Startseite Allgemeines Juicy Holdings B.V.: BaFin hat keine Verkaufsprospekte und Informationsblätter gebilligt
Allgemeines

Juicy Holdings B.V.: BaFin hat keine Verkaufsprospekte und Informationsblätter gebilligt

00luvicecream (CC0), Pixabay
Teilen

Aufgrund aktuell zahlreicher Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern stellt die BaFin klar, dass sie für die Juicy Holdings B.V. weder einen Prospekt noch ein Informationsblatt nach dem Vermögensanlagengesetz oder dem Wertpapierprospektgesetz bzw. der EU-Prospektverordnung gebilligt oder gestattet hat.

Dies ist auch der Datenbank Hinterlegte Prospekte zu entnehmen.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Die BaFin verweist diesbezüglich auch auf ihre Warnmeldungen zur Juicy Holdings B.V. vom Februar und März 2022, die nach wie vor gültig sind.

Die BaFin hat die Tätigkeit der Juicy Holdings B.V. oder anderer Gesellschaften der Juicy-Gruppe, auch nicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz freigegeben.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bankberater oder Zauberer? Wie man Geld verschwinden lässt, ohne mit der Wimper zu zucken

Ein Mann meldet sich anonym, und seine Geschichte könnte direkt aus einem...

Allgemeines

Der Heilige Abend: Bedeutung und Geschichte

Bedeutung des Heiligen Abends Der Heilige Abend, auch „Weihnachtsabend“ genannt, wird am...

Allgemeines

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ (EBN) vom: 13.12.2024

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen...