Lieferanten warten immer noch auf ihr Geld und der Bund hält „nicht verkehrsfähige“ Masken zurück. Womöglich wurden diese aber nur falsch getestet. Die Bundesregierung setzt derweil auch auf Produktion und Lagerung in China.
Die Bundesregierung befand sich im März 2020 in einer Ausnahmesituation. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte Deutschland viel zu wenig medizinische Schutzausrüstung. Es musste schnell ein Weg gefunden werden, um insbesondere Masken (FFP2 und OP-Masken) zu organisieren.
Teil der Lösung sollte das „Open-House-Verfahren“ sein. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) schrieb aus: Wer bis Ende April 2020 Masken liefern kann, der wird bezahlt – und zwar ziemlich gut. Das Ministerium garantierte jeder Firma, die FFP2-, KN95-, oder N95-Masken liefern würde, einen stolzen Preis von 4,50 Euro pro Maske. Über die Höhe des Preises kann man sicher streiten, aber er war nun mal seitens des BMG so vorgegeben worden.
Auch der Offenburger Unternehmer Joachim Lutz lieferte zu Beginn der Pandemie 300.000 Masken im Gesamtwert von 1,6 Millionen Euro an das Bundesgesundheitsministerium. Lutz‘ Masken entsprechen dem Schutzniveau „KN95“ und sind nach dem chinesischen Standard „GB2626“ zertifiziert. Dieser ist vergleichbar mit dem deutschen Standard „FFP2“.
Auf sein Geld wartet Lutz allerdings bis heute. „Nach dem Open-House-Vertrag hat die Bundesrepublik sich verpflichtet, acht Tage nach Lieferung den Kaufpreis zu zahlen“, sagt Lutz im Gespräch mit ntv. „Damit sollte es auch kleineren und agileren Händlern ermöglicht werden, ihr Finanzierungsrisiko überschaubar zu machen. Diese Verpflichtung hat die Bundesregierung verletzt und damit viele Händler schwer geschädigt.“
Die Begründung der Bundesregierung: Die von Lutz – aus China – gelieferten Masken seien mangelhaft. In einem ntv vorliegenden Gutachten der Firma DMT, die zu TÜV Nord gehört, fallen sie im Mai 2020 durch. Der sogenannte „Durchlassgrad“ sei zu hoch. Das BMG trat vom Kaufvertrag zurück. Die Masken liegen nun in einem Lager und vermodern. Lutz geht seitdem rechtlich gegen die Bundesregierung vor.
https://www.n-tv.de/politik/Spahn-und-die-Masken-article22811974.html
Quelle NT-V
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