem, welches den investmentrechtlichen Anforderungen entspricht und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Der Risikomanagementprozess umfasst die Komponenten Risikoidentifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Kommunikation und Dokumentation der Risiken. Zur Abbildung und Beurteilung zukünftiger Risiken und deren Auswirkungen auf das Fondsvermögen hat die Aachener Grundvermögen einen Portfoliostresstest mit verschiedenen Parametern entwickelt.
Es werden unter anderem folgende, wesentliche Risikoarten unterschieden:
Marktpreis-/Immobilienrisiken
Über den Erwerb der Fondsanteile ist der Anleger an der Wertentwicklung der in diesem Investmentfonds befindlichen Immobilien beteiligt. Sowohl die Bewertung der Immobilie als auch die Immobilienerträge können aus vielerlei Gründen schwanken, z.B. aufgrund geänderter wirtschaftlicher, politischer oder (steuer-) rechtlicher Rahmenbedingungen, Änderungen in der Mieternachfrage, veränderter Standortqualität mit Auswirkungen auf die Vermietbarkeit (Leerstände), Wandel von Gebäudezustand und -qualität sowie aufgrund von Wertverlusten durch Baumängel oder Altlasten. Die Realisierung von Risiken kann schlimmstenfalls zum vollständigen Wertverlust einzelner Immobilien und verbleibender Forderungen Dritter führen. Einem Wertverlust von Immobilien soll durch die bewusste Ausrichtung des Immobilienportfolios mit Anlageschwerpunkt auf Einzelhandelsnutzung der Mietflächen in 1a-Lagen begegnet werden. Die Vermietungssituation, die Instandhaltungsaufwendungen, die Immobilienrendite sowie weitere Performance-Komponenten werden regelmäßig überwacht.
Liquiditätsrisiko
Immobilien können – anders als die meisten börsengehandelten Wertpapiere – nicht in allen Marktphasen jederzeit kurzfristig veräußert werden. Daher können umfangreiche Rückgabeverlangen von Fondsanteilen die Liquidität des Fonds beeinträchtigen und zu einer Aussetzung der Rücknahme der Anteile führen. Es bestehen allerdings gesetzliche Mindesthalte- und Kündigungsfristen für die Rückgabe der Anteile. Die Liquiditätssituation des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds kann derzeit als ausgewogen bezeichnet werden.
Adressenausfallrisiko
Ausfälle von Mietern und sonstigen Geschäftspartnern beispielsweise aufgrund von Bonitätsverschlechterungen, Insolvenzen oder gesetzlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie oder anderer politischer Ziele können zu erheblichen Reduzierungen von Erträgen und Verlusten führen. Mit seinem Anlageschwerpunkt auf innerstädtische Einzelhandelsimmobilien in Deutschland unterliegen die Mieter und die Mieten des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds einem spezifischen Branchenrisiko. Dieses Risiko war durch Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sehr deutlich gestiegen, da das klassische innerstädtische Leben mit Einzelhandel, Gastronomie und Freizeitangeboten einer der am stärksten betroffenen Bereiche war.
Dem Adressenausfallrisiko wird grundsätzlich durch die Verwaltung der Immobilien, wie z.B. – soweit bei der Einzelhandelsvermietung überhaupt möglich – die Verhinderung der Abhängigkeit von einzelnen Mietern, die Durchführung von Bonitätsprüfungen sowie die Überwachung der Kautionsleistungen vorgebeugt. Jedoch kann auch bei sorgfältiger Auswahl von Mietern und Geschäftspartnern nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Ausfall eintreten. Ein Ausfallrisiko besteht ferner bezüglich der Bankguthaben des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds. Im Fall einer Risikoverwirklichung kann ein vollständiger Ausfall der Forderung eintreten. Diesem Risiko wird durch die regelmäßige Bonitätsüberwachung der Kontrahenten sowie einer Diversifikation der Mittel bei verschiedenen Kreditinstituten begegnet.
Zinsänderungsrisiko
Marktbedingte Schwankungen der Zinssätze können das Fremdfinanzierungsniveau für Immobilien deutlich erhöhen oder sich bei der Anlage der Liquiditätsreserven auswirken und damit die Wertentwicklung des Sondervermögens beeinflussen. Bei Abschluss neuer oder Prolongation bestehender Fremdfinanzierungen wird neben der aktuellen Zinshöhe je Laufzeit und der Investitionsstrategie insbesondere auf das Gesamtbild der Zinsfestschreibung geachtet. Die Anlage der Liquidität erfolgt unter Berücksichtigung der laufenden Marktentwicklung, im Rahmen von Höchstgrenzen für die Anlage bei dem jeweiligen Kreditinstitut und – in Abhängigkeit von der Marktlage – mit unterschiedlichen Laufzeiten.
Negativzinsrisiko
Liquide Mittel des Sondervermögens werden bei der Verwahrstelle und anderen Banken für Rechnung des Fonds angelegt. Abhängig insbesondere von der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige Bankguthaben einer negativen Verzinsung unterliegen. Dies ist aktuell der Fall.
Inflations- und Deflationsrisiko
Inflation und Deflation beinhalten ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Sondervermögens liegen. Deflation kann dazu führen, dass Mieten und damit auch die Verkehrswerte der Fondsimmobilien deutlich sinken.
Währungsrisiko
Sofern Immobilien des Sondervermögens in anderer Währung als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens. Zur Steuerung des Fremdwährungsrisikos werden Immobilieninvestitionen grundsätzlich durch Fremdkapitalaufnahme möglichst hoch in derselben Währung finanziert (Natural Hedge).
Operationelles Risiko
Die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren und Systemen oder das Auftreten von negativen externen Ereignissen können mittelbare Auswirkungen auf die Erträge von Fonds haben. Gleiches gilt bei entsprechendem Fehlverhalten von Menschen, sei es mit oder ohne Absicht. Im Berichtszeitraum sind keine nennenswerten operationellen Risiken in Bezug auf den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds eingetreten.
Schlüsselpersonenrisiko
Sondervermögen, deren Anlageergebnis in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv ausfällt, haben diesen Erfolg auch der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidungen ihres Managements zu verdanken. Erfolg in der Vergangenheit muss aber kein Garant für die Zukunft sein. Auch kann sich die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.
Nachhaltigkeitsrisiko
In Zeiten von Klimawandel, Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch bekommt die Forderung nach einem Umdenken von Gesellschaft und Wirtschaft ein immer stärkeres politisches Gewicht. Der Gedanke der Nachhaltigkeit wird zunehmend Leitbild für politisches, wirtschaftliches und ökologisches Handeln. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Politik, Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation haben können. Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei keine eigene Risikoart, sondern wirken als Treiber für andere Risikoarten. Sie können sich negativ auf die Ertrags- u. Vermietungssituation, die Kostenstrukturen, die Rentabilität, die Immobilienwerte, die Liquidität oder die Reputation auswirken. Die politischen Maßnahmen der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft können zu einer Verteuerung von fossilen und anderen Energieträgern, steigenden steuerlichen Belastungen und hohen Investitionskosten für die energetische Sanierung von Gebäuden und Anlagen führen.
AUSBLICK
Die COVID-19-Pandemie dauert an. Mindestens ihre Nachwehen werden auch weiterhin eine Belastung für die Gesellschaft und die Wirtschaft darstellen. Ob es in Folge ggf. neuer Virusvarianten erneut zu behördlichen Corona-Schutzmaßnahmen und damit vor allem auch Einschränkungen im Bereich des innerstädtischen Einzelhandels und die Gastronomie kommen wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden.
Nach einem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung im Jahr 2020 in Folge der COVID-19-Pandemie präsentierte sich die wirtschaftliche Lage im Jahr 2021 deutlich positiver. Die Prognosen führender Ökonomen und Wirtschaftsforscher gingen bis zum Beginn des Ukraine-Krieges auch für das Jahr 2022 von einer weiteren deutlichen Erholung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland und Europa aus.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verursacht unbeschreibliches menschliches Leid, zerstört, was die Menschen in der Ukraine in Jahrzehnten erschaffen haben und wirkt auch auf Deutschland. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht ist es ein ähnlich einschneidendes Ereignis wie der Beginn der COVID-19-Pandemie vor zwei Jahren. Die Verbraucherstimmung und auch der ifo-Geschäftsklimaindex trübten sich im April massiv ein. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwartet zum 31. März 2022 in seiner aktuellen Konjunkturprognose für die Jahre 2022 und 2023 nur noch ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Deutschland von 1,8 % in 2022 und 3,6 % in 2023. In der Prognose unterstellt der Sachverständigenrat, dass die Energiepreise im Prognosezeitraum erhöht bleiben, es jedoch nicht zu einem Stopp russischer Energielieferungen kommt. Der Sachverständigenrat erwartet für Deutschland Inflationsraten von ca. 6 % in den Jahren 2022 und 2023. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die große Abhängigkeit von russischen Energielieferungen das erhebliche Risiko einer geringeren Wirtschaftsleistung bis hin zu einer Rezession bei gleichzeitig deutlich höheren Inflationsraten birgt.
Die in Folge des Ukraine-Krieges von einem Großteil der Weltgemeinschaft verhängten Sanktionen werden sich auf die wirtschaftliche Entwicklung sowie die Energieversorgung Deutschlands und ganz Europas auswirken. Der Fonds ist nicht in Russland, der Ukraine oder in angrenzenden osteuropäischen Ländern investiert, daher ist ein unmittelbares Risiko für den Immobilienbesitz des Fonds zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar. Grundsätzlich ist aber von hohen Preisen für die Energieversorgung und somit von einem Anstieg der Bewirtschaftungs- und Mietnebenkosten auszugehen. Die Gefahr einer eingeschränkten Energieversorgung Deutschlands aufgrund des Ukraine-Krieges ist nicht auszuschließen. Ein Ausfall der Versorgung könnte unter Umständen zu Mietminderungen führen. Allerdings sind aufgrund des Endes der Heizperiode 2021/2022 und den aktuell vorhandenen Reserven nach heutiger Einschätzung kurzfristig keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Die Entwicklung ist aber weiterhin dynamisch. Daher können Aussagen über unmittelbare und mittelbare Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Fonds aktuell nicht zuverlässig getroffen werden.
Die Entwicklung der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Krieges und deren Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft und die ggf. daraus resultierenden Implikationen auf das Immobilien-Portfolio des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds sind daher weiter sehr aufmerksam zu beobachten. Zumindest in der Vergangenheit hat sich aber die Anlageklasse „Immobilien“ gerade in Zeiten großer Unsicherheiten und Krisen langfristig betrachtet als ein sehr gutes Investment erwiesen.
IMMOBILIENTRANSAKTIONEN
Für das Sondervermögen wurde im Geschäftsjahr 2021/2022 keine immobilie hinzuerworben.
VERÄUSSERUNG
Im Geschäftsjahr wurde eine Immobilie des Sondervermögens veräußert, eine weitere befand sich zum Stichtag in der Veräußerung. Grundsätzlich wird eine Immobilie nur dann verkauft, wenn sie nicht mehr in das auf innerstädtische 1a-Einzelhandelslagen ausgerichtete Immobilienportfolio passt.
KREFELD,
RHEINSTRASSE 121
Der Kaufvertrag zum Verkauf der Immobilie in Krefeld, Rheinstraße 121, wurde am 12. Oktober 2021 notariell beurkundet. Nach Eingang des vollständigen Kaufpreises gingen am 1. Dezember 2021 Nutzen und Lasten vereinbarungsgemäß auf die Erwerberin über.
Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds ist nunmehr am Standort Krefeld nicht mehr vertreten.
Es konnte ein Verkaufspreis erzielt werden, der über dem zuletzt festgestellten Verkehrswert lag.
IN DER VERÄUSSERUNG BEFINDLICH
AUGSBURG,
MORITZPLATZ 7/BÜRGERMEISTER-FISCHER-STRASSE
Der Verkauf der Immobilie in Augsburg, Moritzplatz 7/Bürgermeister-Fischer-Straße 5, wurde am 28. Juli 2021 notariell beurkundet. Die Immobilie konnte zu einem Kaufpreis über dem im Juli 2021 zuletzt festgestellten Verkehrswert veräußert werden. Der Übergang von Nutzen und Lasten auf die Erwerberin wird nach dem Eingang des vollständigen Kaufpreises erfolgen. Nach dem Verkauf ist der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds am Standort Augsburg nicht mehr vertreten.
