Das Leipziger Verwaltungsgericht entschied diese Woche, dass das Jobcenter Leipzig die dienstlichen Telefonnummer seiner Sachbereiter öffentlich zugänglich machen muss. Mit Verweis auf den persönlichen Datenschutz der Mitarbeiter hat das Jobcenter die Nummern für die Telefone in den Büros bisher immer unter Verschluss gehalten und eine einheitliche Hotline angeboten. Das Gericht entschied, nachdem Oberbürgermeisterkandidat Dirk Feiertag geklagt hatte, dass der Informationsanspruch der Bürger höhere Priorität habe, als der Mitarbeiterdatenschutz. Es bleibt abzuwarten, ob die Regelung auch in den anderen Jobcentern Deutschlands durchgesetzt wird. Das Jobcenter Leipzig kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.
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