Zuhälterei in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Jugendlichen und Zwangsprostitution wirft die Staatsanwaltschaft Berlin einem inzwischen 20 Jahre alten Mann in ihrer Anklage zum Amtsgericht Tiergarten vor: Von Dezember 2020 bis März 2021 soll er gemeinsam mit einem Bekannten zwei damals 16-jährige Frauen und eine damals 13-Jährige an Freier vermittelt haben.
Die damals 13-Jährige soll der Angeschuldigte über Instagram kennengelernt haben. Der Bekannte soll diese dann zur Prostitution überredet haben. Beide sollen dann auf einer Internetplattform ein Escort-Profil für das Mädchen erstellt und die entsprechenden Verabredungen mit den Freiern getroffen haben. Zu mindestens zehn Treffen soll es in der Folge gekommen sein, wobei die 13-Jährige von dem Stundenlohn von mindestens 100 Euro mindestens die Hälfte an den Angeschuldigten und dessen gesondert verfolgten Bekannten abgegeben haben soll.
Die beiden 16-Jährigen sollen jeweils insgesamt vier Termine – einen davon gemeinsam – im Auftrag des Angeschuldigten wahrgenommen haben. Bei dem gemeinsamen Termin soll es zu sexuellen Handlungen in Form des ungeschützten Geschlechts- und Oralverkehrs gekommen sein, wofür die Zeuginnen 500 Euro erhalten haben sollen. Die darin enthaltenen 100 Euro Trinkgeld, sollen sie dem Angeschuldigten und dem Mittäter dann aber verschwiegen haben – und an beide vereinbarungsgemäß „die Hälfte“, also nur jeweils 100 Euro, weitergereicht haben.
Der Angeschuldigte wurde am 12. Mai 2023 in Untersuchungshaft genommen. Gegen den gesondert verfolgten Mittäter dauern die Ermittlungen noch an.
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