VERMIETUNGSSITUATION
Der Vermietungsstand lag am Stichtag 31. März 2022 bei 96,6 %.
Wie in den vergangenen Jahren wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr Immobilien umgebaut, modernisiert und instand gehalten. Das soll sicherstellen, dass sie auch künftig gut auf dem Vermietungsmarkt platziert werden können.
Wesentliche Neuvermietungen, Vertragsverlängerungen und Nachträge zu bestehenden Mietverträgen erfolgten für die nachfolgenden Immobilien:
BERLIN,
NEUE SCHÖNHAUSER STRASSE 10/ ROSENTHALER STRASSE 46-47
Der Büromieter im vierten Obergeschoss hat von seinem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Damit hat die Psychologicum Berlin IMG Gesellschaft, eine Gemeinschaftspraxis für Coaching und Therapieleistungen, den Mietvertrag für die rund 217 m2 großen Flächen um fünf Jahre bis Ende November 2027 verlängert.
KÖLN,
APOSTELNSTRASSE 15-17
Nachmieter der Rechtsanwälte ist der bisherige Untermieter der Kanzlei, die Agentur Liftstar Marketing, die die (Treppen-)Liftprodukte der Unternehmensgruppe Liftstar vermarktet. Für die knapp 970 m2 großen Büroflächen wurde ein Mietvertrag mit einjähriger Festlaufzeit bis Jahresende 2022 sowie einem Optionsrecht auf Verlängerung um fünf Jahre geschlossen.
ROSTOCK,
KRÖPELINER STRASSE 57
Nachdem Hallhuber aus dem im Juli 2020 eröffneten Schutzschirmverfahren im März 2021 in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingetreten war, wurde ein Nachtrag zur Fortführung des Mietvertrags geschlossen. Damit ist Hallhuber seit dem 8. März 2021 wieder zur Zahlung der vollen Miethöhe für die Nutzung der 424 m2 großen Räumlichkeiten im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss verpflichtet. Für die Zeit der behördlich angeordneten Schließungen während der Lockdowns wurde Hallhuber die Miete um die Hälfte erlassen.
Der Mietvertrag läuft regulär noch bis Januar 2028 mit Optionsrecht auf Verlängerung um weitere fünf Jahre.
KREDITE UND WÄHRUNGSPOSITIONEN
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
ÜBERSICHT KREDITE | KREDITVOLUMEN (DIREKT) TEUR |
IN % DES VERKEHRSWERTES ALLER IMMOBILIEN |
EURO-Kredite (Ausland) | 44.000 | 19,7 |
CHF-Kredite | 5.844 | 2,6 |
GESAMT | 49.844 | 22,3 |
KREDITVOLUMINA NACH LAUFZEIT DER ZINSFESTSCHREIBUNG (RESTLAUFZEIT) IN % DES VERKEHRSWERTES ALLER IMMOBILIEN
Unter 1 Jahr | 5,6 |
1 – 2 Jahre | 13,4 |
2 – 5 Jahre | 3,4 |
5 – 10 Jahre | — |
Über 10 Jahre | — |
ÜBERSICHT WÄHRUNGSPOSITIONEN | OFFENE WÄHRUNGSPOSITIONEN ZUM BERICHTSSTICHTAG TEUR |
IN % DES FONDSVERMÖGENS (NETTO) PRO WÄHRUNGSRAUM |
CHF | 842 | 0,4 |
GESAMT | 842 | 0,4 |
Devisenkurs 31. März 2022 | 1 EUR = | 1,0267 CHF |
VERGLEICHENDE ÜBERSICHT
ENTWICKLUNG DER RENDITEN
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
RENDITEKENNZAHLEN IN % | 31.03.2019 | 31.03.2020 | 31.03.2021 | 31.03.2022 |
I. IMMOBILIEN | ||||
Bruttoertrag 1) | 4,8 | 4,9 | 4,7 | 4,9 |
Bewirtschaftungsaufwand 1) | -0,8 | -0,6 | -1,8 | -1,3 |
Nettoertrag 1) | 4,0 | 4,3 | 2,9 | 3,6 |
Wertänderungen 1) | -0,1 | 1,8 | -5,2 | -3,6 |
Ausländische Ertragsteuern 1) | -0,2 | -0,2 | 0,1 | -0,9 |
Ausländische latente Steuern 1) | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Ergebnis vor Darlehensaufwand 1) | 4,0 | 5,9 | -2,2 | -0,9 |
Ergebnis nach Darlehensaufwand 2) | 4,7 | 6,9 | -3,3 | -1,5 |
Währungsänderung 2) | 0,0 | -0,8 | 0,0 | 0,0 |
GESAMTERGEBNIS 2) 3) | 4,7 | 6,1 | -3,3 | -1,5 |
II. LIQUIDITÄT 4) | -0,1 | -0,3 | -0,3 | -0,4 |
III. ERGEBNIS GESAMTER FONDS vor Fondskosten 5) | 3,9 | 5,1 | -2,9 | -1,4 |
ERGEBNIS GESAMTER FONDS nach Fondskosten (BVI-Methode) 6) | 3,4 | 2,9 | -3,4 | -2,2 |
1) Bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.
2) Bezogen auf das gesamte durchschnittliche eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.
3) Das realisierte Ergebnis aus dem Verkauf von Immobilien wird gemäß Branchenstandard nicht in den Teilrenditen der Immobilien dargestellt. Im „Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode)“ sind auch Verkaufseffekte vollständig berücksichtigt.
4) Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.
5) Bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen des jeweiligen Geschäftsjahres.
6) Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der „time weighted rate of return“-Methode. Diese international anerkannte Standardmethode ermöglicht eine einfache, nachvollziehbare und exakte Berechnung. Die Wertentwicklung der Anlage ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen zu Beginn des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So ist die Vergleichbarkeit der Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds sichergestellt. Die Wertentwicklung wird auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte berechnet. Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds ist gemäß § 10 des InvStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sich nach den Anlagebedingungen nur steuerbegünstigte, institutionelle Anleger beteiligen dürfen, die gemeinnützige, mildtätige etc. Zwecke verfolgen.
HINWEIS
Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft.
Wert und Rendite einer Anlage im Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.
RENDITEN
NACH LÄNDERN
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
RENDITEKENNZAHLEN IN % | DEUTSCHLAND | NIEDERLANDE | SCHWEIZ | GESAMT |
I. IMMOBILIEN | ||||
Bruttoertrag 1) | 5,4 | 3,2 | 3,5 | 4,9 |
Bewirtschaftungsaufwand 1) | -1,6 | -0,1 | -1,2 | -1,3 |
Nettoertrag 1) | 3,8 | 3,1 | 2,3 | 3,6 |
Wertänderungen 1) | -2,4 | -8,5 | -1,6 | -3,6 |
Ausländische Ertragsteuern 1) | 0,0 | -4,2 | 0,0 | -0,9 |
Ausländische latente Steuern 1) | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Ergebnis vor Darlehensaufwand 1) | 1,4 | -9,5 | 0,7 | -0,9 |
Ergebnis nach Darlehensaufwand 2) | 1,4 | -31,6 | -16,2 | -1,5 |
Währungsänderung 2) | 0,0 | 0,0 | 10,7 | 0,0 |
GESAMTERGEBNIS 2) | 1,4 | -31,6 | -5,5 | -1,5 |
II. LIQUIDITÄT 3) | -0,4 | |||
III. ERGEBNIS GESAMTER FONDS vor Fondskosten 4) | -1,4 | |||
ERGEBNIS GESAMTER FONDS nach Fondskosten (BVI-Methode) 5) | -2,2 |
1) Bezogen auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Geschäftsjahres.
2) Bezogen auf das durchschnittliche eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Geschäftsjahres.
3) Bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des Geschäftsjahres.
4) Bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen des Geschäftsjahres.
5) Die Wertentwicklungsberechnung nach der BVI-Methode beruht auf der „time weighted rate of return“-Methode. Diese international anerkannte Standardmethode ermöglicht eine einfache, nachvollziehbare und exakte Berechnung. Die Wertentwicklung der Anlage ist die prozentuale Veränderung zwischen dem angelegten Vermögen zu Beginn des Anlagezeitraumes und seinem Wert am Ende des Anlagezeitraumes. Ausschüttungen werden rechnerisch umgehend in neue Fondsanteile investiert. So ist die Vergleichbarkeit der Wertentwicklungen ausschüttender und thesaurierender Fonds sichergestellt. Die Wertentwicklung wird auf Basis der börsentäglich ermittelten Anteilwerte berechnet. Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds ist gemäß § 10 des InvStG von der Körperschaftsteuer befreit, da sich nach den Anlagebedingungen nur steuerbegünstigte, institutionelle Anleger beteiligen dürfen, die gemeinnützige, mildtätige etc. Zwecke verfolgen.
HINWEIS
Die frühere Wertentwicklung ist kein Indikator für die Zukunft.
Wert und Rendite einer Anlage im Fonds können steigen oder fallen und werden nicht garantiert.
KAPITALINFORMATIONEN
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
KAPITALINFORMATIONEN (DURCHSCHNITTSZAHLEN IN TEUR) 1) | |||||
NACH REGIONEN IN DEUTSCHLAND | REGION RHEIN-MAIN | REGION RHEIN-RUHR 2) | WEITERE DEUTSCHE GROSSRÄUME 3) | SONSTIGE STÄDTE/ REGIONEN IN DEUTSCHLAND |
DEUTSCHLAND GESAMT |
Direkt gehaltene Immobilien | 3.603 | 38.926 | 25.785 | 113.436 | 181.750 |
Liquidität | 52.286 | ||||
Kreditvolumen | 44.000 | ||||
Fondsvermögen (netto) | 224.951 |
NACH LÄNDERN | DEUTSCHLAND | NIEDERLANDE | SCHWEIZ | GESAMT |
Direkt gehaltene Immobilien | 181.750 | 48.186 | 6.242 | 236.178 |
Liquidität | 29.507 | |||
Kreditvolumen | 49.621 | |||
Fondsvermögen (netto) | 215.867 |
1) Anhand von 13 Monatsendwerten berechnete Durchschnittszahlen
2) Ausschließlich: Köln
3) Ausschließlich: Berlin
INFORMATIONEN ZU WERTÄNDERUNGEN 1)
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
NACH REGIONEN IN DEUTSCHLAND | REGION RHEIN-MAIN TEUR |
REGION RHEIN-RUHR 2) TEUR |
WEITERE DEUTSCHE GROSSRÄUME 3) TEUR |
SONSTIGE STÄDTE/ REGIONEN IN DEUTSCHLAND TEUR |
DEUTSCHLAND GESAMT TEUR |
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio 4) | 3.625 | 31.725 | 27.125 | 110.875 | 173.350 |
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 5) (Gutachten 1) | 180 | 1.346 | 1.165 | 6.002 | 8.694 |
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 5) (Gutachten 2) | 180 | 1.403 | 1.186 | 6.057 | 8.827 |
Positive Wertänderungen laut Gutachten 6) | 50 | 175 | 1.625 | 2.505 | 4.355 |
Sonstige positive Wertänderungen 7) | 0 | 0 | 0 | 660 | 660 |
Negative Wertänderungen laut Gutachten 6) | 0 | -3.950 | -125 | -3.905 | -7.980 |
Sonstige negative Wertänderungen 7) | -35 | -379 | -28 | -979 | -1.419 |
WERTÄNDERUNGEN LAUT GUTACHTEN INSGESAMT 8) | 50 | -3.775 | 1.500 | -1.400 | -3.625 |
SONSTIGE WERTÄNDERUNGEN INSGESAMT 9) | -35 | -379 | -28 | -319 | -759 |
NACH LÄNDERN | DEUTSCHLAND TEUR |
NIEDERLANDE TEUR |
SCHWEIZ TEUR |
GESAMT TEUR |
Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio 4) | 173.350 | 44.150 | 5.797 | 223.297 |
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 5) (Gutachten Nr. 1) | 8.694 | 1.740 | 233 | 10.668 |
Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio 5) (Gutachten Nr. 2) | 8.827 | 1.699 | 237 | 10.763 |
Positive Wertänderungen laut Gutachten 6) | 4.355 | 25 | 0 | 4.380 |
Sonstige positive Wertänderungen 7) | 660 | 0 | 0 | 660 |
Negative Wertänderungen laut Gutachten 6) | -7.980 | -3.850 | -48 | -11.878 |
Sonstige negative Wertänderungen 7) | -1.419 | -250 | -48 | -1.717 |
WERTÄNDERUNGEN LAUT GUTACHTEN INSGESAMT 8) | -3.625 | -3.825 | -48 | -7.498 |
SONSTIGE WERTÄNDERUNGEN INSGESAMT 9) | -759 | -250 | -48 | -1.057 |
1) Die Daten sind stichtagsbezogen und in absoluten Zahlen angegeben. Es sind nur Daten von Immobilien eingeflossen, die sich zum Berichtsstichtag noch im Fondsvermögen befanden.
