VZ Depotbank Deutschland AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Lagebericht 2019
VZ Depotbank Deutschland AG
Inhalt
1.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
1.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
1.3 Risikobericht
1.1 Geschäftstätigkeit und Rahmenbedingungen
Aktionärsstruktur
Die VZ Depotbank Deutschland AG (VZDB DE) wurde im Jahr 2016 unter der Firma VZ Services AG gegründet. Am 14.6.17 hat die VZDB DE die Erlaubnis zum Betreiben des Bankgeschäftes als CRR-Kreditinstitut erhalten. Das Aktienkapital wird zu 100 % von der VZ Holding AG, Zürich, Schweiz gehalten. Die VZ Holding ist an der Schweizer Börse notiert.
Geschäftsmodell
Die VZDB DE ist eine auf das Wertpapiergeschäft spezialisierte Transaktionsbank. Sie bietet Depot- und Kontoführung an und wickelt für die Kunden Wertpapiertransaktionen und den Zahlungsverkehr ab. Die VZDB DE gibt keine eigenen Finanzprodukte aus. Die VZDB DE ist derzeit hauptsächlich als Depotbank für Vermögensverwaltungskunden des Schwester-Unternehmens VZ VermögensZentrum GmbH (VZö DE) tätig und daher wesentlich von deren geschäftlicher Entwicklung abhängig.
Für die Erbringung der Dienstleistungen arbeitet die VZDB DE eng mit Schwestergesellschaften innerhalb der VZ Gruppe sowie mit externen Partnern zusammen. Die VZDB DE hat unter anderem die Funktionen Treasury und Execution (VZ Depotbank AG, Zug/Schweiz), IT-Basisdienstleistungen und E-Banking (VZ Corporate Services AG, Zürich), Zahlungsverkehr und den Betrieb der Kernbankenapplikation (CPB Software GmbH, Wien), die Interne Revision (Warth & Klein Grant Thornton AG, Düsseldorf) sowie die Identifikation der Vertragspartner (VZ VermögensZentrum GmbH, München) ausgelagert.
Geschäftsleitung und Gremien
Die VZDB DE wurde im Geschäftsjahr 2019 von den Vorständen Christian Brändli und Anton Zimmermann geführt. Herr Brändli war als Vorsitzender des Vorstands für den Bereich Markt zuständig, während Herr Zimmermann die Marktfolge verantwortete.
Die Überwachung des Vorstandes und der geschäftlichen Entwicklung obliegt dem Aufsichtsrat, dem sechs Mitglieder angehören.
Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Start ins abgelaufene Geschäftsjahr war geprägt durch verschiedene die Markteilnehmer verunsichernde Faktoren. Im vierten Quartal 2018 erreichten die Aktienkurse einen Tiefpunkt. Der Brexit-Prozess ohne verbindliche Einigung zwischen Großbritannien und der EU, die Verlangsamung des Wirtschaftswachstums gemessen am BIP, schwächere Umsatz und Gewinnprognosen vieler Unternehmen (Veröffentlichungen und Prognosen der Firmen) sowie der Wegfall von steuerlichen Impulsen durch Steuergesetzänderungen veranlassten die Investoren ihre Aktienrisiken abzubauen und damit Ihre Aktienquoten abzubauen.
Das neue Jahr 2019 brachte dann eine für viele Auguren überraschende, steile Erholungsbewegung, die sich über das gesamte erste Quartal fortsetzte. Rückenwind gab es von den Notenbanken, die wieder eine zunehmend lockerere Zinspolitik signalisierten. Zudem stieg die Erwartung auf eine rasche Einigung im Handelsstreits zwischen den USA und China. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Wirtschaftsdaten jedoch unvorhersehbar.
Das gesamte abgelaufene Jahr war geprägt durch vielseitige Faktoren. Handelskonflikte, Rezessionsängste, Brexit, die Klimakrise, weltweite Proteste und die Polarisierung in vielen Ländern machten regelmäßig Schlagzeilen. An den Aktienkursen lassen sich diese Krisen rückblickend kaum ablesen. Über das ganze Jahr betrachtet, stiegen die Kurse an allen wichtigen Börsen deutlich an.
Konjunkturell präsentiert sich die Wirtschaft aktuell besser als vielerorts dargestellt. Auch vor dem Hintergrund, dass sich das Wachstum verlangsamt, die Investitionstätigkeit zurückgegangen ist und die Konsumbereitschaft etwas abgenommen hat. Viele Unternehmungen stehen wirtschaftlich gut da. Die geopolitische Gemengelage wird die Schwankungen an den Märkten voraussichtlich auch 2020 hochhalten und immer wieder für Verunsicherung sorgen.
Die Marktentwicklung in 2018 war ungewöhnlich, und auch in 2019. Aktuell ist davon auszugehen, dass sich die einzelnen Anlageklassen in 2020 wieder in unterschiedliche Richtungen entwickeln. In solchen „normalen“ Börsenphasen zahlt es sich aus, auf eine sorgfältige Verteilung der Anlagen auf unterschiedliche Anlageklassen zu achten und an der Strategie festzuhalten, die auf die langfristigen Anlageziele ausgerichtet ist.
Regulatorische Rahmenbedingungen
Auch das Jahr 2019 war geprägt durch neue regulatorische Anforderungen durch den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden, welche durch die VZDB DE umgesetzt werden mussten. Zu erwähnen sind insbesondere die Mindestanforderungen an das Depotgeschäft sowie die Novelle des Geldwäschegesetzes. Im Jahr 2020 wird die erwartete Umsetzung der neuen EBA Leitlinien zur Auslagerung in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement voraussichtlich einen regulatorischen Schwerpunkt einnehmen.
Geschäftsverlauf
Im Jahr 2019 stiegen die Assets under Custody (AuC) von EUR 460 Mio. (31.12.18) auf EUR 628 Mio. (31.12.19). Die Ziele für 2019 betreffend Steigerung der AuC durch Übertragung der Vermögenswerte der VZö DE Vermögensverwaltungskunden von Fremdbanken zur VZDB DE konnten nahezu erreicht werden (Abweichung -2 Prozent). Die VZDB DE stößt bei den neuen Vermögensverwaltungskunden vom VZö DE weiterhin auf guten Zuspruch, 100% der neuen Vermögensverwaltungskunden wählten im Jahr 2019 die VZDB DE als ihre Depotstelle. Im reinen Ausführungsgeschäft als ergänzende Dienstleistung konnten die AuC auf tiefem Niveau mehr als verdoppelt werden, die ambitionierten Ziele um 38 Prozent jedoch nicht erreicht werden. Die VZDB DE weist ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von EUR -1,1 Mio. aus, was unter den Erwartungen liegt. Mit der Depotberatung konnte im Berichtsjahr gemeinsam mit VZö DE ein neues Angebot als Dienstleistung zwischen dem reinen Ausführungsgeschäft und dem Vermögensverwaltungsgeschäft an den Markt gebracht werden.
Die für die integrierte Ertrags- und Risikosteuerung zentralen Steuerungsgrößen (Leistungsindikatoren) AuC, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, Provisionsergebnis, Bestand Schuldverschreibungen und andere fest verzinsliche Wertpapiere und Eigenmittel sind nachfolgend entsprechend aufgeführt.
