Laut Berichten der Zeitungen „Tagesspiegel“ und „Bild“ hat die Berliner Staatsanwaltschaft aufgrund eines Anfangsverdachts Ermittlungen gegen den Rammstein-Frontsänger Till Lindemann eingeleitet. Die Justizsenatorin Felor Badenberg informierte nach Informationen des Tagesspiegels heute die Mitglieder des Rechtsausschusses im Abgeordnetenhaus darüber, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Gemäß der Staatsanwaltschaft wurden Ermittlungen gemäß Paragraf 177 des Strafgesetzbuches von Amts wegen eingeleitet. Es liegen mehrere Strafanzeigen gegen Lindemann wegen verschiedener Delikte vor.
Paragraf 177 regelt, dass „wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt“, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Mehrere Frauen hatten Lindemann zuletzt unter anderem sexuelle Übergriffe im Umfeld von Konzerten vorgeworfen. Lindemann hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Für alle Beschuldigten gilt natürlich die Unschuldsvermutung bis zu einem endgültigen Urteil.
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