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Jahresbericht: Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R); Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)

geralt (CC0), Pixabay
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Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds

Jahresbericht  zum 28. Februar 2022

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Fonds Monega Mikrofinanz & Impact Fonds für das Geschäftsjahr vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 vor.

 

Die Gesellschaft hat die Developing World Markets (DWM), Stamford Conneticut, USA, als Fondsmanager für den Fonds bestellt.

 

Der Monega Mikrofinanz & Impact Fonds investiert insbesondere in Vermögenswerte aus dem Mikrofinanzbereich. Das Sondervermögen muss insgesamt mindestens 51 Prozent seines Wertes in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute anlegen. Bis zu insgesamt 95 Prozent des Fondsvolumens dürfen in unverbriefte Darlehensforderungen von regulierten Mikrofinanz-Instituten oder gegen regulierte Mikrofinanz-Institute angelegt werden. Dadurch refinanziert der Fonds indirekt Mikrofinanzinstitute, die mit dem Kapital Mikrokredite in ihren Ländern vergeben können. Darüber hinaus können auch größere (Mikro-) Finanzinstitute sowie Unternehmen/​Betriebsgesellschaften in Entwicklungsländern refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für arme Bevölkerungsteile zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien verwaltet, d.h. die Auswahl der unverbrieften Darlehensforderungen und Mikrofinanz-Anlagen erfolgt überwiegend mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verwirklichung der 17 Social Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zu leisten. Es wird nicht in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute angelegt, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, gleichmäßige, angemessene und nachhaltige Wertzuwächse zu erzielen. Die Gesellschaft wird für das Sondervermögen nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag und/​oder Wachstum erwarten lassen. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden.

 

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

Die Mandatsstruktur zum Berichtsstichtag stellt sich wie folgt dar:

Fondsvermögen Anteile Anteilwert
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds 30.705.591,32 EUR
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) 19.332.700,29 EUR 216.508,00 89,29 EUR
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R) 11.372.891,03 EUR 256.125,00 44,40 EUR

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

 

Tageswert EUR Tageswert % FV
Derivate -831.123,28 -2,71 %
Kasse /​ Forder. u. Verbindl. 5.663.748,82 18,45 %
Loans 25.872.965,78 84,26 %
Summe 30.705.591,32 100,00 %

 

 

 

Nach wie vor war die Entwicklung des Fonds wesentlich von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie bestimmt. Zudem waren zwei Darlehen auch von der politischen Situation in Myanmar betroffen. Die nach wie vor schwierige wirtschaftliche und geopolitische Situation schlug sich auch in der Wertentwicklung des Fonds nieder, denn neben Myanmar mussten im Berichtszeitraum auch Darlehen an Mikrofinanzinstitute in Mexiko und Ecuador, die der Fonds in ihren Restrukturierungsbemühungen unterstützt, neu bewertet werden. Zum Geschäftsjahresende waren daher 3 Positionen mit einem Nominalwert von insgesamt 2,0 Mio. USD zu Null, 2 Positionen mit Nominalwert von 1,6 Mio. USD zu 50% und 1 Position in Höhe von 0,7 Mio. USD zu 25% bewertet.

 

Die Anteilklasse (I) weist im Berichtszeitraum einen Wertverlust in Höhe von -6,57 % aus. Im gleichen Zeitraum weist die Anteilklasse (R) einen Wertverlust in Höhe von -7,01 % aus.

 

Übersicht über die Wertentwicklung * :

* Berechnung der Wertentwicklung nach BVI-Methode, d.h. ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags bzw. Rücknahmeabschlags und unter der Annahme der Reinvestition aller Ausschüttungen. Individuelle Kosten wie beispielsweise Gebühren, Provisionen und andere Entgelte sind in der Darstellung nicht berücksichtigt und würden sich bei Berücksichtigung negativ auf die Wertentwicklung auswirken. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.

Performance im Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I) Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
März 21 0,21 % 0,16 %
April 21 -1,42 % -1,44 %
Mai 21 -1,35 % -1,39 %
Juni 21 1,99 % 1,94 %
Juli 21 -1,44 % -1,48 %
August 21 -1,63 % -1,67 %
September 21 -0,01 % -0,04 %
Oktober 21 -1,15 % -1,20 %
November 21 -0,13 % -0,15 %
Dezember 21 -0,87 % -0,91 %
Januar 22 -1,24 % -1,29 %
Februar 22 0,34 % 0,29 %
Geschäftsjahr -6,57 % -7,01 %

 

 

Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse (I) lag im Berichtszeitraum bei 4,14 %. Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse (R) lag im Berichtszeitraum bei 4,13 %.

 

Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse (I) ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -480.938,47 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Renten und Devisentermingeschäften zurückzuführen.

 

Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse (I) ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -283.536,38 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Renten und Devisentermingeschäften zurückzuführen.

 

Aus der im Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV genannten Verwaltungsvergütung der KVG zahlt die KVG eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 110.866,72 EUR an den Asset Manager.