1.2 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Nachfolgend werden die aus unserer Sicht wesentlichen Bilanzpositionen dargestellt:
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Barreserve | 35.233.204 | 26.841.279 |
Forderungen an Kreditinstitute | 6.257.058 | 4.633.769 |
Immaterielle Vermögensgegenstände | 934.915 | 1.033.377 |
Schuldverschreibungen und andere fest verzinsliche Wertpapiere | 10.580.539 | 8.580.115 |
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | 39.474.939 | 26.995.198 |
Eigenkapital | 14.039.648 | 14.934.642 |
Bilanzsumme | 53.573.821 | 42.874.125 |
Bei der Barreserve über EUR 35,2 Mio. handelt es sich um Guthaben bei der Deutschen Bundesbank, welche die nicht in den nachfolgenden Positionen angelegten Kundengelder und Eigenmittel beinhalten.
Von den Forderungen an Kreditinstitute über EUR 6,3 Mio. sind EUR 3,3 Mio. täglich fällig und EUR 3,0 Mio. fällig innerhalb 12 Monaten. Bei den täglich fälligen Forderungen handelt es sich um die für die Abwicklung des Bankgeschäfts notwendige Liquidität.
Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten ausschließlich die von der Bank selbsterstellte Software im Wesentlichen für die Gesamtbankenapplikation.
Die Schuldverschreibungen über EUR 10,6 Mio. sind ausschließlich in hochliquide Wertpapiere (HQLA 1 und 2) investiert und weisen Laufzeiten von maximal 10,5 Jahren auf. Um die Marktentwicklung der Marktzinsen zu berücksichtigen, wurden gegenüber dem budgetierten Bestand über EUR 13,5 Mio. per Ende 2019 weniger Schuldverschreibungen zugekauft. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr hängt mit der Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zusammen.
Die Zunahme der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auf EUR 39,5 Mio. korrespondiert mit der Zunahme der AuC. Die Zunahme liegt über den Erwartungen aufgrund der stichtagsbedingten höheren Liquiditätsanteils der AuC.
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Grundkapital über EUR 20,0 Mio. und den Kapitalrücken in Höhe von EUR 0,2 Mio. abzüglich des Verlustvortrages von 2018 über EUR 5,1 Mio. und dem Verlust über EUR 1,6 Mio. des Geschäftsjahres 2019. Daraus ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 eine negative Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 S. 4 KWG von -12,47 %.
Die Liquidität wurde täglich anhand der aufsichtsrechtlichen Kennzahl überwacht und gesteuert. Im Berichtsjahr war jederzeit ausreichende Liquidität vorhanden.
Nachfolgend werden die aus unserer Sicht wesentlichen Zahlen zur Ertragslage dargestellt:
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Zinsergebnis | – 108.972 | – 158.892 |
Provisionsergebnis | 1.632.466 | 1.104.920 |
Sonstige betriebliche Erträge | 1.384.752 | 918.340 |
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -3.649.790 | -3.790.873 |
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -1.063.994 | -2.203.361 |
Jahresfehlbetrag | -1.615.994 | -1.493.361 |
Der Grund für die Veränderungen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr liegt darin, dass die Kundenbasis und damit die AuC während dem Berichtsjahr kontinuierlich zugenommen hat.
Das negative Zinsergebnis resultiert im Wesentlichen aus negativen Zinserträgen aus der Barreserve bei der Deutschen Bundesbank und Forderungen an Kreditinstitute im In- und Ausland in Höhe von EUR 0,1 Mio.
Der Provisionsertrag beläuft sich auf EUR 2,5 Mio., wovon EUR 1,7 Mio. aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft sowie EUR 0,8 Mio. aus Finanzdienstleistungen und Depotgebühren stammen. Der Provisionsaufwand beläuft sich auf EUR 0,9 Mio., wovon EUR 0,8 Mio. für das Wertpapierkommissionsgeschäft und EUR 0,1 Mio. für Kosten für die Depotverwaltung und den Zahlungsverkehr.
Der kumulierte Provisionsertrag/-aufwand beläuft sich damit auf EUR 1,6 Mio., womit das Budget bis auf EUR 0,05 Mio. erreicht werden konnte.
Die sonstigen betrieblichen Erträge über EUR 1,4 Mio. resultieren aus dem Devisenertrag aus dem Provisionsgeschäft über EUR 0,9 Mio. sowie Leistungen im Bereich Portfolioadministration und Vermögensverwaltung gegenüber verbundenen Unternehmen über EUR 0,5 Mio.
Der Personalaufwand einschließlich der Sozialabgaben beträgt EUR 0,9 Mio., die anderen Verwaltungsaufwendungen EUR 2,8 Mio.
Der Vorstand erachtet die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als angemessen.
Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Für die Umsetzung der Bankstrategie ist die Qualität der Erbringung von Finanzdienstleistungen maßgeblich geprägt durch die Motivation, Qualifikation und die Ressourcen im Mitarbeiterstamm. Daher legen wir bei der Auswahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wert auf eine hohe fachliche Qualifikation und investieren in gute Arbeitsbedingungen und Aus- und Weiterbildung.
1.3 Risikobericht
Organisation des Risikomanagements
Für die Bank hat ein adäquater Umgang mit Risiken oberste Priorität. Innerhalb der VZDB DE trägt der Vorstand die Verantwortung für das Risikomanagement. Er ist für die Definition und Implementierung des gesamten Rahmenwerks für das Risikomanagement verantwortlich. Dies umfasst neben der Festlegung einer angemessenen Aufbau- und Ablauforganisation sowie Risikomess-, Steuerungs- und Überwachungsverfahren auch eine entsprechende personelle und technische Ausstattung.
Durch die eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse verfolgt die VZDB DE das Ziel, dass die wesentlichen in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogenen Risiken zu jedem Zeitpunkt durch die zur Verfügung stehende Risikodeckungsmasse abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist.
Die Compliance-Funktion ist für die Identifizierung der wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben sowie der Risiken, die sich aus der Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts ergeben können, unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten zuständig. Als prozessunabhängige Überwachungsstelle dient die Interne Revision. Sie überwacht unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements.
Die VZDB DE führt jährlich eine Risikoinventur unter Berücksichtigung der Geschäftsstrategie und der Prozesse durch, woraus sich das Gesamtrisiko der VZDB DE herleitet. Die VZDB DE stuft folgende Risikoarten als wesentlich ein: Adressausfallsrisiko, Marktpreisrisiko, Liquiditätsrisiko, operationelles Risiko und Geschäftsrisiko.
Die Berechnung der Limiten und deren Auslastung sind nachfolgend nach der normativen Perspektive (Basis-Szenario) berechnet.
Adressausfallrisiko
Als Adressausfallrisiko definiert die VZDB DE das Risiko, dass ein Kreditnehmer seine Vertragsverpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllen kann und der VZDB DE deshalb weniger Erträge beziehungsweise Verluste entstehen. Das Migrationsrisiko ist das Risiko, dass sich die Bonität der Kreditnehmer verschlechtert und deshalb der Buchwert der Aktiva sinkt, wobei die VZDB DE einen Verlust in Höhe der Änderung erleidet.
Ausleihungen sind grundsätzlich im Rahmen von vorgegebenen Limiten gegenüber der Bundesbank, Gegenparteien im Interbankenmarkt und Emittenten von Bonds mit einem Rating > A zugelassen. Für Sichtgelder bei anderen Banken kann der Vorstand Ausnahmen genehmigen und in diesem Fall den Aufsichtsrat informieren.
Adressenausfallrisiken aus dem Kundengeschäft (Kreditrisiko) sind nur in geringem Umfang zugelassen, da Überziehungen auf den Wertpapierverrechnungskonten nur valutarisch zwischen einzelnen Transaktionen zugelassen werden. Den Kunden werden keine Kreditlimiten eingeräumt.
Konzentrationen innerhalb der Adressausfallrisiken werden vermieden durch die Vergabe von Limiten auf der Stufe jeder einzelnen Gegenpartei.
