Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. November 2016 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Vtion Wireless Technology AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Vtion Wireless Technology AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht.
Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.
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