2) Ausschließlich: Köln
3) Ausschließlich: Berlin
4) In der Position „Gutachterliche Verkehrswerte Portfolio“ sind die zum Berichtsstichtag aktuellen Verkehrswerte berücksichtigt. Die Immobilien werden gemäß § 249 KAGB turnusmäßig alle drei Monate von mindestens zwei externen Bewertern unabhängig voneinander bewertet. Die Immobilien sind zum Stichtag mit dem arithmetischen Mittelwert aus den beiden Verkehrswerten in das Fondsvermögen eingestellt. Der Verkehrswert der Immobilie in der Schweiz wird zum historischen Devisenkurs bei Ankauf umgerechnet, so dass Wertänderungen durch Währungsänderungen an dieser Stelle nicht dargestellt werden.
5) Die Position „Gutachterliche Bewertungsmieten Portfolio“ bezeichnet die Summe der in den Verkehrswertgutachten für die einzelnen Immobilien angegebenen Roherträge.
6) In die Positionen „Positive/Negative Wertänderungen laut Gutachten“ wurden nur Änderungen in der laufenden Bewertung einbezogen.
7) In die Positionen „Sonstige positive/negative Wertänderungen“ werden sämtliche Änderungen im Buchwert der Immobilien aufgenommen, die nicht auf der laufenden Bewertung beruhen, wie z.B. Wertsteigerungen aufgrund Baufortschritts bei im Bau befindlichen Immobilien.
8) In die Positionen „Wertänderungen laut Gutachten insgesamt“ wurden nur Änderungen in der laufenden Bewertung einbezogen. Die Position „Wertänderungen laut Gutachten insgesamt“ bezeichnet die positive oder negative Wertänderung, die im Portfolio bei Gesamtbetrachtung aller Auf- und Abwertungen im Berichtszeitraum entstanden ist.
9) Die Position „Sonstige Wertänderungen insgesamt“ bezeichnet die positive oder negative Wertänderung, die im Portfolio bei Gesamtbetrachtung aller „Sonstigen positiven/negativen Wertänderungen“ im Berichtszeitraum entstanden ist.
VERMIETUNGSINFORMATIONEN
NACH REGIONEN IN DEUTSCHLAND
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
NUTZUNGSARTEN NACH JAHRESMIETERTRAG IN % | REGION RHEIN-MAIN | REGION RHEIN-RUHR1) | WEITERE DEUTSCHE GROSSRÄUME 2) | SONSTIGE STÄDTE/ REGIONEN IN DEUTSCHLAND | DEUTSCHLAND GESAMT |
Handel/Gastronomie | 100,0 | 80,6 | 49,3 | 85,2 | 80,5 |
Büro/Praxis | 0,0 | 15,9 | 38,0 | 6,5 | 11,6 |
Wohnen | 0,0 | 2,2 | 10,7 | 1,7 | 2,8 |
Stellplätze | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 2,4 | 1,7 |
Andere | 0,0 | 1,3 | 2,0 | 4,2 | 3,4 |
LEERSTAND IN % (STICHTAGSBEZOGEN) | |||||
Handel/Gastronomie | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,2 | 0,1 |
Büro/Praxis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Wohnen | 0,0 | 1,0 | 0,0 | 0,5 | 0,5 |
Stellplätze | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Andere | 0,0 | 0,0 | 0,7 | 0,3 | 0,3 |
Vermietungsquote in % (stichtagsbezogen) | 100,0 | 99,0 | 99,3 | 99,0 | 99,1 |
RESTLAUFZEIT DER MIETVERTRÄGE IN % | |||||
unbefristet | 0,0 | 1,3 | 11,1 | 2,7 | 3,5 |
2022 | 0,0 | 64,6 | 6,4 | 0,1 | 10,0 |
2023 | 0,0 | 2,4 | 25,7 | 0,3 | 3,7 |
2024 | 100,0 | 18,8 | 18,4 | 6,2 | 11,3 |
2025 | 0,0 | 11,4 | 17,4 | 19,8 | 17,9 |
2026 | 0,0 | 1,5 | 5,0 | 4,0 | 3,7 |
2027 | 0,0 | 0,0 | 13,4 | 6,4 | 6,2 |
2028 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 18,5 | 13,2 |
2029 | 0,0 | 0,0 | 2,6 | 21,3 | 15,6 |
2030 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 20,7 | 14,9 |
2032+ | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
1) Im Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds: Köln
2) Ausschließlich: Berlin
VERMIETUNGSINFORMATIONEN
NACH LÄNDERN
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
NUTZUNGSARTEN NACH JAHRESMIETERTRAG IN % | DEUTSCHLAND | NIEDERLANDE | SCHWEIZ | GESAMT |
Handel/Gastronomie | 80,5 | 99,2 | 73,9 | 83,8 |
Büro/Praxis | 11,6 | 0,0 | 26,1 | 9,7 |
Wohnen | 2,8 | 0,0 | 0,0 | 2,2 |
Stellplätze | 1,7 | 0,0 | 0,0 | 1,4 |
Andere | 3,4 | 0,8 | 0,0 | 2,9 |
LEERSTAND IN % (STICHTAGSBEZOGEN) | ||||
Handel/Gastronomie | 0,1 | 14,6 | 0,0 | 2,5 |
Büro/Praxis | 0,0 | 0,0 | 7,4 | 0,1 |
Wohnen | 0,5 | 0,0 | 0,0 | 0,4 |
Stellplätze | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Andere | 0,3 | 5,0 | 0,0 | 0,4 |
Vermietungsquote in % (stichtagsbezogen) | 99,1 | 84,6 | 92,6 | 96,6 |
RESTLAUFZEIT DER MIETVERTRÄGE IN % | ||||
unbefristet | 3,5 | 0,0 | 16,0 | 3,2 |
2022 | 10,0 | 0,0 | 0,0 | 8,2 |
2023 | 3,7 | 0,0 | 0,0 | 3,0 |
2024 | 11,3 | 0,0 | 3,9 | 9,3 |
2025 | 17,9 | 0,0 | 0,0 | 14,7 |
2026 | 3,7 | 0,0 | 0,0 | 3,0 |
2027 | 6,2 | 0,0 | 0,0 | 5,1 |
2028 | 13,2 | 0,0 | 0,0 | 10,8 |
2029 | 15,6 | 0,0 | 80,1 | 14,3 |
2030 | 14,9 | 0,0 | 0,0 | 12,2 |
2032+ | 0,0 | 100,0 | 0,0 | 16,2 |
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN VERMIETUNGSINFORMATIONEN
Grundstücke im Zustand der Bebauung sowie Flächen in Sanierung werden generell nicht in die Berechnungen einbezogen. Die weiteren Angaben sowie die Anzahl der Immobilien orientieren sich am Immobilienverzeichnis.
NUTZUNGSARTEN
Die Jahresmieterträge pro Nutzungsart werden in Prozent der Jahresnettosollmiete angegeben. Die Quoten pro Nutzungsart sind jeweils bezogen auf die gesamte Jahresnettosollmiete in der einzelnen Region. Die Jahresnettosollmiete errechnet sich wie folgt: Die vertraglich vereinbarten Mieten aus allen zum Berichtsstichtag vermieteten Immobilien werden auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet. Bei leerstehenden Immobilien wird entweder die letzte Mietsollstellung an den letzten Mieter vor Beginn des Leerstandes auf das Geschäftsjahr hochgerechnet oder die für leerstehende Flächen in einem Verkehrswertgutachten als nachhaltig erzielbar eingeschätzte Jahresmiete berücksichtigt.
LEERSTAND/VERMIETUNGSQUOTE
Die Angabe von Leerstandsquoten wird auf der Basis der Jahresbruttosollmiete, d.h. inklusive aller Mietnebenkosten berechnet.
Die Leerstände werden in Prozent der Jahresbruttosollmiete, aufgeliedert nach Regionen und Nutzungsarten, angegeben. Die Jahresbruttosollmiete errechnet sich wie folgt: die vertraglich vereinbarten Mieten inklusive aller Mietnebenkosten aus allen zum Berichtsstichtag vermieteten Immobilien werden auf das gesamte Geschäftsjahr hochgerechnet. Bei leerstehenden Immobilien wird entweder die letzte Mietsollstellung an den letzten Mieter vor Beginn des Leerstandes auf das Geschäftsjahr hochgerechnet oder es wird die gutachterliche Bewertungsmiete angesetzt. Hinzu addiert werden die vor dem Leerstand vertraglich umgelegten Mietnebenkosten. Eventuell berechnete Umsatzsteuer wird nicht in die Bruttosollmiete einbezogen. Ferner wird eine Vermietungsquote in Prozent angegeben. Die Vermietungsquote und die Leerstandsquoten sind bezogen auf die Jahresbruttosollmieten der gesamten Immobilien in der einzelnen Region. Die in der Spalte „Gesamt“ genannten Zahlen beziehen sich auf die Jahresbruttosollmiete des gesamten Immobilienportfolios.
RESTLAUFZEIT DER MIETVERTRÄGE
Die Angaben zur Restlaufzeit der Mietverträge erfolgen in Prozent der gesamten Jahresnettovertragsmieten. Optionen zur Mietvertragsverlängerung gelten – bis zur konkreten Ausübung – als nicht wahrgenommen.
ENTWICKLUNG DES FONDSVERMÖGENS
vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS
EUR | EUR | |
I. WERT DES SONDERVERMÖGENS AM BEGINN DES GESCHÄFTSJAHRES | 222.337.931,17 | |
1. Ausschüttung für das Vorjahr/Steuerabschlag für das Vorjahr | -1.607.816,34 | |
a) Ausschüttung lt. Jahresbericht des Vorjahres | -1.615.402,62 | |
b) Ausgleichsposten für bis zum Ausschüttungsstichtag ausgegebene bzw. zurückgenommene Anteile | 7.586,28 | |
2. Mittelzufluss (netto) | -3.480.438,57 | |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen | 360.053,17 | |
b) Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen | -3.840.491,74 | |
3. Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich | 120.504,50 | |
3a. Abschreibung Anschaffungsnebenkosten | ||
davon bei Immobilien | -1.790.714,30 | |
davon bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 | |
4. Ergebnis des Geschäftsjahres 1) | -3.193.234,08 | |
davon nicht realisierte Gewinne 2) | 6.811.877,08 | |
davon nicht realisierte Verluste 2) | -14.386.244,91 | |
II. WERT DES SONDERVERMÖGENS AM ENDE DES GESCHÄFTSJAHRES | 212.386.232,38 |
1) Die Zusammensetzung der Position „Ergebnis des Geschäftsjahres“ wird in der Ertrags- und Aufwandsrechnung erläutert.
2) Die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste ergibt sich bei den Immobilien aus Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Ebenfalls sind hier nicht realisierte Währungskursänderungen in Höhe von 66.210,61 EUR enthalten. Darin ist ebenfalls ein negativer Korrekturposten für die kumulierte Abschreibung auf die Anschaffungs- und Herstellungkosten der im Geschäftsjahr veräußerten Immobilie(n) in Höhe von -791.714,10 EUR enthalten.