Die Anlagen wurden im Berichtsjahr auf Sicht bei der Bundesbank, bei Bankinstituten sowie in Anleihen mit einem Rating von besser oder gleich A- (S&P) gehalten. Die Limite wurden laufend überwacht. Es gab weder einen Kreditausfall noch musste eine Risikovorsorge gebildet werden.
Die Auslastung der Limite über EUR 0,1 Mio. für das Adressausfallrisiko betrug 16 % per 31.12.19 (31.12.18: 12 % der Limite über EUR 0,1 Mio.).
Marktpreisrisiko
Mit Marktpreisrisiko bezeichnet die VZDB DE einen potenziellen Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern.
Zinsänderungsrisiken entstehen durch die unterschiedliche Zinsbindung der Bilanzpositionen auf der Aktiv- und Passivseite. Dies betrifft insbesondere die Absicherung von Bilanzpositionen ohne definierte Laufzeiten (beispielsweise Kundeneinlagen) oder auf variabel verzinslicher Basis, da die Aktivseite der VZDB DE, unter anderem bestimmt durch die Liquiditätsreserve, teilweise festverzinslich ist.
Die VZDB DE geht nur unwesentliche Währungsrisiken ein, da die Geschäftstätigkeit in Deutschland stattfindet und überwiegend in der Währung Euro erfolgt.
Die Fremdwährungspositionen, welche im Zusammenhang mit den Wertpapierverrechnungskonten vorwiegend in US-Dollar und Schweizer Franken entstehen, werden auf täglicher Basis durch entsprechende Gegengeschäfte geschlossen. Restbestände werden limitiert und aktiv bewirtschaftet.
Die VZDB DE verfügt über kein Handelsbuch. Die Restpositionen im Zusammenhang mit der Abwicklung und Zuteilung von Wertpapieren aufgrund von Kundentransaktionen werden im Rahmen von Limiten bewirtschaftet und überwacht.
Die Überwachung der Zinsänderungsrisiken erfolgt durch die Limitierung einer parallelen positiven und negativen Verschiebung der Zinsstruktur um 200 bp.
Die Auslastung der Limite über EUR 0,7 Mio. für das Marktpreisrisiko betrug 70 % per 31.12.19 (31.12.18: 61 % der Limite über EUR 0,7 Mio.).
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko im engeren Sinne ist das Risiko, nicht allen Zahlungsverpflichtungen zum erforderlichen Zeitpunkt in der richtigen Währung in voller Höhe nachkommen zu können. Das Refinanzierungsrisiko beinhaltet die Gefahr, zusätzliche Refinanzierungsmittel nur zu erhöhten Marktzinsen beschaffen zu können.
Die Passivseite wird durch kurzfristige Sichteinlagen der gesamten Kundenbasis sowie durch einen hohen Anteil an Eigenkapital bestimmt. Auf der Aktivseite werden nur Überziehungen im Zusammenhang mit den Transaktionen des Vermögensverwaltungsgeschäfts und mit einer Laufzeit von max. 15 Tagen geduldet.
Der Passivüberhang wurde auf dem Bundesbank-Konto, in kurzfristigen Einlagen bei Bankinstituten sowie in Anleihen mit sehr hoher Liquidität gehalten.
Zur Überwachung der Liquidität stellt die Bank die liquiden Mittel den Kundengeldern gegenüber.
Die liquiden Mittel überstiegen die Kundengelder per 31.12.19. Die Leverage Ratio betrug 23,20 % (31.12.18: 31,6 %), die Liquidity Coverage Ratio betrug 2.335 % per 31.12.19 (31.12.18: 1.239 %).
Außerdem wurde das Liquiditätsrisiko im Berichtsjahr anhand der aufsichtsrechtlichen Vorgaben laufend überwacht, die Erfordernisse wurden stets übererfüllt.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko ist das Risiko, in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens interner Verfahren, Menschen (inkl. Fraud) und Systeme oder in Folge externer Ereignisse, Verluste zu erleiden, insbesondere in der Geschäftsabwicklung und in der Beziehung mit Kunden und Banken.
Das interne Kontrollsystem (IKS) umfasst die Gesamtheit der Kontrollstrukturen und -prozesse, welche auf allen Organisations-Ebenen die Grundlage für die Erreichung der geschäftspolitischen Ziele und für einen ordnungsgemäßen Betrieb bildet. Das IKS beinhaltet sowohl die Kontrollen der ertragsorientierten Einheiten („first line of defense“) als auch die Kontrollen der unabhängigen Kontrollinstanzen („second line of defense“).
Die Berichterstattung über die operationellen Risiken, insbesondere über aufgetretene Schadensfälle, Abwicklungsverluste, etc. erfolgt periodisch im Rahmen der Sitzungen des Vorstands, welche ihrerseits periodisch den Aufsichtsrat informiert.
Der Überwachung operationeller Risiken wird primär mit organisatorischen Maßnahmen in den betrieblichen Arbeitsabläufen Rechnung getragen. Diese beinhalten u.a. die laufende Aktualisierung der Handbücher, Weisungen und Arbeitsbeschreibungen, die Hinterfragung und Verbesserung der Arbeitsabläufe sowie die Anpassung und Weiterentwicklung des IKS.
Für die Risiken aus Beratungsfehlern, Geldwäsche und Betrug sind entsprechende Regelungen durch die Abteilung Compliance und den Geldwäsche- sowie Fraud-Beauftragten erlassen, deren Überprüfung und Einhaltung regelmäßig erfolgt.
Die ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse betreffen unter anderem die Interne Revision, Bereiche der Kernbankenapplikation und weiteren IT-Dienstleistungen sowie das Treasury und der Ausführung von Wertpapier-Transaktionen. Die ausgelagerten Bereiche sind in das interne Kontrollsystem der VZDB DE eingebunden, die Überwachung erfolgt auf der Basis von Verträgen mit den Dienstleistern und entsprechenden internen Regelungen.
Im Berichtsjahr war eine Beschwerde zu verzeichnen.
Für die Ermittlung des Kapitalbedarfs für die operationellen Risiken wurden 15 % der durchschnittlichen Bruttoerträge der Geschäftsjahre 2017, 2018 (IST-Werte) und 2019 (Planwerte) einbezogen.
Die Auslastung der Limite über EUR 0,8 Mio. für die operationellen Risiken betrug 100 % per 31.12.19 (31.12.18: 100 % der Limite über EUR 0,8 Mio.).
Geschäftsrisiko
Das Geschäftsrisiko definiert die VZDE als Risiko von Verlusten aufgrund einer Schwächung der Wettbewerbsposition oder der Minderung von Margen.
Wesentliche Treiber für das Geschäftsrisiko sind das Nichterreichen der geplanten Absatz- und Kundenzahlen, welche sich direkt auf das Kommissionsergebnis der VZDB DE auswirken. Dieses Risiko ist direkt verbunden mit der Konzentration auf den Vertriebskanal des Schwester-Unternehmens VZö DE sowie das Kundensegment. Darüber hinaus besteht ein Margenrisiko durch starke Mitbewerber, die das Preisniveau insgesamt drücken.
Geschäftsrisiken können durch den Ersteintritt als Transkations- und Depotbank in den deutschen Markt insbesondere in den ersten Jahren auftreten und werden im Rahmen der Geschäftssteuerung laufend berücksichtigt. Die wesentlichen Treiber für das Geschäftsrisiko haben sich per Ende des Berichtsjahres nicht verändert.
