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JDC Group AG (vormals: Aragon Aktiengesellschaft)-die Bilanz

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JDC Group AG (vormals: Aragon Aktiengesellschaft)

Wiesbaden

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

01.01. – 31.12. 2014 01.01. – 31.12.2013
Anhang TEUR TEUR
1. Provisionserlöse [1] 78.467 88.598
2. Andere aktivierte Eigenleistungen [2] 490 537
3. Sonstige betriebliche Erträge [3] 3.149 1.891
4. Provisionsaufwendungen [4] -61.622 -68.911
5. Personalaufwand [5] -12.659 -14.013
6. Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen [6] -1.624 -1.899
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen [7] -9.257 -10.588
8. Erträge aus Beteiligungen [8] 0 0
9. Erträge aus Wertpapieren [8] 0 8
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge [8] 96 133
11. Abschreibungen auf Finanzinstrumente [8] 0 -26
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen [8] -640 -1.198
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -3.600 -5.468
14. Steuern vom Einkommen und Ertrag [9] -245 -393
15. Sonstige Steuern [9] -56 -27
16. Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen nach Steuern -3.901 -5.888
17. Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen nach Steuern [10] -2.674 -97
18. Konzernergebnis -6.575 -5.985
davon entfallen auf Mutterunternehmen -6.621 -6.092
davon entfallen auf Anteile ohne beherrschenden Einfluss 46 107
-6.575 -5.985
19 Ergebnis je Aktie [11] -0,61 -0,56
aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -0,36 -0,54
aus fortzuführenden und aufgegebenen Geschäftsbereichen -0,61 -0,56

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG

01.01. – 31.12.2014 01.01. – 31.12.2013
TEUR TEUR
Periodenergebnis -6.575 -5.985
Sonstiges Ergebnis
Netto-Gewinne aus der Absicherung einer Nettoinvestition 0 0
Ertragsteuereffekte 0 0
0 0
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 0 0
Netto-(Verluste)/-Gewinne aus der Absicherung von Cashflows 0 0
Ertragsteuereffekte 0 0
0 0
Netto-(Verluste)/-Gewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 0 -5
Ertragsteuereffekte 0 -2
0 -7
Reklassifizierbares Ergebnis nach Steuern 0 -7
Gesamtergebnis nach Steuern -6.575 -5.992
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens -6.621 -6.099
Anteile ohne beherrschenden Einfluss 46 107
-6.575 -5.992

KONZERN-BILANZ

Aktiva

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Langfristiges Vermögen
Immaterielle Vermögenswerte [12] 31.661 39.657
Sachanlagen [13] 455 828
Finanzielle Vermögenswerte [14 45 727
32.161 41.212
Aktive latente Steuern [9] 4.863 5.380
Langfristige Forderungen und sonstiges Vermögen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [15] 742 4.954
742 4.954
Langfristiges Vermögen, gesamt 37.766 51.546
Kurzfristiges Vermögen [16]
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen [16] 11.901 7.463
Sonstige Vermögensgegenstände [16] 6.090 10.034
Sonstige Wertpapiere [16] 0 809
Guthaben bei Kreditinstituten [17] 4.176 7.821
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 403 489
Kurzfristiges Vermögen, gesamt 22.570 26.616
Summe Vermögen 60.336 78.162

Passiva

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital [18] 10.850 10.850
Kapitalrücklage [18] 40.686 40.686
Andere Gewinnrücklagen [19] 283 283
Andere Eigenkapitalbestandteile [19] -25.413 -17.932
Anteile ohne beherrschenden Einfluss [20] 0 1.094
Eigenkapital, gesamt 26.406 34.981
Langfristiges Fremdkapital [21]
Passive latente Steuern [9] 1.454 1.702
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten [21] 7 376
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen [21] 7.078 6.611
Sonstige Verbindlichkeiten [21] 3.054 6.954
11.593 15.643
Rückstellungen [22] 1.476 2.901
Langfristiges Fremdkapital, gesamt 13.069 18.544
Kurzfristiges Fremdkapital [23]
Steuerrückstellungen 618 390
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 227 560
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.291 15.748
Sonstige Verbindlichkeiten 8.706 7.751
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 19 188
Kurzfristiges Fremdkapital, gesamt 20.861 24.637
Summe Eigen- und Fremdkapital 60.336 78.162

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

Aktien Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
Stück TEUR TEUR TEUR
Stand 01.01.2013 7.233.316 7.233 35.432 227
Ergebnis zum 31.12.2013
Kapitalerhöhung 3.616.658 3.617 5.254
Sonstige Eigenkapitalbewegungen
Gewinnrücklagen
– Dotierung aus dem Ergebnis 56
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
– Zugang
– Abgang
– Dotierung aus dem Ergebnis zum 31.12.2013
Stand 31.12.2013 10.849.974 10.850 40.686 283
Stand 01.01.2014 10.849.974 10.850 40.686 283
Ergebnis zum 31.12.2014
Sonstige Eigenkapitalbewegungen
Gewinnrücklagen
– Abgang
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
– Zugang
– Abgang
– Dotierung aus dem Ergebnis zum 31.12.2014
Stand 31.12.2014 10.849.974 10.850 40.686 283
Marktbewertung Wertpapieren Übriges Eigenkapital Anteile ohne beherrschenden Einfluss Eigenkapital Gesamt
TEUR TEUR TEUR TEUR
Stand 01.01.2013 26 -11.991 2.945 33.872
Ergebnis zum 31.12.2013 -5.985 -5.985
Kapitalerhöhung 8.871
Sonstige Eigenkapitalbewegungen 126 126
Gewinnrücklagen
– Dotierung aus dem Ergebnis -1 55
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
– Zugang 0
– Abgang -1.958 -1.958
– Dotierung aus dem Ergebnis zum 31.12.2013 -107 107 0
Stand 31.12.2013 25 -17.957 1.094 34.981
Stand 01.01.2014 25 -17.957 1.094 34.981
Ergebnis zum 31.12.2014 -6.575 -6.575
Sonstige Eigenkapitalbewegungen -835 -835
Gewinnrücklagen
– Abgang -25 -25
Anteile ohne beherrschenden Einfluss
– Zugang 0
– Abgang -1.140 -1.140
– Dotierung aus dem Ergebnis zum 31.12.2014 -46 46 0
Stand 31.12.2014 0 -25.413 0 26.406

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2014

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 Veränderung zum Vorjahr
TEUR TEUR TEUR
1. Periodenergebnis -6.575 -5.985 -590
2. + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 1.624 1.972 -348
3. -1+ Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen 2.074 405 1.669
4. -1+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0 125 -125
5. -/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 4.775 1.732 3.043
6. -/+ Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva -6.448 -3.803 -2.645
7. = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -4.550 -5.554 1.004
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen * -279 193 -472
8. + Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 335 0 335
9. – Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -937 -1.653 716
10. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 99 62 37
11. – Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -101 -332 231
12. + Einzahlungen aus Abgängen aus dem Finanzanlagevermögen 5 15 -10
13. – Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 -31 31
14. + Einzahlungen aus der Veräußerung von konsolidierten Unternehmen 3.497 6.040 -2.543
15. – Auszahlungen aus der Veräußerung von konsolidierten Unternehmen 0 0 0
16. + Einzahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen 0 0 0
17. – Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen 0 0 0
18. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit 2.898 4.101 -1.203
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0
19. +/- Ein-/Auszahlungen zum Eigenkapital 0 8.871 -8.871
20. +/- Ein-/Auszahlungen von Minderheitsgesellschaftern 0 -236 236
21. + Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 0 450 -450
22. – Auszahlungen für die Tilgung von Krediten -2.469 -7.663 5.194
0
23. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -2.469 1.422 -3.891
davon aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0
24. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus Pos. 7,18,23) -4.121 -31 -4.090
25. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 8.070 8.101 -31
26. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.949 8.070 -4.121

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

31.12.2014 31.12.2013 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Barmittel und Guthaben bei Kreditinstituten 4.176 7.821 -3.645
Kurzfristig fällige Wertpapiere 0 809 -809
Kurzfristige Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten -227 -560 333
3.949 8.070 -4.121

Anhang zum Konzernabschluss (IAS/IFRS)
Konzern-Anhang

der Aragon AG zum 31. Dezember 2014

1
ALLGEMEINE ANGABEN

1.1

Übereinstimmungserklärung des Vorstands

2
ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1
Aufstellungsgrundsätze

2.1.1

Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und ÄndE von Standards und Interpretationen

2.1.2

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen

2.2
Angaben zur Konsolidierung

2.2.1

Konsolidierungskreis

2.2.2

Konsolidierungsgrundsätze

2.3

Währungsumrechnung

2.4
Immaterielle Vermögenswerte

2.4.1

Geschäfts- oder Firmenwert

2.4.2

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

2.5

Sachanlagen

2.6

Leasinggegenstände

2.7

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

2.8

Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens

2.9

Finanzinstrumente

2.10
SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE

2.10.1

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

2.10.2

Derivative Finanzinstrumente

2.10.3

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

2.10.4

Finanzielle Verbindlichkeiten

2.11

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

2.12
Schulden

2.12.1

Sonstige Rückstellungen

2.12.2

Ertragssteuerverbindlichkeiten

2.12.3

Eventualschulden und -forderungen

2.12.4

Aktienoptionen

2.13
Erträge und Aufwendungen

2.13.1

Erträge

2.13.2

Aufwendungen aus Finance-Leasingverhältnissen

2.13.3

Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen

2.13.4

Ertragsteuern

2.13.5

Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich

2.14

Wesentliche Annahmen und Schätzungen

2.15

Anpassung der Bilanzierungsmethoden

3
ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS

3.1
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

3.1.1

Provisionserlöse [1]

3.1.2

Andere aktivierte Eigenleistungen [2]

3.1.3

Sonstige betriebliche Erträge [3]

3.1.4

Provisionsaufwendungen [4]

3.1.5

Personalaufwand [5]

3.1.6

Abschreibungen und Wertminderungen [6]

3.1.7

Betriebliche Aufwendungen [7]

3.1.8

Finanzergebnis [8]

3.1.9

Ertragssteuern und sonstige Steuern [9]

3.1.10

Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen [10]

3.1.11

Ergebnis je Aktie [11]

3.2
Erläuterungen zur Konzernbilanz

3.2.1
Langfristige Vermögenswerte

3.2.1.1

Immaterielle Vermögenswerte [12]

3.2.1.2

Sachanlagen [13]

3.2.1.3

Finanzielle und sonstige langfristige Vermögenswerte [14]

3.2.1.4

Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte [15]

3.2.2
Kurzfristige Vermögenswerte

3.2.2.1

Forderungen und sonstige Vermögenswerte [16]

3.2.2.2

Zahlungsmittel [17]

3.2.3
Eigenkapital

3.2.3.1

Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [18]

3.2.3.2

Gewinnrücklage und Ergebnisvortrag [19]

3.2.3.3

Anteile ohne beherrschenden Einfluss [20]

3.2.4

Langfristiges Fremdkapital [21]

3.2.5

Rückstellungen [22]

3.2.6

Kurzfristiges Fremdkapital [23]

3.3

Angaben zu Leasingverhältnissen

3.4

Haftungsverhältnisse

3.5

Eventualschulden

3.6

Nahestehende Unternehmen und Personen

3.7

Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

3.8

Eigenkapitalveränderungsrechnung

3.9

Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

3.10

Segmentberichterstattung

4
WEITERE ANGABEN

4.1

Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten

4.2

Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement

4.3

Risikomanagementziele und -methoden

4.4

Zusätzliche Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetz

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Aragon Konzern (kurz: Aragon) ist ein diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen mit zwei operativen Segmenten Broker Pools und Financial Consulting sowie Holding.

Die Gesellschaft wurde am 06. Oktober 2005 unter der Firma Aragon Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 22030) eingetragen.

Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Anschrift lautet:

Kormoranweg 1
65201 Wiesbaden
Bundesrepublik Deutschland

Die Aktien der Aragon werden im Teilbereich Open Market (Entry Standard) notiert.

Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 29. April 2015 aufgestellt und wird diesen am 30. April 2015 zur Veröffentlichung freigeben. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 betrifft das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis.

1.1 Übereinstimmungserklärung des Vorstands

Die Konzernabschlüsse der Aragon für das Geschäftsjahr 2014 sowie das Vorjahr werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2014 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, werden ebenfalls angewendet. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet.

Die Aragon AG ist kein Mutterunternehmen im Sinne des § 315a Absatz 1 oder 2 HGB, das zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet ist. Die Aragon AG stellt den IFRS-Konzernabschluss freiwillig gemäß § 315a Absatz 3 HGB auf. Die ergänzend nach § 315a Absatz 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften wurden berücksichtigt.

Das Geschäftsjahr 2014 der Konzerngesellschaften umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014.

2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1 Aufstellungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie den Konzernanhang. Die Abschlüsse der Aragon AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde einheitlich für die hier dargestellten Perioden in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Der Konzernabschluss ist auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt mit Ausnahme, dass

– Derivate Finanzinstrumente und

– zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind.

2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen

Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen.

Die Aragon hat zum 1. Januar 2014 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr erstmals angewandt:

Investmentgesellschaften (Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)

Die Änderung befreit Unternehmen von der Konsolidierungspflicht, welche gemäß IFRS 10 die Definitionskriterien einer Investmentgesellschaft erfüllen. Die Investmentgesellschaften müssen stattdessen die Anteile an ihren Tochtergesellschaften künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Diese Änderung ist für den Konzern irrelevant, weil keine seiner Konzerngesellschaften die Definitionsmerkmale einer Investmentgesellschaft gemäß IFRS 10 erfüllt. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderung von IAS 32 – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden

Die Änderung stellt die Formulierung „hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf Verrechnung“ klar. Des Weiteren präzisiert sie die Anwendung der Saldierungskriterien des IAS 32 auf Abwicklungssysteme (wie z. B. zentrale Clearingstellen), die einen Bruttoausgleich vornehmen, bei dem die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht gleichzeitig stattfinden. Der überarbeitete Standard hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 36 – Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte

Die Änderungen stellen eine Korrektur von Angabevorschriften dar, die im Zusammenhang mit IFRS 13 weiter als beabsichtigt geändert wurden. Dabei geht es um wertgeminderte Vermögenswerte, bei denen der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht. Derzeit ist der erzielbare Betrag unabhängig vom Vorliegen einer Wertminderung anzugeben. Die Korrektur grenzt die Angabevorschrift nunmehr auf tatsächliche Wertminderungsfälle ein, weitet die notwendigen Angaben in diesen Fällen aber aus. Die Änderungen haben, außer im Einzelfall möglicher zusätzlicher Angaben, keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

Änderung von IAS 39 – Novation von Derivaten und Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Die Änderung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Fortführung der Sicherungsbilanzierung in Fällen, in denen als Sicherungsinstrument designierte Derivate aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Bestimmungen auf eine zentrale Clearingstelle übertragen werden (Novation). Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRIC 21 Abgaben

Die Interpretation bestimmt, dass ein Unternehmen, welches in einem bestimmten Markt tätig wird, dann eine Schuld für die Abgaben an die für diesen Markt zuständigen Behörden anzusetzen hat , wenn die Geschäftstätigkeit, welche die betreffende Abgabe verursacht, stattfindet. Bei einer Abgabe, welche vom Erreichen bspw. eines Mindestvolumens abhängig ist, stellt die Interpretation klar, dass eine Schuld erst beim Erreichen dieses Mindestvolumens passiviert werden darf. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRS 10 Konzernabschlüsse, IAS 27 Einzelabschlüsse

IFRS 10 ersetzt die Bestimmungen des bisherigen IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse zur Konzernrechnungslegung und beinhaltet Fragestellungen, die bislang in SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften geregelt wurden. IFRS 10 begründet ein einheitliches Beherrschungskonzept, welches auf alle Unternehmen einschließlich der Zweckgesellschaften Anwendung findet. Die mit IFRS 10 eingeführten Änderungen erfordern gegenüber der bisherigen Rechtslage erhebliche Ermessensausübung des Managements bei der Beurteilung der Frage, über welche Unternehmen im Konzern Beherrschung ausgeübt wird und ob diese daher im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschuss einzubeziehen sind. Beherrschung liegt nach IFRS 10 dann vor, wenn die folgenden drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

(a) Ein Unternehmen muss über das Beteiligungsunternehmen Macht ausüben können;

(b) es muss schwankenden Renditen aus seiner Beteiligung ausgesetzt sein und

(c) es muss die Renditen aufgrund seiner Macht der Höhe nach beeinflussen können. Bisher wurde Beherrschung definiert als die Möglichkeit, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die Einstufung derzeit vom Konzern gehaltener Beteiligungen.

IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen

IFRS 11 ersetzt IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Unternehmen – Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen. Mit IFRS 11 wird das bisherige Wahlrecht zur Anwendung der Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen aufgehoben. Diese Unternehmen werden künftig allein At-Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Dieser Standard hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen

Der Standard regelt einheitlich die Angabepflichten für den Bereich der Konzernrechnungslegung und konsolidiert die Angaben für Tochterunternehmen, welche bislang in IAS 27 geregelt waren, die Angaben für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen (bislang IAS 31 bzw. IAS 28) sowie für strukturierte Unternehmen. Der Standard definiert darüber hinaus eine Reihe neuer Angaben, welche allerdings keine Auswirkungen auf Abschluss des Konzerns haben werden.

IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Mit der Verabschiedung des IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen wurde IAS 28 in Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umbenannt und sein Regelungsbereich, der sich bislang auf die assoziierten Unternehmen beschränkte, auf die Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen ausgeweitet.

2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen

Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten.

