SHEDLIN Chinese Property 1 GmbH & Co. KGNürnbergLiquidationseröffnungsbilanz zum 01.01.20191. Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019 2. Erläuterungsbericht zur Liquidationseröffnungsbilanz Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019Aktiva
Passiva
Erläuternder Bericht für die Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019 I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die SHEDLIN Chinese Property GmbH & Co. KG i.L. hat ihren Sitz in Nürnberg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter HRA 14929 eingetragen. Allgemeine Angaben Inhalt und Gliederung der Liquidationseröffnungsbilanz Die Liquidationseröffnungsbilanz der SHEDLIN Chinese Property 1 GmbH & Co. KG i.L., Nürnberg, ist nach den Vorschriften für kleine Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB aufgestellt. Die Bilanz wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 266 sowie 264c und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Am 30. Juni 2016 fasste die Gesellschafterversammlung den Beschluss, die Gesellschaft mit Ablauf des 31. Dezember 2018 aufzulösen. Seitdem verfolgt die Gesellschaft das Ziel, die Vermögensgegenstände bestmöglich zu verwerten. Die Veröffentlichung der Auflösung der Gesellschaft wurde beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und die Gläubiger wurden aufgefordert sich zu melden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Liquidationseröffnungsbilanz zum 01. Januar 2019 wurde nach den gesetzlichen Bestimmungen des HGB unter Beachtung des GmbH Gesetzes aufgestellt. Angesichts der Auflösung der Gesellschaft erfolgte die Bilanzierung und Bewertung unter der Aufgabe der Prämisse der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Abkehr von der Prämisse der Unternehmensfortführung hat keine Auswirkungen auf die Bewertung der Bilanzposten. Der durch die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften gesetzte Rahmen, insbesondere das Vorsichtsprinzip (einschließlich Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip), wird beachtet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden. III. Erläuterung zur Bilanz 1. Anlagevermögen Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB. Anteilsbesitz
2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Guthaben bei Kreditinstituten Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. 1 Angaben basierend auf dem nach International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellten Jahresbericht zum 31. Dezember 2018. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. 4. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Laufzeit der sonstigen Rückstellung liegt jeweils im Einzelnen unter einem Jahr. 5. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeitenspiegel
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 21.088,00. 6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Nicht in der Bilanz aufgeführte Haftungsverhältnisse (§ 268 Abs. 7 HGB i.V. mit § 251 HGB) und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§285 Nr. 3 HGB) bestehen nicht. IV. Sonstige Pflichtangaben Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin: RE RISE Management GmbH, Nürnberg. Sie hat ein gezeichnetes Kapital von EUR 25.000,00. Liquidator Mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30. Juni 2016 zur Auflösung der Gesellschaft wurde die zur Geschäftsführung berechtigte und verpflichtete geschäftsführende Kommanditistin zur Liquidatorin bestellt. Seit dem 01.01.2019 ist als Liquidatorin die geschäftsführende Kommanditistin RE RISE Geschäftsführung GmbH, Nürnberg, berechtigt und verpflichtet. Geschäftsführer der RE RISE Geschäftsführungs GmbH sind: Ralf Landwehr, Rechtsanwalt, Gnotzheim seit 08. Februar 2016.
Nürnberg, 01. Januar 2019 RE RISE Geschäftsführungs GmbH Der Liquidator gez. Ralf Landwehr Anlagenspiegel |
Kommentar hinterlassen