Die Auslastung der Limite über EUR 2,1 Mio. für das Geschäftsrisiko betrug 51 % per 31.12.19 (31.12.18: 49 % der Limite über EUR 2,1 Mio.).
Zusammenfassung
Durch die systematische Messung und Überprüfung der Risikoarten konnte die Einhaltung der vorgegebenen Limite im abgelaufenen Geschäftsjahr sichergestellt werden.
Insgesamt bestand ein für alle wesentlichen Risikoarten aggregierte Limite über EUR 3,7 Mio. per 31.12.19. Die Auslastung dieser Limite betrug zwischen 62 % und 72 % während dem Berichtsjahr und 64 % per 31.12.19 (31.12.18: 61 % der Limite über EUR 3,7 Mio.).
Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel betrugen EUR 12,1 Mio. per 31.12.19. Das Mindesterfordernis für die Gesamtkapitalquote einschließlich die zusätzliche Eigenmittelanforderung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 KWG von 12 % wurde mit 229,9 % per 31.12.19 übererfüllt.
Ausblick
Die VZDB DE befindet sich in einem stark umkämpften Marktsegment mit anspruchsvollen Wettbewerbsbedingungen. Die Wettbewerbssituation, der Regulierungsdruck, das Niedrigzinsumfeld und der Margendruck wird die VZDB DE im kommenden Geschäftsjahr 2020 unverändert weiter beschäftigen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Konjunktur tendenziell etwas abschwächt. Die Negativzinsen verstärken den Margendruck in der gesamten Finanzbranche, was sich im Zinsergebnis der VZDB DE niederschlagen wird, aber auch Chancen bietet, weitere Kunden für die Anlagelösungen der VZDB DE zu gewinnen.
Zwischenzeitlich hat das Corona-Virus Deutschland erreicht. Je schwerer und länger die Epidemie in Deutschland und weltweit andauert, umso grösser werden die negativen wirtschaftlichen Effekte ausfallen. Weil der weitere Verlauf der Grippe aktuell nicht abgeschätzt werden kann, können auch die Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft nur schwer beurteilt werden. Aus den aktuellsten Umfragedaten des ifo-Institutes lassen sich derzeit noch keine größeren gesamtwirtschaftlichen Effekte herauslesen. Deshalb geht die VZDB DE aktuell davon aus, dass das Virus keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage haben wird.
Die VZDB DE verfolgt weiterhin das primäre Ziel, als Depotbank die Bedürfnisse der Vermögens-Verwaltungskunden des VZö DE zu befriedigen. Die VZDB DE erwartet, dass sich die im Jahr 2019 weiter gesteigerte Kundenbasis und damit gesteigerten AuC positiv auf die Ertragslage der VZDB DE im Jahr 2020 auswirken. Risiken bestehen einerseits aus einer möglichen negativen Entwicklung der Finanzmärkte und einem zögerlichen Verhalten seitens der VZö DE Kunden. Darüber hinaus erwartet, die VZDB DE, dass mit den Zusatzdienstleistungen (Ausführungsgeschäft und Depotberatung) weitere Zusatzerträge im Jahr 2020 erwirtschaften werden können. Die nicht nachlassende Regulationsdichte stellt für die VZDB DE eine Herausforderung dar, welche weiterhin die Kosten beeinflussen werden. Die VZDB DE prüft auch in 2020, neue Dienstleistungen anzubieten und neue Kanäle zu erschließen, um die Ertragsbasis weiter zu stärken.
Die VZDB DE geht davon aus, dass die AuC um über 10 % ansteigen werden. Es ist davon auszugehen, dass die VZDB DE in 2020 einen gegenüber 2019 wesentlich geringeren Jahresfehlbetrag ausweisen wird. Das Mindesterfordernis für die Gesamtkapitalquote wird auch in 2020 unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages übererfüllt bleiben.
Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG
Wir erklären, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse eines verbundenen Unternehmens wurden im berichtspflichtigen Zeitraum nicht getroffen oder unterlassen.
München, 5. März 2020
Christian Brändli, Chief Executive Officer
Anton Zimmermann, Chief Financial Officer / Chief Risk Officer
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Alle Angaben in Euro
AKTIVA
31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
1. Barreserve | 35.233.203,78 | |||
a) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 35.233.203,78 | |||
darunter: bei der Deutschen Bundesbank | 35.233.203,78 | 26.841.278,87 | ||
2. Forderungen an Kreditinstitute | 6.257.058,28 | |||
a) täglich fällig | 3.257.058,28 | 1.633.769,07 | ||
b) andere Forderungen | 3.000.000,00 | 3.000.000,00 | ||
3. Forderungen an Kunden | 42.183,27 | |||
4. Schuldverschreibungen u. andere | ||||
festverzinsliche Wertpapiere | 10.580.538,62 | |||
a) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||||
aa) von anderen Emittenten | 10.580.538,62 | |||
darunter: beleihbar | ||||
bei der Deutschen Bundesbank | 10.580.538,62 | 8.580.114,51 | ||
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 29.449,20 | |||
6. Immaterielle Anlagewerte | 934.915,14 | |||
a) selbstgeschaffene gewerbl. Schutzrechte | ||||
und ähnliche Rechte und Werte | 934.915,14 | |||
7. Sonstige Vermögensgegenstände | 56.279,44 | |||
8. Rechnungsabgrenzungsposten | 193,21 | |||
9. Aktive latente Steuern | 440.000,00 | |||
53.573.820,94 | ||||
PASSIVA |
||||
31.12.2019 | ||||
1. Verbindlichkeiten gegenüber | 39.474.938,54 | |||
Kunden | ||||
a) andere Verbindlichkeiten | ||||
aa) täglich fällig | 39.474.938,54 | |||
2. Sonstige Verbindlichkeiten | 256.359,37 | |||
3. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.755,00 | |||
4. Rückstellungen | 353.120,17 | |||
a) andere Rückstellungen | 353.120,17 | |||
5. Eigenkapital | 13.487.647,86 | |||
a) Gezeichnetes Kapital | 20.000.000,00 | |||
b) Kapitalrücklage | 169.000,00 | |||
c) Bilanzverlust | -6.681.352,14 | |||
53.573.820,94 |
31.12.2018 | ||
1. Barreserve | 26.841.278,87 | |
a) Guthaben bei Zentralnotenbanken | 26.841.278,87 | |
darunter: bei der Deutschen Bundesbank | ||
2. Forderungen an Kreditinstitute | 4.633.769,07 | |
a) täglich fällig | ||
b) andere Forderungen | ||
3. Forderungen an Kunden | 21.110,60 | |
4. Schuldverschreibungen u. andere | ||
festverzinsliche Wertpapiere | 8.580.114,51 | |
a) Anleihen und Schuldverschreibungen | ||
aa) von anderen Emittenten | 8.580.114,51 | |
darunter: beleihbar | ||
bei der Deutschen Bundesbank | ||
5. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 7.053,48 | |
6. Immaterielle Anlagewerte | 1.033.376,59 | |
a) selbstgeschaffene gewerbl. Schutzrechte | ||
und ähnliche Rechte und Werte | 1.033.376,59 | |
7. Sonstige Vermögensgegenstände | 765.421,67 | |
8. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | |
9. Aktive latente Steuern | 992.000,00 | |
42.874.124,79 | ||
PASSIVA |
||
31.12.2018 | ||
1. Verbindlichkeiten gegenüber | 26.995.197,98 | |
Kunden | ||
a) andere Verbindlichkeiten | ||
aa) täglich fällig | 26.995.197,98 | |
2. Sonstige Verbindlichkeiten | 558.757,81 | |
3. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.320,00 | |
4. Rückstellungen | 384.206,92 | |
a) andere Rückstellungen | 384.206,92 | |
5. Eigenkapital | 14.934.642,08 | |
a) Gezeichnetes Kapital | 20.000.000,00 | |
b) Kapitalrücklage | 0,00 | |
c) Bilanzverlust | -5.065.357,92 | |
42.874.124,79 |
Gewinn- und Verlustrechnung 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Alle Angaben in Euro
2019 | 2018 | |||||