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung sowie für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die zentralen Anforderungen des finalen IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Gegenüber dem Vorgängerstandard IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sind die Anforderungen von IFRS 9 zum Anwendungsbereich und der Ein- und Ausbuchung weitestgehend unverändert.

Die Regelungen von IFRS 9 sehen im Vergleich zu IAS 39 jedoch ein neues Klassifizierungsmodell für finanzielle Vermögenswerte vor.

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte richtet sich künftig nach drei Kategorien mit unterschiedlichen Wertmaßstäben und einer unterschiedlichen Erfassung von Wertänderungen. Die Kategorisierung ergibt sich dabei sowohl in Abhängigkeit der vertraglichen Zahlungsströme des Instruments als auch dem Geschäftsmodell, in dem das Instrument gehalten wird. Grundsätzlich handelt es sich somit um Pflichtkategorien. Darüber hinaus stehen den Unternehmen jedoch vereinzelte Wahlrechte zur Verfügung.

Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die bestehenden Vorschriften hingegen weitgehend in IFRS 9 übernommen. Die einzig wesentliche Neuerung betrifft finanzielle Verbindlichkeiten in der Fair-Value-Option. Für sie sind Fair-Value-Schwankungen aufgrund von Veränderungen des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis zu erfassen.

IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3).

Neben umfangreichen Übergangsvorschriften ist IFRS 9 auch mit umfangreichen Offenlegungsvorschriften sowohl bei Übergang als auch in der laufenden Anwendung verbunden. Neuerungen im Vergleich zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Anhangangaben ergeben sich vor allem aus den Regelungen zu Wertminderungen

Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Gesellschaft kann eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 9 erst vornehmen, wenn eine detaillierte Analyse durchgeführt wurde.

IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten

Mit IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten wird einem Unternehmen, das ein IFRS-Erstanwender ist, gestattet, mit einigen begrenzten Einschränkungen, regulatorische Abgrenzungsposten weiter zu bilanzieren, die es nach seinen vorher angewendeten Rechnungslegungsgrundsätzen in seinem Abschluss erfasst hat. Dies gilt sowohl im ersten IFRS-Abschluss als auch in den Folgeabschlüssen. Regulatorische Abgrenzungsposten und Veränderungen in ihnen müssen in der Darstellung der Finanzlage und in der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung oder im sonstigen Gesamtergebnis separat ausgewiesen werden. Die Gesellschaft erkennt aus diesen Änderungen keinen Einfluss auf den Konzernabschluss, da die Gesellschaft keine regulatorischen Abgrenzungsposten hat. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen.

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Nach IFRS 15 soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. IFRS 15 sieht dabei ein einheitliches, fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell vor, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Gesellschaft kann eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 erst vornehmen, wenn eine detaillierte Analyse durchgeführt wurde.

Änderungen IFRS 10 und IAS 28 – Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen adressieren einen Konflikt zwischen den Vorschriften von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures und IFRS 10 Konzernabschlüsse. Mit ihnen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 darstellen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Gesellschaft erkennt aus diesen Änderungen keinen Einfluss auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IFRS 11 – Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Die Änderungen an IFRS 11 enthalten Leitlinien, wie der Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit zu bilanzieren ist, wenn diese einen Geschäftsbetrieb i.S.d. IFRS 3 darstellt. In diesem Fall sind alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS anzuwenden, solange diese nicht imWiderspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen. Die Änderungen sind auf Erwerbe von Anteilen an einer bestehenden gemeinschaftlichen Tätigkeit und auf die Erwerbe von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bei ihrer Gründung anzuwenden, solange die Begründung der gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht mit der Begründung des Geschäftsbetriebs einhergeht. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Es wird derzeit nicht davon ausgegangen, dass die Änderungen an IFRS 11 einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernjahresabschluss haben werden.

Änderungen an IAS 16 und IAS 38 – Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden

Die Änderung an IAS 16 stellt klar, dass umsatzbasierte Abschreibungsmethoden für Sachanlagen nicht sachgerecht sind. Durch die Änderung an IAS 38 wird die widerlegbare Vermutung eingeführt, dass Umsatzerlöse keine angemessene Basis für die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten darstellen. Diese Vermutung kann nur in den folgenden beiden Fällen widerlegt werden:

a) Wenn der immaterielle Vermögenswert als Maß für die Umsatzerlöse ausgedrückt werden kann. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Vertragslaufzeit einer Konzession zur Förderung von Bodenschätzen nicht an einen bestimmten Zeitraum, sondern an den Gesamtumsatzerlös, den die Förderung der Bodenschätze generiert, geknüpft wäre.

b) Wenn Umsätze und der Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens stark miteinander korrelieren.

Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass eine lineare Abschreibungsmethodik den Werteverzehr des ökonomischen Nutzens am ehesten widerspiegelt. Es wird daher nicht davon ausgegangen, dass die Gesellschaft von den Änderungen an IAS 16 und IAS 38 betroffen sein wird.

Änderungen an IAS 19 – Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge

Durch die Änderungen wird klargestellt, wie Arbeitnehmerbeiträge oder Beiträge Dritter zu leistungsorientierten Plänen zu bilanzieren sind. Dabei ist die Bilanzierung davon abhängig, ob die Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre abhängen oder nicht. Darüber hinaus wird eine die Bilanzierungspraxis erleichternde Lösung gewährt, wenn die Höhe der Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig ist. Ist die Höhe der Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre, können die Beiträge als Reduzierung des Dienstzeitaufwands in der Periode erfasst werden, in der die entsprechende Leistung erbracht wird oder mithilfe des Anwartschaftsbarwertverfahrens auf die Dienstzeit des Arbeitnehmers verteilt werden. Sofern die Höhe der Beiträge von der Anzahl der Dienstjahre abhängig ist, müssen die Beiträge den Dienstleistungsperioden zugerechnet werden. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Die Gesellschaft geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen an IAS 19 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernjahresabschluss entfalten werden.

Änderungen an IAS 27 – Anwendung der Equity-Methode in separaten Abschlüssen

Mit den Änderungen wird die Equity-Methode als Bilanzierungsoption für Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss eines Investors wieder zugelassen. Mit den Änderungen wird einem Unternehmen gestattet, Anteile an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss nach einer der folgenden Möglichkeiten zu bilanzieren:

a) Zu Anschaffungskosten,

b) im Einklang mit IFRS 9 Finanzinstrumente,

c) unter Anwendung der Equity-Methode wie in IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures.

Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Abweichendes Inkrafttreten aufgrund von EU-Endorsement. Hier: 17. Juni 2014. Für den Konzernabschluss der Gesellschaft entfalten die Änderungen an IAS 27 keine Wirkung, da sich das Wahlrecht auf Einzelabschlüsse eines Unternehmens bezieht.

Verbesserungen zu IFRS – Zyklus 2010-2012

Die Änderung aus diesem Projekt sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Eine Übernahme durch die EU ist noch nicht erfolgt.

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Die Änderung stellt die Definitionen von „Ausübungsbedingung“ und „Marktbedingung“ klar und fügt Definitionen für „Leistungsbedingung“ und „Dienstbedingung“ hinzu; Letztere waren bisher Teil der Definition von „Ausübungsbedingungen“.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Klarstellung, dass bedingte Gegenleistungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, unabhängig davon, ob es sich bei der bedingten Gegenleistung um ein Finanzinstrument im Anwendungsbereich von IAS 39 oder IFRS 9, einem nicht-finanziellen Vermögenswert oder eine Schuld handelt. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (mit Ausnahme von Anpassungen im Bewertungszeitraum) sind aufwands- oder ertragswirksam zu erfassen. Entsprechende Folgeänderungen wurden an IFRS 9, IAS 39 und IAS 37 vorgenommen.

IFRS 8 Geschäftssegmente

Die Änderung schreibt vor, dass ein Unternehmen die Ermessenentscheidungen offenzulegen hat, die von der Unternehmensleitung bei der Anwendung der Zusammenfassungskriterien auf Geschäftssegmente getroffen wurden. Dies beinhaltet eine kurze Beschreibung der Geschäftssegmente, die zusammengefasst wurden, und der Indikatoren, die bei der Entscheidung, dass die zusammengefassten Geschäftssegmente vergleichbare wirtschaftliche Merkmale aufweisen, herangezogen wurden. Die Änderung stellt weiter klar, dass die Überleitung von der Summe der Vermögenswerte der berichtspflichtigen Segmente zu den Vermögenswerten des Unternehmens nur dann erforderlich ist, wenn die Vermögenswerte des berichtspflichtigen Segments regelmäßig dem Hauptentscheidungsträger (Chief Operating Decision Maker i.S.v. IFRS 8) vorgelegt werden.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die Grundlage für Schlussfolgerungen wurde geändert, um klarzustellen, dass die Veröffentlichung von IFRS 13 und die damit einhergehenden Folgeänderungen an IFRS 9 und IAS 39 nicht zur Abschaffung der Möglichkeit geführt haben, kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten ohne festgelegten Zinssatz ohne Abzinsung zu ihrem Rechnungsbetrag zu bewerten, solange die Auswirkungen nicht wesentlich sind.

IAS 16 Sachanlagen

Die Änderung stellt klar, dass bei der Neubewertung einer Sachanlage der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die in Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht, und sich die kumulierte Abschreibung als Differenz zwischen Bruttobuchwert und Nettobuchwert nach Berücksichtigung etwaiger Wertminderungen ergibt.

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen

Die Änderung enthält die Klarstellung, dass ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, ein nahestehendes Unternehmen der Berichtseinheit ist.

IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Die Änderung stellt klar, dass bei der Neubewertung eines immateriellen Vermögenswertes der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die in Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht, und sich die kumulierte Abschreibung als Differenz zwischen Bruttobuchwert und Nettobuchwert nach Berücksichtigung etwaiger Wertminderungen ergibt.

Verbesserungen zu IFRS – Zyklus 2011-2013

Die Änderung aus diesem Projekt sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Eine Übernahme durch die EU ist noch nicht erfolgt.

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards

Klarstellung, dass ein Unternehmen, welches die Bilanzierung nach IFRS beendet hat und beschließt oder verpflichtet ist, diese fortzusetzen, die Möglichkeit hat, IFRS 1 erneut anzuwenden. Wendet das Unternehmen IFRS 1 nicht erneut an, muss es seinen Abschluss rückwirkend anpassen, so als ob es die Anwendung von IFRS niemals beendet hätte.

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Anwendungsbereich der Ausnahme für Joint Ventures: Stellt klar, dass vom Anwendungsbereich von IFRS 3 die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen im Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung selbst ausgeschlossen ist.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Anwendungsbereich von Paragraf52 (Ausnahme für Portfolios): Stellt klar, dass die Ausnahme für Portfolios in Paragraf 52 von IFRS 13 alle Verträge umfasst, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden; dies gilt unabhängig davon, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen.

IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt: Stellt klar, dass die Bestimmung, ob eine bestimmte Transaktion sowohl die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse als auch die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllt, die Anwendung beider Standards unabhängig voneinander erfordert.

Verbesserungen zu IFRS – Zyklus 2012-2014

Die Änderung aus diesem Projekt sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Eine Übernahme durch die EU ist noch nicht erfolgt.

IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Änderungen in der Veräußerungsmethode: Aufnahme gesonderter Leitlinien in IFRS 5 für Fälle, in denen ein Unternehmen einen Vermögenswert aus der Kategorie zur Veräußerung gehalten in die Kategorie zu Ausschüttungszwecken gehalten umklassifiziert oder anders herum; Aufnahme gesonderter Leitlinien für Fälle, in denen die Bilanzierung als zu Ausschüttungszwecken gehalten beendet wird.

IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben

Verwaltungsverträge: Aufnahme zusätzlicher Leitlinien zur Klarstellung, ob ein Verwaltungsvertrag ein fortgesetztes Engagement in Bezug auf einen übertragenen Vermögenswert darstellt (zwecks Bestimmung der erforderlichen Angaben).

IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer

Klarstellung, dass die hochwertigen Unternehmensanleihen, die bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwendet werden, in der gleichen Währung denominiert sein sollten wie die zu leistenden Zahlungen (daher sollte die Markttiefe für hochwertige Unternehmensanleihen auf Währungsebene beurteilt werden).

IAS 34 Zwischenberichterstattung

Angabe von Informationen an anderer Stelle im Zwischenbericht: Klarstellung der Bedeutung von an anderer Stelle im Zwischenbericht und Aufnahme einer Vorschrift, einen Verweis auf diese andere Stelle aufzunehmen, wenn diese nicht innerhalb des Hauptteils des Berichts liegt.

2.2 Angaben zur Konsolidierung

2.2.1 Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden neben der Aragon AG grundsätzlich alle Tochterunternehmen gemäß IFRS 10 einbezogen, an denen die Aragon AG die Mehrheit der Stimmrechte hält oder bei denen sie anderweitig über die Beherrschungsmöglichkeit verfügt.

Die Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien/Österreich, der Jung, DMS & Cie. Maklerservice GmbH, Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance AG, Wien/Österreich sowie der FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien ihren Sitz im Inland. In den Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen die unmittelbaren Tochterunternehmen sowie die Teilkonzerne Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, C.E.H. Verwaltungs GmbH, Finum Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden und FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien einbezogen. Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine weiteren inländische Gesellschaften in den Konsolidierungskreis der Aragon AG einbezogen (Vorjahr: vier inländische Gesellschaften).

Die folgende Tabelle zeigt den Konsolidierungskreis der Aragon AG:

Tochterunternehmen: Kapitalanteil
in %
Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
1. Aragon-Konzern
Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, München 100,0 31.03.2004
FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien 100,0 01.10.2009
Fine IT Solutions GmbH, Troisdorf 100,0 01.09.2010
C.E.H. Verwaltungs GmbH, Wiesbaden 100,0 01.07.2011
FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden 100,0 01.10.2011
FiNUM.Finanzhaus AG, Wiesbaden 100,0 01.08.2013
1. Teilkonzern Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, Wiesbaden
Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien/Österreich 100,0 31.03.2004
Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, Wiesbaden 100,0 07.05.2004
Jung, DMS & Cie. Fundmatrix AG, Wiesbaden 100,0 30.09.2007
Jung, DMS & Cie. Pro GmbH, Wiesbaden 100,0 17.01.2008
Jung, DMS & Cie. Maklerservice GmbH, Wien/Österreich 100,0 01.09.2011
JDC Financial Training GmbH, Wiesbaden 100,0 01.09.2012
JDC Finanz GmbH, Wiesbaden 100,0 01.10.2013
Aragon Media GmbH, Wiesbaden 100,0 01.10.2012
3. Teilkonzern FiNUM.Private Finance Holding GmbH
FiNUM. Private Finance AG, Wien/Österreich 100,0 31.12.2009
4. Teilkonzern FiNUM.Private Finance Holding GmbH
FiNUM. Private Finance AG, Berlin 100,0 31.12.2011

Mit Wirkung zum 31. Mai 2014 wurde die compexx Finanz AG, Regensburg veräußert. Die Gesellschaft wurde zum 31. Mai 2014 entkonsolidiert.

Mit Wirkung zum 30. Juni 2014 wurde die BIT – Beteiligungs- und Investitions-Treuhand AG, Neuwied veräußert. Die Gesellschaft wurde zum 30. Juni 2014 entkonsolidiert.

Die MEG AG, Kassel wird aufgrund von fehlender Beherrschung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die FVV GmbH, Wiesbaden und die FFCM Verwaltungs GmbH & Co.KG, Wiesbaden werden aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen.

Eine Liste mit der vollständigen Aufstellung des Anteilsbesitzes der Aragon AG befindet sich in Anlage 3 zu diesem Anhang und wird beim elektronischen Unternehmensregister hinterlegt.

2.2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Tochterunternehmen sind Unternehmen, an denen die Aragon AG entweder direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Beherrschung in diesem Sinne des IFRS 10 besteht dann, wenn die Aragon AG ihre Verfügungsgewalt dazu nutzen kann, die Höhe der Rendite zu beeinflussen.

Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung durch Erlangung der Verfügungsgewalt und Tragen der Risikobelastung übergeht. Bei der Erwerbsmethode werden der Kaufpreis der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam erfasst. Beim Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Goodwill angesetzt.

Bei Beteiligungen von weniger als 100% am Eigenkapital des Tochterunternehmens sind Minderheitenanteile zu berücksichtigen. Bei der Konsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das auf die Fremdgesellschafter entfallende Eigenkapital um die anteiligen stillen Reserven erhöht. Bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird der betreffenden Zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet und in den Folgeperioden regelmäßig auf die Werthaltigkeit überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zum Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die Aragon AG oder eines ihrer Tochterunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, ohne die Entscheidungen beherrschend bestimmen zu können. Der Konzernabschluss enthält den gemäß der At-equity-Methode berechneten Anteil des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten der assoziierten Unternehmen und zwar von dem Stichtag an, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht, bis hin zu dessen Aufgabe. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden beim Erwerb mit ihren anteiligen neu bewerteten Vermögenswerten (zuzüglich etwaiger Goodwills), Schulden und Eventualschulden bilanziert. Der Goodwill aus der Anwendung der At-equity-Methode wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des aus der Anwendung der At-equity-Methode resultierenden Buchwerts der Beteiligung wird geprüft, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit diesen Unternehmen werden anteilig eliminiert. Sofern der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen überschreitet, wird dieser mit Null ausgewiesen. Zusätzliche Verluste werden in dem Umfang durch den Ansatz einer Verbindlichkeit berücksichtigt, in dem die Aragon AG wirtschaftliche und rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens geleistet hat.

Konzerninterne Salden und Transaktionen sowie nicht realisierte Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen werden im Umfang des Anteils an diesem Unternehmen eliminiert; unrealisierte Verluste werden behandelt wie nicht realisierte Gewinne, allerdings nur dann, wenn keine Anzeichen auf eine Wertminderung des Beteiligungsbuchwertes erkennbar sind.

Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern nach Maßgabe der IFRS abgegrenzt.

2.3 Währungsumrechnung

Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Währungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst.

Am Bilanzstichtag vorhandene nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurden mit dem Kurs in Euro umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig war.

2.4 Immaterielle Vermögenswerte

2.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert

Ein Geschäfts- oder Firmenwert kann grundsätzlich durch Kauf von Unternehmensteilen, Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entstehen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 3 als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den erworbenen Anteil am neubewerteten Eigenkapital des erworbenen Unternehmens.

Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwertes wird mindestens jährlich auf Basis des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittelgenerierenden Einheit getestet und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben (,,Impairment Only“-Ansatz). Der Werthaltigkeitstest ist zusätzlich immer dann durchzuführen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist.

Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmestichtag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind.

Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags wertgemindert und ab-zuschreiben. Wertminderungen des Goodwill dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten errechnet sich in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow Verfahrens (kurz: DCF). Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zu Grunde, die auf den vom Vorstand genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über einen Prognosezeitraum von in der Regel 3 Jahren hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Verträge, Rohmarge, Auszahlungen für die operative Geschäftstätigkeit, Wachstumsraten sowie Diskontierungszinssatz. Ergänzend werden externe Informationen in die Cashflow Berechnungen einbezogen.

Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein operatives Segment gemäß IAS B. Für IAS 36 gelten die operativen Segmente vor Aggregation als Obergrenze einer Gruppe.

2.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige von den Konzerngesellschaften erworbene immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Software und Lizenzen oder Kundenstamm, werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (zum Beispiel Software-Customizing), abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. auch Tz. 3.1.6) ausgewiesen.

Selbsterstellte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die interne Nutzung (oder Vermarktung) des immateriellen Vermögenswertes sichergestellt ist und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen führt. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sämtliche direkt der einzelnen Softwareentwicklung zurechenbare Kosten und anteilige Gemeinkosten. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. Tz. 3.1.6) ausgewiesen. Forschungsausgaben und Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgerecht als Aufwand erfasst.

Die planmäßige Abschreibung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Nutzbarkeit des immateriellen Vermögenswerts.

Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für:

Software:

Selbsterstellte Software

„Compass“, „World of Finance“, „ATweb“, und „iCRM“ 6 Jahre
Erworbene Software_ 3 Jahre
Lizenzen: 1 bis 10 Jahre
Kundenstamm: 5 – 15 Jahre

Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst.

Immaterielle Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag – der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts – niedrigerer ist als der Buchwert.

2.5 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen (,,Impairment Test“) in Übereinstimmung mit dem Anschaffungskostenmodell ausgewiesen.

Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands.

Nachträgliche Aufwendungen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit diesen Ausgaben verbundene wirtschaftliche Nutzen dem betroffenen Vermögenswert zufließen wird und die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Alle anderen Aufwendungen, wie z.B. Erhaltungsaufwendungen, werden aufwandswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert.

Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Gegenstände. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben.

Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für:

EDV-Hardware/Geräte 2 bis 5 Jahre
Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre
Messestände 6 Jahre
Pkw 6 Jahre
Büroeinrichtung 12 bis 13 Jahre
Mietereinbauten 4 bis 25 Jahre

Mietereinbauten werden entweder über die jeweilige Nutzungsdauer oder die kürzere Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben.

Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben.

Bei Abgang eines Gegenstands des Sachanlagevermögens oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Gegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert.

2.6 Leasinggegenstände

Leasingverträge werden als „Finance Leases“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Alle anderen Leasinggeschäfte sind so genannte „Operating Leases“.

Im Rahmen von „Finance Leases“ zu aktivierende Vermögenswerte werden in Höhe des zu Beginn eines Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwertes bzw. mit dem niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen angesetzt. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und um Wertminderungen (,,Impairment Test“) reduziert. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden als kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die zu leistende Leasingzahlung wird nach der Effektivzinsmethode in die Tilgungs- und Zinskomponente aufgeteilt. Die Tilgungskomponente reduziert die Leasingverbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwendung ausgewiesen wird. Die Tilgung der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Die Differenz zwischen den gesamten Leasingverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes entspricht den Finanzierungskosten, die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt werden, sodass über die Vertragslaufzeit ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld entsteht.

Die Abschreibung des Leasinggegenstandes über die geschätzte Nutzungsdauer wird erfolgswirksam erfasst.

Der Leasinggeber in einem Finance Lease setzt eine Forderung in Höhe des Netto-Investitionswerts aus dem Leasingverhältnis. Die Leasingerträge werden in Tilgungen der Leasingforderung und Finanzerträge aufgeteilt. Die Forderung aus dem Leasingverhältnis wird nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben.

Trägt der Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease), wird der Leasinggegenstand vom Leasinggeber in der Bilanz angesetzt. Die im Rahmen von Operating Leases von Aragon selbst geleisteten Miet- und Leasingzahlungen werden linear über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst.

2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt.

2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens

Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag von Vermögenswerten ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für Vermögenswerte, denen keine Cashflows unmittelbar zugeordnet werden können, ist der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört.

An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Der entsprechende Wertminderungsbedarf wird aufwandswirksam erfasst.

Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Eine Wertaufholung erfolgt aber nur insoweit, als der Buchwert eines Vermögenswertes nicht überschritten wird, der sich abzüglich der planmäßigen Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Wertminderungen ergeben hätte. Eine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt nicht.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird in der Regel mit Hilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei werden auf der Grundlage von Finanzplänen Prognosen hinsichtlich des Cashflows angestellt, die über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden. Bei dem verwendeten Abzinsungssatz handelt es sich um einen Zinssatz vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen über den Zinseffekt und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Der interne Vorsteuerzinssatz wurde in Höhe von 2,9 % (Vorjahr: 4,9 %) angesetzt.

Die ermittelten Cashflows spiegeln die Annahmen des Managements wider und werden durch externe Informationsquellen abgesichert.

2.9 Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder in einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen und derivative Finanzverbindlichkeiten.

Finanzinstrumente werden grundsätzlich angesetzt, sobald die Aragon Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird.

Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Sofern Marktpreise nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.

Die Finanzanlagen des Konzerns umfassen Beteiligungen, Wertpapiere und Ausleihungen. Beteiligungen beinhalten auch aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierte Tochterunternehmen und wurden als „zur Veräußerung verfügbar“ klassifiziert.

Finanzinstrumente dieser Kategorie sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und werden, soweit verlässlich bestimmbar, mit ihrem Zeitwert angesetzt. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden grundsätzlich erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklage erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei Vorliegen einer Wertminderung.

Finanzinvestitionen werden als bis zur Endfälligkeit gehalten kategorisiert, wenn es sich um finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen handelt, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann.

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie bis zur Endfälligkeit gehalten werden zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag nachhaltig unter den Buchwert, werden außerplanmäßig erfolgswirksame Wertminderungen vorgenommen.

Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Darunter fallen primär derivate Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind und damit zwingend als „zu Handelszwecken gehalten“ klassifiziert werden müssen. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets at Fair Value Trough Profit or Loss) zu designieren, hat die Aragon bislang keinen Gebrauch gemacht.

Die anderen originären finanziellen Vermögenswerte sind als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert und werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Dies gilt nicht, wenn es sich um dauerhafte oder wesentliche Wertminderungen sowie um währungsbedingte Wertänderungen von Fremdkapitalinstrumenten handelt, die erfolgswirksam erfasst werden. Erst mit dem Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Wenn für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente im Einzelfall ein Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden diese hilfsweise mit ihren Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen ist (IAS 39.46 Buchstabe c).

Sonstige langfristige Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE

2.10.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Bei den Forderungen aus nicht abgerechneten Leistungen handelt es sich um Provisionsforderungen aus Maklerverträgen. Die Erträge werden bei Vertragsabschluss realisiert. Dabei wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen.

2.10.2 Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Zinsrisiken, die aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit resultieren, abzusichern. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Anforderungen eines Sicherungsinstruments erfüllen (Hedge Accounting gemäß IAS 39), sind zwingend als „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ einzustufen. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert werden dann bei Zugang zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und unter dem Posten „Wertpapiere“ bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen; derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert werden bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegen keine Marktwerte vor, müssen Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. In den Folgeperioden werden diese entsprechend dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ausgewiesen, wobei entstehende Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst werden.

Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die Aragon bei Beendigung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnungen werden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price.

Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht dagegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert.

Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge, Cashflow Hedge und Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation zu unterscheiden.

Aragon setzt derzeit derivative Finanzinstrumente lediglich zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsrisiken ein (Zinsswap). Die Grundlagen der Bilanzierung dieses Cashflow Hedge werden nachfolgend beschrieben.

Mittels eines Cashflow Hedge werden künftige Zahlungsströme aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Schwankungen abgesichert. Liegt ein Cashflow Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage) erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments ist erfolgswirksam zu erfassen.

IAS 39 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung des Hegde Accounting. Diese werden von der Aragon wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grades der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht. Wird ein Hedge ineffektiv, wird er umgehend aufgelöst.

2.10.3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Bankguthaben, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Die Bewertung dieser Bestände erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten.

2.10.4 Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat Aragon von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value Through Profit or Loss) zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht.

2.11 Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Marktes oder bedeutende Veränderungen des ökonomischen oder rechtlichen Umfelds auf eine Wertminderung hindeuten.

Ein etwaiger Wertminderungsaufwand, welcher sich durch einen Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert begründet, wird erfolgswirksam erfasst. Wurden Wertminderungen der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so sind diese bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung aus dem Eigenkapital zu eliminieren und erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen.

Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der beizulegende Zeitwert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen. Wertminderungen, die als zur Veräußerung verfügbare und mit den Anschaffungskosten bilanzierte nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente betreffen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Der im Rahmen der Prüfung auf etwaige Wertminderungen zu bestimmende beizulegende Zeitwert von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, sowie der beizulegende Zeitwert der mit Anschaffungskosten bewerteten Kredite und Forderungen entsprechen dem Barwert der geschätzten und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Cash-flows. Der beizulegende Zeitwert von mit Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten ergibt sich als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem aktuellen Zinssatz, welcher dem speziellen Risiko der Investition entspricht.

2.12 Schulden

2.12.1 Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist sowie die Höhe des voraussichtlichen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Diese Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und dürfen nicht mit Erstattungen verrechnet werden. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet.

Langfristige sonstige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist.

Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verpflichtungen werden entsprechend der Veränderung des Buchwerts des korrespondierenden Vermögenswerts erfasst. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der überschießende Betrag unmittelbar als Ertrag zu erfassen.

2.12.2 Ertragssteuerverbindlichkeiten

Die Ertragssteuerverbindlichkeiten entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassung der geschuldeten Steuern aus vorigen Perioden berücksichtigt.

2.12.3 Eventualschulden und -forderungen

Eventualschulden und -forderungen sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann.

Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen werden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang zu Eventualschulden Angaben gemacht. Dies gilt auch für Eventualforderungen, sofern ein Zufluss wahrscheinlich ist.

2.12.4 Aktienoption

Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Ausübungsbedingungen, die nicht an Marktverhältnisse gebunden sind, werden in den Annahmen zur Anzahl von Optionen berücksichtigt, die für eine Ausübung erwartet werden. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich werden als Verbindlichkeit angesetzt und am Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird sowohl bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als auch bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit international anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt.

Bislang hat die Aragon von der Ermächtigung durch die Hauptversammlung keinen Gebrauch gemacht.

2.13 Erträge und Aufwendungen

2.13.1 Erträge

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist. Für die wesentlichen Ertragsarten des Konzerns bedeutet dies:

Erträge aus Dienstleistungsgeschäften sind nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag zu erfassen. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen wiedererlangt werden können.

Abschlusscourtagen aus der Vermittlung von Finanzprodukten werden erfasst, wenn nach dem zugrunde liegenden Vertrag die Vermittlungsleistung erbracht ist. Bestandscourtagen werden nach entstehen des Rechtsanspruchs erfasst, Erträge aus sonstigen Dienstleistungen werden nach Erbringung der Dienstleistung ausgewiesen.

Zinsen werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung.

2.13.2 Aufwendungen aus Finance-Leasingverhältnissen

Aufwendungen aus Finance-Leasingverträgen unterteilen sich in Zinsaufwand und Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten. Der Zinsaufwand wird in jeder Periode nach der Leasinglaufzeit in der Weise zugeordnet, dass sich für die verbleibende Leasingverbindlichkeit ein konstanter Zinssatz ergibt.

2.13.3 Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen

Zahlungen aus Operating-Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst.

2.13.4 Ertragsteuern

Ertragsteuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern. Die laufenden Ertragsteuern entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie Anpassungen der geschuldeten Steuern aus vorangegangenen Perioden berücksichtigt.

Aktive und passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und dem Steuerbilanzwert angesetzt. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der vom Gesetzgeber des Sitzstaates zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erlassenen Regelungen für die Geschäftsjahre, in denen sich die Differenzen voraussichtlich ausgleichen werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden nur dann angesetzt, sofern ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Passive latente Steuern werden gebildet bei temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, außer wenn der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Außerdem werden keine latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn dadurch weder das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird. Auf temporäre Unterschiede, die aus der Zeitwertbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen von Unternehmenserwerben resultieren, werden latente Steuern angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede bei derivativen Geschäfts- oder Firmenwerten nur dann angesetzt, wenn die derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte auch steuerrechtlich geltend gemacht werden können.

Steuerliche Verlustvorträge führen zum Ansatz latenter Steueransprüche, wenn ein zukünftiges steuerpflichtiges Einkommen wahrscheinlich zur Verfügung steht, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können.

2.13.5 Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich

IFRS 5 enthält grundsätzlich besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften für zur Aufgabe vorgesehene, nicht fortzuführende Geschäftsbereiche (discontinued operations) und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (non-current assets held for sale).

Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Eine ausschließlich mit Veräußerungsabsicht erworbene Tochtergesellschaft ist gemäß IFRS 5.32a als discontinued operation zu qualifizieren.

In der Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode werden die Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen separat von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und als Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für ein Tochterunternehmen, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde, ist die Aufgliederung des Ergebnisses nach Erträgen, Aufwendungen und Steuern im Anhang nicht notwendig.

Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten darzustellen. Handelt es sich bei der Veräußerungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen, das zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, ist eine Angabe der Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden nicht erforderlich. Diese Vermögenswerte und Schulden dürfen miteinander saldiert und als gesonderter Betrag abgebildet werden.

2.14 Wesentliche Annahmen und Schätzungen

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Absatz- und Bewertungsmethoden abhängig und erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten.

Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Wesentliche Annahmen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle:

Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die internen Entwicklungskosten für selbsterstellte Softwaretools werden mit Eintritt in die Entwicklungsphase aktiviert. Die Abschreibung der aktivierten Aufwendungen beginnt mit Erreichen der Betriebsbereitschaft und erfolgt über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs Jahren.

Geschäftsanteilsübertragungsverträge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen enthalten zum Teil Kaufpreisanpassungsklauseln auf der Grundlage zukünftiger Erträge der erworbenen Tochterunternehmen. Die Höhe der Anschaffungskosten dieser Anteile wird im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung auf der Grundlage von Planungsrechnungen bestmöglichst geschätzt. Die tatsächlichen Kaufpreise können von dieser Schätzung abweichen.

Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u.a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich wird die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Finanzdienstleistungsbranche, Entwicklung der Rohmarge, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise sowie sonstige Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der erzielbare Betrag und die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel unter Anwendung der DCF-Methode ermittelt, in die angemessene Annahmen einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis notierte Marktpreise verwenden. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Finanzprodukte, Entwicklung der Rohmarge, Stornoquote und Kosten für die Maklerbindung. Diese Schätzungen, einschließlich der verwendeten Methoden, können auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Goodwill wesentliche Auswirkungen haben.

Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen beruhen auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, der Bonität der Kunden sowie auf Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich eintretenden Forderungsverluste den Umfang der vorgenommenen Wertberichtigung übersteigen.

Für jedes Besteuerungssubjekt des Konzerns ist die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese Differenzen grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss.

Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z.B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern ist eine erfolgswirksame Abwertung vorzunehmen.

Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden sind in erheblichen Umfang mit Einschätzungen durch die Aragon verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wenn Verluste aus schwebenden Geschäften drohen, werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern, Rechtsrisiken und Stornoreserven mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt Aragon interne und externe Quellen. Änderungen der Schätzungen können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken.

Die Umsatzrealisierung noch nicht abgerechneter Vermittlungsleistungen wird auf der Grundlage der erbrachten Vermittlungsleistungen bzw. der Maklererträge der Vorperiode ermittelt. Bei einer Änderung der Schätzungen können sich Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für nachfolgende Perioden ergeben.

2.15 Anpassung der Bilanzierungsmethoden

Die Aragon AG hat am 30. Juni 2014 einen Vertrag zum Verkauf der Beteiligung BIT – Beteiligungs- und Investitions-Treuhand AG unterzeichnet. Der Vollzug des Vertrag trat zum 30. Juni 2014 ein. Die BIT – Beteiligungs- und Investitions-Treuhand AG gehörte zum Segment Broker Pools. Sämtliche Aktiva und Passiva sowie Erträge und Aufwendungen wurden nach IFRS 5 in den aufgegebenen Geschäftsbereich umgegliedert. In diesem Zuge wurden auch die Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst.

