Den Jobcentern drohen Nachzahlungen an Hartz-IV-Empfänger in Millionenhöhe. Wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Mittwoch entschied, können Arbeitslose überhöhte Abzüge für die Warmwasserbereitung auch für die Zeit vor dem einschlägigen Grundsatzurteil des BSG zurückfordern.
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