1. Zinserträge aus | -108.026,96 | -157.706,50 | ||||
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | -136.252,44 | -166.484,00 | ||||
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen | 28.225,48 | 8.777,50 | ||||
2. Zinsaufwendungen | -944,71 | -1.185,15 | ||||
3. Laufende Erträge aus | ||||||
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren | 231,19 | 3,75 | ||||
4. Provisionserträge | 2.534.681,21 | 2.203.726,49 | ||||
5. Provisionsaufwendungen | -902.215,43 | -1.098.806,54 | ||||
6. Sonstige betriebliche Erträge | 1.384.752,07 | 918.340,13 | ||||
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | -3.649.789,92 | -3.790.872,89 | ||||
a) Personalaufwand | -878.208,03 | -867.779,25 | ||||
aa) Löhne und Gehälter | -734.170,92 | -738.652,12 | ||||
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -144.037,11 | -129.127,13 | ||||
darunter für Altersversorgung | -144.037,11 | -129.127,13 | ||||
b) Andere Verwaltungsaufwendungen | -2.771.581,89 | -2.923.093,64 | ||||
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | -293.259,07 | -259.323,91 | ||||
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -29.422,60 | -17.162,43 | ||||
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere | 0,00 | -373,89 | ||||
11. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | -1.063.994,22 | -2.203.360,94 | ||||
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag | -552.000,00 | 710.000,00 | ||||
darunter latente Steuern | -552.000,00 | 710.000,00 | ||||
13. Jahresfehlbetrag | -1.615.994,22 | -1.493.360,94 | ||||
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -5.065.357,92 | -3.571.996,98 | ||||
15. Bilanzverlust | -6.681.352,14 | -5.065.357,92 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
Allgemeine Angaben zur Aufstellung des Jahresabschlusses
Grundlagen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der VZ Depotbank Deutschland AG (VZDB DE), München, HRB 226641 Amtsgericht München, wurde gemäß § 340a Handelsgesetzbuch, § 150 ff. des Aktiengesetzes und § 16 Satzung vom 16. Juni 2018 nach den Regeln für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Seit dem 14. Juni 2017 besitzt die VZDB DE die Erlaubnis zur Durchführung des Bankgeschäfts gemäß § 1 Abs. 1 und 1a Kreditwesengesetz (KWG) im Umfang des Einlagen-, Kredit-, Finanzkommissions-, Depot-, Scheck- Wechseleinzugs- und Reisescheckgeschäfts sowie der Anlageberatung, der Finanzportfolioverwaltung und des Eigengeschäfts (§ 32 Abs. 1a KWG).
Aufgrund dieser Erlaubnis werden die Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV, zuletzt geändert am 17. Juli 2015) angewendet.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der VZ Holding AG, Zürich/Schweiz (kleinster und größter Konsolidierungskreis) zum 31. Dezember 2019 einbezogen.
Der Jahresabschluss der VZ Depotbank Deutschland AG wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und bekannt gemacht, der Konzernabschluss wird auf der Homepage des Stammhauses www.vermoegenszentrum.ch veröffentlicht.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 242 ff. und 340 ff. HGB sowie der RechKredV in der aktuellen Fassung.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend § 2 RechKredV nach Formblatt 1 und 3. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde die Staffelform gewählt.
Die Barreserve ist zum Nennwert bilanziert.
Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden zum Nennbetrag angesetzt. Abzugrenzende Zinsen wurden bei der entsprechenden Bilanzposition berücksichtigt. Erkennbare Einzelrisiken, die die Bildung von Einzelwertberichtigung erforderlich machen, lagen nicht vor. Eine Pauschalwertberichtigung für latente Ausfallrisiken wurde aufgrund der geringen Gegenparteirisiken nicht vorgenommen. Das gilt auch für entsprechende Wertberichtigungen für Länderrisiken. Die Risikovorsorge für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB wurde nicht gebildet.
Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, werden gemäß § 253 Abs. 1 und 3 HGB zu den Anschaffungskosten, abzüglich zeitanteiliger Abschreibungen auf den Rückzahlungsbetrag bewertet, soweit eine dauernde Wertminderung der Wertpapiere nicht zu erwarten ist. Bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung erfolgt eine Bewertung zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.
Die Aktien und andere nicht festverzinslichen Wertpapiere sind der Liquiditätsreserve zugeordnet und nach dem strengen Niederstwertprinzip zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Für die Bewertung der Wertpapiere werden die von SIX Financial Information zur Verfügung gestellten Jahresschlusskurse herangezogen.
Die selbst geschaffenen immaterielle Anlagewerte wurden gemäß § 253 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt und nach § 253 Abs. 3 HGB um planmäßige Abschreibungen vermindert. Als voraussichtliche Nutzungsdauer wurden 5 Jahre zugrunde gelegt. Für außerplanmäßige Ab- bzw. Zuschreibungen bestand keine Veranlassung. Aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens besteht nach § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von EUR 934.915,14.
Die übrigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktiv- bzw. Passivseite Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag zuzüglich aufgelaufener Zinsen angesetzt.
Die Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung und werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der monatlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird, abgezinst.
In Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurden für den bestehenden Überhang aktiver Steuerlatenzen aktive latente Steuern in Höhe von EUR 440.000,00 (VJ: EUR 992.000,00) bilanziert.
Das Eigenkapital besteht aus dem eingezahlten gezeichneten Kapital, einer Kapitalrücklage sowie dem Bilanzverlust. Es ist zum Nennwert ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit den Referenzkursen (Devisenkassamittelkurse) der Europäischen Zentralbank vom 31. Dezember 2019 umgerechnet. Aufgrund der Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger erfolgt eine volle erfolgswirksame Erfassung der Umrechnungsergebnisse gemäß § 256a Satz 2 HGB. Insgesamt beträgt der EUR-Gegenwert der Vermögensgegenstände in Fremdwährung (USD, GBP, CHF, DKK, NOK, SEK, AUD, ZAR, CAD, NZD, JPY, SGD, RUB und HKD) EUR 1.850.229,12 (VJ: EUR 494.833,69) und der Verbindlichkeiten in Fremdwährung (USD, GBP, CHF, AUD, CAD, SGD und RUB) EUR 3.476.459,43 (VJ: EUR 2.757.283,55).
Verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs
Die VZDB DE hat eine verlustfreie Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 durchgeführt. Zur Bestimmung, ob eine Drohverlustrückstellung nach § 340a i.V.m. § 249 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HGB gebildet werden muss, erfolgte eine Überprüfung der verlustfreien Bewertung des Zinsbuches auf der Grundlage des IDW RS BFA 3 nach der GuV-orientierten Methode unter Berücksichtigung von Risiko- und Verwaltungskosten. Gemäß dieser Berechnung war zum Bilanzstichtag keine Bildung einer Drohverlustrückstellung erforderlich.
