Erhebt Jochen Resch gegen die von Otmar Knoll und Fairvesta erwirkte einstweilige Verfügung Widerspruch? Das haben wir zumindest am gestrigen Tage gehört. Erfahren haben wir auch, das Jochen Resch weder im Vorhinein abgemahnt worden sein soll, noch ein anderer Schriftverkehr stattgefunden haben soll. dann wäre es zumindest logisch, wenn Jochen Resch dagegen Widerspruch einlegen würde. Auch hier wird es dann sicherlich 2014 neue Erkenntnisse geben.
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