 

 

Berichterstattung über Erreichung von E/​S-Merkmalen nach Offenlegungsverordnung

 

Im Rahmen des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2010/​2088 (Offenlegungsverordnung) wurde der Fonds als Artikel 9 klassifiziert. Die Kategorisierung erfolgte auf Basis der Anlagestrategie des Fonds, in deren Rahmen der Fonds insbesondere in Vermögenswerte aus dem Mikrofinanzbereich investiert. Der Fonds refinanziert indirekt Mikrofinanzinstitute, die mit dem Kapital Mikrokredite in ihren Ländern vergeben können. Darüber hinaus können auch größere (Mikro-) Finanzinstitute sowie Unternehmen/​Betriebsgesellschaften in Entwicklungsländern refinanziert werden, die nachhaltige Produkte für arme Bevölkerungsteile zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Der Fonds verfolgt u.a. soziale und ökologische Nachhaltigkeitsziele, nach denen der überwiegende Wert des Fonds verwaltet wurde. So erfolgte die Auswahl der unverbrieften Darlehensforderungen und Mikrofinanz-Anlagen mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verwirklichung der 17 Nachhaltigkeitsziele (Social Development Goals (SDG)) der Vereinten Nationen zu leisten.

Es wird nicht in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute angelegt, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, gleichmäßige, angemessene und nachhaltige Wertzuwächse zu erzielen. Die Gesellschaft wird für das Sondervermögen nur solche Vermögensgegenstände erwerben, die Ertrag und/​oder Wachstum erwarten lassen. Derivate dürfen zu Investitions- und Absicherungszwecken erworben werden. Im Berichtszeitraum wurden die durch das Sondervermögen geförderten ökologischen und/​oder sozialen Merkmale mehrheitlich erfüllt.

 

Berichterstattung in Hinblick auf die EU-Taxonomie-Verordnung

 

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung.

Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treten immer mehr in den Hintergrund, da zum einen die „Durchimpfung“ der Bevölkerungen gut voran gekommen ist und zum anderen die aktuellen Corona Mutationen (Omikron BA1 und BA2) zwar sehr ansteckend, aber für die Gesundheitssysteme deutlich weniger belastend sind. In der Folge führt dies weltweit zu Lockerungen der Pandemie-Regime. Risiken im Hinblick auf weitere Mutationen bestehen natürlich weiter, können allerdings derzeit im Hinblick auf Marktpreisrisiken nicht spezifiziert werden.

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Weitere negative Effekte auf die Preise der Kapitalmarktinstrumente sind nicht auszuschließen. Die mit dem Krieg einhergehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus sowie die drastisch verringerte Produktion in der Ukraine bewirken bereits erhebliche Preissteigerungen relevanter (Vor)-Produkte wie zum Beispiel diverser Rohstoffe. In Kombination mit den Lieferengpässen erhöhen sich der Druck auf weiterhin steigende bzw. hohe Inflation sowie die Abschwächung des wirtschaftlichen Wachstums. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-)politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.

 

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einem Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch die in der aktuellen Marktlage gegeben Auswirkungen i. Z. m. der Covid-19 Pandemie und dem Ukraine-Russland Konflikt (siehe Ereignis nach Berichtsstichtag), wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:

 

Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften

Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäfte abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:

 

Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich der Wert bis zur Wertlosigkeit, kann die Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Verluste erleiden.

Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.

Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (geschlossen) werden.

Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie.

Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesellschaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Terminkontrakts nicht bestimmbar.

Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.

Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künftige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.

Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstände können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. verkauft werden bzw. müssen zu einem ungünstigen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.

Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Verluste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter (OTC)–Geschäften, können folgende Risiken auftreten:

Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesellschaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern kann.

Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann aufgrund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht möglich oder mit erheblichen Kosten verbunden sein.

 

Währungsrisiko

 

Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.

 

Allgemeine Risiken im Zusammenhang mit Anlagen in Entwicklungs- und Schwellenländern

 

Entwicklungs- und Schwellenländer befinden sich in einem politischen und wirtschaftlichen Entwicklungsprozess, mit dem Risiken verbunden sein können. Investitionen in diesen Ländern können durch politische und wirtschaftliche Veränderungen negativ beeinflusst werden. Auch können z.B. Wechselkursänderungen, Steueränderungen, Regulierungen ausländischer Kapitalanlagen oder Börsenkontrollen die Marktfähigkeit der für das Sondervermögen erworbenen Vermögensgegenstände negativ beeinträchtigen.

In Entwicklungs- und Schwellenländer sind die Märkte in der Regel nur in geringem Umfang kapitalisiert und tendieren daher dazu, volatil und illiquide zu sein, was sich negativ auf den Kurswert von Wertpapieren von Emittenten aus Entwicklungs- und Schwellenländern auswirken kann.

Im Gegensatz zu Märkten und Unternehmen in Industriestaaten unterliegen Märkte und Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern in wesentlich geringerem Umfang einer staatlichen Aufsicht und einer gesicherten Rechtsordnung. So erfüllen z.B. die Buchhaltungs-, Rechnungsprüfungs- und Reportingstandards in Entwicklungs- und Schwellenländern in der Regel nicht die Standards von Industriestaaten.

Der Besitzanspruch von Dritten oder betreffenden Emittenten kann in bestimmten Ländern und für bestimmte Wertpapiere, die Bestandteil des Portfolios sind, auf Grund möglicher Unzulänglichkeiten der geltenden Gesetze und Bestimmungen in Frage gestellt werden.