Fremdwährungsswaps
Die VZDB DE schließt zu Absicherungszwecken OTC-Derivate in Form von Fremdwährungsswaps ab. Die Fremdwährungsswaps werden dem Nichthandelsbestand zugeordnet und mittels Diskontierung der kalkulierten Zahlungsströme auf der Basis von Referenzkursen (Devisenkassakurs) der Europäischen Zentralbank bewertet. Zum Jahresende bestand ein Fremdwährungsswap über nominal USD 2.000.000,00 (VJ: USD 2.600.000,00) mit einer Laufzeit vom 27. Dezember 2019 bis 10. Januar 2020. Zum Stichtag betrug der Marktwert für die Terminkomponente EUR – 14.730,38 und wurde als Rückstellung für drohende Verluste aus nicht abgewickelten Termingeschäften erfasst (VJ: – EUR 9.630,90). Alle getätigten Fremdwährungsswaps werden mit einer finanziellen Gegenpartei abgeschlossen.
Angaben zur Bilanz
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 6.257.058,28 (VJ: EUR 4.633.769,07) und die Forderungen an Kunden in Höhe EUR 42.183,27 (VJ: EUR 21.110,60) weisen die folgenden Restlaufzeiten auf (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 RechKredV):
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Andere Forderungen an Kreditinstitute | ||
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr | 3.000.000,00 | 3.000.000,00 |
Forderungen an Kunden | ||
bis 3 Monate | 42.183,27 | 21.110,60 |
Forderungen mit unbestimmter Laufzeit bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 RechKredV lauten EUR 1.850.229,12 (VJ: EUR 494.833,69) der Forderungen an Kreditinstitute auf Fremdwährung.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Zum Abschlussstichtag werden unter dem Bilanzposten Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ausschließlich die Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von EUR 10.546.296,83 (VJ: EUR 8.553.979,24) zuzüglich der Zinsabgrenzung in Höhe von EUR 34.241,79 (VJ: EUR 26.135,27) ausgewiesen.
Sämtliche Schuldverschreibungen sind börsennotiert (§ 35 I Nr. 1 RechKredV).
Der beizulegende Zeitwert gemäß § 285 Nr. 18 HGB betrug EUR 10.703.880.00 (VJ: EUR 8.611.885,27).
Immaterielle Anlagewerte
Die Aufgliederung und Entwicklung der immateriellen Anlagenwerte in Höhe von EUR 934.915,14 (VJ: EUR 1.033.376,59) ist nach § 34 Abs. 3 RechKredV in Verbindung mit § 284 Abs. 3 HGB aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe EUR 56.279,44 (VJ: EUR 765.421,67) umfassen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV die nachfolgenden Beträge:
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Forderungen Finanzamt | 0,00 | 644.451,76 |
Weitere sonstige Vermögensgegenstände | 4.232,08 | 753,78 |
Forderungen Bestandsprov. UBS Fondscenter | 52.047,36 | 120.216,13 |
Die Forderungen und Verbindlichkeiten zur Umsatzsteuer sind im Berichtsjahr netto unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen (Vorjahr: Bruttoausweis).
Aktive latente Steuern
Die Position Aktive latente Steuern in Höhe von EUR 440.000,00. begründet sich aus verbleibenden körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Verlusten aus früheren Geschäftsjahren. Die Berechnung der aktiven latenten Steuern erfolgte für die Körperschaftsteuer zum aktuell geltenden Körperschaftsteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag (15% zzgl. 0,825%) und für die Gewerbesteuer mit dem nach den Betriebsstätten gewichteten geltenden Hebesatz von 478%. Der zum 31.12.19 aktivierte Betrag in Höhe von EUR 440.000,00 (VJ: EUR 992.000,00) unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrugen EUR 39.474.938,54 (VJ: EUR 26.995.197,98).
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind ebenfalls Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 355.582,32 (VJ: EUR 1.868.824,44) enthalten.
Sonstige Verbindlichkeiten
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 256.359,37 (VJ: EUR 558.757,81) wurden die nachfolgenden Beträge erfasst (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV):
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer | 51.810,10 | 529.770,09 |
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer | 19.534,88 | 22.133,76 |
Verbindlichkeiten Kapitalertrags-/Kirchensteuer, Solidaritätsz. | 180.828,19 | 1.071,93 |
Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 4.186,20 | 5.782,03 |
Die Forderungen und Verbindlichkeiten zur Umsatzsteuer sind im Berichtsjahr netto unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen (Vorjahr: Bruttoausweis).
Andere Rückstellungen
Im Posten Andere Rückstellungen in Höhe von EUR 353.120,17 (VJ: EUR 384.206,92) sind die nachfolgenden Rückstellungsarten enthalten:
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Abschlusserstellung und Prüfung | 153.401,00 | 159.750,00 |
Auszuschüttende Bestandsprovisionen | 49.400,00 | 114.205,32 |
Personalkosten | 75.023,00 | 69.143,40 |
Bankgebühren und Negativzins | 23.356,03 | 10.767,00 |
Interne Revision | 7.026,00 | 6.000,00 |
Drohverlustrückstellungen | 14.730,38 | 9.630,90 |
Sonstige | 22.043,76 | 14.710,30 |
Eigenkapital
Das Grundkapital von EUR 20.000.000,00 ist eingeteilt in 20.000.000 Stückaktien ohne Nennbetrag. Der rechnerische Wert je Stückaktie beträgt 1,00 Euro. Sämtliche Aktien werden von der VZ Holding AG, Zug/Schweiz gehalten.
Am Bilanzstichtag besteht kein genehmigtes Kapital (Angabe nach § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Im Eigenkapital ist eine Kapitalrücklage aufgrund einer Zuzahlung der Muttergesellschaft enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 1.032.410,00 (VJ: EUR 1.172.209,20) sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB für das Geschäftsjahr 2020 (EUR 1.186.300,00 für die Restlaufzeit 2021/22 mit vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen) davon EUR 181.440,00 (VJ: EUR 436.800,00) gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 0,00 für die Restlaufzeit). Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
2020 EUR |
2021/22 (Restlaufzeit) EUR |
|
Lizenzen und Wartung | 844.630,00 | 1.186.000,00 |
Büromiete und Infrastruktur | 187.780,00 | 0,00 |
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Zinsergebnis
Das negative Zinsergebnis in Höhe von EUR 108.971,67 (VJ: EUR 158.891,65) resultiert überwiegend aus dem negativen Zinsertrag der Bank (gezahlter Sollzins auf Forderungen gegenüber Kreditinstitute) in Höhe von EUR 136.252,44 (VJ: EUR 166.484,00) sowie Zinsaufwand in Höhe von EUR 944,71 (VJ: EUR 1.185,15) für die kurzfristige Ausschöpfung von Kontokorrentkredit, denen lediglich Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren in Höhe von EUR 28.225,48 (VJ: EUR 8.777,50) gegenüberstehen.
Provisionsergebnis
Die Bank vereinnahmt im Provisionsergebnis Gebühren aus der Depotverwaltung, dem Wertpapierkommissionsgeschäft sowie aus Finanzdienstleistungen gegenüber der Vermögenszentrum Deutschland GmbH in Höhe von EUR 2.534.681,21 (VJ: EUR 2.203.726,49), die sich wie folgt verteilen:
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Wertpapierkommissionsgeschäft | 1.732.937,68 | 1.630.651,35 |
Finanzdienstleistungen | 724.785,89 | 509.531,28 |
Depotverwaltung | 76.957,64 | 63.543,86 |
Der Provisionsertrag wird dabei in Höhe von EUR 486.543,49 (VJ: EUR 741.783,49) im Ausland erzielt (§ 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 RechKredV).