VERMÖGENSÜBERSICHT
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
EUR | EUR | ANTEIL AM FONDSVERMÖGEN IN % |
||
A. VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
I. IMMOBILIEN | ||||
(siehe Vermögensaufstellung Teil I) | ||||
1. Geschäftsgrundstücke | 217.064.415,12 | 102,2 | ||
davon in Fremdwährung 1) | 6.014.415,12 | |||
2. gemischtgenutzte Grundstücke | 6.450.000,00 | 3,0 | ||
davon in Fremdwährung 1) | 0,00 | |||
ZWISCHENSUMME | 223.514.415,12 | 105,2 | ||
insgesamt in Fremdwährung 1) | 6.014.415,12 | |||
II. LIQUIDITÄTSANLAGEN | ||||
Bankguthaben | 34.589.860,19 | 16,3 | ||
davon in Fremdwährung 1) | 316.561,21 | |||
ZWISCHENSUMME | 34.589.860,19 | 16,3 | ||
insgesamt in Fremdwährung 1) | 316.561,21 | |||
III. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
(siehe Vermögensaufstellung Teil III) | ||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 1.983.401,34 | |||
davon in Fremdwährung 1) | 6.669,63 | |||
2. Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien | 6.519.996,96 | |||
(siehe Vermögensaufstellung Teil II) | ||||
davon in Fremdwährung 1) | 413.472,28 | |||
3. Andere | 382.129,11 | |||
davon in Fremdwährung 1) | 9.929,89 | |||
ZWISCHENSUMME | 8.885.527,41 | 4,2 | ||
insgesamt in Fremdwährung 3) | 430.071,80 | |||
SUMME DER VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | 266.989.802,72 | 125,7 | ||
A. SCHULDEN | ||||
IV. VERBINDLICHKEITEN AUS | ||||
(siehe Vermögensaufstellung Teil III) | ||||
1. Krediten | -49.843.966,10 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -5.843.966,10 | |||
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | -57.330,28 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -7.330,28 | |||
3. Grundstücksbewirtschaftung | -3.127.285,24 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -15.490,39 | |||
4. anderen Gründen | -362.621,10 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -49.011,75 | |||
ZWISCHENSUMME | -53.391.202,72 | 25,1 | ||
insgesamt in Fremdwährung 1) | -5.915.798,52 | |||
V. RÜCKSTELLUNGEN | -1.212.367,62 | 0,6 | ||
davon in Fremdwährung 1) | -3.497,62 | |||
SUMME DER SCHULDEN | -54.603.570,34 | 25,7 | ||
C. FONDSVERMÖGEN | 212.386.232,38 | 100,0 |
1) Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier: CHF).
Devisenkurs 31. März 2022 | 1 EUR = | 1,0267 CHF |
ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSÜBERSICHT
Die für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds angewendeten Verfahren zur Bewertung von Vermögensgegenständen sind im Anhang dieses Jahresberichtes dargestellt.
I. IMMOBILIEN
In der Vermögensübersicht verminderte sich die Position Immobilien während des Berichtszeitraums um 13,1 Mio. EUR auf 223,5 Mio. EUR.
Der Auslandsanteil der Immobilien belief sich zum Stichtag auf 22,4 % auf Basis der Verkehrswerte. Dementsprechend waren 77,6 % der Immobilien in Deutschland investiert.
Die Zusammensetzung des Immobilienvermögens geht aus dem Immobilienverzeichnis hervor. Zusätzlich enthält das Immobilienverzeichnis Angaben über die Lage und die Art des Grundstücks und der Nutzung, Erwerbsdatum, Bau- und Umbaujahr, Grundstücksgröße, Nutzflächen, Ausstattungsmerkmale sowie die wesentlichen Ergebnisse der externen Bewerter.
II. LIQUIDITÄTSANLAGEN
Die Liquiditätsanlagen wurden während des Berichtsjahres ausschließlich in Form von Bankguthaben (Tages- und / oder Termingelder) gehalten.
Zum Stichtag beliefen sich die Bankguthaben auf 34,6 Mio. EUR.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität beträgt 5,0 % des Fondsvermögens (zum 31. März 2022 = 10,6 Mio. EUR).
III. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
ZU NR. 1 FORDERUNGEN AUS DER GRUNDSTÜCKSBEWIRTSCHAFTUNG
Unter der Position Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung wurden unter Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Wesentlichen Mietforderungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR und noch abzurechnende umlagefähige Betriebskosten mit 1,5 Mio. EUR ausgewiesen, denen noch nicht abgerechnete Umlagenvorauszahlungen der Mieter von 1,8 Mio. EUR gegenüberstanden.
ZU NR. 2 ANSCHAFFUNGSNEBENKOSTEN
Die Verteilung der Anschaffungsnebenkosten auf die einzelnen Immobilien in Höhe von insgesamt 6,5 Mio. EUR ist in der Übersicht „Vermögensaufstellung Teil II – Anschaffungsnebenkosten“ in diesem Jahresbericht dargestellt.
ZU NR. 3 ANDERE
Unter den anderen sonstigen Vermögensgegenständen wurden insbesondere Forderungen gegen Versicherungen aus Schadensfällen mit 0,1 Mio. EUR, Forderungen aus ausländischen Steuern von 0,2 Mio. EUR sowie ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten für bereits gezahlte Erbbauzinsen in Höhe von 0,1 Mio. EUR, ausgewiesen.
IV. VERBINDLICHKEITEN AUS
ZU NR. 1 KREDITEN
Die Darlehensverbindlichkeiten betrugen 49,8 Mio. EUR. Die Darlehen sind grundpfandrechtlich besichert.
ZU NR. 2 GRUNDSTÜCKSKÄUFEN UND BAUVORHABEN
Bei den Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben handelte es sich überwiegend um einen Kaufpreiseinbehalt in Höhe von insgesamt 0,1 Mio. EUR für die Immobilie in Köln, Schildergasse 55a.
ZU NR. 3 GRUNDSTÜCKSBEWIRTSCHAFTUNG
Die Verbindlichkeiten aus Grundstücksbewirtschaftung resultierten insbesondere aus von Mietern geleistete Miet- und Umlagenvorauszahlungen in Höhe von 2,5 Mio. EUR sowie erhaltenen Kautionen mit 0,6 Mio. EUR.
ZU NR. 4 ANDEREN GRÜNDEN
Schließlich bestanden zum Stichtag Verbindlichkeiten aufgrund offener Verwahrstellen- und Fondsverwaltungsvergütungen in Höhe von 0,1 Mio. EUR und Darlehenszinsen mit 0,2 Mio. EUR.
Zudem wurden unter dieser Position Umsatzsteuerverbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt in Deutschland ausgewiesen.
V. RÜCKSTELLUNGEN
Im Zusammenhang mit der aktuell laufenden steuerlichen Betriebsprüfung, die die niederländischen Immobilien betrifft, ist mit einer Steuernachzahlung in Folge geänderter niederländischer Rechtsauffassungen zu rechnen. Die Betriebsprüfung war zum Abschlussstichtag nicht abgeschlossen. Dem Vorsichtsprinzip folgend wurde daher eine Körperschaftsteuer-Rückstellung für die niederländischen Immobilien in Höhe von 1,2 Mio. EUR gebildet.
VERMÖGENSAUFSTELLUNG TEIL I
IMMOBILIENVERZEICHNIS zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
LAGE DES GRUNDSTÜCKES | ART DES GRUND- STÜCKES |
ART DER NUTZUNG | ERWERBS- DATUM |
BAU-/ UMBAUJAHR |
GRUND- STÜCKS- GRÖSSE |
||||||
m2 | |||||||||||
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG | |||||||||||
1. DEUTSCHLAND | |||||||||||
86150 | Augsburg Bürgermeister-Fischer-Straße 5/ Moritzplatz 7 | G | L | 100% | 01/2012 | 1958/88/99/ 2008/13/14/18 | 1.883 1) | ||||
10178 | Berlin Neue Schönhauser Straße 10/ Rosenthaler Straße 46, 47 | G | B | 38% | L | 49% | S | 07/2011 | 1910/95/96 | 1.648 | |
33602 | Bielefeld Stresemann- straße 3 |
G | L | 98% | S | 09/2017 | 1976/93/2015 | 1.359 2) | |||
64283 | Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 | G | L | 100% | 03/2012 | 1900/ Wiederaufbau nach dem 2. Weltkrieg/ 2010/11 | 344 | ||||
99084 | Erfurt Fischmarkt 18 | W/G | L | 71% | E/G | 09/2020 | 14. Jahrhundert/ 1999/ 2000/20 | 1.028 | |||
24937 | Flensburg Holm 70 | G | L | 99% | S | 10/2015 | 16. Jahrhundert/ 2015 | 434 | |||
79098 | Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/Eisenstraße | G | L | 100% | E/G | 04/2018 | 1956/2011/12 | 197 3) | |||
79098 | Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 | G | B | L | 82% | S | 12/2016 | 1907/ Wiederaufbau 1949/2014/15 | 261 | ||
50667 | Köln Apostelnstraße 15-17/Große Brinkgasse 2 | G | B | 50% | L | 43% | S | 09/2015 | Ursprungsbaujahr unbekannt/ Wiederaufbau 1951/87/90/ 2008/13 | 441 | |
50667 | Köln Schildergasse 14-16 | G | B | L | 77% | 06/2018 | 1929/ Wiederaufbau 1949 | 184 | |||
50667 | Köln Schildergasse 55a | G | L | 100% | 12/2017 | Ursprungsbaujahr unbekannt, Wiederaufbau 1949/64/2017 | 280 | ||||
04109 | Leipzig Hainstraße 5-7 | G | B | L | 79% | S | 03/2014 | 1906/96/98/ 2002/13 | 1.452 | ||
26122 | Oldenburg Achternstraße 52 | G | L | 94% | S | 10/2012 | 1888/1980/ 2007 | 438 | |||
18055 | Rostock Kröpeliner Straße 57/Hinter Lange Straße 32-35/ Bei der Jakobikirche | G | B | L | 67% | E/G | 03/2013 | 2001/17/18 | 4.259 | ||
66111 | Saarbrücken Bahnhofstraße 72 | G | B | L | 88% | 09/2014 | 1950/64/ 95/96/ 2011 | 420 | |||
2. NIEDERLANDE | |||||||||||
1012 XB | Amsterdam Kalverstraat 171 | G | L | 95% | S | 01/2017 | 1900/2001/08 | 191 | |||