In Schwellenländern ist die Funktionsweise von Abwicklungssystemen (Clearing-Systemen) nicht immer gewährleistet. Dadurch kann es zu Verzögerungen der Abwicklung kommen und Wertpapiertransaktionen des Sondervermögens können auf Grund von Ausfällen oder Störungen des Systems gefährdet sein. Nach Marktpraxis kann es erforderlich sein, dass die Bezahlung vor dem Erhalt der Wertpapiere oder die Lieferung der Wertpapiere vor Eingang der Zahlung erfolgen muss. Hier besteht das Risiko eines Wertverlustes für das Sondervermögen, wenn eine der Gegenparteien der Transaktion ausfällt.

 

Risiken im Zusammenhang mit Mikrofinanzinstituten und damit verbundenen Mikrosektoreinrichtungen

 

Größtenteils wird das Sondervermögen Kreditforderungen in der Form unverbriefter Darlehensforderungen zur Refinanzierung von Mikrofinanzinstituten erwerben, die weder an einer Börse notiert sind, noch an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, der regelmäßig geöffnet und anerkannt ist und der Öffentlichkeit zugänglich ist (geregelter Markt). Darüber hinaus kann das Sondervermögen Schuldverschreibungen dieser Institute erwerben. Es ist damit zu rechnen, dass diese Kredite und Schuldtitel keinerlei Kontrolle durch eine Regulierungsbehörde unterliegen.

In der Regel gibt es für den Handel mit Kreditemissionen durch Mikrofinanzinstitute keinen organisierten Sekundärmarkt, so dass die Liquidität dieser Finanzinstrumente stark eingeschränkt sein kann.

Im Allgemeinen gibt es keine international anerkannten öffentlichen Ratings für Mikrofinanzinvestitionen, so dass Anlageentscheidungen oft aufgrund von Bewertungen örtlich anerkannter auf Mikrofinanz spezialisierter Rating-Agenturen oder lediglich aufgrund von internen Bewertungen des Kreditrisikos getroffen werden. Das Länderrisiko wird hierbei nicht unbedingt berücksichtigt.

 

Bonitäts-/​Insolvenzrisiko der Mikrofinanzinstitute, deren unverbriefte Darlehensforderungen das Sondervermögen erwirbt oder deren Schuldtitel das Sondervermögen hält.

 

Die Mikrofinanzinstitute vergeben Mikrokredite an Kleinunternehmen, die sich meist in einem frühen Gründungsstadium befinden und über keine oder eine nur geringe Geschäftserfahrung verfügen. Oftmals wird umfangreiches zusätzliches Kapital für ihre Entwicklung benötigt. Die Fähigkeit der Mikrofinanzinstitute zur Rückzahlung der Refinanzierungskredite und -schuldtitel hängt ganz wesentlich von der Zahlungsfähigkeit und -moral der Kreditnehmer der Mikrofinanzinstitute ab. Es kann daher keine Zusicherung gegeben werden, dass die Finanzierung der Kreditvergaben der Mikrofinanzinstitute durch das Sondervermögen für diesen gewinnbringend sein wird.

Darüber hinaus kann sich die Realisierung der erworbenen Forderungen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht schwierig gestalten, da die Rechtssysteme der jeweiligen Entwicklungs-und Schwellenländer nicht hinreichend ausgestaltet sind. Entsprechend ist die Durchsetzung von in Deutschland zugunsten des Sondervermögens erlassenen Vollstreckungstiteln in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht immer gewährleistet.

 

Risiken im Zusammenhang mit der Portfoliobewertung

 

Das Fehlen eines aktiven öffentlichen Marktes für Wertpapiere und Finanzinstrumente macht die Bewertung von Anlagen des Sondervermögens zur Ermittlung seines Nettoinventarwertes schwieriger und subjektiver. Wir verweisen hierzu ergänzend auf den Anhang.

 

Mit der Anlage in unverbriefte Darlehensforderungen verbundene Risiken

 

Unverbriefte Darlehensforderungen im Mikrofinanzsektor werden überwiegend durch spezialisierte Finanzintermediäre (sog. „Fronting Banks“) angeboten. Diese vergeben die Darlehen als eigene Darlehen an die Mikrofinanzinstitute und treten dann die so entstandene Darlehensforderung an das Sondervermögen ab. Bei dem Erwerb von unverbrieften Darlehensforderungen stehen hierbei aufgrund des sehr begrenzten Marktumfeldes nur eine sehr begrenzte Zahl an Vertragspartnern zur Verfügung. Zudem entstehen bei dem Erwerbsvorgang einer unverbrieften Darlehensforderung über eine Fronting Bank operative Risiken im Rahmen der Zahlungsabwicklung, da die Kaufpreise für die Forderungen auf die Konten der Fronting Bank transferiert werden müssen bevor das Darlehen ausgegeben wird und die Mikrofinanzinstitute die Zinszahlungen nach dem Erwerb durch das Sondervermögen dann auf die Konten des Sondervermögens und nicht mehr auf die Konten der Fronting Bank leisten muss. Ggf. müssen etwaige an falsche Konten gezahlte Beträge auf die Fondskonten aufwändig weitergeleitet werden, was zu Zeitverzögerungen und Abwicklungsrisiken führen kann. Dies – und die Abwicklung des Kaufpreises der Darlehensforderung – wird dazu führen, dass das Sondervermögen kurzzeitig auch dem Insolvenzrisiko der Fronting Bank ausgesetzt sein wird.

