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Jochen Schweizer, Mydays und das Problem mit der BaFin

satyatiwari (CC0), Pixabay
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Im Jahr 2022 gab es einen meldebedürftigen Vorgang in Bezug auf einen möglichen Verstoß gegen sonstige Gesetze oder Verordnungen. Dabei handelte es sich um einen möglichen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag, der eine Untersagung durch die Verwaltungsbehörde zur Folge hatte. Gegen diese Untersagung wurden Rechtsmittel in Gestalt einer Anfechtungsklage erhoben. Es wurde kein Bußgeld verhängt.Am 28. Februar 2023 hat die ProSiebenSat.1 Media SE im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass sie nach einem kurz zuvor erhaltenen Hinweis auf der Grundlage der Ergebnisse einer externen Prüfung davon ausgeht, dass die Geschäftstätigkeit ihrer beiden Tochtergesellschaften Jochen Schweizer GmbH („Jochen Schweizer“) und mydays GmbH („mydays“), die im Wesentlichen im Vertrieb von Gutscheinen besteht, in Teilen unter das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz („ZAG“) fällt.Jochen Schweizer und mydays haben daraufhin ihr Produktangebot am 13. / 14. März 2023 angepasst, um die in der Ad-hoc-Mitteilung genannten aufsichtsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Mit Schreiben vom 6. April 2023 teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) als zuständige Aufsichtsbehörde Jochen Schweizer und mydays mit, dass diese für das weitere Betreiben ihres zum 13. / 14. März 2023 angepassten Produktangebots keiner Erlaubnis der BaFin bedürfen.Gleichzeitig hat die BaFin mitgeteilt, dass sie auf Grundlage ihrer gegenwärtigen Verwaltungspraxis davon ausgeht, dass Jochen Schweizer und mydays für die Ausgabe eines Teils der vor dem 13./14. März 2023 ausgegebenen Gutscheinprodukte einer Erlaubnis der BaFin nach dem ZAG bedurften. Jochen Schweizer und mydays stimmen derzeit die Modalitäten der Abwicklung der betroffenen Gutscheinprodukte mit der BaFin ab.Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE hat unverzüglich nach Veröffentlichung der Ad-hoc- Mitteilung die Durchführung einer unabhängigen internen Untersuchung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei veranlasst. Der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE unterstützt diese Untersuchung vollumfänglich. Die Untersuchung dient der Aufklärung von etwaigem Fehlverhalten von Mitgliedern der Leitungsorgane und Mitarbeiter:innen im ProSiebenSat.1-Konzern, insbesondere im Hinblick auf Pflichten der betroffenen Gesellschaften nach dem ZAG.Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft München I einen Beobachtungsvorgang eingeleitet, wobei sie den Anfangsverdacht möglicher Straftaten prüft. Die ProSiebenSat.1 Media SE und deren betroffene Tochtergesellschaften kooperieren umfassend mit den zuständigen Behörden. Die möglichen finanziellen Belastungen für den Konzern im Zusammenhang mit den behördlichen Untersuchungen sind derzeit noch nicht abschätzbar, könnten aber erheblich sein. GRI 2-27

Zitat Ende

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So kann man es aktuell in einer Bilanzveröffentlichung der ProSiebenSat.1 Media SE nachlesen. Möglicherweise muss man hier das Gesamtkonzept verändern.

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