2512 AP | Den Haag Wagenstraat 9 | G | L | 100% | 12/2013 | 2013 | 1.300 | ||||
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG | |||||||||||
SCHWEIZ | |||||||||||
4001 | Basel Freie Straße 8 | G | B | 26% | L | 74% | 07/2020 | 1855/ 2011/16/18 | 99 | ||
II. IMMOBILIENVERMÖGEN GESAMT |
LAGE DES GRUNDSTÜCKES | NUTZ- FLÄCHE WOHNEN |
NUTZ- FLÄCHE GEWERBE |
AUS- STATTUNGS- MERKMALE |
VERKEHRS- WERT GUTACHTEN NR. 1/ KAUFPREIS |
VERKEHRS- WERT GUTACHTEN NR. 2/ KAUFPREIS |
ARITMETHI- SCHER MITTELWERT BEIDER VERKEHRS- WERTE |
ANTEIL AM FONDS- VER- MÖGEN |
|
m2 | m2 | EUR | EUR | EUR | % | |||
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG | ||||||||
1. DEUTSCHLAND | ||||||||
86150 | Augsburg Bürgermeister-Fischer-Straße 5/ Moritzplatz 7 | 8.189 | _ | (T)KA, LA, PA | 19.100.000 | 19.450.000 | 19.275.000 | 9,1 |
10178 | Berlin Neue Schönhauser Straße 10/ Rosenthaler Straße 46, 47 | 3.185 | 1.031 | PA | 28.800.000 | 25.450.000 | 27.125.000 | 12,8 |
33602 | Bielefeld Stresemann- straße 3 |
2.747 | _ | (T)KA, PA | 7.650.000 | 7.550.000 | 7.600.000 | 3,6 |
64283 | Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 | 959 | 135 | (T)KA, PA | 3.600.000 | 3.650.000 | 3.625.000 | 1,7 |
99084 | Erfurt Fischmarkt 18 | 633 | 666 | — | 6.450.000 | 6.450.000 | 6.450.000 | 3,0 |
24937 | Flensburg Holm 70 | 552 | _ | (T)KA, PA | 6.400.000 | 6.250.000 | 6.325.000 | 3,0 |
79098 | Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/Eisenstraße | 542 | _ | (T)KA, PA | 8.900.000 | 10.500.000 | 9.700.000 | 4,6 |
79098 | Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 | 1.130 | _ | (T)KA, PA | 14.900.000 | 14.800.000 | 14.850.000 | 7,0 |
50667 | Köln Apostelnstraße 15-17/Große Brinkgasse 2 | 1.494 | 57 | (T)KA, PA | 6.400.000 | 6.400.000 | 6.400.000 | 3,0 |
50667 | Köln Schildergasse 14-16 | 556 | 167 | (T)KA, PA | 10.050.000 | 9.950.000 | 10.000.000 | 4,7 |
50667 | Köln Schildergasse 55a | 761 | _ | (T)KA, PA | 15.000.000 | 15.650.000 | 15.325.000 | 7,2 |
04109 | Leipzig Hainstraße 5-7 | 6.085 | 259 | (T)KA, LA, PA | 14.750.000 | 16.300.000 | 15.525.000 | 7,3 |
26122 | Oldenburg Achternstraße 52 | 340 | 246 | (T)KA | 3.050.000 | 3.250.000 | 3.150.000 | 1,5 |
18055 | Rostock Kröpeliner Straße 57/Hinter Lange Straße 32-35/ Bei der Jakobikirche | 12.254 | _ | (T)KA, LA, PA | 22.650.000 | 23.400.000 | 23.025.000 | 10,8 |
66111 | Saarbrücken Bahnhofstraße 72 | 1.559 | _ | (T)KA, LA, PA | 4.950.000 | 5.000.000 | 4.975.000 | 2,3 |
2. NIEDERLANDE | ||||||||
1012 XB | Amsterdam Kalverstraat 171 | 331 | — | (T)KA | 8.900.000 | 8.900.000 | 8.900.000 | 4,2 |
2512 AP | Den Haag Wagenstraat 9 | 5.088 | — | (T)KA, LA, PA | 33.150.000 | 37.350.000 | 35.250.000 | 16,6 |
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG | ||||||||
SCHWEIZ | ||||||||
4001 | Basel Freie Straße 8 | 354 | — | (T)KA | 5.990.065 | 6.038.765 | 6.014.415 | 2,8 |
II. IMMOBILIENVERMÖGEN GESAMT | 220.690.065 | 226.338.765 | 223.514.415 | 105,24 |
WESENTLICHE ERGEBNISSE DER EXTERNEN BEWERTER | ||||||||
LAGE DES GRUNDSTÜCKES | GUT- ACHTER- LICHE BEWER- TUNGS- MIETE GUT- ACHTEN NR. 1 |
GUT- ACHTER- LICHE BEWER- TUNGS- MIETE GUT- ACHTEN NR. 2 |
REST- NUTZUNGS- DAUER GUTACHTEN NR. 1 |
REST- NUTZUNGS- DAUER GUTACHTEN NR. 2 |
FREMD- FINANZIE- RUNGS- QUOTE |
LEER- STANDS- QUOTE ZUM STICHTAG |
REST- LAUF- ZEIT DER MIET- VERTRÄGE |
|
EUR | EUR | in Jahren | in Jahren | % | % | in Jahren | ||
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG | ||||||||
1. DEUTSCHLAND | ||||||||
86150 | Augsburg Bürgermeister-Fischer-Straße 5/ Moritzplatz 7 | 1.354.800 | 1.372.048 | 40 | 40 | _ | _ | 7,3 |
10178 | Berlin Neue Schönhauser Straße 10/ Rosenthaler Straße 46, 47 | 1.165.053 | 1.186.061 | 46 | 36 | _ | 0,7 | 2,5 |
33602 | Bielefeld Stresemann- straße 3 |
710.436 | 721.230 | 50 | 50 | _ | _ | 7,9 |
64283 | Darmstadt Ernst-Ludwig-Straße 11 | 180.000 | 180.000 | 45 | 45 | _ | _ | 2,0 |
99084 | Erfurt Fischmarkt 18 | 288.028 | 288.028 | 48 | 48 | _ | 11,0 | 6,5 |
24937 | Flensburg Holm 70 | 245.953 | 276.193 | 53 | 53 | _ | _ | 6,2 |
79098 | Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 187/Eisenstraße | 267.696 | 307.688 | 50 | 60 | _ | _ | 7,9 |
79098 | Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 194 | 525.583 | 525.583 | 53 | 53 | _ | _ | 5,6 |
50667 | Köln Apostelnstraße 15-17/Große Brinkgasse 2 | 318.497 | 318.497 | 43 | 43 | _ | _ | 1,7 |
50667 | Köln Schildergasse 14-16 | 319.733 | 319.733 | 51 | 45 | _ | 4,1 | 2,0 |
50667 | Köln Schildergasse 55a | 420.000 | 476.880 | 50 | 50 | 81,6 | _ | 0,1 |
04109 | Leipzig Hainstraße 5-7 | 804.167 | 804.998 | 52 | 52 | _ | 3,3 | 4,9 |
26122 | Oldenburg Achternstraße 52 | 174.672 | 197.472 | 35 | 35 | _ | _ | 3,2 |
18055 | Rostock Kröpeliner Straße 57/Hinter Lange Straße 32-35/ Bei der Jakobikirche | 1.601.946 | 1.537.086 | 49 | 49 | _ | 0,7 | 3,8 |
66111 | Saarbrücken Bahnhofstraße 72 | 317.694 | 315.425 | 47 | 50 | _ | _ | 5,0 |
2. NIEDERLANDE | ||||||||
1012 XB | Amsterdam Kalverstraat 171 | 300.000 | 259.320 | 44 | 44 | 84,3 | 100,0 | 0,0 |
2512 AP | Den Haag Wagenstraat 9 | 1.440.000 | 1.440.000 | 61 | 61 | 68,1 | _ | 25,9 |
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG | ||||||||
SCHWEIZ | ||||||||
4001 | Basel Freie Straße 8 | 233.279 | 236.885 | 48 | 48 | 97,2 | 8,0 | 5,6 |
II. IMMOBILIENVERMÖGEN GESAMT | 10.667.537 | 10.763.127 | 865 | 862 | 127,8 | 98,1 |
ERLÄUTERUNGEN ZUM IMMOBILIENVERZEICHNIS
1) Teilfläche von 1.852 m2 Erbbaurecht Die Immobilien werden gemäß § 249 KAGB turnusmäßig alle drei Monate von zwei externen Bewertern unabhängig voneinander bewertet.
2) Teilfläche von 1.303 m2 Erbbaurecht Die Immobilien sind zum Stichtag mit dem arithmetischen Mittelwert der beiden Verkehrswerte in das Fondsvermögen eingestellt.
3) Davon 33/501 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlich mit den angrenzenden Nachbar- und Fremdgrundstücken genutzten Innenhof
ART DES GRUNDSTÜCKES
G = Geschäftsgrundstück, W/G = Gemischtgenutztes Grundstück
ART DER NUTZUNG
B = Büro, L = Laden, S = Sonstige, E/G = Stellplatz/Garage
AUSSTATTUNGSMERKMALE
(T)KA = (Teil)Klimaanlage, LA = Lastenaufzug, PA = Personenaufzug
VERKEHRSWERT/KAUFPREIS
Die Immobilien werden gemäß § 249 KAGB turnusmäßig alle drei Monate von zwei externen Bewertern unabhängig voneinander bewertet. Sie sind zum Stichtag mit dem arithmetischen Mittelwert aus den beiden Verkehrswerten in das Fondsvermögen eingestellt.
Sofern Immobilien im Berichtsjahr neu erworben wurden und bis zum Stichtag keine Nachbewertung durch zwei externe Bewerter zu erstellen war, wird hier der Kaufpreis (exklusive Anschaffungsnebenkosten) angegeben.
In seiner Bewertung berücksichtigt der jeweilige Bewerter gegebenenfalls Abschläge für noch nicht ausgeführte, aber erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen bzw. Abschläge für noch ausstehende Baukosten, wenn er eine Immobilie bewertet, die sich bautechnisch in einer Projektentwicklung befindet.
JAHRESROHERTRAG/BEWERTUNGSMIETE
Unter der Position „Jahresrohertrag/Bewertungsmiete“ ist die vom jeweiligen Bewerter angesetzte Miete zum Stichtag der letzten Bewertung angegeben. Abweichungen zu den aktuell vereinbarten tatsächlichen Mieten sind möglich. Im Umbau befindliche Immobilien werden mit ihrem voraussichtlichen Wert zum Zeitpunkt der Fertigstellung dargestellt.
RESTNUTZUNGSDAUER
Die Restnutzungsdauer ist die vom Bewerter festgestellte wirtschaftliche Restnutzungsdauer zum Stichtag der letzten Bewertung.
FREMDFINANZIERUNGSQUOTE
Die Fremdfinanzierungsquote stellt die aufgenommenen Fremdfinanzierungsmittel für die Immobilienanlagen dar. Diese berechnet sich als Verhältnis (in %) der aufgenommenen Fremdfinanzierungsmittel zum arithmetischen Mittel der Verkehrswerte der Immobilie.
LEERSTANDSQUOTE
Die Leerstandsquote ist bezogen auf die Jahresbruttosollmiete aus der einzelnen Immobilie. Sie stellt gleichzeitig eine Nutzungsentgeltausfallquote gemäß § 249 KAGB dar. Grundstücke im Zustand der Bebauung sowie Flächen in Sanierung werden generell nicht in die Berechnungen einbezogen.
RESTLAUFZEIT
Angegeben ist die durchschnittliche gewichtete Restlaufzeit der Mieterträge für das Objekt in Jahren. Basis für die Gewichtung ist der Anteil der einzelnen Mietverträge an der gesamten Nettosollmiete aus dem Objekt. Unbefristete Verträge werden hier nicht berücksichtigt.