Unverbriefte Darlehensforderungen können mangels eines liquiden Marktes darüber hinaus schwer veräußerbar sein. Aufgrund der fehlenden Verbriefung kann sich der Veräußerungsvorgang zudem aufwendiger und langwieriger gestalten als z. B. bei Wertpapieren. Kauft das Sondervermögen eine Forderung auf und wird der Schuldner anschließend zahlungsunfähig, so können die Erträge aus der Forderung hinter dem dafür gezahlten Kaufpreis zurückbleiben und für das Sondervermögen entsteht ein Verlust. Die Erträge können auch durch unvorhergesehene Kosten für die Beitreibung der Forderung geschmälert werden. Da die Gesellschaft als Gläubiger in einen bereits bestehenden Darlehensvertrag eintritt, kann auch bei sorgfältiger Prüfung nicht ausgeschlossen werden, dass dem Schuldner Kündigungs-, Anfechtungs- oder ähnliche Rechte zustehen, durch die der Darlehensvertrag zum Nachteil des Sondervermögens geändert wird.

 

Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 28. Februar 2022 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.

 

Wesentliche Änderungen

 

§ 27 Absatz 1 „Anlageschwerpunkt“ der Besonderen Anlagebedingungen wurde per 01.01.2022 wie folgt ergänzt:

„Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds werden nach Nachhaltigkeitskriterien verwaltet, d.h. die Auswahl der unverbrieften Darlehensforderungen und Mikrofinanz-Anlagen erfolgt überwiegend mit dem Ziel, einen Beitrag zur Verwirklichung der 17 Social Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen zu leisten. Es wird nicht in unverbriefte Darlehensforderungen von Mikrofinanz-Instituten oder gegen Mikrofinanz-Institute angelegt, die ihren Umsatz zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren.“

 

Anmerkungen

 

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

 

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

 

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

 

Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:

Portfolioumschlagsrate in Prozent 0,00

Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/​mitwirkungspolitik.

Vermögensübersicht

Kurswert % des
in EUR Fondsver-
mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 30.741.554,33 100,12
1. Aktien 0,00 0,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate -831.123,28 -2,71
Devisen-Derivate -831.123,28 -2,71
4. Forderungen 1.311.252,83 4,27
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 4.388.459,00 14,29
7. Sonstige Vermögensgegenstände 25.872.965,78 84,26
Unverbriefte Darlehensforderungen 25.872.965,78 84,26
II. Verbindlichkeiten -35.963,01 -0,12
Sonstige Verbindlichkeiten -35.963,01 -0,12
III. Fondsvermögen 30.705.591,32 100,00 *)

