Die BaFin hat Herrn Josef Müller, Karlsruhe, mit Bescheid vom 15. August 2017 aufgegeben, die ohne Erlaubnis erbrachte Finanzportfolioverwaltung unverzüglich einzustellen.
Müller verfügt über Handlungs- und Vertretungsvollmacht mit Entscheidungsspielraum für die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen. Dadurch, dass er die Verwaltung nicht nur für enge Familienangehörige durchführt, erbringt er die Finanzportfolioverwaltung.
Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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