Startseite Vorsicht Anlegerschutz Jahresfehlbetrag 2020 (EUR 755.037,50) – da würde ich aber sehen das ich herauskomme- Auda Capital IV Co-Investment GmbH & Co.
Anlegerschutz

Jahresfehlbetrag 2020 (EUR 755.037,50) – da würde ich aber sehen das ich herauskomme- Auda Capital IV Co-Investment GmbH & Co.

congerdesign (CC0), Pixabay
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Klare Meinung, denn wenn man so eine Bilanz sieht, dann kann man als Anleger nicht zufrieden sein. Im Gegenteil, möglicherweise sollte man hier sagen „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.

Auda Capital IV Co-Investment GmbH & Co. KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Finanzanlagen
Beteiligungen 2.544.505,96 2.602.543,90
2.544.505,96 2.602.543,90
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sonstige Vermögensgegenstände 3.862,73 5.558,50
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.900.488,18 3.761.769,25
1.904.350,91 3.767.327,75
4.448.856,87 6.369.871,65

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile Kommanditisten 1.874.392,00 1.874.392,00
II. Kapitalrücklage Kommanditisten 15.519.108,04 17.485.823,57
Noch nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -13.207.442,16 -13.207.442,16
4.186.057,88 6.152.773,41
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 149.407,49 98.601,74
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.060,00 4.165,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 109.331,50 114.331,50
113.391,50 118.496,50
4.448.856,87 6.369.871,65
0,00 0,00

Amtsgericht München – HRA 85710

Anhang 2020

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB i.V.m. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB erstellt.

Die gemäß § 265 Abs. 6 HGB geänderte Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr beibehalten.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter teilweiser Ausnutzung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB.

Auf die Erstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Zugänge bei Finanzanlagen in Fremdwährung werden mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Transaktionskurs in EUR umgerechnet, Abgänge mit dem gewichteten Durchschnittskurs. Auf fremde Währung lautende Finanzanlagen wurden für Zwecke der Bewertung zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Falls es besondere Umstände erforderlich machten, wurden Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB, bzw. bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert bewertet und im Falle von Fremdwährungen mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung von § 256a HGB umgerechnet.

Die ausstehenden Einlagen sind zum Nominalwert bewertet. Für die Geschäftsführende Kommanditistin Auda Capital IV Co-Investment Fund GP L.P. wurde im Handelsregister eine Hafteinlage in Höhe von EUR 1.000 eingetragen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abgegrenzt. Erträge und Aufwendungen in fremder Währung wurden mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Transaktionskurs umgerechnet.

III. Erläuterung zur Bilanz

Finanzanlagen

Ausschüttungen aus den Beteiligungsgesellschaften werden insoweit nicht als Beteiligungserträge, sondern als Kapitalrückzahlungen erfasst, als es sich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Ausschüttung freier Liquidität und nicht um Ausschüttungen laufender bzw. stehen gelassener Gewinne handelt.

Eigenkapital

Die gezeichneten Pflichteinlagen der Gesellschaft belaufen sich auf USD 187.442.105,00.

Das Kommanditkapital der Gesellschaft setzt sich nach § 264c HGB wie folgt zusammen:

Kapitalkonto Kommanditisten Haftkapital EUR 1.874.392,00
Kapitalkonto Kommanditisten Pflichtkapital EUR 15.519.108,04
– abzüglich nicht eingeforderte ausstehende Einlagen EUR -13.207.442,16
Kapitalanteile Kommanditisten EUR 4.186.057,88

Der Saldo des Kapitalkontos Kommanditisten Pflichtkapital i.H.v. EUR 15.519.108,04 ergibt sich aus dem Kapitalanteil zum Vorjahr (EUR 17.485.823,57), zuzüglich verrechenbare Steuern (EUR 27.714,21), abzüglich den Ergebnis-Vorab (EUR 314.094,01), die Ausschüttung an Investoren (EUR 925.298,23) und den Jahresfehlbetrag 2020 (EUR 755.037,50).

Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhält der Komplementär für das Wirtschaftsjahr 2020 eine Haftungsvergütung von EUR 2.500,00.

Ausstehende Einlagen

Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen entsprechen 9,25 % der in USD zu leistenden Pflichteinlagen der in die Gesellschaft aufgenommenen Kommanditisten.

Der Ansatz der ausstehenden Einlagen erfolgt zum Mittelkurs des jeweiligen Tages der Zeichnung der Kapitaleinlage (USD 1,31340 je EUR) durch die Gesellschafter

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten für die steuerliche Beratung sowie die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

IV. Sonstige Angaben

Beteiligungsbesitz

Die Auda Capital Co-Investment GmbH & Co. KG war an ACAP IV Co-Invest Ltd. mit mehr als 20 Prozent beteiligt. Seit 2018 liegen keine Beteiligungen mehr vor.

Geschäftsführung /​ Vertretung

Persönlich haftende Gesellschafterin im Berichtszeitraum ist die Auda Verwaltungs GmbH mit Sitz in München und einem gezeichneten Kapital in Höhe von TEUR 25.

Die Auda Verwaltungs GmbH wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dr. Christoph Ludwig (Kaufmann).

Die Geschäfte der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag durch die Geschäftsführende Kommanditistin Auda Capital IV Co-Investment Fund GB L.P. geführt.

Die Komplementärin ist ebenfalls berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen.

Sämtliche Anlageentscheidungen trifft ausschließlich die Geschäftsführende Kommanditistin.

Im Rechtsverkehr mit Dritten wird die Gesellschaft durch die Komplementärin und die Geschäftsführende Kommanditistin im Rahmen der ihnen eingeräumten Geschäftsführungsbefugnis vertreten.

Die Komplementärin, ihre jeweiligen Geschäftsführer und die Geschäftsführende Kommanditistin sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

München, 21. Oktober 2021

Auda Capital IV Co-Investment GmbH & Co. KG

vertreten durch die Komplementärin

Auda Verwaltungs GmbH

vertreten durch ihren Geschäftsführer

Dr. Christoph Ludwig

Der Jahresabschluss 2020 der Gesellschaft Auda Capital IV Co-Investment GmbH & Co. KG wurde mit Beschluss vom 01.12.2021 festgestellt.

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