Die Überleitungsrechnung der Vorjahreszahlen ist nachfolgend dargestellt:

KONZERN-GEWINN-UND-VERLUSTRECHNUNG ANGABEN NACH IFRS 5 Konzern-GuV – wie berichtet – Aufgebener Geschäftsbereich Summe GuV angepasst
01.01. bis 31.12.2013 01.01. bis 31.12.2013 01.01. bis 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR
1. Provisionserlöse 96.811 -8.213 88.598
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 537 0 537
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.402 -511 1.891
4. Provisionsaufwendungen -76.074 7.163 -68.911
5. Personalaufwand -14.777 764 -14.013
6. Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände -1.972 73 -1.899
des Anlagevermögens und Sachanlagen 0
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.098 509 -10.589
8. Erträge aus Beteiligungen 13 -13 0
9. Erträge aus Wertpapieren 8 0 8
10. Finanzergebnis -1.347 256 -1.091
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -5.497 28 -5.469
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag -453 60 -393
13. Sonstige Steuern -35 9 -26
14. Ergebnis aus fortzuf. Geschäftsb. nach Steuern -5.985 97 -5.888
15. Ergebnis des aufgegeb. Geschäftsbereich nach Steuern -97 -97
16. Ergebnisanteile anderer Gesellschafter -107 0 -107
17. Konzernergebnis -6.092 0 -6.092

3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS

3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern sind der Segmentberichterstattung zu entnehmen.

3.1.1 Provisionserlöse [1]

Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Bestandsprovisionen aus Vermittlungsleistungen in den drei Bereichen Versicherungen, Investmentfonds und Beteiligungen/Geschlossene Fonds sowie aus sonstigen Dienstleistungen und setzen sich wie folgt zusammen:

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
TEUR TEUR
Abschlusscourtage
Versicherungen 34.453 36.735
Investmentfonds 18.331 25.257
Beteiligungen/Geschlossene Fonds 2.346 2.245
Abschlussfolgecourtage 16.167 16.053
Overrides 1.089 1.038
Sonstige Erlöse 6.081 7.270
Gesamt 78.467 88.598

Bereinigt um die im Vorjahr enthaltenen Umsätze der Compexx Finanz Gruppe in Höhe von TEUR 9.814 sinkt der Gesamtumsatz nur um 4,4%. Insgesamt sinkt der Gesamtumsatz um 11,4 % auf TEUR 78.467. Dafür sind im Wesentlichen die niedrigeren Umsätze im Investmentfondsgeschäft verantwortlich, die sich um 27,4 % verminderten.

3.1.2 Pudere aktivierte Eigenleistungen [2]

Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 490 (Vorjahr: TEUR 537) wurden im Wesentlichen durch die Entwicklung selbstgenutzter Softwarelösungen (Compass, World of Finance, ATWOF und iCRM) erzielt (siehe Tz. 3.2.1.1.1 Konzessionen und Lizenzen).

3.1.3 Sonstige betriebliche Erträge [3]

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 3.149 (Vorjahr: TEUR 1.891) betreffen im Wesentlichen sonstige Erlöse TEUR 1.316, Erträge aus Auflösung von Rückstellungen TEUR 407, periodenfremde Erträge von TEUR 320 und Erträge aus Restbuchwerten bei Anlagenabgängen TEUR 284.

3.1.4 Provisionsaufwendungen [4]

Der Posten enthält im Wesentlichen die Provisionen für die selbstständigen Makler und Handelsvertreter. Die Aufwendungen verringerten sich analog zu den Provisionserlösen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 7.289 auf TEUR 61.622 (Vorjahr: TEUR 68.911).

3.1.5 Personalaufwand [5]

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
TEUR TEUR
Löhne und Gehälter 10.853 11.942
Soziale Abgaben 1.806 2.071
12.659 14.013

Die Personalaufwendungen umfassen im Wesentlichen Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen an den Vorstand und die Mitarbeiter des Aragon-Konzerns.

Die sozialen Abgaben beinhalten die vom Arbeitgeber zu tragenden gesetzlichen Abgaben (Beiträge zur Sozialversicherung).

Die Anzahl der Beschäftigten beträgt im Geschäftsjahr durchschnittlich 201 Mitarbeiter (Vorjahr: 251).

3.1.6 Abschreibungen und Wertminderungen [6]

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
TEUR TEUR
AfA immaterielle -1.392 -1.474
AfA Sach AV -232 -425
-1.624 -1.899

Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in den Anlagen 1 und 2 des Anhangs dargestellt.

Wertminderungen aus Sachanlagen traten wie im Vorjahr nicht ein.

3.1.7 Betriebliche Aufwendungen [7]

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
TEUR TEUR
Werbekosten 1.029 1.505
Fremdleistungen 344 572
EDV-Kosten 1.498 1.629
Raumkosten 1.439 1.565
Kraftfahrzeugkosten 391 462
Gebühren, Versicherungen 801 1.012
Porto, Telefon 216 265
Übrige 3.539 3.578
Gesamt 9.257 10.588

In den übrigen Kosten sind Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 1.874 (Vorjahr: TEUR 1.519), Forderungsverluste TEUR 48 (Vorjahr: TEUR 760), periodenfremde Aufwendungen TEUR 375 (Vorjahr: TEUR 271) sowie nicht abzugsfähige Vorsteuer in Höhe von TEUR 439 (Vorjahr: 394 TEUR) enthalten.

3.1.8 Finanzergebnis [8]

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
TEUR TEUR
Erträge aus Beteiligungen 0 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 96 133
Erträge aus Wertpapieren 0 8
Abschreibungen auf Finanzinstrumente 0 -26
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -640 -1.198
Gesamt -544 -1.083

Die Verbesserung des Finanzergebnisses resultiert im Wesentlichen aus einem verbesserten Zinsergebnis aufgrund reduzierter Darlehensverpflichtungen.

Davon: Aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien

Das Finanzergebnis ist folgenden Bewertungskategorien gem. IAS 39 zuzuordnen:

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
TEUR TEUR
Darlehen und Forderungen (LaR) 96 130
Wertpapiere bis zur Endfälligkeit (HtM) 0 0
Finanzielle Vermögenswerte (AfS) 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit 0 0
fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC) -640 -1.239
-544 -1.109

3.1.9 Ertragssteuern und sonstige Steuern [9]

Der Steueraufwand und -ertrag gliedert sich wie folgt:

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
TEUR TEUR
Laufende Ertragsteuern -328 -55
Latente Ertragsteuern 83 -338
Ertragsteuern gesamt -245 -393
Sonstige Steuern -56 -27
Steueraufwand gesamt -301 -420

Für die Geschäftsjahre 2014 und 2013 weicht der Steueraufwand bei Anwendung des zu erwartenden Steuersatzes von 31,23% (Vorjahr 31,23%) wie folgt von den effektiven Werten ab:

01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
TEUR TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern -3.600 -5.468
Rechnerischer Steueraufwand zum erwarteten Steuersatz (31,23% Vj: 31,23%) 0 0
Nichtabzugsfähige Aufwendungen 0 0
Steuerfreie Einkommensteile 0 -4
Steuererstattungen/- nachzahlungen Vorjahre -94 0
Bewertung latenter Steuern aus Verlustvorträgen 83 -338
Steuersatzbedingte Abweichungen (Österreich) 0 0
Sonstiges -234 -51
Ertragssteuer laut GuV -245 -393

Der effektive Steuersatz beträgt 0,00% (Vorjahr 0,00%).

Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Aktive latente Steuern
Steuerrückforderungen
aus Verlustvorträgen 4.863 5.380
aus Wertpapieren 0 0
aus finanziellen Verbindlichkeiten 0 0
4.863 5.380
Passive latente Steuern
Immaterielle Vermögenswerte (Software) -766 -1.051
Wertpapiere 0 -11
aus sonstigen Ansatzdifferenzen -688 -640
-1.454 -1.702

Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte für die inländischen Gesellschaften auf der Grundlage des Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Wiesbaden von 440,0% (kombinierter Ertragssteuersatz: 31,23%).

Für die österreichische Gesellschaft wurde der seit 2005 geltende Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25,0% angewandt.

Die Verminderung der aktiven latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch von aktiven latenten Steuern.

3.1.10 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen [10]

Die Aragon AG hat mit Vertrag vom 30. Juni 2014 ihre Anteile an der BIT – Beteiligungs- und Investitions-Treuhand AG verkauft. Sämtliche Ergebnisbeiträge aus der Transaktion werden in dem Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausgewiesen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Buchverluste aus dem anteiligen Abgang des Beteiligungsbuchwertes in Höhe von TEUR 2.056, sowie dem laufenden Ergebnis. Das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche beträgt somit TEUR -2.674 (Vorjahr: TEUR -97).

01.01. bis 31.12.2014 01.01. bis 31.12.2013
TEUR TEUR
1. Provisionserlöse 2.105 8.213
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 0
3. Sonstige betriebliche Erträge 125 511
4. Provisionsaufwendungen -1.765 -7.163
5. Personalaufwand -363 -764
6. Abschreibungen auf immat. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -30 -73
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -314 -509
8. Erträge aus Beteiligungen 0 13
9. Erträge aus Wertpapieren 0 0
10. Finanzergebnis -13 -256
11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -255 -28
12. Steuern vom Einkommen und Ertrag -24 -69
13. Jahresergebnis -279 -97
14. Abgang Firmenwert -2.053 0
15. Auflösung aktivierte latente Steuern -279 0
16. Forderungsverzicht -63 0
17. Gesamtergebnis aufgegebener Geschäftsbereich -2.674 -97

3.1.11 Ergebnis je Aktie [11]

Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte keine Dividendenzahlung.

2014 2013
TEUR TEUR
Konzernergebnis -6.621 -6.092
Gewichtete Durchschnittsanzahl der Aktien (Stück) 10.849.974 10.849.974
Eigene Anteile 0 0
Ergebnis je Aktie -0,61 -0,56

3.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz

3.2.1 Langfristige Vermögenswerte

Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Konzernanlagespiegel dargestellt (Anlage 1).

Die Entwicklung der Nettobuchwerte des Konzernanlagevermögens des Geschäftsjahres ist in der Anlage 2 des Anhangs ausgewiesen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind in der Tz. 3.1.6 des Anhangs dargestellt.

3.2.1.1 Immaterielle Vermögenswerte [12]

3.2.1.1.1 Konzessionen und Lizenzen

Der Posten Konzessionen und Lizenzen enthält im Wesentlichen Softwarelizenzen über betriebswirtschaftliche Standardsoftware, Kundenstämme sowie eine CRM Datenbank mit einem Buchwert von TEUR 7.104 (Vorjahr: TEUR 8.007). Diese Software wird linear über drei bis sechs Jahre abgeschrieben. Im Geschäftsjahr wurden selbsterstellte Softwaretools in Höhe von TEUR 490 (Vorjahr: TEUR 537) aktiviert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um firmenspezifische Softwareanwendungen (Compass, World of Finance, ATWOF, und iCRM) zur Unterstützung des Vertriebs von Finanzprodukten.

Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert selbsterstellter Softwaretools TEUR 2.454 (Vorjahr: TEUR 2.728).

3.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung im Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses sowie im Geschäftsjahr 2014 abgegangenem Geschäfts- und Firmenwert durch Entkonsolidierung.

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Broker Pools 19.093 20.966
Financial Consulting 5.461 10.682
Holding 2 2
24.557 31.650

Überleitungsrechnung für den Geschäfts- oder Firmenwert gemäß IFRS 3.75:

TEUR TEUR
Anschaffungskosten 01.01.2014 31.650
aus Unternehmenszusammenschlüssen
Compexx Finanz Gruppe -5.220
BIT AG -1.872
-7.092
Anschaffungskosten und Netto-Buchwert 31.12.2014 24.557

Die Minderung des Firmenwerts resultiert aus der Entkonsolidierung der BIT – Beteiligungs­& Investitions – Treuhand AG sowie der Compexx Finanz AG.

3.2.1.1.3 Wertminderungsaufwendungen

Hinsichtlich der Wertminderung für immaterielle Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Erläuterung zu 3.1.6 Für weitere Software und Lizenzen liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung hindeuteten.

Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde ein Werthaltigkeitstest auf den 31. Dezember 2014 durchgeführt.

Der Berechnung wurden geschätzte Free Cashflows vor Ertragsteuern zugrunde gelegt. Die Ermittlung der Cashflows erfolgte auf der Grundlage von detaillierten Planungsrechnungen der Konzernunternehmen für die Geschäftsjahre 2015 bis 2017 (Phase I). Für daran anschließende Zeiträume wurde der Zahlungsstrom als ewige Rente prognostiziert (Phase II). Bei einem aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten, risikolosen Basiszinssatz von 0,65% (Vorjahr: 2,37%), einer Marktrisikoprämie von 2,23% (Vorjahr: 2,56%) und unter Berücksichtigung eines Betafaktors der Vergleichsinvestition von 0,7 (Vorjahr: 1,1) errechnet sich ein Diskontierungszinssatz von 2,9% (Vorjahr: 4,9%). Im Diskontierungszinssatz zur Ermittlung des Barwerts aus den ersten Cashflows der ewigen Rente ist ein Wachstumsabschlag von 1,0% (Vorjahr: 1,0 %) berücksichtigt.

Ein zusätzlicher Einflussfaktor auf den Free Cashflow sind die Annahmen zum Umsatzwachstum der operativen Einheiten.

3.2.1.2 Sachanlagen [13]

Im Bilanzposten werden im Wesentlichen PC-Hardware einschließlich Server, Notebooks und Drucker, Geschäftsausstattung, Pkw, Büroeinrichtung und Einbauten in fremden Gebäuden ausgewiesen.

Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der planmäßigen Abschreibungen und der Buchwerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt.

Im Geschäftsjahr lagen – wie im Vorjahr – keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung von Sachanlagen hindeuteten.

3.2.1.3 Finanzielle und sonstige langfristige Vermögenswerte [14]

Die Entwicklung der Finanzanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Die zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 sind in der Anlage 4 dargestellt.

Die Buchwerte setzen sich wie folgt zusammen:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Zur Veräußerung verfügbar
Anteile an verbundenen Unternehmen 25 25
Beteiligungen 20 345
Wertpapiere 0 357
Gesamt 45 727

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Anteile an der FVV GmbH.

Des Weiteren sind in dem Posten Beteiligungen zwei (Vorjahr: drei) Geschäftsanteile an Gesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von 20,0% bis 25,0% ausgewiesen. Da der Einfluss dieser Beteiligungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wurden diese Beteiligungen nicht nach der at-equity-Methode bewertet.

3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte [15]

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 742 4.954
Gesamt 742 4.954

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen aus der Stornoreserve und langfristigen Vertragsbeziehungen. Die Verminderung der langfristigen Forderungen resultiert aus der Entkonsolidierung der Compexx Finanz AG.

3.2.2 Kurzfristige Vermögenswerte

3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [16]

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 11.901 7.463
Sonstige Vermögenswerte
Provisionsvorschüsse 1.787 1.465
Sonstige Wertpapiere 0 809
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 403 489
Übrige 4.303 8.569
Gesamt 18.394 18.795

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen gegen Partnergesellschaften und Poolpartner aus Vermittlungsleistungen sowie die Stornoreserve.

Die übrigen sonstigen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus Mietkautionen, Steuererstattungsansprüchen und kurzfristigen Darlehen.

Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft geleistete Abschlagszahlungen für Werbeveranstaltungen im Folgejahr, Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer.

3.2.2.2 Zahlungsmittel [17]

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 4.176 7.821
Gesamt 4.176 7.821

Die Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr ist der Konzern-Kapitalflussrechnung Tz. 3.9 zu entnehmen.

3.2.3 Eigenkapital

Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Aragon AG ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt (vgl. auch Tz. 3.8).

3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [18]

Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage
TEUR TEUR
Stand 1. Januar 2014 10.850 40.686
Sonstige Zugänge 0 0
Stand 31. Dezember 2014 10.850 40.686

Grundkapital und Kapitalrücklage:

Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 10.849.974 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 10.849.974) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien der Aragon AG sind im Teilbereich des Open Market (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. WKN: A0B9N3, ISIN: DE000A0B9N37.

Bedingtes Kapital:

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.000.000,- durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,- durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/II).

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.424.987,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 5.424.987 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013).

3.2.3.2 Gewinnrücklage und Ergebnisvortrag [19]

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden sowie erfolgsneutrale Bewegungen aus Marktbewertung von Wertpapieren oder Cash Flow Hedge.

Die Entwicklung der Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen.

Die Gewinnrücklagen enthalten gesetzliche Rücklagen von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 61. Die Rücklage für die Marktbewertung von Wertpapieren beträgt TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 25). Zudem beträgt die freie Rücklage TEUR 222.

Zum Abschlussstichtag befinden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft.

Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Eine Übersicht über die Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Werte nach Bewertungskategorien entnehmen Sie bitte der Anlage 4.

3.2.3.3 Anteile ohne beherrschenden Einfluss [20]

Aufgrund der Entkonsolidierung der BIT AG und der Compexx Finanz AG im abgelaufenen Geschäftsjahr reduzierten sich die Anteile ohne beherrschenden Einfluss auf TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 1.094).

3.2.4 Langfristiges Fremdkapital [21]

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7 376
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.078 6.611
Sonstige Verbindlichkeiten
Kaufpreisverbindlichkeiten 0 2.115
Übrige 3.054 4.839
Gesamt 10.139 13.941

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Verbindlichkeiten aus – bis zum Ablauf der Stornoreserve – einbehaltenen Maklerprovisionen. Die Verpflichtung zur Auszahlung der Maklerprovision hat regelmäßig eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den langfristigen Teil von Darlehensverbindlichkeiten.

