Im Kindesmissbrauchskomplex „Bergisch Gladbach“ sind heute zwei Angeklagte in Mönchengladbach zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Gegen die Männer aus Nordrhein-Westfalen verhängte das Landgericht Freiheitsstrafen von 13,5 und 14,5 Jahren wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs sowie Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften.
Einer der Männer hatte in dem Verfahren gestanden, zunächst seine heute elfjährige Tochter und gemeinsam mit dem anderen Angeklagten vom Frühjahr 2017 an auch dessen mittlerweile zwölfjährige Nichte regelmäßig schwer sexuell missbraucht zu haben.
Der zweite Angeklagte hatte zwar eingestanden, seit 2015 seine Nichte missbraucht zu haben. Er räumte aber nur ein Drittel der angeklagten Fälle ein. Zum Vorwurf des gemeinschaftlichen Missbrauchs schwieg er. Die Verteidiger der beiden, die deutlich geringere Strafen gefordert hatten, kündigten an, das Urteil anzufechten.
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