Der Provisionsaufwand in Höhe von EUR 902.215,43 (VJ: EUR 1.098.806,54) setzt sich zusammen aus Aufwendungen für Depotverwaltung, Wertpapierkommissionsgeschäft, sowie für den Zahlungsverkehr:
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Wertpapierkommissionsgeschäft | 782.939,28 | 947.153,48 |
Depotverwaltung | 80.467,02 | 110.709,23 |
Spesen Zahlungsverkehr | 38.809,13 | 40.943,83 |
Der Provisionsaufwand fällt dabei in Höhe von EUR 415.739,42 (VJ: EUR 387.936,54) im Ausland an (§ 34 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 RechKredV).
Sonstige betriebliche Erträge
Im Einzelnen ergaben sich folgende sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 1.384.752,07 (VJ: EUR 918.340,13) (§ 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV):
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Erträge aus der Währungsumrechnung | 902.139,03 | 539.449,13 |
Serviceleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 459.498,99 | 376.272,61 |
Sonstige | 23.114,05 | 2.618,39 |
Andere Verwaltungsaufwendungen
Die anderen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 2.771.581,89 (VJ: EUR 2.923.093,64) gliedern sich wie folgt:
31.12.19 EUR |
31.12.18 EUR |
|
Dienstleistungen durch Gesellschaften der VZ Gruppe | 856.850,11 | 970.888,14 |
IT-Aufwand | 924.697,55 | 917.787,33 |
Nicht abziehbare Vorsteuer | 406.950,54 | 440.271,88 |
Raumkosten und Miete | 199.707,56 | 222.275,00 |
Abschluss- und Prüfungsaufwendungen | 171.895,70 | 204.700,39 |
Rechtsberatung | 61.310,80 | 69.417,69 |
Beiträge | 79.432,87 | 66.094,55 |
Übrige andere Verwaltungsaufwendungen | 70.736,76 | 31.658,66 |
Steuern
Zum Bilanzstichtag wurden die aktiven latenten Steuern um EUR 552.000,00 reduziert.
Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Jahr 2019 wurden durchschnittlich 13,00 Angestellte (VJ: 12,25) beschäftigt, wovon vier Angestellte Führungsverantwortung haben.
Organe der Gesellschaft
Die Organe der VZ Depotbank Deutschland AG sind die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Namen der Vorstände
Vorstand | Funktion | Beruflicher Hintergrund | Bestellt am | Eintragung ins Handelsregister |
Christian Jonas Brändli | Chief Executive Officer | M.A. HSG in Banking and Finance | 25.05.2016 | 24.06.2016 |
Anton Franz Zimmermann | Chief Finance and Chief Risk Officer | Dipl. Kaufmann HKG / Dipl. Wirtschaftsprüfer | 25.05.2016 | 24.06.2016 |
Auf die Angabe der Organbezüge wird verzichtet, da die in § 286 Abs. 4 HGB genannten Voraussetzungen als erfüllt angesehen werden.
Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die VZ Depotbank Deutschland AG hat als 100-prozentige Tochtergesellschaft der VZ Holding AG gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 der Satzung einen Aufsichtsrat, der aus mindestens drei und maximal 15 Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er hat umfassende Auskunfts- und Einsichtsrechte und kann Weisungen an die Geschäftsführung erteilen.
Der Aufsichtsrat besteht im Geschäftsjahr aus nachfolgenden Personen:
Beruflicher Hintergrund | Funktion | |
Marc Weber, Vorsitzender | Betriebsökonom HWV | Chief Executive Officer VZ Depotbank AG, Zug |
Matthias Reinhart, Stellvertretender Vorsitzender | Diplomkaufmann (Lic. oec. HSG) | Vorsitzender Geschäftsleitung VZ Holding AG, Zürich |
Dr. jur. Albrecht Langhart | Rechtsanwalt | Blum & Grob Rechtsanwälte Zürich, Zürich |
Tom Friess | Betriebsökonom HWV | Vorsitzender Geschäftsleitung Vermögenszentrum Deutschland GmbH, München |
Rafael Pfaffen | Betriebsökonom HWV | Chief Financial Officer VZ Depotbank AG, Zug |
Michael Huber | Diplombetriebswirt (BA), FA | Mitglied Geschäftsleitung VZ VermögensZentrum GmbH, München |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten in 2019 für ihre Aufsichtsratstätigkeit keinerlei Bezüge (§ 285 Nr. 9). Im Geschäftsjahr 2019 wurden an Mitglieder des Aufsichtsrates keine Kredite gewährt (§ 285 Nr. 9c).
Nach § 285 Nr. 17 HGB beträgt das Gesamthonorar des Abschlussprüfers im Jahr 2019 insgesamt EUR 140.442,10 (davon EUR 25.442,10 für das Vorjahr), wovon a) EUR 81.975,37,00 (davon EUR 21.975,37 für das Vorjahr) für Abschlussprüfungsleistungen und b) EUR 58.466,73 (davon EUR 3.466,73 für das Vorjahr) für andere Bestätigungsleistungen (Prüfung nach dem Wertpapierhandelsgesetz).
Der Vorstand schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Nachtragsbericht
Es haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres ergeben.
München, 5. März 2020
Christian Brändli, Chief Executive Officer
Toni Zimmermann, Chief Financial Officer/Chief Risk Officer
Anschaffungs- und Herstellungskosten und Herstellungskosten 01.01.2019 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Anschaffungs- und Herstellungskosten und Herstellungskosten 31.12.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | |||||
I. Immaterielle Anlagewerte | |||||
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | |||||
Meldewesen | 128.284,45 | 26.347,50 | 0,00 | 0,00 | 154.631,95 |
Finanzportal/E-Banking | 341.810,48 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 341.810,48 |
AML-/Compliance Plattform | 108.684,83 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 108.684,83 |
Tambas+ | 793.527,28 | 168.450,11 | 0,00 | 0,00 | 961.977,39 |
Zahlungsverkehr | 23.025,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.025,00 |
Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 1.395.332,04 | 194.797,61 | 0,00 | 0,00 | 1.590.129,65 |
II. Wertpapiere des Anlagevermögens | |||||
Anleihen und Schuldverschreibungen | 8.580.114,51 | 2.106.832,11 | 106.408,00 | 0,00 | 10.580.538,62 |
Aktien/andere nicht festverz. Wertpapiere | 7.427,37 | 22.395,72 | 0,00 | 0,00 | 29.823,09 |
Summe Wertpapiere des Anlagevermögens | 8.587.541,88 | 2.129.227,83 | 106.408,00 | 0,00 | 10.610.361,71 |
Anlagevermögen | 9.982.873,92 | 2.324.025,44 | 106.408,00 | 0,00 | 12.200.491,36 |
Kumulierte Abschreibungen 01.01.2019 EUR |
Abschreibungen Geschäftsjahr bungen Geschäftsjahr EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
Kumulierte Abschreibungen 31.12.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | |||||
I. Immaterielle Anlagewerte | |||||
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | |||||
Meldewesen | 38.199,96 | 28.291,64 | 0,00 | 0,00 | 66.491,60 |
Finanzportal/E-Banking | 93.517,23 | 68.362,10 | 0,00 | 0,00 | 161.879,33 |
AML-/Compliance Plattform | 32.027,22 | 21.736,97 | 0,00 | 0,00 | 53.764,19 |
Tambas+ | 193.222,30 | 170.263,36 | 0,00 | 0,00 | 363.485,66 |
Zahlungsverkehr | 4.988,75 | 4.605,00 | 0,00 | 0,00 | 9.593,75 |
Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 361.955,45 | 293.259,07 | 0,00 | 0,00 | 655.214,52 |
II. Wertpapiere des Anlagevermögens | |||||
Anleihen und Schuldverschreibungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Aktien/andere nicht festverz. Wertpapiere | 373,89 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 373,89 |
Summe Wertpapiere des Anlagevermögens | 373,89 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 373,89 |
Anlagevermögen | 362.329,34 | 293.259,07 | 0,00 | 0,00 | 655.588,41 |
Zuschreibungen Geschäftsjahr EUR |
Buchwert 31.12.2019 EUR |
|
A. Anlagevermögen | ||
I. Immaterielle Anlagewerte | ||
a) selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | ||
Meldewesen | 0,00 | 88.140,35 |
Finanzportal/E-Banking | 0,00 | 179.931,16 |
AML-/Compliance Plattform | 0,00 | 54.920,64 |
Tambas+ | 0,00 | 598.491,73 |
Zahlungsverkehr | 0,00 | 13.431,25 |
Summe immaterielle Vermögensgegenstände | 0,00 | 934.915,13 |
II. Wertpapiere des Anlagevermögens | ||
Anleihen und Schuldverschreibungen | 0,00 | 10.580.538,62 |
Aktien/andere nicht festverz. Wertpapiere | 0,00 | 29.449,20 |
Summe Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 10.609.987,82 |
Anlagevermögen | 0,00 | 11.544.902,95 |
Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2019
(„Länderspezifische Berichterstattung“)
Die VZ Depotbank Deutschland AG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland.