3.2.5 Rückstellungen [22]

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Rückstellungen für Stornohaftung 1.252 1.763
Rückstellungen Vermögensschadensvorsorge 224 1.138
Gesamt 1.476 2.901

Unter den Rückstellungen für Stornohaftung wird der auf Basis einer Schätzung ermittelte und daher nicht personell zuordenbare Teil der Stornorisiken aus einem Teilgeschäftsbereich dargestellt. Ferner wird hier eine Rückstellung für die Inanspruchnahme aus Vermögensschäden ausgewiesenen, die aus einbehaltenen Beiträgen der angeschlossenen Vermittler finanziert wird.

3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [23]

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Steuerrückstellungen 618 390
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 227 560
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.291 15.748
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
Kaufpreisverbindlichkeiten 2.086 1.961
Zinsderivate ohne Hedgebeziehung 0 0
Darlehensverbindlichkeiten 1.678 0
Übrige 4.942 5.790
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 19 188
Gesamt 20.861 24.637

In den Steuerrückstellungen sind im Wesentlichen die erwarteten Abschlusszahlungen zu Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2013 und 2014 ausgewiesen.

Die anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verpflichtungen aus der Stornoreserve mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr.

Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Kaufpreisverpflichtungen, kurzfristige Darlehen und Verbindlichkeiten für bereits bezogene Leistungen.

3.3 Angaben zu Leasingverhältnissen

Soweit ein Leasingverhältnis nicht als Finanzleasing zu klassifizieren ist, liegt ein Operating Lease vor, bei dem der Leasinggegenstand dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen ist.

Bei den von den Konzernunternehmen geschlossenen Leasingverträgen handelt es sich mit Ausnahme eines Nutzungsvertrages über EDV-Hardware um reine Mietverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden.

Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Lease stellen sich wie folgt dar:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Restlaufzeiten
bis ein Jahr 1.239 1.473
zwei bis fünf Jahre 1.194 1.799
mehr als fünf Jahre 0 0
Gesamt 2.433 3.272

Es bestehen Leasingverhältnisse über Büroräume, Büromaschinen, EDV-Ausstattung und Pkw.

Die Verträge haben Restlaufzeiten von 2 bis zu 71 Monaten (Vorjahr: 2 bis 71 Monate) und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln. Keiner dieser Mietverträge beinhaltet bedingte Mietzahlungen. Aufgrund der bestehenden Verträge wurden im Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von TEUR 1.272 (Vorjahr: TEUR 1.542) aufwandswirksam erfasst.

3.4 Haftungsverhältnisse

a) Haftung für Produkte der „Masterliste“

Die freien Finanzmakler als Geschäftspartner der Unternehmen des Aragon-Konzerns haften für ihre Anlageempfehlungen, sofern sie nicht allen gesetzlichen Prüfungs- und Nachforschungspflichten, im Hinblick auf die angebotenen Produkte, Folge geleistet haben. Für ausgewählte Produkte veranlasst die Jung, DMS & Cie. AG diese haftungsbefreienden Prüfungen durch eigene Mitarbeiter und unter Rückgriff auf externe Research-Häuser.

Bei Umsätzen in diesen geprüften Produkten, die den so genannten Masterlisten zu entnehmen sind, erfolgt eine automatische, freiwillige Haftungsübernahme durch den Pool, soweit die Umsätze über die Konzernunternehmen abgewickelt werden.

b) Haftungsdach

Über die Jung DMS & Cie. GmbH, Wien, wird für Finanzmakler, die sich mittels eines Poolpartnervertrages exklusiv binden, über die Jung, DMS & Cie. AG eine weiterreichende Haftung übernommen. Die Jung, DMS & Cie. AG haftet direkt den Kunden des so genannten „Poolpartners“ gegenüber für eventuelle Falschberatung. Zum Zwecke der weitgehenden Vermeidung einer Belastung aus dieser Außenhaftung stellt der Poolpartner die Jung, DMS & Cie., Wien, im Innenverhältnis von allen derartigen Ansprüchen frei; darüber hinaus schließt die Jung, DMS & Cie., Wien, für jeden Poolpartner geeignete Vertrauensschadenversicherungen ab.

c) Patronatserklärungen

Die Aragon AG hat für ihre Tochterunternehmen gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben.

Die Jung, DMS & Cie. AG hat für ihre Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. Pool GmbH gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben.

e) Sonstige Haftungsverhältnisse

Sonstige Haftungsverhältnisse bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht.

3.5 Eventualschulden

Bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bestehen keine Eventualschulden.

3.6 Nahestehende Unternehmen und Personen

Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die Aragon AG beherrschen oder die von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der Aragon einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der Aragon AG hält oder kraft einer vertraglichen Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der Aragon AG zu steuern.

Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Aragon AG ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Aragon AG kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der Aragon AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.

Für die Aragon AG ergeben sich für das Geschäftsjahr folgende Angabepflichten:

Die beiden Vorstände mit ihren Beteiligungsgesellschaften Aragon Holding GmbH und Grace Beteiligungs GmbH sind derzeit die größten Einzelaktionäre mit jeweils 23%.

Die Superior Finanzbeteiligungen GmbH, Hamburg hält zum Ende Berichtsjahrs 9% an der Gesellschaft.

Die Credit Suisse hält jetzt 5% der Anteile an der Aragon AG. Die Citigroup Financial Products Inc. hält 7% an der Aragon. Darüber hinaus wurde ein Vertrag über eine privilegierte Vertriebspartnerschaft geschlossen.

Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates:

31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Aufsichtsrat
Vergütung 195 229
Vorstand
Gesamtbezüge 736 880

Angegeben sind die Gesamtbezüge der Vorstände der Aragon AG, auch wenn sie von Tochterunternehmen getragen wurden.

3.7 Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben.

3.8 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns auf den Bilanzstichtag ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses ist.

Die Verminderung des Eigenkapitals des Konzerns im Geschäftsjahr um TEUR -8.575 (Vorjahr: TEUR 1.109) resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresergebnis sowie dem Abgang der Anteile ohne beherrschenden Einfluss.

3.9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Finanzlage des Konzerns wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS ist. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit -4,6 Mio. EUR negativ.

In der Kapitalflussrechnung wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestands im Aragon-Konzern während des Geschäftsjahres durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Zahlungsunwirksame Vorgänge werden zusammengefasst als Gesamtbetrag ausschließlich im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt.

Finanzmittelfonds

Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelbestands ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Darunter werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten zusammengefasst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, jederzeit in Liquidität umwandelbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

3.10 Segmentberichterstattung

Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach“. Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium („Chief Operating Decision Maker“). Im Aragon Konzern ist der Vorstand der Aragon AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS B.

Die Aragon berichtet über drei Segmente, die entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen eigenständig von segmentverantwortlichen Gremien geführt werden. Die Bestimmung von Unternehmensbestandteilen als Geschäftssegment basiert insbesondere auf der Existenz von ergebnisverantwortlichen Segment Managern, die direkt an das oberste Führungsgremium des Aragon Konzerns berichten.

Der Aragon-Konzern gliedert sich in folgende Geschäftsfelder:

Broker Pools

Financial Consulting

Holding

Broker Pools

Im Segment Broker Pools bündelt der Konzern seine Geschäftstätigkeit mit freien Finanzvermittlern. Angeboten werden alle Anlageklassen (Investmentfonds, geschlossene Fonds, Versicherungen und Zertifikate) verschiedener Produktgesellschaften einschließlich der Antragsabwicklung und Provisionsabrechnung sowie verschiedene weitere Serviceleistungen rund um die Anlageberatung von Endkunden.

Financial Consulting

Im Segment Financial Consulting sind unsere auf die Beratung und den Vertrieb an Endkunden fokussierten Konzernaktivitäten zusammengefasst. Als unabhängige Finanz- und Investitionsberater bieten wir unseren Kunden eine auf jede Situation individuell angepasste ganzheitliche Beratung zu Versicherungen, Investments und Finanzierung.

Holding

Im Segment Holding werden die Beteiligung an der Fine IT Solutions GmbH und der Aragon AG gezeigt.

Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der Aragon liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS Standards zu Grunde. Die Aragon beurteilt die Leistung der Segmente unter anderem anhand des Betriebsergebnisses (EBIT). Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet.

Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Zum Segmentvermögen gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Provisionsforderungen und sonstige Forderungen. Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen.

In den einzelnen Geschäftsfeldern weist der Aragon-Konzern die folgenden Mitarbeiterzahlen – ohne Vorstände – aus:

Mitarbeiter in den einzelnen Segmenten

2014 2013
Broker Pools 146 145
Financial Consulting 35 66
Holding 20 40
201 251

Geografische Segmentinformationen

Der Aragon-Konzern ist ausschließlich in Deutschland und Österreich tätig, sodass bezogen auf den Kundenkreis lediglich ein geografisches Segment (deutschsprachiger Raum der Europäischen Union) besteht.

4 WEITERE ANGABEN

4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten

Der satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der Aragon AG ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Finanzdienstleistungsbranche, sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere für die nachstehenden Gesellschaften.

Das Mutterunternehmen ist eine Beteiligungsholding, die vorwiegend Mehrheitsbeteiligungen an Vertriebsgesellschaften erwirbt, die sich mit der Platzierung von Finanzprodukten und artverwandten Dienstleistungen beschäftigen. Für die Tochterunternehmen erbringt die Gesellschaft Beratungs- und Managementaufgaben. Geschäftsstrategie ist, die Beteiligungen langfristig in den Konzern einzubinden und durch das Erreichen von Synergieeffekten die Ertragsstärke der jeweiligen Tochterunternehmen zu erhöhen. Im Rahmen der geschaffenen Holdingstruktur erfolgt die strategische Steuerung der Geschäfts- und Finanzpolitik des Konzerns durch die Aragon AG. Die operative Verantwortung obliegt dagegen den Tochtergesellschaften. Das Mutterunternehmen bildet zudem die Schnittstelle zum Kapitalmarkt.

Die Konzernunternehmen der Aragon AG sind ausschließlich im Bereich der Finanzdienstleistungen tätig. Der Konzern hat sein Segment Financial Consulting und Broker Pools im Berichtsjahr verschlankt. Im Mai hat die Aragon AG ihre Anteile an der Compexx Finanz AG verkauft. Im Juni hat die Gesellschaft dann noch die Anteile an der BIT – Beteiligungs- & Investitions – Treuhand AG verkauft.

Die Jung, DMS & Cie. AG ist als operative Beteiligungsholding tätig. Geschäftsfeld dieser Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ist das Betreiben von Einkaufs- und Abwicklungszentralen für freie Finanzvermittler – so genannte Maklerpools -, die für freie Finanzmakler zentrale Funktionen wie Produkteinkauf, Marketing, zentrale Geschäftsabwicklung und Schulung übernehmen. Als Gegenleistung für vorstehende Dienstleistungen behalten die Maklerpools einen Teil der Abschlussprovisionen sowie einen Teil der Abschlussfolgeprovisionen ein. Die Jung, DMS & Cie. AG unterhält mehr als 18.000 Poolpartnerverbindungen und ist einschließlich ihrer Tochterunternehmen zurzeit an den Standorten Wiesbaden, München und Wien tätig.

Die FiNUM.Private Finance AG, Wien sowie die FiNUM.Private Finance AG, Berlin GmbH und die FiNUM.Finanzhaus GmbH richten sich in ihrer Beratung an den Interessen der Endkunden aus. Als unabhängige Finanzberater bieten sie eine individuell angepasste Beratung in Bereich der Versicherungen, Investments und Finanzierung. Die übrigen Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland sind keine Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. la KWG und unterliegen grundsätzlich nicht der Aufsicht der BaFin. Die Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreichs. Die Fi­NUM.Private Finance AG, Berlin, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) Deutschlands.

4.2 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement

Der Erfolg des Konzernunternehmens Aragon hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen und der Beteiligungsgesellschaften ab. Diese ist abhängig von der allgemeinen Entwicklung auf den Finanz- und Kapitalmärkten. Der Erfolg der Aragon AG ist konkret von den auf dem Markt angebotenen Finanzprodukten abhängig. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass der Markt stagniert oder sich negativ entwickelt und sich die Unternehmen im Konzern deshalb nicht wie erwartet entwickeln.

Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden:

Im Rahmen der Vermittlung von Finanzprodukten und Versicherungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Stornierungen Aufwendungen entstehen, die nicht durch entsprechende Rückforderungsansprüche gegenüber den Vermittlern gedeckt sind. Mit dem gestiegenen Versicherungsumsatz im Aragon Konzern kommt Forderungsmanagement kommt für die Realisierung derartiger Rückforderungsansprüche eine gestiegene Bedeutung zu. Im Rahmen der Vertriebsvereinbarung mit Versicherungsgesellschaften vergibt die Aragon teilweise Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften

Aragon kann für Aufklärungs- oder Beratungsfehler durch Vertriebspartner in Anspruch genommen werden. Ob im Einzelfall die Risiken dann durch den bestehenden Versicherungsschutz oder Rückforderungsansprüche gegenüber Vermittlern gedeckt sind, ist einzelfallabhängig.

Aufgrund der anhaltend volatilen Kapitalmärkte und des schwer prognostizierbaren Produktabsatzes sind große Anforderungen an das Liquiditätsmanagement zu stellen. Fehlende Liquidität könnte zu einem existenziellen Problem werden.

Mit den erfolgten Unternehmensverkäufen mussten marktübliche Verkäufergarantien eingeräumt werden. Die Verletzung dieser Verkäufergarantien kann zu unplanmäßigen Aufwendungen für Aragon führen.

Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden:

Der geschäftliche Erfolg der Gesellschaft ist grundsätzlich von der volkswirtschaftlichen Entwicklung abhängig.

Die Entwicklung der nationalen und globalen Finanz- und Kapitalmärkte ist für den Erfolg der Aragon und des Konzerns von erheblicher Relevanz. Anhaltende Volatilität oder negative Entwicklungen können die Ertragskraft der Aragon AG negativ beeinflussen.

Die Stabilität der rechtlichen und regulativen Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich ist von großer Wichtigkeit. Vor allem kurzfristige Änderungen der Rahmenbedingungen für Finanzdienstleistungsunternehmen, Vermittler und Finanzprodukten können das Geschäftsmodell der Aragon AG negativ beeinflussen.

Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden:

Im Rahmen der Umsetzung der MiFiD II kann es in Deutschland nach wie vor zu einem (stufenweisen) Provisionsverbot im Wertpapierbereich kommen. Das hätte zur Folge, dass das Geschäftsmodell der Aragon Unternehmen erheblich umgebaut-bzw. umgestellt werden muss.

Mit dem Inkrafttreten des Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) werden die Courtagen für die Vermittlung von Lebensversicherungen auf breiter Front gesenkt. Es besteht das Risiko, dass die Reduktion der Provision nicht in gleichem Maße an den Berater weitergegeben werden kann und die Marge der Aragon Unternehmen sinkt.

Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für den Konzern kann der Vorstand aktuell nicht erkennen.

4.3 Risikomanagementziele und -methoden

Auf Ebene der Aragon wurden Risikomanagementziele und -methoden festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden die folgenden vier Gruppen von Risiken gebildet:

1. Strategische Risiken, unter anderem betreffend:

Know-how,

Mitarbeiter: Gewinnung, Führung und Motivation,

Marktbedeutung,

M&A-Maßnahmen,

Ressourcenallokation und

Kommunikation.

2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend:

mittel- und langfristige Finanzierung,

kurzfristige Liquiditätsversorgung,

Finanzderivate,

Umsatzsteuerrisiken und

Veruntreuung.

3. Operative Risiken, unter anderem betreffend: – Projekt- und Akquisitionsrisiken und – Vertragsrisiken.

4. Externe Risiken, unter anderem betreffend:

IT-Sicherheit,

Finanzmarktverfassung sowie

rechtliche, praktische und gesellschaftsrechtliche Veränderungen.

Finanzderivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Im Berichtsjahr kamen für Finanzierungen Zinsswaps zum Einsatz.

Das Risikomanagement des Konzernunternehmens umfasst zu jedem einzelnen der möglichen Risikofelder die Früherkennung von Risiken, Information und Kommunikation, Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen sowie die Dokumentation des Risikomanagementsystems.

4.4 Zusätzliche Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetz

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in der Anlage 6, S. 61 ff. zu diesem Anhang beigefügt.

Das dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 123 für Abschlussprüferleistungen.

Im Jahresdurchschnitt wurden in den Konzernunternehmen 201 Mitarbeiter – ohne Vorstand – (Vorjahr: 251) beschäftigt.

Organe der Aragon Aktiengesellschaft

Vorstand

Herr Dr. Sebastian Josef Grabmaier
Grünwald
Rechtsanwalt
Vorstandsvorsitzender

Herr Ralph Konrad Mainz
Diplom-Kaufmann
Finanzvorstand

Aufsichtsrat

Herr Dr. Herbert Walter
Frankfurt am Main
selbstständiger Unternehmensberater
Vorsitzender (bis 31. Dezember 2014)

Herr Dr. Christian Waigel
München
Rechtsanwalt
Stellvertretender Vorsitzender (bis 22. April 2015)

Frau Anne Connelly
München
Marketing Director (bis 28. Februar 2015)

Herr Jens Harig
Köln
Vorstand

Herr Emmerich Kretzenbacher
Hamburg
Wirtschaftsprüfer

Herr Stefan Schütze
Frankfurt am Main
Rechtsanwalt

Die Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sind in Tz. 3.6 angegeben. Zur Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 ff. HGB besteht keine Verpflichtung, da die Aragon AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist.