Vermögensaufstellung

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile 28.02.2022 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Unverbriefte Darlehensforderungen 25.872.965,78 84,26
Euro 13.336.389,00 43,43
3​,​4​% ​K​E​P ​M​F​L ​2​0​2​1​/​​2​0​2​4 EUR 500.000,00 500.000 % 100,000 500.000,00 1,63
3​.​2​5​% ​M​I​-​B​O​S​P​O ​M​F​L ​2​1​/​​2​4 EUR 1.500.000,00 1.500.000 % 100,000 1.500.000,00 4,89
3​.​6​4​% ​S​O​N​A​T​A ​F​I​N​.​P​R​. ​M​F​L ​1​9​/​​2​2 EUR 1.960.000,00 % 100,000 1.960.000,00 6,38
3​.​9​% ​F​I​N​C​A ​K​O​S​O​V​O ​M​F​L ​2​1​/​​2​4 EUR 875.000,00 875.000 % 100,000 875.000,00 2,85
4​.​1​% ​F​O​N​D​I ​B​E​S​A ​S​H​.​A ​M​F​L​1​9​/​​2​2 EUR 750.000,00 750.000 % 100,000 750.000,00 2,44
4​.​3​% ​F​O​N​D​I ​B​E​S​A ​M​F​L ​2​1​/​​2​4 EUR 750.000,00 750.000 % 100,000 750.000,00 2,44
4​.​4​3​% ​N​O​A ​M​F​L ​2​0​1​9​/​​2​0​2​1 EUR 500.000,00 500.000 % 100,000 500.000,00 1,63
4​.​5​% ​F​I​D​E​L​I​S ​F​I​N​A​N​C​E ​M​F​L ​2​0​/​​2​3 EUR 1.000.000,00 500.000 % 100,000 1.000.000,00 3,26
4​.​5​% ​N​O​A ​M​F​L ​2​1​/​​2​4 EUR 500.000,00 500.000 % 100,000 500.000,00 1,63
4​.​5​% ​P​R​E​M​I​E​R ​K​E​N​Y​A ​M​F​L ​2​1​/​​2​3 EUR 1.000.000,00 1.000.000 % 100,000 1.000.000,00 3,26
4​.​6​0​% ​M​I​C​R​O​I​N​V​E​S​T ​M​F​L ​2​0​/​​2​3 EUR 783.334,00 391.666 % 100,000 783.334,00 2,55
4​.​6​5​% ​M​I​C​R​O​I​N​V​E​S​T ​M​F​L ​2​1​/​​2​4 EUR 812.500,00 812.500 % 100,000 812.500,00 2,65
5​.​0​% ​R​O​C​R​E​D​I​T ​M​F​L ​1​9​/​​2​2 EUR 283.334,00 566.666 % 100,000 283.334,00 0,92
5​.​0​% ​R​O​C​R​E​D​I​T ​M​F​L ​2​0​/​​2​2 EUR 277.778,00 555.555 % 100,000 277.778,00 0,90
5​.​0​% ​R​O​C​R​E​D​I​T ​M​F​L ​2​1​/​​2​4 EUR 1.844.443,00 1.844.443 % 100,000 1.844.443,00 6,01
US-Dollar 12.536.576,78 40,83
5​,​8​%​+​6​M​L​I​B ​A​S​A ​P​A​K​. ​M​F​L ​2​1​/​​2​3 USD 750.000,00 % 100,000 667.735,04 2,17
6​,​7​5​% ​F​I​N​E​X​P​A​R ​I​F​I​N ​2​1​/​​2​4 USD 2.250.000,00 2.250.000 % 100,000 2.003.205,13 6,52
6​.​3​5​% ​X​A​C​L​E​A​S​I​N​G ​M​F​L ​2​0​/​​2​2 USD 833.333,33 1.666.667 % 100,000 741.927,82 2,42
6​.​5​5​% ​A​M​R​E​T ​M​F​L ​1​9​/​​2​2 USD 550.000,00 % 100,000 489.672,36 1,59
6​.​7​7​5​%​A​L​I​A​N​Z​A ​D​.​V​A​L​L​E ​M​F​L​2​1​-​2​3 USD 1.000.000,00 1.000.000 % 100,000 890.313,39 2,90
6​.​8​% ​L​O​L​C ​M​F​L ​1​9​/​​2​2 USD 1.016.500,00 1.016.500 % 100,000 905.003,56 2,95
7​,​0​3​% ​O​P​T​I​M​A ​M​F​L ​1​9​/​​2​2 USD 700.000,00 350.000 % 100,000 623.219,37 2,03
7​,​5​5​% ​B​C​.​F​I​N​C​A ​E​C​. ​M​F​L ​1​9​/​​2​2 USD 675.000,00 675.000 % 25,000 150.240,38 0,49
7​.​0​3​% ​O​P​T​I​M​A ​M​F​L ​2​0​/​​2​3 USD 666.666,67 333.333 % 100,000 593.542,26 1,93
7​.​1​5​% ​C​A​J​A ​S​O​N​S​O​N​A​T​E ​M​F​L ​2​0​-​2​2 USD 500.000,00 % 100,000 445.156,70 1,45
7​.​5 ​% ​A​L​T​E​R​N​A​T​I​V​A ​1​9 ​M​F​L ​1​9​/​​2​2 USD 333.334,00 333.333 % 0,000 0,03 0,00
7​.​5​% ​P​R​O​G​R​E​S​E​M​O​S ​M​F​L ​1​9​/​​2​2 USD 1.000.000,00 % 0,000 0,01 0,00
7​.​5​0​% ​C​H​A​M​R​O​E​U​N ​M​F​L ​2​0​2​0​-​2​0​2​3 USD 500.000,00 % 100,000 445.156,70 1,45
7​.​5​0​% ​M​A​H​A ​A​G​R​I​C​U​L​T​. ​M​F​L ​2​0​/​​2​2 USD 1.250.000,00 % 50,000 556.445,87 1,81
7​.​7​5​% ​E​X​I​T​U​S ​C​A​P​I​T​A​L ​M​F​L ​2​1​/​​2​3 USD 1.750.000,00 1.750.000 % 100,000 1.558.048,43 5,07
7​% ​A​L​I​A​N​Z​A ​D​. ​V​A​L​L​E ​M​F​L ​2​0​/​​2​3 USD 1.000.000,00 1.000.000 % 100,000 890.313,39 2,90
7​% ​L​O​L​C ​M​Y​.​M​I​C​R​O​F​I​N​. ​M​F​L ​2​0​/​​2​2 USD 375.000,00 375.000 % 50,000 166.933,76 0,54
8​.​5 ​% ​A​L​T​E​R​N​.​1​9 ​M​F​L ​2​1​/​​2​2 USD 666.666,66 666.667 % 0,000 0,01 0,00
8​.​5​0​% ​F​D​L ​M​F​L ​2​1​/​​2​2 USD 1.000.000,00 1.000.000 % 100,000 890.313,39 2,90
8​.​6​0​% ​F​U​N​D​E​N​U​S​E ​M​F​L ​2​1​-​2​2 USD 250.000,00 500.000 250.000 % 100,000 222.578,35 0,72
L​I​B​O​R​6​M​+​4​.​9​0​% ​T​R​.​C​A​P ​M​F​L ​2​1​/​​2​4 USD 333.333,00 333.333 % 100,000 296.770,83 0,97
Derivate -831.123,28 -2,71
Devisen-Derivate
Devisenterminkontrakte -831.123,28 -2,71
U​S​D​/​​E​U​R ​1​.​6​0​0​.​0​0​0​,​0​0
OTC
-15.731,55 -0,05
U​S​D​/​​E​U​R ​2​.​4​2​5​.​0​0​0​,​0​0
OTC
-138.788,71 -0,45
U​S​D​/​​E​U​R ​3​.​4​0​0​.​0​0​0​,​0​0
OTC
-177.490,26 -0,58
U​S​D​/​​E​U​R ​3​.​8​3​3​.​0​0​0​,​0​0
OTC
-282.925,78 -0,92
U​S​D​/​​E​U​R ​3​.​8​4​5​.​0​0​0​,​0​0
OTC
-216.186,98 -0,70
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 4.388.459,00 14,29
Bankguthaben 4.388.459,00 14,29
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
D​Z ​B​A​N​K ​A​G ​D​E​U​T​S​C​H​E ​Z​E​N​T​R​A​L​-​G​E​N​O​S​S​E​N​S​C​H​A​F​T​S​B​A​N​K​, ​F EUR 4.187.717,81 % 100,000 4.187.717,81 13,64
Guthaben in Nicht-EU/​EWR-Währungen
D​Z ​B​A​N​K ​A​G ​D​E​U​T​S​C​H​E ​Z​E​N​T​R​A​L​-​G​E​N​O​S​S​E​N​S​C​H​A​F​T​S​B​A​N​K​, ​F USD 225.472,50 % 100,000 200.741,19 0,65
Sonstige Vermögensgegenstände 1.311.252,83 4,27
Z​I​N​S​A​N​S​P​R​Ü​C​H​E EUR 329.728,37 329.728,37 1,07
F​O​R​D​E​R​U​N​G​E​N ​A​U​S ​C​A​S​H ​C​O​L​L​A​T​E​R​A​L EUR 840.000,00 840.000,00 2,74
F​O​R​D​E​R​U​N​G​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR 141.524,46 141.524,46 0,46
Sonstige Verbindlichkeiten -35.963,01 -0,12
V​E​R​B​I​N​D​L​I​C​H​K​E​I​T​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR -0,01 -0,01 0,00
K​O​S​T​E​N​A​B​G​R​E​N​Z​U​N​G​E​N EUR -35.963,00 -35.963,00 -0,12
Fondsvermögen EUR 30.705.591,32 100,00*)
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)
ISIN DE000A2JQL26
Fondsvermögen (EUR) 19.332.700,29
Anteilwert (EUR) 89,29
Umlaufende Anteile (STK) 216.508,00
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
ISIN DE000A2JQL34
Fondsvermögen (EUR) 11.372.891,03
Anteilwert (EUR) 44,40
Umlaufende Anteile (STK) 256.125,00