Die VZ Depotbank Deutschland AG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge.
Der Umsatz beträgt TEUR 2.908,5 für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019.
Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger/-innen in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 13,00.
Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 1.064.
Die aktiven latenten Steuern betragen TEUR 552,0.
Die VZ Depotbank Deutschland AG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die VZ Depotbank Deutschland AG, München
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der VZ Depotbank Deutschland AG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VZ Depotbank Deutschland AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
(1) Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern
(2) Provisionsergebnis
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
(1) Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden aktive latente Steuern in Höhe von T€ 440 in Ausübung des Aktivierungswahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Aktivierung latenter Steuern erfolgt unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste realisiert werden können. Dazu werden, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern aus zu versteuernden temporären Differenzen vorhanden sind, die künftigen steuerlichen Ergebnisse ausgehend von der Unternehmensplanung prognostiziert. Steuerliche Verlustvorträge werden – soweit keine ausreichenden passiven latenten Steuern vorliegen – nur berücksichtigt, soweit ihre Realisierung aufgrund der Planungsrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann. Aus unserer Sicht war die Bilanzierung latenter Steuern im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten und das methodische Vorgehen zur Ermittlung, Bilanzierung und Bewertung der latenten Steuern beurteilt. Weiterhin haben wir die Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige Ertragssituation der Gesellschaft beurteilt und die Angemessenheit der zugrunde liegenden Einschätzungen und Annahmen gewürdigt. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind im Abschnitt „Angaben zur Bilanz“ des Anhangs enthalten.
(2) Provisionsergebnis
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ergibt sich in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Provisionsergebnis in Höhe von T€ 1.632, welches sich im Wesentlichen aus den Provisionserträgen und -aufwendungen aus dem Wertpapierkommissionsgeschäft sowie erbrachten Finanzdienstleistungen und Depotgebühren zusammensetzt. Das Provisionsergebnis macht den überwiegenden Teil der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Erträge und Aufwendungen aus und hat damit einen maßgeblichen Einfluss auf die Ertragslage der Bank. Daher war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Angemessenheit der Ausgestaltung der Kontrollen im relevanten internen Kontrollsystem der Bank zur Erfassung der Provisionserträge und -aufwendungen beurteilt und die Funktionsfähigkeit der Kontrollen getestet. Darüber hinaus haben wir auf der Basis von Stichproben die von der Gesellschaft für einzelne Wertpapierkommissionsgeschäfte in Rechnung gestellten Provisionssätze mit den vertraglich vereinbarten Gebührensätzen abgeglichen und die rechnerische Richtigkeit der Provisionsabrechnungen nachvollzogen. Auf der Basis der von uns durchgeführten Prüfungshandlungen konnten wir uns insgesamt davon überzeugen, dass die eingerichteten IT-Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen geeignet sind, eine sachgerechte Erfassung der Provisionserträge und -aufwendungen sowie den sachgerechten Ausweis des Provisionsergebnisses zu gewährleisten.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zum Provisionsergebnis sind in Abschnitt „Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung“ des Anhangs enthalten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
• |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
• |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
• |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
• |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
• |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
• |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der VZ Depotbank Deutschland AG, München, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHE WIRTSCHAFTSPRÜFERIN
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Anne Witt.
München, den 6. März 2020
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Anne Witt, Wirtschaftsprüferin
ppa. Sabrina Riedl, Wirtschaftsprüferin
Bericht des Aufsichtsrats
der VZ Depotbank Deutschland AG
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und den Vorstand der VZ Depotbank Deutschland AG beim Ausbau der Geschäftstätigkeit und der Leitung der Bank regelmäßig beraten und dessen Tätigkeit überwacht. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Er wurde vom Vorstand der Bank zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über die wesentlichen Entwicklungen in der Gesellschaft unterrichtet.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftslage und die wirtschaftliche Situation, die Unternehmensplanung, die Risikolage sowie die strategische Ausrichtung der VZ Depotbank Deutschland AG informiert. Über grundsätzliche Fragen der Geschäftsführung und die wirtschaftliche Lage sowie bedeutsame Geschäftsvorgänge fanden enge Beratungen zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand der Gesellschaft statt. Auch außerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben sich der Aufsichtsratsvorsitzende und sein Stellvertreter vom Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für die Bank eingebunden und hat, soweit nach gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vorschriften erforderlich, nach umfassender Beratung und Prüfung seine Zustimmung zu zustimmungspflichtigen Vorfällen erteilt.
Im Berichtsjahr fanden planmäßig zwei ordentliche Aufsichtsratssitzungen am 24. April und 24. November 2019 statt. An den Sitzungen des Aufsichtsrats hat auch der Vorstand teilgenommen.
Zentrales Thema des Aufsichtsrats war der weitere Ausbau der operativen Tätigkeit der VZ Depotbank Deutschland AG sowie alle dafür notwendigen Maßnahmen. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung und -strategie, der Planung für das Jahr 2020 (inkl. Budget) sowie der Risikopolitik und -steuerung.
Die Prüfung nach § 36 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr2019 wurde durch die vom Vorstand beauftragte PwC Wirtschaftsprüfergesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, vorgenommen. Der Prüfbericht 2018 wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats übermittelt.
Jahresabschluss
Der vom Vorstand nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 ist unter Einbeziehung von Buchführung und Lagebericht durch die in der Hauptversammlung vom 28. Juni 2019 gewählte und vom Aufsichtsrat mit Schreiben vom 30. September 2019 beauftragte PwC Wirtschaftsprüfergesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, geprüft und am 6. März 2020 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden:
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks:
„Wir haben den Jahresabschluss der VZ Depotbank Deutschland AG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VZ Depotbank Deutschland AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat“
Allen Mitgliedern des Aufsichtsrats lagen die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte rechtzeitig vor der Jahresabschluss-Sitzung vor und wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 17. März 2020 teil. Er berichtete ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung, erteilte ergänzende Auskünfte und beantwortete Fragen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen und billigt den Jahresabschluss 2019, der damit festgestellt ist. Weiterhin wurde der Lagebericht geprüft und zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat erklärt sich mit dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzverlustes einverstanden. Gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands wurden keine Einwendungen erhoben.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz und die im Jahr 2019 geleistete Arbeit.
Zürich, 2. April 2020
VZ Depotbank Deutschland
Marc Weber, Aufsichtsratsvorsitzender
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 2.4.2020 festgestellt.
Kommentar hinterlassen