VERZEICHNIS DER KÄUFE UND VERKÄUFE
VON IMMOBILIEN ZUR VERMÖGENSAUFSTELLUNG
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS-FONDS
LAGE DES GRUNDSTÜCKS | ÜBERGANG VON NUTZEN UND LASTEN ZUM |
I. Käufe | |
— | |
II. Verkäufe | |
DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG | |
DEUTSCHLAND | |
47798 Krefeld, Rheinstr. 121 | 12/2021 |
VERMÖGENSAUFSTELLUNG TEIL II
ANSCHAFFUNGSNEBENKOSTEN ZUM 31. MÄRZ 2022
Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds
LAGE DES GRUNDSTÜCKES | ÜBERGANG VON NUTZEN UND LASTEN ZUM | KAUFPREIS (KP) IN EUR |
ANSCHAFFUNGS- NEBENKOSTEN (ANK) GESAMT IN EUR |
DAVON GEBÜHREN UND STEUERN IN EUR |
DAVON SONSTIGE KOSTEN IN EUR |
||
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG | |||||||
1. DEUTSCHLAND | |||||||
33602 | Bielefeld | Stresemannstraße 3 | 09/2017 | 8.280.000 | 1.229.479 | 888.160 | 341.319 |
99084 | Erfurt | Fischmarkt 18 | 09/2020 | 6.798.935 | 809.396 | 470.562 | 338.834 |
24937 | Flensburg | Holm 70 | 10/2015 | 6.736.072 | 798.107 | 481.248 | 316.859 |
79098 | Freiburg | Kaiser-Joseph-Straße 187 | 04/2018 | 10.290.208 | 928.182 | 595.509 | 332.673 |
79098 | Freiburg | Kaiser-Joseph-Straße 194 | 12/2016 | 15.000.000 | 985.766 | 819.894 | 165.872 |
50667 | Köln | Apostelnstraße 15-17 | 09/2015 | 6.300.000 | 518.081 | 447.997 | 70.084 |
50667 | Köln | Schildergasse 14-16 | 06/2018 | 10.000.000 | 806.786 | 697.060 | 109.726 |
50667 | Köln | Schildergasse 55a | 12/2017 | 22.486.000 | 2.460.255 | 1.547.041 | 913.214 |
04109 | Leipzig | Hainstraße 5-7 | 03/2014 | 13.000.000 | 1.071.144 | 511.571 | 559.573 |
26122 | Oldenburg | Achternstraße 52 | 10/2012 | 4.500.000 | 429.883 | 232.626 | 197.257 |
18055 | Rostock | Kröpeliner Straße 57/Hinter Lange Straße 32, 33, 34, 35/Bei der Jakobikirche | 03/2013 | 21.420.695 | 1.968.068 | 1.183.038 | 785.030 |
66111 | Saarbrücken | Bahnhofstraße 72 | 09/2014 | 4.450.000 | 489.852 | 275.081 | 214.771 |
2. NIEDERLANDE | |||||||
1012 XB | Amsterdam | Kalverstraat 171 | 01/2017 | 15.225.000 | 1.469.670 | 913.692 | 555.978 |
2512 AP | Den Haag | Wagenstraat 9 | 12/2013 | 36.650.000 | 1.026.347 | 20.482 | 1.005.865 |
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG | |||||||
SCHWEIZ | |||||||
4001 | Basel | Freie Straße 8 | 07/2020 | 6.106.945 1) | 501.184 | 208.205 | 292.979 |
III. GESAMT |
LAGE DES GRUNDSTÜCKES | ANK GESAMT DES KP IN % |
IM GESCHÄFTS- JAHR ABGESCHRIEBENE ANK IN EUR |
ZUR ABSCHREIBUNG VERBLEIBENDE ANK IN EUR |
VORAUSSICHTLICH VERBLEIBENDE ABSCHREIBUNGS- DAUER IN JAHREN |
||
I. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT EURO-WÄHRUNG | ||||||
1. DEUTSCHLAND | ||||||
33602 | Bielefeld | Stresemannstraße 3 | 14,8 | 122.948 | 665.968 | 5,5 |
99084 | Erfurt | Fischmarkt 18 | 11,9 | 80.940 | 681.247 | 8,5 |
24937 | Flensburg | Holm 70 | 11,8 | 79.811 | 279.337 | 3,5 |
79098 | Freiburg | Kaiser-Joseph-Straße 187 | 9,0 | 92.818 | 556.298 | 6,1 |
79098 | Freiburg | Kaiser-Joseph-Straße 194 | 6,6 | 98.577 | 460.380 | 4,8 |
50667 | Köln | Apostelnstraße 15-17 | 8,2 | 51.808 | 177.011 | 3,5 |
50667 | Köln | Schildergasse 14-16 | 8,1 | 80.679 | 497.518 | 6,2 |
50667 | Köln | Schildergasse 55a | 10,9 | 246.025 | 1.393.779 | 5,7 |
04109 | Leipzig | Hainstraße 5-7 | 8,2 | 107.114 | 205.512 | 1,9 |
26122 | Oldenburg | Achternstraße 52 | 9,6 | 42.988 | 21.494 | 0,5 |
18055 | Rostock | Kröpeliner Straße 57/Hinter Lange Straße 32, 33, 34, 35/Bei der Jakobikirche | 9,2 | 196.807 | 180.467 | 1,0 |
66111 | Saarbrücken | Bahnhofstraße 72 | 11,0 | 48.985 | 118.381 | 2,4 |
2. NIEDERLANDE | ||||||
1012 XB | Amsterdam | Kalverstraat 171 | 9,7 | 146.967 | 697.937 | 4,8 |
2512 AP | Den Haag | Wagenstraat 9 | 2,8 | 102.635 | 171.196 | 1,7 |
II. DIREKT GEHALTENE IMMOBILIEN IN LÄNDERN MIT ANDERER WÄHRUNG | ||||||
SCHWEIZ | ||||||
4001 | Basel | Freie Straße 8 | 8,2 | 50.118 | 413.472 | 8,3 |
III. GESAMT | 6.519.997 |
1) Der Kaufpreis betrug 6,27 Mio. CHF; umgerechnet zum Devisenkurs per Stichtag.
Devisenkurs 31. März 2022 | 1 EUR = | 1,0267 CHF |
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANSCHAFFUNGSNEBENKOSTEN
Unter der Position „Anschaffungsnebenkosten“ sind diejenigen Nebenkosten aufgeführt, die zum Berichtsstichtag noch nicht abgeschrieben waren, weil sich das erworbene Objekt noch im Fondsvermögen befand und die Abschreibungsphase seit Erwerb noch nicht abgelaufen war. Die Anschaffungsnebenkosten werden laut § 248 Abs. 3 KAGB linear über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben.
VERMÖGENSAUFSTELLUNG TEIL III
SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE, VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN, ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS
EUR | EUR | EUR | ANTEIL AM FONDSVERMÖGEN IN % |
|
A. VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
III. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | ||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 1.983.401,34 | 0,9 | ||
davon in Fremdwährung1) | 6.669,63 | |||
davon Betriebskostenvorlagen | 1.471.657,29 | |||
davon Mietforderungen | 511.744,05 | |||
2. Anschaffungsnebenkosten bei Immobilien | 6.519.996,96 | 3,1 | ||
(siehe Vermögensaufstellung Teil II) | ||||
davon in Fremdwährung1) | 413.472,28 | |||
3. Andere | 382.129,11 | 0,2 | ||
davon in Fremdwährung1) | 9.929,89 | |||
davon Forderungen aus Anteilsumsatz | 0,00 | |||
B. SCHULDEN | ||||
IV. VERBINDLICHKEITEN AUS | ||||
1. Krediten | -49.843.966,10 | 23,5 | ||
davon besicherte Kredite (§ 260 Abs. 3 KAGB) | -49.843.966,10 | |||
davon in Fremdwährung1) | -5.843.966,10 | |||
2. Grundstückskäufen und Bauvorhaben | -57.330,28 | 0,0 | ||
davon in Fremdwährung1) | -7.330,28 | |||
3. Grundstücksbewirtschaftung | -3.127.285,24 | 1,5 | ||
davon in Fremdwährung1) | -15.490,39 | |||
4. anderen Gründen | -362.621,10 | 0,2 | ||
davon in Fremdwährung1) | -49.011,75 | |||
V. RÜCKSTELLUNGEN | -1.212.367,62 | 0,6 | ||
davon in Fremdwährung1) | -3.497,62 | |||
FONDSVERMÖGEN | 212.386.232,38 | 100,0 | ||
Umlaufende Anteile (Stück) | 2.038.054 | |||
Anteilwert (EUR) | 104,21 |
1) Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier: CHF).
Devisenkurs 31. März 2022 | 1 EUR = | 1,0267 CHF |
ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG
vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS
EUR | EUR | EUR | EUR | |
I. ERTRÄGE | ||||
1. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | -116.778,50 | |||
a) davon negative Zinsen aus Liquiditätsanlagen | -116.778,50 | |||
2. Sonstige Erträge | 1.574.006,53 | |||
davon in Fremdwährung 1) | 11.098,02 | |||
3. Erträge aus Immobilien | 10.127.284,38 | |||
davon in Fremdwährung 1) | 217.051,94 | |||
SUMME DER ERTRÄGE | 11.584.512,41 | |||
II. AUFWENDUNGEN | ||||
1. Bewirtschaftungskosten | -2.470.013,43 | |||
a) davon Betriebskosten | -258.634,58 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -5.884,00 | |||
b) davon Instandhaltungskosten | -1.567.116,39 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -8.714,28 | |||
c) davon Kosten der Immobilienverwaltung 2) | -373.144,68 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -3.713,20 | |||
d) davon sonstige Kosten | -271.117,78 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -39.020,82 | |||
2. Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten | -508.997,21 | |||
3. Ausländische Steuern | -2.168.344,48 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -10.836,16 | |||
4. Zinsen aus Kreditaufnahmen | -937.482,63 | |||
davon in Fremdwährung 1) | -144.559,88 | |||
5. Verwaltungsvergütung 3) | -861.746,31 | |||
6. Verwahrstellenvergütung | -91.595,62 | |||
7. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 4) | -29.746,43 | |||
8. Sonstige Aufwendungen | -174.397,81 | |||
davon Bewertungskosten | -174.397,81 | |||
SUMME DER AUFWENDUNGEN | -7.242.323,92 | |||
III. ORDENTLICHER NETTOERTRAG | 4.342.188,49 |
1) Unter Fremdwährung sind sämtliche Nicht-Euro-Positionen zu verstehen (hier CHF).
2) Davon eigene Aufwendungen gemäß § 14 Abs. 5 Buchst. c) und Abs. 5 Besondere Anlagebedingungen 358.276,89 EUR.
3) Vergütung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 14 Abs. 1 Besondere Anlagebedingungen.
4) Gemäß § 14 Abs. 5 Buchst. g) und h) Besondere Anlagebedingungen.
ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (FORTSETZUNG)
vom 1. April 2021 bis 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS
REALISIERTE GEWINNE/ VERLUSTE | NICHT REALISIERTE WERTÄNDERUNGEN DER VORJAHRE | AUSWIRKUNGEN AUF DAS FONDS- VERMÖGEN IM BERICHTSZEITRAUM | |
IV. VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE | |||
1. Realisierte Verluste | |||
aus Immobilien | -321.092,84 | 480.542,60 | 159.449,76 |
SUMME DER REALISIERTEN VERLUSTE | -321.092,84 | 480.542,60 | 159.449,76 |
ERGEBNIS AUS VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTEN | -321.092,84 | 480.542,60 | 159.449,76 |
Ertragsausgleich/Aufwandsausgleich 1) | -120.504,50 | -120.504,50 | |
V. REALISIERTES ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES 2) | 3.900.591,15 | 480.542,60 | 4.381.133,75 |
VI. NICHT REALISIERTES ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES | -7.574.367,83 | ||
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne 3) | 6.811.877,08 | ||
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste 3) | -14.386.244,91 | ||
VII. ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES 4) | -3.193.234,08 |
1) Im Ertragsausgleich sind ebenfalls Ertragsausgleichsposten in Höhe von -71.205,58 EUR enthalten, die sich auf die Jahresvorträge beziehen.
2) Das in der Spalte „Realisierte Gewinne/Verluste“ ausgewiesene Ergebnis des Geschäftsjahres geht in die Verwendungsrechnung ein.
3) Die Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste ergibt sich bei den Immobilien aus Wertfortschreibung und Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Ebenfalls sind hier nicht realisierte Währungskursänderungen in Höhe von 66.210,61 EUR enthalten. Darin ist ebenfalls ein negativer Korrekturposten für die kumulierte Abschreibung auf die Anschaffungs- und Herstellungkosten der im Geschäftsjahr veräußerten Immobilie(n) in Höhe von -791.714,10 EUR enthalten.
4) Das in der Spalte „Auswirkungen auf das Fondsvermögen im Berichtszeitraum“ ausgewiesene Ergebnis des Geschäftsjahres geht in die Entwicklung des Fondsvermögens ein.
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG
I. ERTRÄGE
ZU NR. 1 ZINSEN AUS LIQUIDITÄTSANLAGEN
Seit nunmehr sechs Jahren belässt die EZB den Leitzins im Euro-Raum bei 0,0 %. Geschäftsbanken müssen weiterhin 0,5 % Zinsen zahlen, wenn sie Geld bei der EZB anlegen. Die Banken geben ihre Strafzinsen in aller Regel an ihre Geschäftskunden weiter.
Auch der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds wurde durch Negativzinsen auf laufende Bankguthaben (Tages- und / oder Termingelder) während des Geschäftsjahres in Höhe von 117 TEUR belastet.