ANSCHAFFUNGS- /HERSTELLKOSTEN
01.01.2014 Zugänge Veränderung durch Entkonsolidierung Abgänge Umbuchungen 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte 17.465 937 852 335 906 18.121
2. Geschäfts- oder Firmenwert 33.455 0 8.898 0 0 24.557
3. Geleistete Anzahlungen 906 0 0 -906 0
51.826 937 9.750 335 0 42.678
Sachanlagen
1. Andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4.524 101 768 153 0 3.704
4.524 101 768 153 0 3.704
Finanzielle Vermögenswerte
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25 0 0 0 0 25
2. Beteiligungen 584 0 559 5 0 20
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 393 0 343 0 0 50
1.002 0 902 5 0 95
57.352 1.038 11.420 493 0 46.477
ABSCHREIBUNGEN
01.01.2014 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abgänge Umbuchungen Veränderung durch Entkonsolidierung 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte 10.363 1.391 0 0 737 11.017
2. Geschäfts- oder Firmenwert 1.806 0 0 0 1.806 0
3. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 0
12.169 1.391 0 0 2.543 11.017
Sachanlagen
1. Andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.696 233 54 0 626 3.249
3.696 233 54 0 626 3.249
Finanzielle Vermögenswerte
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 0 0 0
2. Beteiligungen 239 0 0 -14 225 0
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 36 0 0 14 0 50
275 0 0 0 225 50
16.140 1.624 54 0 3.394 14.316
BUCHWERT
31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte 7.104 7.101
2. Geschäfts- oder Firmenwert 24.557 31.650
3. Geleistete Anzahlungen 0 906
31.661 39.657
Sachanlagen
1. Andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 455 828
455 828
Finanzielle Vermögenswerte
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25 25
2. Beteiligungen 20 345
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 357
45 727
32.161 41.212
Buchwert 01.01.2014 Entkonsolidierung Umbuchungen Zugänge Abgänge Abschreibungen des Geschäftsjahres Buchwert 31.12.2014
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte 7.101 114 906 937 335 1.391 7.104
2. Geschäfts- oder Firmenwert 31.650 7.093 0 0 0 0 24.557
3. Geleistete Anzahlungen 906 0 -906 0 0 0 0
39.657 7.207 0 937 335 1.391 31.661
Sachanlagen
1. Andere Anlagen. Betriebs- und Geschäftsausstattung 828 142 0 101 99 233 455
828 142 0 101 99 233 455
Finanzielle Vermögenswerte
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 25 0 0 0 0 0 25
2. Beteiligungen 345 334 14 0 5 0 20
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 357 343 -14 0 0 0 0
727 677 0 0 5 0 45
41.212 8.026 0 1.038 439 1.624 32.161

Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezenter 2014

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital
%
In den Konzernabschlusseinbezogene Tochterunternehmen:
Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, München 100,0
FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien 100,0
FiNUM.Private Finance AG, 1) Wien 100,0
Jung DMS & Cie. GmbH, 1) Wien 100,0
Jung, DMS & Cie. Pool GmbH, 1) Wiesbaden 100,0
Jung, DMS & Cie. Maklerservice GmbH, 1) Wien 100,0
Jung, DMS & Cie. Pro GmbH, 1) Wiesbaden 100,0
JDC Financial Training GmbH 1) Wiesbaden 100,0
JDC Finanz GmbH, 1) Wiesbaden 100,0
Jung, DMS & Cie. Fundmatrix AG, 1) Wiesbaden 100,0
Aragon Media GmbH, 1) Wiesbaden 100,0
Fine IT Solutions GmbH, Troisdorf 100,0
FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden 100,0
FiNUM.Private Finance AG, 1) Berlin 100,0
FiNUM.Finanzhaus AG, 1) Wiesbaden 100,0
C.E.H. Verwaltungs GmbH, Wiesbaden 100,0

1) Indirekte Beteiligung, Angabe der Quote der dem Tochterunternehmen gehörenden Anteile

Anteil am Kapital Eigenkapital 31.12.2013 Jahresergebnis 2013
Name der Gesellschaft Sitz % TEUR TEUR
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen und Beteiligungen:
1. Nicht konsolidierte Tochterunternehmen
MEG AG Kassel 100 k.A. k.A.
FVV GmbH 2) Wiesbaden 100 -2 -5
2. Sonstige Beteiligungen
Dr. Jung & Partner Generalrepräsentanz Timo Richter GmbH 1) Steinigtwolmsdorf 20 203 -102
Dr. Jung & Partner GmbH Generalrepräsentanz 1) Essenbach 30 208 18

1) indirekte Beteiligung über Jung, DMS & Cie. Pool GmbH
2) indirekte Beteiligung über FiNUM.Private Finance AG, Berlin/Daten zum 31.12.2014

Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Bewertungskategorien nach IAS 39 Buchwert 31.12.2014 Fortgeführte Anschaffungs kosten Anschaffungs kosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Aktiva
Langfristiges Vermögen
Finanzanlagen AfS
Anteile verbundene Unternehmen AfS 25 25
Beteiligungen AfS 20 20
Wertpapiere AfS 0 0 0
Forderungen aus Lieferung und Leistungen LaR 742 742
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen aus Lieferung und Leistungen LaR 11.901 11.901
Sonstige Vermögensgegenstände LaR
Sonstige LaR 6.090 6.090
Sonstige Wertpapiere AfS 0 0
Guthaben bei Kreditinstituten LaR 4.176 4.176
Passiva
Langfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 7 7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 7.078 7.078
Sonstige Verbindlichkeiten FLAC 3.054 3.054
Kurzfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 227 227
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 11.291 11.291
Sonstige Verbindlichkeiten
sonstige FLAC 8.706 8.706
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien nach IAS 39
Loans and Receivables LaR 22.909 22.909
Held-to-Maturity Investments HtM 0
Available-for-Sale Financial Assets AfS 45 45 0
Financial Uabilities Measured at Armotised Costs FLAC 30.363 30.363
Fair Value 31.12.2014 Buchwert 31.12.2013 Fortgeführte Anschaffungs kosten Anschaffungs kosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Fair Value 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Aktiva
Langfristiges Vermögen
Finanzanlagen
Anteile verbundene Unternehmen 25 25 25 25
Beteiligungen 20 345 345 345
Wertpapiere 0 357 340 17 357
Forderungen aus Lieferung und Leistungen 742 4.954 4.954 4.954
Kurzfristiges Vermögen
Forderungen aus Lieferung und Leistungen 11.901 7.463 7.463 7.463
Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige 6.090 10.034 10.034 10.034
Sonstige Wertpapiere 0 809 809 809
Guthaben bei Kreditinstituten 4.176 7.821 7.821 7.821
Passiva
Langfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7 376 376 376
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.078 6.611 6.611 6.611
Sonstige Verbindlichkeiten 3.054 6.954 6.954 6.954
Kurzfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 227 560 560 560
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.291 15.748 15.748 15.748
Sonstige Verbindlichkeiten
sonstige 8.706 7.751 7.751 7.751
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien nach IAS 39
Loans and Receivables 22.909 30.272 30.272 30.272
Held-to-Maturity Investments 0 0 0
Available-for-Sale Financial Assets 45 1.536 1.519 17 1.536
Financial Uabilities Measured at Armotised Costs 30.363 38.000 38.000 38.000

Segmentberichterstattung

Brooker Pools Financial Consulting Holding
Alle Angaben in TEUR YTD 12 2014 YTD 12 2013 YTD 12 2014 YTD 12 2013 YTD 12 2014 YTD 12 2013
Segmenterträge
Provisionserlöse 55.093 64.118 24.522 26.522 668 743
davon Erlöse mit anderen Segmenten 67 866 1.113 1.402 635 102
Summe Segmenterträge 55.093 64.118 24.522 26.522 668 743
Andere aktivierte Eigenleistungen 212 266 0 0 278 271
Sonstige Erträge 2.853 1.262 781 1.411 2.296 1.507
Segmentaufwendungen
Provisionsgeschäft -44.423 -52.089 -17.813 -18.257 -500 -325
Personalaufwand -7.720 -7.116 -3.299 -3.925 -1.640 -2.972
Abschreibungen -659 -935 -461 -528 -504 -436
Sonstige -5.146 -5.032 -4.124 -6.213 -3,470 -2.658
Summe Segmentaufwendungen -57.948 -65.172 -25.697 -28.923 -6.114 -6.391
EBIT 210 474 -393 -990 -2.871 -3.870
EBITDA 869 1.409 68 -462 -2.367 -3.434
Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0 0 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.323 1.125 431 453 1.256 1.075
Erträge aus anderen Wertpapieren 0 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzinstrumente 0 -26 0 0 0 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -826 -674 -1.314 -1.768 -1.415 -1.276
Finanzergebnis 497 425 -883 -1.307 -159 -201
Segmentergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) 707 899 -1.276 -2.297 -3.031 -4.070
Ertragsteueraufwand/-ertrag (und sonstige Steuern) -230 -609 -107 168 37 22
Segmentergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 477 290 -1.383 -2.129 -2.994 -4.049
Segmentergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 0 0 0 0 -2.674 -97
Minderheiten 0 -17 -47 -90 0 0
Segmentergebnis nach Minderheiten 477 176 -1.430 -2.219 -5.668 -4.049
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 322 1.349 347 1.618 369 1.570
Beteiligungen an at-equity bilanzierten Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen ohne planmäßige Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
Planmäßige Abschreibungen -659 -1.008 -461 -528 -504 -436
Außerplanmäßige Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
Vermögen zzgl. Steuerforderungen/-abgrenzungen 46.811
(+57)
49.056
(+33)
23.206
(+47)
18.986
(+316)
23.621
(+135)
46.464
(+233)
Gesamtsegmentvermögen 46.868 49.089 23.253 19.302 23.756 46.697
Schulden zzgl. Steuerschulden/-abgrenzung 23.598
(+517)
46.731
(+138)
21.713
(+111)
14.429
(+391)
21.291
(+242)
18.488
(-70)
Gesamtsegmentschulden 24.116 46.869 21.824 14.820 21.533 18.418
Summe berichtspflichtige Segmente Überleitung Summe
Alle Angaben in TEUR YTD 12 2014 YTD 12 2013 YTD 12 2014 YTD 12 2013 YTD 12 2014 YTD 12 2013
Segmenterträge
Provisionserlöse 80.283 91.383 -1.816 -2.785 78.467 88.598
davon Erlöse mit anderen Segmenten 1.816 2.370 -1.816 -2.370 0 0
Summe Segmenterträge 80.283 91.383 -1.816 -2.785 78.467 88.598
Andere aktivierte Eigenleistungen 490 537 0 0 490 537
Sonstige Erträge 5.930 4.180 -2.781 -2.289 3.194 1.891
Segmentaufwendungen
Provisionsgeschäft -62.736 -70.671 1.114 1.760 -61.622 -68.911
Personalaufwand -12.659 -14.013 0 0 -12.659 -14.013
Abschreibungen -1.624 -1.899 0 0 -1.624 -1.899
Sonstige -12.740 -13.903 3.483 3.314 -9.257 -10.588
Summe Segmentaufwendungen -89.759 -100.486 4.597 5.074 -85.162 -95.412
EBIT -3.056 -4.386 0 0 -3.056 -4.386
EBITDA -1.432 -2.487 0 0 -1.432 -2.487
Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0 0 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 3.010 2.653 -2.915 -2.520 96 133
Erträge aus anderen Wertpapieren 0 0 0 0 0 0
Abschreibungen auf Finanzinstrumente 0 -26 0 0 0 -26
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -3.555 -3.718 2.915 2.520 -640 -1.198
Finanzergebnis -544 -1.083 0 0 -543 -1.083
Segmentergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) -3.600 -5.468 0 0 -3.600 -5.468
Ertragsteueraufwand/-ertrag (und sonstige Steuern) -301 -420 0 0 -301 -420
Segmentergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -3.901 -5.888 0 0 -3.901 -5.888
Segmentergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -2.674 -97 0 0 -2.674 -97
Minderheiten -46 -107 0 0 -46 -107
Segmentergebnis nach Minderheiten -6.621 -6.092 0 0 -6.621 -6.092
Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 1.038 4.537 0 0 1.038 4.537
Beteiligungen an at-equity bilanzierten Unternehmen 0 0 0 0 0 0
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen ohne planmäßige Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
Planmäßige Abschreibungen -1.624 -1.899 0 0 -1.624 -1.899
Außerplanmäßige Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
Vermögen zzgl. Steuerforderungen/-abgrenzungen 93.638
(+239)
114.506
(+582)
-33.541
(0)
-36.926
(+0)
60.097
(+239)
77.580
(+582)
Gesamtsegmentvermögen 93.877 115.088 -33.541 -36.926 60.336 78.162
Schulden zzgl. Steuerschulden/-abgrenzung 66.602
(+870)
79.648
(+459)
-33.541
(+0)
-36.926
(0)
33.060
(+870)
42.722
(+459)
Gesamtsegmentschulden 67.462 80.107 -33.541 -36.926 33.930 43.181

Konzernlagebericht 2014

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS

Die Aragon AG ist ein unabhängiger Finanzdienstleister mit mehreren Tochtergesellschaften, die mit jeweils eigenem Profil, eigener Strategie und eigener Marke in Deutschland, Österreich und Osteuropa in der Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten durch rund 19.000 freien Finanzvermittlern mit rund 916.000 Endkunden erfolgreich tätig sind. Die Aktivitäten der Aragon AG sind nach Zielgruppen und Dienstleistungen in die zwei operativen Geschäftsbereiche „Broker Pools“ und „Financial Consulting“ unterteilt. Zusätzlich sind im Geschäftsbereich „Holding“ die Beteiligung an der Fine IT Solutions GmbH, Troisdorf, und der Aragon AG, Wiesbaden, zusammengefasst.

Folgendes Schaubild zeigt die aktuelle Segmentstruktur der Aragon und die relevantesten Beteiligungen:

Brooker Pools Financial Consulting Holding
Jung, DMS & Cie. AG (100 %)*, Wiesbaden FiNUM.Private Finance AG, Wien (100%)* Aragon AG, Wiesbaden
• Maklerpool, v. a. Vermittlung von Finanzprodukten über Intermediäre (IFSs, freie Makler etc.)
• Investmentfonds, Geschlossene Fonds, Versicherungen, Zertifikate
• Derzeit ca. 18.700 Vermittlerverträge, davon über 3.900 mit vertraglich gebundenen Vermittlern (Haftungsdach)
• Vermittlung von Finanzprodukten an Endkunden
• Lebensversicherungen, Altersvorsorge, Investmentfonds, Finanzierungen
• Derzeit ca. 40 Berater
• Holdingaktivitäten
FiNUM.Private Finance AG, Berlin (100%)* Fine IT Solutions GmbH, Troisdorf (100%)*
• Vermittlung von Finanzprodukten an Endkunden
• Lebensversicherungen, Altersvorsorge, Investmentfonds, Finanzierungen
• Derzeit ca. 91 Berater
• IT- und Managementberatung, sowie Abwicklungsservice für Finanzdienstleister
FiNUM.Finanzhaus AG, Wiesbaden (100%)*
• Vermittlung von Finanzprodukten an Endkunden
• Lebensversicherungen, Altersvorsorge, Investmentfonds, Finanzierungen
• Derzeit ca. 77 Berater

[*] Beteiligungsquote der Aragon AG zum 31. Dezember 2014

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Nach einem überraschend guten Start in das Jahr 2014 hat die deutsche Konjunktur einen deutlichen Dämpfer erhalten. Hierfür dürften die geopolitischen Risiken ebenso eine Rolle gespielt haben wie die ungünstige Entwicklung im Euro-Raum. Über Vertrauenseffekte könnte sich zudem der bislang von der Bundesregierung eingeschlagene wirtschaftspolitische Kurs negativ bemerkbar gemacht haben. Für das Jahr 2014 erwartet der Sachverständigenrat eine Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 1,2 %, für das Jahr 2015 von 1,0 %. Die ungünstigeren Perspektiven haben zu einer lebhaften Diskussion um eine vermeintliche Investitionsschwäche in Deutschland geführt. In der Tat gibt es Anhaltspunkte für eine Schwäche bei den öffentlichen Investitionen.

Der im Rahmen der Schuldenbremse bestehende finanzpolitische Spielraum sollte nicht genutzt werden. Denn die Glaubwürdigkeit der Fiskalregeln ist noch nicht gesichert. Die gute Haushaltslage geht auf die Kalte Progression und auf Sonderfaktoren zurück: niedrige Zinsen, gestiegene Beschäftigung und eine demografische Atempause.

Die Weltkonjunktur wird im Jahr 2015 weiterhin zweigeteilt sein: Wachstumslokomotiven sind die Vereinigten Staaten und das Vereinigte Königreich. Für den Euro-Raum zeichnet sich eine verhaltene Entwicklung ab. Bei einer erwarteten Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 1,0 % und einer Inflationsrate von 0,7 % ist ein Abgleiten in die Deflation nicht wahrscheinlich.

Die EZB hat den Leitzins auf nahe Null gesenkt und umfangreiche quantitative Lockerungsmaßnahmen eingeleitet. Diese Politik birgt Gefahren für die langfristige wirtschaftliche Entwicklung des Euro-Raums.

BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Der Markt für Investmentfonds1

Die deutsche Investmentfondsbranche verwaltete zum 31. Dezember 2014 Gesamtvermögen von 2.382,00 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 13,2 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2013 entspricht.

Zum 31. Dezember 2014 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2013) waren 788,0 Milliarden Euro (715,9 Milliarden Euro) in Publikumsfonds und 1.231,4 Milliarden Euro (1.070,5 Milliarden Euro) in Spezialfonds investiert. 362,6 Milliarden Euro (318,4 Milliarden Euro) wurden in Vermögen außerhalb von Investmentfonds für institutionelle Anleger verwaltet.