Angaben für die Zeichnungsverpflichtungen

Für die unten stehenden Vermögensgegenstände bestehen aufgrund von Zeichnungsvereinbarungen offene unwiderrufliche Verpflichtungen des Sondervermögens:

Gattungsbezeichnung offene Verpflichtungen in EUR offene Verpflichtungen in Fremdwährung
0,0000 % Commitment LIBOR 6M+4.90% Transcapital MFL 21/​24 593.542,56 EUR 666.667,00 USD
0,0000 % Commitment 4.5% NOA MFL 21/​25 250.000,00 EUR
1,0000 % Commitment LIBOR 6M+4.90% Transcapital MFL 20/​23 890.313,39 EUR 1.000.000,00 USD

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 28.02.2022 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 28.02.2022
US-Dollar (USD) 1,12320 = 1 (EUR)

Marktschlüssel

c) OTC Over-the-Counter

Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Unverbriefte Darlehensforderungen
Euro
4​.​5​% ​P​R​E​M​I​E​R ​K​E​N​Y​A ​M​F​L ​2​1​/​​2​3 EUR 1.000.000
4​.​9​0​% ​M​I​C​R​O​I​N​V​E​S​T ​M​F​L ​1​9​/​​2​1 EUR 812.500
5​.​0​0​% ​R​O​C​R​E​D​I​T ​M​F​L ​1​9​/​​2​1 EUR 1.000.000
US-Dollar
7​.​1​5​% ​C​A​J​A ​S​O​N​S​O​N​A​T​E ​M​F​L ​1​9​/​​2​1 USD 500.000
7​.​5 ​% ​A​L​T​E​R​N​A​T​I​V​A ​1​9 ​M​F​L ​2​0​/​​2​1 USD 333.333
7​.​5​0​% ​E​Q​U​I​P​A​T​E ​M​F​L ​1​9​/​​2​1 USD 500.000
7​.​5​0​% ​E​Q​U​I​P​A​T​E ​M​F​L ​1​9​/​​2​1 USD 600.000
Derivate (In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Gattungsbezeichnung Stück bzw. Volumen in
Anteile 1.000
bzw. Whg.
Terminkontrakte
Devisenterminkontrakte (Verkauf) EUR 1.118
USD/​EUR EUR 1.118

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 216.508,00
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -20.446,02
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 2.748,49
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 989.405,17
Summe der Erträge 971.707,64
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung -266.684,00
3. Verwahrstellenvergütung -18.981,08
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -11.875,76
5. Sonstige Aufwendungen -19.529,66
Summe der Aufwendungen -317.070,50
III. Ordentlicher Nettoertrag 654.637,14
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 536.630,61
2. Realisierte Verluste -1.017.569,08
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -480.938,47
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 173.698,67
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -368.785,15
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -1.152.999,63
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.521.784,78
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.348.086,11

