Rechtsanwalt Joachim Cäsar Preller aus Wiesbaden kennen wir aus vielen Veröffentlichungen seiner Kanzlei zum Thema „Anlegerschutz“. Viele seiner Beiträge findet man auf anwalt.de und zusätzlich nochmals auf anwalt24.de . Solche veröffentlichten Artikel dienen sicherlich nicht nur der Information von Anlegern, sondern auch dazu neue zahlungskräftige Mandanten für die Kanzlei zu gewinnen. Das macht übrigens nicht nur die Kanzlei Cäsar Preller so, sondern auch andere Kanzleien. Völlig in Ordnung.
Ungewöhnlich ist allerdings, das beim Aufruf der genannten Seite ein Warnhinweis von Google erscheint (siehe Screenshot) die vor dem Öffnen der Webseite warnt, das geht sogar so weit das Google meint „das die Öffnung der Webseite dann einen Schaden auf ihrem Computer verursachen könnte“. Starker Tobak, denn mal ehrlich wer geht nach so einem Warnhinweis denn noch auf solch eine Webseite? Sie nicht, ich nicht und Andere sicherlich auch nicht, denn wer will diese Gefahr dann schon eingehen? Für die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar Preller aus Wiesbaden ist das sicherlich auch keine gute Werbung, eher wohl überhaupt keine Werbung, denn dort vorhandene Artikel wird ja dann keiner lesen. Jegliche Mühe wäre dann in der jetzigen Situation natürlich völlig umsonst. Nun sollte die Kanzlei Cäsar Preller (wir wissen das man dort unsere Seite liest!) schnellstmöglich schauen, diese Situation von einem IT Experte beheben zu lassen. Dem Image der Kanzlei ist diese Warnung sicherlich nicht zuträglich.
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