Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) einer Bank können von Bank zu Bank unterschiedlich sein, und es ist wichtig, die spezifischen AGB der betreffenden Bank zu überprüfen, um genaue Informationen zur Kündigung von Konten zu erhalten. Die Nr. 19 AGB Banken bezieht sich in der Regel auf die Kündigung von Konten oder die Beendigung von Bankbeziehungen. Die Bank kann ohne Angabe von Gründen kündigen. Sie muss bei der Kündigung eines Girokontos eine Kündigungsfrist von zwei Monaten berücksichtigen.
Sie können sich nur dann gegen die Kündigung zur Wehr setzen, wenn die Kündigung zur Unzeit erfolgt; also wenn Sie bspw. nicht über ein weiteres Konto verfügen und das Konto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs benötigen. Besonders hart kann es Gewerbetreibende treffen, die nur über ein Konto verfügen. Kommen Sie außergerichtlich nicht weiter lohnt es, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Ein Anwalt kann entweder mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Feststellungsklage diese Fragen klären.
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