Ertrags- und Aufwandsrechnung
(inkl. Ertragsausgleich)

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 256.125,00
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -12.049,77
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 0,00
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 1.622,49
9. Abzug ausländischer Quellensteuer 0,00
10. Sonstige Erträge 583.042,06
Summe der Erträge 572.614,78
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 0,00
2. Verwaltungsvergütung -211.227,76
3. Verwahrstellenvergütung -11.187,86
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -7.736,37
5. Sonstige Aufwendungen -11.649,74
Summe der Aufwendungen -241.801,73
III. Ordentlicher Nettoertrag 330.813,05
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 316.269,05
2. Realisierte Verluste -599.805,43
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -283.536,38
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 47.276,67
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -225.878,01
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -690.439,30
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -916.317,31
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -869.040,64

Entwicklungsrechnung

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)

EUR
insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 20.746.829,51
1. Ausschüttung für das Vorjahr -644.964,67
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 585.128,95
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 735.746,89
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -150.617,94
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -6.207,39
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.348.086,11
davon nicht realisierte Gewinne -368.785,15
davon nicht realisierte Verluste -1.152.999,63
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 19.332.700,29

Entwicklungsrechnung

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)

EUR
insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 12.465.553,53
1. Ausschüttung für das Vorjahr -359.465,54
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 137.754,80
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 308.205,68
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -170.450,88
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -1.911,12
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -869.040,64
davon nicht realisierte Gewinne -225.878,01
davon nicht realisierte Verluste -690.439,30
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 11.372.891,03

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)

29.02.2020 28.02.2021 28.02.2022
Vermögen in Tsd. EUR 17.084 20.747 19.333
Anteilwert in EUR 100,18 98,71 89,29

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)

29.02.2020 28.02.2021 28.02.2022
Vermögen in Tsd. EUR 11.981 12.466 11.373
Anteilwert in EUR 50,07 49,19 44,40

Verwendungsrechnung

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
Anteile im Umlauf 216.508,00
I. Für die Ausschüttung verfügbar 173.698,67 0,80
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 173.698,67 0,80
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 173.698,67 0,80
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 173.698,67 0,80
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 0,00 0,00

Verwendungsrechnung

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
Anteile im Umlauf 256.125,00
I. Für die Ausschüttung verfügbar 47.276,67 0,18
1. Vortrag aus dem Vorjahr 0,00 0,00
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 47.276,67 0,18
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 47.276,67 0,18
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 47.276,67 0,18
III. Gesamtausschüttung 0,00 0,00
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 0,00 0,00

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte
zugrundeliegende Exposure EUR 13.446.403,13
Die Vertragspartner der Derivate-Geschäfte, sofern außerbörslich
DZ BANK AG DEUTSCHE ZENTRAL GENOSSENSCHAFTSBANK
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 0,00 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen -2,71 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)
ISIN DE000A2JQL26
Fondsvermögen (EUR) 19.332.700,29
Anteilwert (EUR) 89,29
Umlaufende Anteile (STK) 216.508,00
Ausgabeaufschlag bis zu 3,00%, derzeit 1,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,50%, derzeit 0,85%
Mindestanlagesumme (EUR) 25.000,00
Ertragsverwendung Ausschüttung
Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
ISIN DE000A2JQL34
Fondsvermögen (EUR) 11.372.891,03
Anteilwert (EUR) 44,40
Umlaufende Anteile (STK) 256.125,00
Ausgabeaufschlag bis zu 3,00%, derzeit 3,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,50%, derzeit 1,30%
Mindestanlagesumme (EUR) keine
Ertragsverwendung Ausschüttung

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Für die meisten im Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenstände (unverbriefte Darlehensforderungen /​ Mikrofinanzkredite) ist kein liquider Markt vorhanden, über den die Bildung eines Marktpreises und dessen Nutzung für die Bewertung möglich wäre. Die Gesellschaft bewertet diese daher grundsätzlich zum Nominalwert und passt diesen ggf. an. Dabei werden bestimmte Annahmen und Kennzahlen bzw. Risikoszenarien unterstellt und in Abhängigkeit vom Eintritt vordefinierter Leistungsstörungen und weiterer risikorelevanter Indikatoren das betroffene Darlehen in einem mehrstufigen Modell abgewertet. Sofern sich die Verletzung der risikorelevanten Indikatoren als temporär erweist, ist eine Zuschreibung möglich. Im Fall von Darlehensforderungen gegenüber sog. OPCOS (operational companies= Unternehmensdarlehen) werden die unverbrieften Darlehensforderungen mittels eines quantitativen Modells und Ratingverfahrens klassifiziert und in die Bewertung einbezogen. Die Gesellschaft kann ggf. im Rahmen des gesellschaftsinternen Gremiums („Pricing Komitee“) eine abweichende Regelung treffen. Das Fehlen eines aktiven öffentlichen Marktes für Wertpapiere und Finanzinstrumente macht die Bewertung von Anlagen des Sondervermögens zur Ermittlung seines Nettoinventarwertes schwieriger und subjektiver. Ein fehlender öffentlicher Markt zieht entsprechende Marktpreisrisiken bzw. das Risiko von Bewertungsspannen nach sich. Die Bewertung der Vermögensgegenstände, die zum Handel an Börsen zugelassen sind oder in einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden zum letzten verfügbaren handelbaren Kurs, der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten ggf. auftretender Marktverwerfungen i.Z.m. den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV). Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Transaktionskosten EUR 1.120,42