1 Alle Daten der folgenden Beschreibung des Marktes für Investmentprodukte wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – der BVI Jahrespressekonferenz vom 10. Februar 2015 entnommen.

Auf die einzelnen Assetklassen teilt sich das Fondsvolumen der Publikumsfonds zum 31. Dezember 2014 (in Klammem der Wert zum 31. Dezember 2013) wie folgt auf:

Aktienfonds: 278,4 Milliarden Euro (266,2 Milliarden Euro)

Rentenfonds: 188,6 Milliarden Euro (163,4 Milliarden Euro)

Geldmarktfonds: 10,7 Milliarden Euro (10,0 Milliarden Euro)

Offene Immobilienfonds: 81,0 Milliarden Euro (81,2 Milliarden Euro)

Gemischte und sonstige Fonds: 229,3 Milliarden Euro (195,1 Milliarden Euro)

Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen viele Anleger vor Herausforderungen. Das gilt für alle Anlegergruppen, ob institutionelle Investoren wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherungsgesellschaften oder private Sparer. In 2014 haben daher insbesondere Aktien-, Renten- und Mischfonds deutliche Zuwächse verzeichnen können.

Für 2015 geht die Bundesregierung von einem weiter steigenden Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,5% aus. Die aktuelle Entwicklung in Deutschland zeigt einen stabilen privaten Konsum und einen starken Arbeitsmarkt mit den höchsten jemals erreichten Beschäftigtenzahlen. Trotz der Griechenland-Krise und dem Ukraine-Krieg stieg der DAX seit Jahresbeginn 2014 bis heute liquiditätsgetrieben um ca. 17 Prozent gestiegen.

Bei aller Unsicherheit über die Entwicklung der Kapitalmärkte ist – allen Prognosen folgend – davon auszugehen, dass der Markt für Investmentfonds 2015 ein im Vergleich zu den vergangenen Jahren weiterhin positives Umfeld bietet.

Der Markt für Beteiligungen2

Im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) haben die Mitglieder des bsi Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen e.V. 2014 für semi-professionelle und professionelle Anleger sowie Publikumsanleger rund 10,3 Mrd. Euro neu in Sachwerte investiert bzw. die Verwaltung hiervon übernommen.

Der Anlageschwerpunkt lag dabei in Immobilien. 84 Prozent (4,1 Mrd. Euro) der Investitionen der AIFs gingen in diesen Bereich. Weitere 13 Prozent (0,6 Mrd. Euro) entfielen auf den Bereich Erneuerbare Energien. 3 Prozent (0,2 Mrd. Euro) gingen in den Bereich Luftfahrzeuge.

Die Mitglieder des bsi verwalteten zum Stichtag 31.12.2014 Sachwerte in einem Volumen von rund 160 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 18 Prozent.

68 Prozent der bsi Mitglieder sind der Auffassung, dass die Zahl der Sachwertinvestmentvermögen steigen wird. Dies gilt sowohl für den Bereich der geschlossenen Publikums-AIF (65 Prozent) als auch für den Bereich der geschlossenen Spezial-AIF (83 Prozent). Weniger Anbieter und mehr Produkte heißt, dass die verbleibenden Marktteilnehmer die Aussicht auf Wachstumschancen haben.

Bei den offenen Publikums-AIF gehen nur 26 Prozent der Umfrage-Teilnehmer von einer Steigerung der Produktanzahl aus, bei den offenen Spezial-AIF sind es 44 Prozent. Die Mehrheit der Mitglieder des bsi wird sich somit auch im Jahr 2015 auf die Emission geschlossener Strukturen konzentrieren. Im Rahmen von geschlossenen Strukturen wollen sich die Mitglieder des bsi sowohl für Publikums- als auch Spezial-AIF überwiegend auf den Bereich Immobilien konzentrieren (74 Prozent bzw. 71 Prozent).

2 Alle Daten der folgenden Beschreibung des Marktes für Beteiligungen wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – der Pressemitteilung 03/2015 des bsi Bundesverband für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. sowie der Branchenzahlen vom 3. Februar 2015 entnommen.

Für das Jahr 2015 ist mit einem weiterhin schwierigen Umfeld für den Absatz von geschlossenen Fonds zu rechnen.

Der Markt für Versicherungen3

In der Lebensversicherung kletterte das Beitragsaufkommen um 3,1 Prozent auf 93,7 Milliarden Euro. Der Anstieg wurde erneut vom Geschäft mit Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag getragen. Die privaten Krankenversicherer verbuchten einen Beitragszuwachs von 0,7 Prozent auf 36,2 Milliarden Euro. Bei den Unternehmen der Schaden – und Unfallversicherung legten die Beitragseinnahmen um 3,2 Prozent auf 62,5 Milliarden Euro zu.

Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds:

Mit einem Anstieg von 12,9 Prozent auf 29,0 Milliarden Euro fiel das Plus bei den Einmalbeiträgen erneut hoch aus. Das entspricht dem bereits seit einigen Jahren anhaltenden Trend: Die demografischen Veränderungen führen auch zu einem veränderten Anlageverhalten der Kunden: Die Lebensversicherung wird – getragen von den niedrigen Zinsen – zunehmend auch als Anlageprodukt genutzt. Erfreulich verlief 2014, anders als im Vorjahr, auch die Entwicklung im Neugeschäft gegen laufende Beiträge, das um 3,8 Prozent auf 5,5 Milliarden Euro anzog.

Zusammen mit dem abermaligen Rückgang der Stornoquote auf ein Rekordtief von 3,1 Prozent ergibt das ein insgesamt stabiles Bild der Lebensversicherung.

An ihre Kunden haben die Lebensversicherer 85,4 Milliarden Euro ausgezahlt, 6,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Der Gesamtbestand der Verträge bei Lebensversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds lag zum Jahresende 2014 bei 92,5 Millionen.

Private Krankenversicherer

Bei den privaten Krankenversicherern stiegen die Beitragseinnahmen um 0,7 Prozent auf 36,2 Milliarden Euro. Davon entfielen 34,2 Milliarden Euro (+0,9 Prozent) auf die Krankenversicherung. In der Pflegeversicherung sanken die Einnahmen um 2,5 Prozent. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen lagen insgesamt bei 24,7 Milliarden Euro (+1,8 Prozent).

In der Krankenversicherung flossen dabei 23,8 Milliarden Euro (+1,8 Prozent) an die Kunden, in der Pflegeversicherung 0,9 Milliarden Euro (+1,5 Prozent).

3 Alle Daten der folgenden Beschreibung des Markte für Versicherungen wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – de Pressemitteilung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vom 13.3.2015 entnommen.

Schaden- und Unfallversicherer:

In der Schaden und Unfallversicherung verbuchten 2014, mit Ausnahme der Transport- und der Kreditversicherung, alle Sparten teils deutliche Beitragszuwächse. Von den großen Bereichen kletterten die Einnahmen in der Kraftfahrtversicherung auf 24,3Milliarden Euro (+ 4,6 Prozent) und in der Sachversicherung auf 17,3Milliarden Euro (+3,6 Prozent).

Gleichzeitig gingen den vorläufigen Zahlen zufolge die gesamten Leistungen gegenüber dem Rekordjahr 2013 mit seinen zahlreichen Wetterextremen um 7,6 Prozent auf 45,9 Milliarden Euro zurück. Das entspricht in etwa dem Niveau von 2012. Für die Kraftfahrtversicherung bedeutet das einen Rückgang um 5,1 Prozent, für die Sachversicherung um 16,2 Prozent.

Nach dem außergewöhnlichen Schadenjahr 2013 mit einem versicherungstechnischen Verlust von 2,0 Milliarden Euro erwarten die Schaden – und Unfallversicherer für das Berichtsjahr einen Gewinn von etwa 3,0 Milliarden Euro.

Zugleich ist die Schaden-Kosten-Quote wieder spürbar zurückgegangen: Sie lag 2014 bei 95 Prozent nach 103,5 Prozent im Jahr zuvor. Das ist der niedrigste Stand seit 2008.

Der Bereich der Schaden- und Unfallversicherung ist auch für Aragon einer der Wachstumstreiber für die kommenden Jahre.

Wettbewerbsposition

In den einzelnen Geschäftssegmenten steht Aragon mit unterschiedlichen Unternehmen in Konkurrenz.

Wettbewerber im Segment Broker Pools

Im Geschäftsbereich Broker Pools vermittelt die Aragon-Gruppe über die Tochtergesellschaft JDC Finanzprodukte wie Investmentfonds, Geschlossene Fonds, strukturierte Produkte, Versicherungen und Finanzierungsprodukte über freie Finanzvermittler (B2B) an Endkunden.

Als Maklerpool steht JDC in Wettbewerb mit allen Unternehmen, die über selbstständige Vermittler oben genannte Finanzprodukte an Weitervermittler oder Endkunden vermitteln. Darunter fallen Maklernetzwerke/Maklerpools wie z. B. Fonds Finanz Maklerservice GmbH und BCA AG, aber auch auf Endkunden ausgerichteten Geschäftsbanken, Sparkassen, Volksbanken sowie Finanzvertriebsgesellschaften.

Die Markteintrittsbarrieren im Maklerpoolgeschäft sind nach Einschätzung der Aragon inzwischen aufgrund der regulatorischen und der IT-technischen Anforderungen sehr hoch. Es gibt aus der Vergangenheit resultierend eine hohe Zahl an Vermittlungsunternehmen, vor allem Maklernetzwerke/Maklerpools unterschiedlichster Größe und Professionalität. In den letzten Jahren hat sich der Markt für Maklerpools dennoch stark konsolidiert. JDC ist in dieser Konsolidierungsphase gewachsen und hat kleinere, aus dem Markt ausscheidende Mitbewerber, bzw. auch deren Kunden kontinuierlich integriert. Es ist davon auszugehen, dass diese Konsolidierungstendenz weiter Bestand hat.

Wettbewerber im Segment Financial Consulting

Im Geschäftsbereich Financial Consulting bietet die Aragon Aktiengesellschaft über ihre Tochtergesellschaften FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und Fi­NUM.Private Finance Österreich die Beratung zu und Vermittlung von Finanzprodukten gegenüber Endkunden (B2C) an. Grundsätzlich stehen sämtliche Gesellschaften in Wettbewerb mit einer Vielzahl von Marktteilnehmer, d.h. neben Finanzvertrieben und Einzelmaklern u.a. auch Ausschließlichkeitsorganisationen von Versicherungen und Banken, aber auch dem Direktvertrieb z.B. über das Internet. Die Hauptwettbewerber der Gesellschaften lassen sich nach der Einschätzung der Aragon anhand der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Zielgruppen wie folgt ableiten:

FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich fokussieren sich auf die Beratung anspruchsvoller Privatkunden (sog. Mass-Affluent-Markt) in Deutschland und Österreich. Der Geschäftsmix besteht in der FiNUM Gruppe zu nahezu gleichen Teilen aus Vermögensaufbau und Absicherungsgeschäft (Versicherungsgeschäft). Hauptwettbewerber sind demnach Geschäfts- bzw. Privatbanken und anspruchsvolle Kunden fokussierte Finanzberatungsunternehmen wie z.B. die MLP AG oder die Horbach Wirtschaftsberatung AG.

GESCHÄFTSVERLAUF KONZERN UND SEGMENTE

Die Aragon AG ist aufgrund ihrer Absatzstärke, zunehmenden Marktrelevanz und Zuverlässigkeit für Produktinitiatoren sowohl aus der Versicherungs- als auch Investmentbranche ein Partner von hoher Attraktivität. Gleichzeitig ist die Aragon AG auch als institutioneller Partner für Finanzvertriebe bzw. Finanzvermittler attraktiv, die im sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld einen starken Partner suchen.

Mit dem Verkauf der Compexx- Finanz AG und der BIT – Beteiligungs- & Investitions – Treuhand AG hat Aragon den Zielzustand erreicht. Es verbleiben mit der Jung, DMS & Cie. AG einer der führenden Maklerpools mit rund 60 Mio. EUR Provisionserlösen sowie mit der FiNUM Gruppe eine auf anspruchsvolle Kunden fokussierte Beratungseinheit mit rund 20 Mio. EUR Provisionserlösen.

LAGE

Wesentliche Kennzahlen ARAGON-Konzern

Von 2012 bis 2014 entwickelten sich wesentliche Kennzahlen des Aragon-Konzerns wie folgt:

2012 2013 2014 Veränderung 2014 zu 2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
Langfristiges Vermögen gesamt 52.825 51.546 37.766 -13.780
Kurzfristiges Vermögen gesamt 27.945 26.616 22.570 -4.046
Eigenkapital 33.872 34.981 26.406 -8.575
Langfristiges Fremdkapital 21.847 18.544 13.069 -5.475
Kurzfristiges Fremdkapital 32.265 24.637 20.861 -3.776
Bilanzsumme 93.265 78.162 60.336 -17.826
Umsatz 108.035 88.598 78.467 -10.131
Provisionsaufwand 83.672 68.911 61.622 -7.289
Personalkosten 16.808 14.013 12.659 -1.354
Sonstige betriebliche Aufwendungen inkl. AfA 19.883 12.487 10.881 -1.606
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -7.225 -5.468 -3.600 1.868

Vermögenslage

Das langfristige Vermögen des Konzerns zum 31. Dezember 2014 in Höhe von 37,8 Mio. Euro (Vorjahr 51,5 Mio. EUR) besteht zu rund 31,7 Mio. Euro (Vorjahr 39,7 Mio. EUR) aus immateriellen Vermögenswerten. Die Verminderung des langfristigen Vermögens des Konzerns resultiert im Wesentlichen aus einer Minderung der immateriellen Vermögenswerte um 8,0 Mio. EUR sowie der langfristigen Forderungen um 4,2 Mio. EUR sowie einer Minderung der finanziellen Vermögenswerte um 0,7 Mio. EUR.

Das kurzfristige Vermögen hat sich auf 22,6 Mio. Euro (Vorjahr 26,6 Mio. EUR) reduziert. Hier verringerten sich die Guthaben bei Kreditinstituten durch die Zahlung von Kaufpreisen um 3,6 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR.

Die Bilanzsumme hat sich von 78,2 Mio. EUR im Jahr 2013 auf 60,3 Mio. Euro im Jahr 2014 durch die Entkonsolidierung der Aktiva und Passiva der Compexx Finanz AG sowie der BIT – Beteiligungs- & Investitions – Treuhand AG stark vermindert.

Das Eigenkapital sinkt von 35,0 auf 26,4 Mio. Euro. Dies ergibt sich aus dem Jahresergebnis und dem Abgang der Anteile ohne beherrschendem Einfluss.

Insgesamt reduzierte sich das langfristige Fremdkapital von 18,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 13,1 Mio. Euro im Berichtsjahr. Im Wesentlichen ist dies durch die Verminderung der sonstigen Verbindlichkeiten von 3,9 Mio. EUR bedingt.

Das kurzfristige Fremdkapital sinkt von 24,6 Mio. Euro auf 20,9 Mio. Euro. Hier enthalten sind 11,3 Mio. EUR aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 8,7 Mio. EUR aus sonstigen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen nur noch in Höhe von 0,2 Mio. EUR.

Die Eigenkapitalquote im Aragon-Konzern sinkt zum Bilanzstichtag auf 43,8 Prozent (Vorjahr 44,7 Prozent) der Bilanzsumme. Die nur leichte Verringerung der Eigenkapitalquote im Jahresvergleich resultiert aus der durch Entkonsolidierungen gesunkenen Bilanzsumme.

Finanzlage

Die Kapitalflussrechnung zeigt auf, wie sich der Cashflow innerhalb der Berichtsperiode durch Mittelzu- und Mittelabflüsse entwickelte.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich im Geschäftsjahr signifikant von -5.554 TEUR um 1.004 TEUR auf -4.550 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Periodenergebnis.

Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist mit 2.898 TEUR positiv. Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen von 1.038 TEUR stehen dabei im Wesentlichen Einzahlungen aus der Veräußerung von konsolidierten Unternehmen in Höhe von 3.497 TEUR entgegen.

Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein mit -2.469 TEUR negativer Cashflow, der im Wesentlichen aus Auszahlungen für die Tilgung von Krediten aus.

Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug 3.949 TEUR.

Die Finanzmittelausstattung war im Berichtsjahr ausreichend. Die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wird über eine monatliche Liquiditätsplanung gesteuert. Im folgenden Jahr wird der Konzern vertragsgemäß teilweise Kredittilgungen vornehmen, die auch vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise aus einer ausreichenden Liquidität vorgenommen werden können.

Ertragslage

Die Gesellschaft hat im Zuge des Management-Buy-Outs das Ziel, wieder zu einem profitablen Vertriebsunternehmen zu werden. Die operative Entwicklung der Beteiligungen kostet zunächst Geld. Dies wirkt sich auch auf die Ertragslage des Konzerns aus. Im Berichtsjahr hat sich die Ertragslage daher nochmals negativ entwickelt. Der Konzernumsatz sinkt um 11,4 Prozent (Vorjahr: 10,4 Prozent) von 88,6 auf 78,5 Mio. Euro (s. Konzernanhang 3.1.1)

Die Provisionsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr (68,9 Mio. Euro) um 10,6 Prozent auf 61,6 Mio. Euro verringert.

Von den übrigen Kosten entfallen 12,7 Mio. Euro (Vorjahr 14,0 Mio. Euro) auf die Personalkosten und 9,3 Mio. Euro (Vorjahr 10,6 Mio. Euro) auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (s. Konzernanhang 3.1.7). Im Jahresdurchschnitt waren 201 (Vorjahr 251) Mitarbeiter beschäftigt.

Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren die Abschreibungen mit 1,6 Mio. Euro (Vorjahr 1,9 Mio. Euro), Werbekosten mit 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro), EDV-Kosten mit 1,5 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro), Rechts- und Beratungskosten mit 1,9 Mio. Euro (Vorjahr 1,5 Mio. Euro), Sonstige Kosten mit 1,7 Mio. EUR (Vorjahr 2,6 Mio. Euro).

Insgesamt steigerte sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -5,4 Mio. EUR um rund 1,8 Mio. Euro auf -3,6 Mio. Euro.

Segmentberichterstattung

Segment Broker Pools

Der Umsatz im Segment Broker Pools verminderte sich auf 55,1 Mio. Euro nach 64,1 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT fiel leicht von 0,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 0,2 Mio. Euro.

Segment Financial Consulting

Der Umsatz im Segment Financial Consulting entwickelte sich leicht nach unten. Die Segmenterträge verringerten sich auf 24,5 Mio. Euro nach 26,5 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT verbessert sich allerdings von -1,0 Mio. Euro im Vorjahr auf -0,4 Mio. Euro.

Segment Holding

Das Ergebnis im Segment Holding hat sich verbessert. Die Segmenterträge entwickelten sich stabil. Sie betragen 0,7 Mio. Euro wie im Vorjahr. Das EBIT liegt bei -2,9 Mio. Euro nach -3,9 Mio. EUR im Vorjahr.

NACHTRAGSBERICHT

Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben.

PROGNOSE-, CHANCEN – UND RISIKOBERICHT

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Die künftige Geschäftsentwicklung unserer Gesellschaft ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der Aragon AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern monatlich abgefragt und beurteilt.

Die Aragon AG wird über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt, gesteuert. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert.

Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden:

Im Rahmen der Vermittlung von Finanzprodukten und Versicherungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Stornierungen Aufwendungen entstehen, die nicht durch entsprechende Rückforderungsansprüche gegenüber den Vermittlern gedeckt sind. Mit dem gestiegenen Versicherungsumsatz im Aragon Konzern kommt Forderungsmanagement kommt für die Realisierung derartiger Rückforderungsansprüche eine gestiegene Bedeutung zu. Im Rahmen der Vertriebsvereinbarung mit Versicherungsgesellschaften vergibt die Aragon teilweise Patronatserklärungen für ihre Tochtergesellschaften

Aragon kann für Aufklärungs- oder Beratungsfehler durch Vertriebspartner in Anspruch genommen werden. Ob im Einzelfall die Risiken dann durch den bestehenden Versicherungsschutz oder Rückforderungsansprüche gegenüber Vermittlern gedeckt sind, ist einzelfallabhängig.

Aufgrund der anhaltend volatilen Kapitalmärkte und des schwer prognostizierbaren Produktabsatzes sind große Anforderungen an das Liquiditätsmanagement zu stellen. Fehlende Liquidität könnte zu einem existenziellen Problem werden.

Mit den erfolgten Unternehmensverkäufen mussten marktübliche Verkäufergarantien eingeräumt werden. Die Verletzung dieser Verkäufergarantien kann zu unplanmäßigen Aufwendungen fit Aragon führen.

Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden:

Der geschäftliche Erfolg der Gesellschaft ist grundsätzlich von der volkswirtschaftlichen Entwicklung abhängig.

Die Entwicklung der nationalen und globalen Finanz- und Kapitalmärkte ist für den Erfolg der Aragon und des Konzerns von erheblicher Relevanz. Anhaltende Volatilität oder negative Entwicklungen können die Ertragskraft der Aragon AG negativ beeinflussen.

Die Stabilität der rechtlichen und regulativen Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich ist von großer Wichtigkeit. Vor allem kurzfristige Änderungen der Rahmenbedingungen für Finanzdienstleistungsunternehmen, Vermittler und Finanzprodukten können das Geschäftsmodell der Aragon AG negativ beeinflussen.

Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden:

Im Rahmen der Umsetzung der MiFiD II kann es in Deutschland nach wie vor zu einem (stufenweisen) Provisionsverbot im Wertpapierbereich kommen. Das hätte zur Folge, dass das Geschäftsmodell der Aragon Unternehmen erheblich umgebaut- bzw. umgestellt werden muss.

Mit dem Inkrafttreten des Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) werden die Courtagen für die Vermittlung von Lebensversicherungen auf breiter Front gesenkt. Es besteht das Risiko, dass die Reduktion der Provision nicht in gleichem Maße an den Berater weitergegeben werden kann und die Marge der Aragon Unternehmen sinkt.

Weitere Bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für die Gesellschaft kann der Vorstand aktuell nicht erkennen.

Die Chancen des Konzerns sieht der Vorstand vor allem in der weiter anhaltenden Marktkonsolidierung.

Viele Finanzvertriebe sind – auch durch die Wirkungen des neuen LVRG – derzeit finanziell geschwächt. Parallel zu schlechten Vertriebsergebnissen in den zurückliegenden Jahren haben sich die regulatorischen Anforderungen deutlich erhöht. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck hat sich erhöht – wovon die großen Marktteilnehmer, unter anderem die Aragon Unternehmen, profitieren. So konnten zum Jahreswechsel bei der Jung, DMS & Cie. bereits mehrere Großkunden mit einem jeweils 7stelligen Provisionsumsatz gewonnen werden, die aufgrund der regulatorischen Tendenzen und der Marktentwicklung Ihre einige Geschäftsabwicklung aufgegeben und an JDC ausgelagert haben.

Auf der anderen Seite hat Aragon im Jahr 2014 die wesentlichen Weichen für die folgenden Jahre gestellt. Die defizitären Beteiligungen wurden verkauft, ein weitreichendes Kostensenkungsprogramm wurde beschlossen und ist umgesetzt. Aragon hat das schwierige Marktumfeld also dazu genutzt, sich neu aufzustellen und dabei eine gute Ausgangsposition für die folgenden Jahre erarbeitet.

Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Beteiligungen der Aragon AG und damit auch die Aragon AG selbst im Geschäftsjahr 2015 wieder positiv entwickeln.

PROGNOSEBERICHT

Konjunkturausblick

Die Aussichten für eine leichte Beschleunigung des globalen Wachstums im Jahr 2015 sind günstig. Insbesondere in den Industrieländern ist eine Verstärkung des konjunkturellen Aufschwungs zu erwarten. Positive Impulse auf die Binnennachfrage dürften dort von dem gesunkenen Ölpreis ausgehen. Zudem hat sich der fiskalische Konsolidierungsdruck in vielen Ländern verringert, sodass die von dieser Seite ausgehenden Bremseffekte weiter nachlassen sollten. Die Geldpolitik in der Eurozone wird auf Sicht sehr expansiv bleiben und das Wachstum damit weiter stützen. Risiken für das globale Wachstum könnten vor allem von einer möglichen Verschärfung geopolitischer Konflikte ausgehen.

Auch ist nicht auszuschließen, dass die Staatsschuldenkrise im Euroraum infolge politischer Interessenkonflikte wieder aufflammt. Der IWF rechnet für 2015 mit einer Zunahme der globalen Wirtschaftsleistung um 3,5 % nach einem Plus von 3,3 % im Jahr 2014.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich zum Jahreswechsel in einer soliden Verfassung. Frühindikatoren wie der ifo-Geschäftsklimaindex deuten zudem auf eine anhaltende Belebung hin. Die sich verstärkende globale Nachfrage sollte im Zusammenspiel mit dem schwächeren Euro zu einem kräftigeren Wachstum der Exporte führen. Infolge des sich verbessernden globalen Umfelds sollte auch die Verunsicherung der Unternehmen weiter nachlassen, sodass diese ihre Investitionen allmählich wieder ausweiten. Konjunkturelle Impulse sind zudem aufgrund des sehr niedrigen Zinsniveaus von den Bauinvestitionen zu erwarten. Zum wichtigsten Wachstumsträger könnte sich der private Verbrauch entwickeln, der von soliden Einkommenszuwächsen bei gleichzeitig sehr niedriger Inflation profitieren sollte. In der Summe dürfte sich der konjunkturelle Aufschwung im Jahr 2015 fortsetzen, sodass wir mit einem BIP-Wachstum von 1,4 % rechnen. Hiervon sollte auch der Arbeitsmarkt profitieren. Die Zahl der Arbeitslosen dürfte weiter sinken, während gleichzeitig die Erwerbstätigkeit erneut steigt.

Märkte und Branchenausblick

Angesichts des im Januar 2015 von der EZB beschlossenen umfangreichen Ankaufprogramms, das Anleihen der Zentralregierungen der EWU-Mitgliedsstaaten, von Emittenten mit Förderauftrag und Europäischen Institutionen umfasst und mit einem monatlichen Volumen von 60 Mrd € ausgestattet ist, rechnen wir für den weiteren Jahresverlauf nicht mit weiteren maßgeblichen geldpolitischen Veränderungen. Die EZB dürfte das Ankaufprogramm wie angekündigt umsetzen. Die Leitzinsen dürften das gesamte Jahr über auf dem erreichten Niveau bleiben. Die US-Notenbank (Fed) dürfte dagegen den Expansionsgrad ihrer Geldpolitik weiter zurückfahren. Mit der ersten Leitzinserhöhung rechnen wir zur Jahresmitte 2015. Bis zum Jahresende sollte der Leitzins auf 1,0% steigen. Das Risiko, dass die Fed die Leitzinsanhebungen aufgrund einer sehr niedrigen Inflationsrate aufschiebt, erachten wir dabei als größer, als dass sie die Zinsen früher und stärker anhebt. Infolge der nochmals expansiveren EZB-Geldpolitik dürften die Kapitalmarktzinsen in der Eurozone sehr niedrig bleiben, obwohl im Jahresverlauf einige Faktoren für einen Rendite-anstieg sprechen. Hierzu gehört die sich leicht verbessernde konjunkturelle Lage im Euroraum. Auch sollte der Ölpreis nicht weiter sinken, was zu einer Stabilisierung der Inflationserwartungen führen sollte. Zudem dürften infolge der etwas strafferen US-Geldpolitik die Renditen von US-Staatsanleihen tendenziell steigen, was üblicherweise auch auf den deutschen Markt ausstrahlt.

Für die Aragon steht in 2015 eine deutliche und nachhaltige Verbesserung des operativen Geschäfts im Vordergrund. Wegen der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen auf der Ertragsseite steht auch 2015 eine weitere Kostenoptimierung auf der Agenda.

Ausblick für den Aragon Konzern

Erwartete Geschäftsentwicklung

Die folgende Einschätzung des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs des Aragon Konzerns für 2015 basiert auf den im Konzernlagebericht dargestellten volkswirtschaftlichen Annahmen. Eine erneute Verschärfung der Griechenland-Krise oder die Ausweitung politischer Krisen kann einen signifikanten Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Aragon Konzerns haben. Die Unternehmensplanung ist auf Basis sehr detaillierter Erhebungen und aus Sicht der Aragon AG realistischer Annahmen entstanden.

ZUSAMMENFASSENDE GESAMTAUSSAGE

Die Aragon hat in den vergangenen Jahren eine schwierige Phase durchlebt. Bis zum Jahr 2009 wurden viele Unternehmen gekauft. In Verbindung damit sind die Overhead-Kosten im Konzern deutlich gewachsen. Seit 2011 wird der Konzern deutlich verschlankt. In Verbindung damit wurden viele Unternehmensbeteiligungen – teils mit deutlichen Verlust, teils mit guten Gewinnen – verkauft. Die daraus resultierenden Effekte (z.B. Abschreibungen oder Entkonsolidierungen) haben das Bilanz- und GuV-Bild der Aragon erheblich negativ beeinflusst. Durch diese Effekte wurde beispielsweise auch der Plan 2014 unterschritten.

Mit dem Verkauf der Compexx- Finanz AG und der BIT – Beteiligungs- & Investitions – Treuhand AG hat Aragon den Zielzustand erreicht. Es verbleiben mit der Jung, DMS & Cie. AG einer der führenden Maklerpools mit rund 60 Mio. EUR Provisionserlösen sowie mit der FiNUM Gruppe eine auf anspruchsvolle Kunden fokussierte Beratungseinheit mit rund 20 Mio. EUR Provisionserlösen. Die notwendigen Kostensenkungsprogramme zur Anpassung des Overheads auf die reduzierte Unternehmensgröße sind abgeschlossen und zeigen die geplante Wirkung.

So zeigen die Beteiligungen der Aragon derzeit eine meist positive, zumindest aber solide Entwicklung.

Der Vorstand geht vor diesem Hintergrund für 2015 von einer für den Gesamtkonzern wieder positiven Geschäftsentwicklung aus.

 

Wiesbaden, 29. April 2015

Dr. Sebastian Grabmaier

Ralph Konrad

Bestätigungsvermerk

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Konzernabschluss zum 31.12.2014 und Konzernlagebericht 2014 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Wir haben den von der Aragon Aktiengesellschaft, Wiesbaden, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Vorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 der Aragon Aktiengesellschaft, Wiesbaden, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Münster, 29. April 2015

A.A.S. Assurance & Advisory Services GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Jäger, Wirtschaftsprüfer

Kortbuß, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat sich im weiterhin schwierigen Marktumfeld im Geschäftsjahr 2014 intensiv mit der Entwicklung der Gesellschaft befasst. Er hat dabei die gesetzlichen und die satzungsgemäßen Verpflichtungen in vollem Umfang wahrgenommen.

Tätigkeitsbericht

Der Aufsichtsrat beriet den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und überwachte die Geschäftsführung auf Grundlage sowohl mündlicher als auch schriftlicher Berichterstattung. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2014 zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen und fasste nach eingehenden Beratungen die notwendigen Beschlüsse.

Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand regelmäßig quartalsweise schriftlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens und des Konzerns informieren. Die Berichterstattung erfolgte zu aktuellen Plan- und Erwartungszahlen für die Gesellschaft und den Konzern insgesamt wie zu einzelnen Geschäftsfeldern. Der Halbjahresabschluss und regelmäßige Managementreports stellten weitere wichtige Informationsquellen für den Aufsichtsrat dar. Der Aufsichtsrat ließ sich die Ergebniserwartung für 2014 und die operative Planung für 2015 vom Vorstand vorstellen.

Weitere Schwerpunkte der Berichterstattung waren die aktuellen Stände der Umsetzungen der jeweiligen Restrukturierungsmaßnahmen (mit dem Ziel der weiteren Verbesserung der Effizienz und Ergebnisqualität) und deren jeweilige Auswirkungen auf die Gesellschaft. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über Inhalte und erwartete Auswirkungen gesetzgeberischer bzw. regulatorischer Vorhaben auf Bundes- oder EU-Ebene, wie z. B. das Kleinanlegerschutzgesetz. Im Übrigen war Gegenstand der Besprechung die Auslotung weiterer Möglichkeiten der Steigerung organischen Wachstums.

Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde überdies vom Vorstand seit seiner Bestellung laufend über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen sowie über die Risikolage im Unternehmen und innerhalb des Konzerns unterrichtet. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Im Geschäftsjahr 2014 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich.

Die Präsenz bei den Sitzungen lag im Geschäftsjahr 2014 bei durchschnittlich 80 %. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet.

Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand

Zum 31. Dezember 2014 bestand der Aufsichtsrat satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern: Dr. Herbert Walter (Vorsitzender), Dr. Christian Waigel (stellvertretender Vorsitzender), Anne Connelly, Jens Harig, Emmerich G. Kretzenbacher und Stefan Schütze.

Herr Dr. Herbert Walter und Frau Anne Connelly haben ihre Mandate aus beruflichen Gründen niedergelegt. Herr Dr. Herbert Walter zum Ende des Geschäftsjahres 2014 und Frau Anne Connelly zum 28. Februar 2015. Herr Dr. Christian Waigel nimmt inzwischen Aufsichtsratsmandate in den operativen Tochtergesellschaften der Aragon AG wahr. Um seine Aufgaben dort angemessen wahrnehmen zu können und die Mehrfachbelastung zu reduzieren hat er sein Mandat in der Holdinggesellschaft zum 22. April 2015 niedergelegt.

Heute besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Vorsitzender ist Her Jens Harig, sein Stellvertreter Herr Stefan Schütze. Komplettiert wird der Aufsichtsrat von Herrn Emmerich G. Kretzenbacher.

Veränderungen im Vorstand gab es nicht.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2014

Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte sind von der A.A.S. Assurance & Advisory Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Haus Sentmaring 9,48151 Münster geprüft worden. Der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte den Auftrag zur Prüfung.

Da die Prüfungen keinen Anlass zur Beanstandung gegeben haben, erteilte die A.A.S. Assurance & Advisory Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Haus Sentmaring 9,48151 Münster jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt und im Rahmen der Bilanzaufsichtsratssitzung ausführlich am 29. April 2015 unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer erörtert. Die Abschlussprüfer werden auch an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen.

Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls von der A.A.S. Assurance & Advisory Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Haus Sentmaring 9,48151 Münster geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir,

1.

1dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind;

2.

bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Der Aufsichtsrat hat

a.

den Jahresabschluss der Gesellschaft nebst Lagebericht des Vorstands,

b.

den Konzernabschluss des Aragon-Konzerns nebst Konzernlagebericht des Vorstands sowie

c.

den Bericht des Vorstands gemäß § 312 AktG (Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen)

– jeweils zum 31. Dezember 2014 aufgestellt – geprüft und erhebt hiergegen sowie gegen die im Abhängigkeitsbericht wiedergegebene Bestätigung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich damit jeweils dem Urteil der Abschlussprüfer angeschlossen und den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aragon Aktiengesellschaft und des gesamten Aragon Konzerns für ihren hohen Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Für den Aufsichtsrat

 

Wiesbaden, den 29. April 2015

Jens Harig, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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