ZU NR. 2 SONSTIGE ERTRÄGE
Die Position Sonstige Erträge enthielt im Wesentlichen Auflösungen der Zuführungen zu den pauschalen Wertberichtigungen auf
Mietforderungen für Vorjahre in Höhe von 1.266 EUR, Erträge aus Erstattungen der Versicherungen aus Schadensfällen in Höhe von 100 TEUR sowie Erträge aus der Auflösung von Steuerrückstellungen und Steuererstattungen von im Ausland begründeten Steuern mit 168 TEUR. Die im Laufe der COVID-19-Pandemie behördlich angeordneten Ladenschließungen führten dazu, dass zahlreiche Einzelhandels- und Gastronomiemieter während der Zeit der Schließungen ihrer Mietzahlungsverpflichtung nicht nachkamen. Die offenen Mietforderungen des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds aus dieser Zeit wurden aus kaufmännischer Vorsicht als zweifelhaft angesehen und im Regelfall zu 100 % wertberichtigt. Zur Teilung der wirtschaftlichen Lasten, die aus den behördlich angeordneten Ladenschließungen resultieren, wurden mit zahlreichen Mietern Mietvertragsnachträge geschlossen, in denen die Zeiten des Lockdowns in der Regel zu 50 % mietfrei gestellt wurden. Zunächst vorgenommene Wertberichtigungen auf entsprechende offene Mietforderungen wurden somit ergebniswirksam aufgelöst, während sich die Erträge aus Immobilien aufgrund der mietfreien Zeiten deutlich reduzierten. Wertberichtigungen wurden außerdem aufgelöst, wenn Mieter zuvor wertberichtigte Forderungen durch spätere Zahlungen beglichen haben.
ZU NR. 3 ERTRÄGE AUS IMMOBILIEN
Es wurden Erträge aus Sollmieten in Höhe von 11.926 TEUR (Vorjahr: 11.948 TEUR) erwirtschaftet. Allerdings reduzierten Erlösschmälerungen für Mietminderungen und Mietfreiheiten in Höhe von 1.938 TEUR (Vorjahr: 807 TEUR) die Mieterträge auf 9.988 TEUR (Vorjahr: 11.141 TEUR).
Als eine Maßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus während der COVID-19-Pandemie wurden teilweise über Monate hinweg Ladenschließungen behördlich angeordnet, was dazu führte, dass zahlreiche Einzelhandelsmieter ihren Mietzahlungsverpflichtungen für diesen Zeitraum nicht nachkamen. Es musste damit gerechnet werden, dass diese Forderungen erhöht ausfallgefährdet sind. Aus diesem Grund wurden diese Forderungen aus kaufmännischer Vorsicht sofort zu 100% wertberichtigt.
In Verhandlungen mit den einzelnen Mietern wurde im Laufe des Geschäftsjahres in vielen Fällen die Teilung der Lasten zwischen Mieter und Vermieter vereinbart und als Konsequenz in vielen Fällen die Zeit der Ladenschließungen gegenüber den Mietern in Höhe von 50% der vertraglich vereinbarten Nettomieten per Nachtrag zum Mietvertrag rückwirkend mietfrei gestellt. Dies und auch die nachträgliche Zahlung ausstehender Mietforderungen hatten die ertragswirksame Auflösung der Pauschalwertberichtigung auf Mietforderungen in Höhe von 1.266 TEUR zur Folge.
II. AUFWENDUNGEN
ZU NR. 1 BEWIRTSCHAFTUNGSKOSTEN
Die Bewirtschaftungskosten setzten sich insbesondere aus dem Saldo aus Betriebskosten und Umlagenerlösen in Höhe von 259 TEUR, Instandhaltungskosten mit 1.567 TEUR, Kosten der Immobilienverwaltung von 364 TEUR, Kosten für externe Verwalter für die Verwaltung von Immobilien im Ausland in Höhe von 9 TEUR sowie sonstigen Kosten mit 271 TEUR zusammen.
Die sonstigen Kosten resultierten insbesondere aus Abschreibungen auf Mietforderungen und anderen Forderungen in Höhe von insgesamt 110 TEUR, Rechts- und Steuerberatungskosten in Höhe von 68 TEUR, Rechenzentrumsgebühren von 22 TEUR sowie in Anspruch genommenen Vermietungsleistungen in Höhe von 17 TEUR. Abschreibungen auf offene Mietforderungen werden im Insolvenzfall des Mieters vorgenommen, da solche Forderungen unter Umständen uneinbringlich sind.
Außerdem sind Nebenkosten der Kreditfinanzierung von 21 TEUR und Vorsteuerberichtigungsbeträge nach § 15a UStG in Höhe von 23 TEUR angefallen.
ZU NR. 2 ERBBAUZINSEN, LEIB- UND ZEITRENTEN
Die Position Erbbauzinsen, Leib- und Zeitrenten umfasste die Aufwendungen für die in Verbindung mit den Immobilien in Augsburg Bürgermeister-Fischer-Straße 5/Moritzplatz 7, und Bielefeld Stresemannstraße 3 genutzte Erbbaurechten.
ZU NR. 3 AUSLÄNDISCHE STEUERN
Die Position Ausländische Steuern weist einen Aufwand für im Ausland zu entrichtende Steuern in Höhe von 2.168 TEUR aus. In dieser Position ist die Zuführung zur Körperschaftsteuer-Rückstellung für die niederländischen Immobilien in Höhe von 1.212 TEUR enthalten.
ZU NR. 4 ZINSEN AUS KREDITAUFNAHMEN
Bei den Zinsen aus Kreditaufnahmen handelte es sich um Darlehenszinsen für fremdfinanzierte Immobilien in Höhe von 937 TEUR.
III. ORDENTLICHER NETTOERTRAG
Der Ordentliche Nettoertrag betrug 4.342 TEUR.
IV. VERÄUSSERUNGSGESCHÄFTE
ZU NR. 1 REALISIERTE VERLUSTE
Die Realisierten Verluste aus Immobilien von 321 TEUR resultierten aus der Differenz zwischen Verkaufserlösen und steuerlichen Buchwerten abzüglich Veräußerungskosten. Die nicht realisierten Wertveränderungen der Vorjahre, die mit 481 TEUR auf die verkaufte Immobilie entfielen, ergaben sich aus den Wertfortschreibungen und den Veränderungen der Buchwerte. Unter Berücksichtigung der nicht realisierten Wertänderungen aus Vorjahren ergab sich im Berichtsjahr durch die Veräußerung der Immobilie eine Auswirkung auf das Fondsvermögen in Höhe von 159 TEUR.
Ertragsausgleich
Der Ertragsausgleich in Höhe von 120 TEUR ergab sich als Saldo der aus den von Anteilerwerbern im Ausgabepreis zu entrichtenden aufgelaufenen Erträgen und der bei der Rücknahme von Anteilen im Rücknahmepreis zu erstattenden Ertragsanteile. Auch Anleger, die erst kurz vor dem Ausschüttungstermin Anteile erwerben, erhalten mit Hilfe des Ertragsausgleichs je Anteil einen Ausschüttungsbetrag in gleicher Höhe wie die Altanleger.
V. REALISIERTES ERGEBNIS DES GESCHÄFTSJAHRES
Unter Berücksichtigung des Ertragsausgleichs in Höhe von -120 TEUR wurde ein Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von 3.901 TEUR erwirtschaftet, das in die Verwendungsrechnung einging.
VERWENDUNGSRECHNUNG
zum 31. März 2022
AACHENER SPAR- UND STIFTUNGS- FONDS
INSGESAMT EUR |
JE ANTEIL EUR |
|
I. FÜR DIE AUSSCHÜTTUNG VERFÜGBAR | 8.372.671,15 | 4,11 |
1. Vortrag aus dem Vorjahr | 4.472.080,00 | 2,20 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 3.900.591,15 | 1,91 |
II. NICHT FÜR DIE AUSSCHÜTTUNG VERWENDET | 6.558.803,09 | 3,22 |
1. Einbehalt gemäß § 252 KAGB | 606.372,23 | 0,30 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | 5.952.430,86 | 2,92 |
III. GESAMTAUSSCHÜTTUNG | 1.813.868,06 | 0,89 |
ERLÄUTERUNGEN ZUR VERWENDUNGSRECHNUNG
Das Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres, welches in die Verwendungsrechnung einging, belief sich auf 3.901 TEUR.
Im Hinblick auf § 252 KAGB ist in § 15 Abs. 2 der Besonderen Anlagebedingungen vereinbart, dass Erträge, die für künftige Instandsetzungen von Gegenständen des Sondervermögens erforderlich sind, nicht ausgeschüttet werden, sondern ein Einbehalt in entsprechender Höhe gebildet wird. Der Einbehalt beläuft sich auf 606 TEUR.
Unter Berücksichtigung des Einbehaltes in Höhe von 606 TEUR und des Vortrages aus dem Vorjahr von 4.472 TEUR stand zum 31. März 2022 ein Betrag in Höhe von 7.767 TEUR zur Ausschüttung zur Verfügung.
Die Ausschüttung am 2. Mai 2022 betrug 0,89 EUR je Anteil. Dies entsprach einer Ausschüttung von insgesamt 1.814 TEUR.
Ein Betrag von 5.953 TEUR wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Köln, 18. Mai 2022
Aachener Grundvermögen
Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Dr. Frank Wenzel
Georg Heinze
ANHANG
GEMÄSS § 7 NR. 9 KARBV
ANTEILWERT UND -UMLAUF
Zum 31. März 2022 waren 2.038.054 Anteile im Umlauf. Der Rücknahmepreis/Anteilwert betrug 104,21 EUR.
ANGABEN ZU DEN ANGEWENDETEN BEWERTUNGSVERFAHREN
Die Bewertung der Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen des Sondervermögens erfolgt gemäß den Grundsätzen für die Kurs- und Preisfeststellung, die im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV) genannt sind, sowie den folgenden Grundsätzen:
I. IMMOBILIEN
1. GRUNDLAGEN DER IMMOBILIENBEWERTUNG
Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht anderer Staaten (Immobilien) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Kapitalverwaltungsgesellschaft externe Bewerter in ausreichender Zahl. Ein Bewerter hat die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen für das Sondervermögen vorgesehenen Bewertungen durchzuführen.
Vermögensgegenstände gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 KAGB (Immobilien) werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet.
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zum Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffenheit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemeinen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilienwertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhaltungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzinsung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berücksichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussenden Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.
2. ANKAUFSBEWERTUNGEN
Die Ankaufsbewertung von Immobilien wird bis zu einer Größe von 50 Mio. EUR von einem Bewerter und ab einer Größe von mehr als 50 Mio. EUR von zwei voneinander unabhängigen Bewertern, die nicht zugleich regelmäßige Bewertungen nach §§ 249 und 251 Satz 1 KAGB für die Gesellschaft durchführen, vorgenommen. Entsprechendes gilt für Vereinbarungen über die Bemessung des Erbbauzinses und über dessen etwaige spätere Änderung. Immobilien werden im Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt.
3. REGELBEWERTUNGEN
Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Immobilien werden stets von zwei voneinander unabhängigen Bewertern durchgeführt.
In der Vermögensaufstellung ist für jede Immobilie mit Wertermittlungsstichtag der arithmetische Mittelwert aus beiden unabhängig voneinander ermittelten Verkehrswerten zu berücksichtigen.
Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu ermitteln.
Die Bewertungen werden gleichmäßig über das Quartal verteilt. Die erste Regelbewertung muss ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz/Nutzen und Lasten innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Der Wert der Immobilien ist stets erneut zu ermitteln und anzusetzen, wenn nach Auffassung der Gesellschaft der zuletzt ermittelte Wert auf Grund von Änderungen wesentlicher Bewertungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist.
Besonderheit: Verkauf von Immobilien
Ist der Verkauf einer Immobilie des Sondervermögens notariell beurkundet worden, so ist die Immobilie bis zum Übergang von Nutzen und Lasten unverändert mit dem arithmetischen Mittelwert der beiden Verkehrswerte laut aktuellen Folgebewertungsgutachten in der Vermögensaufstellung zu berücksichtigen.
II. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE, VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, soweit sich aus dem KAGB, der KARBV und der Verordnung (EU) Nr. 231/2013 nichts anderes ergibt.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft beachtet den Grundsatz der Bewertungsstetigkeit. Danach werden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden beibehalten. Überdies wendet die Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich den Grundsatz der Einzelbewertung an, wonach alle Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen unabhängig voneinander zu bewerten sind; es erfolgt keine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden und keine Bildung von Bewertungseinheiten. Gleichartige Vermögensgegenstände der Liquiditätsanlagen, wie z. B. Wertpapiere, dürfen zu einer Gruppe zusammengefasst und mit dem gewogenen Durchschnittswert angesetzt werden.
Insbesondere werden Zinsen aus Liquiditätsanlagen, Erträge aus Immobilien, Aufwendungen für ausländische Steuern, Zinsen aus Kreditaufnahmen sowie Vergütungen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle periodengerecht abgegrenzt.
1. BANKGUTHABEN
Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert bewertet.
2. FORDERUNGEN
Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung, Zinsansprüche und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.
3. ANSCHAFFUNGSNEBENKOSTEN
Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie für das Sondervermögen anfallen, werden über die voraussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre, in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1 wieder veräußert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzuschreiben.
Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertig stellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherrenrisiken trägt.
4. VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
5. RÜCKSTELLUNGEN
Ansatz und Bewertung von Rückstellungen
Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung.
Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.
Besonderheiten bei der Ermittlung von Rückstellungen für passive latente Steuern
Bei einer im Ausland gelegenen Immobilie werden Rückstellungen für die Steuern berücksichtigt, die der Staat, in dem die Immobilie liegt, bei einem Veräußerungsgewinn voraussichtlich erhebt. Der potenzielle Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten bzw. dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie und dem steuerlichen Buchwert nach dem jeweiligen Steuerrecht des Staates.
Steuerminderungsmöglichkeiten nach dem Steuerrecht des Staates, in dem die Immobilie belegen ist, werden auf Grund vorliegender, steuerlich verrechenbarer Verluste bis zur Höhe der Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn berücksichtigt. Sofern die Verluste die passiven latenten Steuern übersteigen, erfolgt kein darüberhinausgehender Wertansatz.
III. AUF FREMDWÄHRUNG LAUTENDE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE, VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN
Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände werden unter Zugrundelegung des von der Europäischen Zentralbank ermittelten Devisenkurses (EZB-Referenzkurs) der Währung des Stichtages in Euro umgerechnet.
IV. BERECHNUNG DES NETTOINVENTARWERTS JE ANTEIL
Der Wert des Sondervermögens und der Nettoinventarwert je Anteil werden von der Gesellschaft unter Kontrolle der Verwahrstelle zu den in § 13 Abs. 5 der Allgemeinen Anlagebedingungen genannten Zeitpunkten zur Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ermittelt.
Der Wert des Sondervermögens ist auf Grund der jeweiligen Verkehrswerte der zu ihm gehörenden Vermögensgegenstände abzüglich der aufgenommenen Kredite und der sonstigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen zu ermitteln.
LIQUIDITÄTSRISIKOMANAGEMENT
Die Gesellschaft hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken zu überwachen:
• |
Unter Berücksichtigung der Anlagebedingungen und der aktuellen Anlagestrategie ergibt sich derzeit folgendes Liquiditätsprofil des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds: Bankguthaben (Tages- und / oder Termingelder) |
• |
Bei der Überwachung der angemessenen Liquiditätshöhe und des Liquiditätsprofils setzt die Gesellschaft Liquiditätsmessvorkehrungen und -verfahren sowie Verfahren zur Liquiditätssteuerung ein. |
Die Gesellschaft überprüft diese Grundsätze quartalsweise und aktualisiert sie entsprechend.
Für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds wird eine dauerhafte Liquiditätsquote von 10 % angestrebt. Die Gesellschaft legt für den Fonds adäquate Limits für die Liquidität fest. Vorübergehende Schwankungen sind möglich. Die Gesellschaft trifft Liquiditätsvorkehrungen und hat ein Liquiditätsverfahren umgesetzt, um quantitative und qualitative Risiken von Positionen und beabsichtigten Investitionen zu bewerten, die wesentliche Auswirkungen auf das Liquiditätsprofil des Vermögenswertportfolios des Fonds haben.
Es erfolgt eine regelmäßige Überwachung des Liquiditätsrisikos mittels eines standardisierten Liquiditätstools. Darüber hinaus erfolgt einmal im Quartal eine Überprüfung durch die Abteilung Risikomanagement/Bau- und Projektcontrolling. Die Überprüfung wird anhand eines Übersichtsblattes zur Prüfung von gesetzlichen und vertraglichen Anlagegrenzen dokumentiert.
Zum Liquiditätsmanagement wird ein Excel-basiertes Liquiditäts-Reporting genutzt. Das regelmäßige Liquiditäts-Reporting
bietet einen Überblick über den aktuellen Liquiditäts-Status sowie den Cashflow eines jeden Fonds. Darüber hinaus kann die Entwicklung der Bankguthaben vor und nach Zu- und Abfluss des Cashflows nachvollzogen sowie die Anlagegrenzprüfung durchgeführt werden.
Die Gesellschaft führt regelmäßig, mindestens quartalsweise Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Im Rahmen der Richtlinie 2011/61/EU Artikel 16 Abs. 1 Unterabsatz 2 führt die Gesellschaft zusätzliche Liquiditätsstresstests durch, mit denen sie Liquiditätsrisiken der Fonds bewerten kann. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf allgemeines Anlegerverhalten, Marktentwicklungen, etc. einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Fonds sowie atypische Rücknahmeforderungen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Auswirkungen auf Nachschussforderungen, Besicherungsanforderungen oder Kreditlinien. Sie tragen Bewertungssensitivitäten unter Stressbedingungen Rechnung. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds in einer der Art des Fonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.
ANGABEN ZUR TRANSPARENZ SOWIE ZUR GESAMTKOSTENQUOTE
Die Gesamtkostenquote gibt an, wie stark das Netto-Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden die Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung, die Kosten der externen Bewerter sowie die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten. Die Gesamtkostenquote weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb eines Geschäftsjahres aus und führt damit zu Ergebnissen, die internationalen Standards für Kostentransparenz entsprechen. Die Berechnungsweise entspricht der vom BVI empfohlenen Methode. Die Gesamtkostenquote für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds beträgt 0,5 %.
Für das Sondervermögen ist keine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart.
In den Besonderen Anlagebedingungen ist keine Pauschalgebühr an die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die Verwahrstelle oder an Dritte vereinbart.
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt aus der an sie gezahlten Verwaltungsvergütung keine wiederkehrenden Vermittlungsentgelte als sogenannte „Vermittlungsfolgeprovisionen“.
Die transaktionsabhängige Vergütung in Prozent drückt die Gebühren als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens aus, welche die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 2 der Besonderen Anlagebedingungen erhalten hat. Die transaktionsabhängige Vergütung kann für den Erwerb, die Bebauung, den Umbau oder die Veräußerung von Immobilien anfallen. Sie schwankt über die Lebensdauer eines Fonds naturgemäß stark; daraus kann kein Rückschluss auf die Performance gezogen werden.
Gemäß den Anlagerichtlinien des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds beträgt die Vergütung für An- und Verkäufe 1 % des jeweiligen Nettokaufpreises und ist mit Eintragung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch fällig. Da keine Immobilien erworben wurden, erhielt sie keine transaktionsabhängige Vergütung für Immobilienerwerbe. Für Immobilienveräußerungen aus Vorjahren erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft Vergütungen in Höhe von 4 TEUR.
Da die Eigentumsumschreibung im Grundbuch für den Verkauf der Immobilie in Krefeld, Rheinstraße 121, noch nicht erfolgt ist, erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Berichtsjahr keine weitere transaktionsabhängige Vergütung.
Bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen im Berichtsjahr lag die transaktionsabhängige Vergütung für den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds insgesamt bei 0,002 %.
Erwerb und Verkauf von Immobilien sind mit Transaktionskosten (Grunderwerbsteuer, Maklerentgelte, Notar- und Grundbuchgebühren u. a.) verbunden.
Im Rahmen des Verkaufs der Immobilie in Krefeld, Rheinstraße 121, fielen Transaktionskosten in Höhe von 56 TEUR an.
Für die zum Stichtag im Verkauf befindliche Immobilie in Augsburg, Bürgermeister-Fischer-Straße 5/Moritzplatz 7, sind bislang Transaktionskosten in Höhe von 1 TEUR angefallen.
Die Transaktionskosten betrugen im Berichtszeitraum insgesamt 57 TEUR.
Der Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds hielt im Berichtszeitraum keine anderen Investmentanteile. Deshalb wurden dem Sondervermögen keine Ausgabe- und Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Investmentanteilen berechnet.
Wesentliche sonstige Erträge wurden erläutert. Wesentliche sonstige Aufwendungen sind neben den Bewertungskosten im Berichtszeitraum nicht angefallen.
ANGABEN ZU WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN GEMÄSS § 101 ABS. 3 NR. 3 KAGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden in das Verkaufsprospekt des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds Ergänzungen zum Umgang mit Nachhaltigkeits- und Pandemierisiken aufgenommen.
ANGABEN ZUR MITARBEITERVERGÜTUNG UND ANZAHL DER MITARBEITER/INNEN
Zum Stichtag 31. Dezember 2021 verwaltete die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH den Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds sowie 16 weitere Immobiliensondervermögen (AIF).
Die folgenden Angaben beziehen sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr der Kapitalverwaltungsgesellschaft vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021:
An die Mitarbeiter wurden insgesamt Festvergütungen in Höhe von 11.648.699,55 EUR gezahlt. Die Gesellschaft gewährte ihren Mitarbeitern keine variablen Vergütungsbestandteile, die in irgendeiner Form an den Kennzahlen und/oder den Erfolg (Gewinn, Erträge u.a.) des Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds oder eines der anderen Sondervermögens (AIF) gekoppelt und/oder daran ausgerichtet sind.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer und Auszubildende) betrug 146,25.
Mit den Mitarbeitern der Gesellschaft ist keine Gewinnbeteiligung am Erfolg des verwalteten Sondervermögens (Carried Interest) vereinbart.
Anhand der Definition des § 37 KAGB i.V.m. Punkt VI der ESMA-Leitlinie für die solide Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der AIFMD hat die Gesellschaft diejenigen Mitarbeiter identifiziert, die als sogenannte Risktaker in Frage kommen. Alle als Risktaker identifizierten Mitarbeiter bekleiden eine Führungsposition.
Insgesamt wurden an die Risktaker Vergütungen in Höhe von 2.966.169,36 EUR geleistet.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN GEMÄSS § 300 KAGB
Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten 1) | 0,0 % |
Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB | konservativ |
Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB | Reduzierung ab 01.01.2015 |
Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | Reduzierung von 200 % auf 160 % |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode | 115,0 % |
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß | Reduzierung von 200 % auf 160 % |
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode | 125,7 % |
1) Für in Deutschland nach dem KAGB aufgelegte AIF ist hier aktuell „0 %“ auszuweisen.
Gemäß Art. 1 Abs. 5 AIFM-VO müssen sich derartige besondere Regelungen auf bestimmte illiquide Vermögensgegenstände des Fonds beziehen und sich auf die Anleger des AIF auswirken (z. B. „side pockets“-Regeln, die in Deutschland gesetzlich nicht zulässig sind). Gesetzliche Rücknahmeaussetzungen (unter normalen und außergewöhnlichen Umständen), die mit dem Anleger in den Anlagebedingungen vereinbart sind, sind hiervon nicht erfasst. Dies gilt ebenso für Rücknahmeaussetzung eines Zielfonds. Auch allein die Qualifizierung als schwer liquidierbarer Vermögensgegenstand (z. B. Immobilie) genügt für einen Ausweis nicht.
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Aachener Spar- und Stiftungs-Fonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. März 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2021 bis zum 31. März 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Köln, nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 18. Mai 2022
Deutsche Baurevision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Michael Pfeiffer, Wirtschaftsprüfer
Katharina Obermann, Wirtschaftsprüferin
Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Oppenheimstraße 9
50668 Köln
Telefon (0221) 77204 – 0
Telefax (0221) 77204 – 40
E-Mail: info@aachener-grund.de
Internet: www.aachener-grund.de
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