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,57 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 2,02 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (I)

Wesentliche sonstige Erträge:
Zinsen aus Schuldscheindarlehen/​Loans EUR 989.402,96
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -173.212,27
Basisvergütung Asset Manager EUR -93.471,73
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00

Monega Mikrofinanz & Impact Fonds (R)

Wesentliche sonstige Erträge:
Zinsen aus Schuldscheindarlehen/​Loans EUR 583.040,75
Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -156.147,60
Basisvergütung Asset Manager EUR -55.080,16
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2020 betreffend das Geschäftsjahr 2020.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 gezahlten Vergütungen beträgt 3,92 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 35 Mitarbeiter.

Hiervon entfallen 3,13 Mio. EUR auf feste und 0,79 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts-
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter
(in Mio. EUR) EUR 3,92
davon fix EUR 3,13
davon variabel EUR 0,79
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: 35
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
(in Mio. EUR) EUR 2,89
davon an Geschäftsführer EUR 0,98
davon an sonstige Führungskräfte EUR 1,04
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* EUR 1,56
davon an übrige Risktaker EUR 0,72

*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.

Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2020 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): 0,62

Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, Kantinennutzung, öffentlichen Nahverkehr etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.

Angaben zur Vergütung im Auslagerungsfall

Die KVG zahlt keine direkten Vergütungen aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens.

Die Auslagerungsunternehmen haben folgende Informationen veröffentlicht bzw. bereitgestellt:

DWM USA
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Auslagerungsunternehmen gezahlten Mitarbeitervergütung (EUR) 3.609.188,15
davon feste Vergütung (EUR) 3.223.819,08
davon variable Vergütung (EUR) 385.369,07
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen (EUR) 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens 33,00

Zusätzliche Informationen

Prozentualer Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände für die besondere Regelungen gelten 0,00 %

Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 KAGB

Im Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen ergeben.

Angaben zur Änderung des max. Umfangs des Leverage § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

keine Änderung

Leverage-Umfang nach Bruttomethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 3,00
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Bruttomethode 1,35
Leverage-Umfang nach Commitmentmethode bezüglich ursprünglich festgelegtem Höchstmaß 2,00
Tatsächlicher Leverage-Umfang nach Commitmentmethode 0,88

Angaben zum Risikoprofil nach § 300 Abs. 1 Nr. 3 KAGB

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen AIF typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch die in der aktuellen Marktlage gegebenen Auswirkungen i. Z. m. der Covid-19 Pandemie:

Kapitalmarktrisiko: Die Ertragsentwicklung des Fonds hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der Lage der Weltwirtschaft und von den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der jeweiligen Länder beeinflusst werden.

Aktienanteil: Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen.

Zinsänderungsrisiko: Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist das Risiko verbunden, dass sich das Marktzinsniveau während der Haltezeit der Papiere verändert. Bei steigendem Marktzins fällt der Kurs des Papiers, bei fallendem Marktzins steigt er umgekehrt an.

Kreditrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Anleihen an. Deren Aussteller können insolvent werden, wodurch die Anleihen ihren Wert ganz oder zum Großteil verlieren.

Währungsrisiko: Basiswährung des Fonds ist EUR. Der Fonds investiert auch in Instrumente, die in anderen Währungen denominiert sind. Hieraus folgt ein Wechselkursrisiko. Ist die Heimatwährung des Anlegers nicht EUR, kann für ihn hieraus ein zusätzliches Wechselkursrisiko resultieren.

Liquiditätsrisiken: Der Fonds legt einen wesentlichen Teil seines Vermögens in Papieren an, die nicht an einer Börse oder einem ähnlichen Markt gehandelt werden. Es kann schwierig werden, kurzfristig einen Käufer für diese Papiere zu finden. Dadurch kann das Risiko einer Aussetzung der Anteilrücknahme steigen. Der Fonds enthält Anteile an offenen Immobilienfonds, die sich in Abwicklung befinden.

Risiken aus Derivateeinsatz: Der Fonds setzt Derivategeschäfte ein, um höhere Wertzuwächse zu erzielen. Die erhöhten Chancen gehen mit erhöhten Verlustrisiken einher.

Da der Fonds zu einem maßgeblichen Teil auch in börsennotierte Wertpapiere investiert, entsteht aus der operativen Tätigkeit des Fonds grundsätzlich zudem ein allgemeines Kapitalmarktrisiko.

Die Anlagestrategie des Fonds kann sich innerhalb der vertraglich und gesetzlich zulässigen Grenzen jederzeit ändern. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik tatsächlich erreicht werden.

Zur Steuerung dieser Risiken setzt die Gesellschaft im Rahmen ihrer Risikomanagementsysteme den einfachen Ansatz im Sinne der Derivateverordnung ein.

 

Köln, den 23.08.2022

Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Monega Mikrofinanz & Impact Fonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 28. Februar 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2021 bis zum 28. Februar 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Investmentvermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresberichts, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 23. August 2022

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel Wirtschaftsprüfer

Möllenkamp Wirtschaftsprüfer

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