Der US-amerikanische Pharma- und Konsumgüterriese Johnson & Johnson (J&J) hat im juristischen Dauerstreit um angeblich asbestverseuchtes Babypuder einen schweren Rückschlag erlitten. Ein US-Konkursgericht lehnte den jüngsten Vergleichsvorschlag des Konzerns ab, der vorsah, mit einer Zahlung von 10 Milliarden US-Dollar mehr als 60.000 Klagen beizulegen.
Ein Vergleich – vom Richter einkassiert
Der Vorschlag war Teil einer bereits mehrfach kritisierten Strategie von J&J: Über ein eigens gegründetes Tochterunternehmen, das Insolvenz anmeldete, wollte man sich günstiger von den potenziell kostspieligen Schadensersatzklagen entlasten. Doch das Gericht urteilte: So einfach lässt sich Verantwortung nicht outsourcen.
Bereits im Vorfeld hatten Klägerinnen, medizinische Experten und Verbraucherschutzorganisationen den Plan als missbräuchliche Umgehung des Rechtssystems bezeichnet – nun wurde er offiziell abgewiesen.
Die Klagewelle rollt weiter
Im Kern werfen die Kläger dem Konzern vor, dass Talkumprodukte von J&J, insbesondere das weltweit bekannte Babypuder, über Jahrzehnte hinweg mit Asbest verunreinigt gewesen sein sollen – eine Substanz, die eindeutig als krebserregend gilt. Frauen, die das Puder über längere Zeit im Intimbereich verwendeten, führen insbesondere Erkrankungen wie Eierstockkrebs auf das Produkt zurück.
Zahlreiche Gutachten, interne Dokumente und Studien wurden im Laufe der Verfahren öffentlich. Kritiker werfen J&J vor, seit Jahrzehnten von der Asbestproblematik gewusst, aber dies bewusst verschleiert zu haben.
Strategie gescheitert – was nun?
Mit dem Scheitern des Vergleichs steht Johnson & Johnson nun wieder unter hohem Druck. Der Konzern muss sich nun wieder Einzelklagen vor ordentlichen Gerichten stellen – mit dem Risiko von Milliarden an Schadenersatzforderungen, Reputationsverlust und einem langen, belastenden Prozessmarathon.
Analysten gehen davon aus, dass J&J nun entweder einen neuen Vergleichsvorschlag erarbeiten oder sich auf jahrelange, öffentlichkeitswirksame Verfahren einstellen muss. In der Vergangenheit hatte das Unternehmen bereits Milliarden an Entschädigungen gezahlt, darunter ein spektakuläres Urteil aus Missouri, das J&J zur Zahlung von über 2 Milliarden Dollar an mehrere Frauen verpflichtete.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen?*
Das Verfahren wirft ein grelles Licht auf die Verantwortung großer Konzerne im Umgang mit Verbraucherprodukten. Die Botschaft aus dem Gerichtssaal ist klar: Man kann sich nicht einfach „freikaufen“, wenn es um mögliche Gesundheitsschäden in gigantischem Ausmaß geht.
Für betroffene Familien bedeutet die Entscheidung neue Hoffnung – für J&J dagegen: eine Rückkehr in den juristischen Sturm, den das Unternehmen längst hinter sich lassen wollte.
Hintergrund: Johnson & Johnson hatte 2020 angekündigt, Talkumprodukte in den USA und Kanada vom Markt zu nehmen – nicht wegen Gesundheitsgefahren, sondern wegen „nachlassender Nachfrage und Fehlinformationen“, wie es offiziell hieß.
Ob dieser Fall in die Lehrbücher über Konzernverantwortung und Verbraucherschutz eingeht? Die Chancen stehen nicht schlecht.
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