Das muss für die sächsische Justiz wie ein Alptraum sein, denn dort hatte man die verhafteten Personen als Täter identifiziert. Jetzt verstehen vielleicht viele Leser erst so richtig, was für eine schlechte Idee das war, den Haftbefehl online zu posten von dem Justizbeamten. Jetzt wird die Polizei den entlassenen und offenbar unschuldigen Verdächtigen sicherlich schützen müssen. Einen entsprechenden Antrag wollte der Rechtsanwalt des nun Freigelassenen wohl bei der Polizei stellen.
„Drei Wochen nach dem Messer-Mord in Chemnitz an Daniel H. († 35) kommt mindestens einer der Verdächtigen frei. Wie sein Anwalt Ulrich Dost-Roxin (58) gegenüber BILD bestätigte, handelt es sich dabei um den Iraker Yousif A. (22). Dies berichteten zunächst NDR und „Süddeutsche Zeitung“. „Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr. Mein Mandant wird aus der JVA Bautzen entlassen“, bestätigte Dost-Roxin gegenüber BILD. Nach dem Mord an Daniel H. († 35) hatte die Chemnitzer Polizei umgehend zwei Tatverdächtige festgenommen, ein Richter erließ Haftbefehl gegen Yousif A. (22, Iraker) und Alaa S. (23, Syrer). Nach einem dritten Verdächtigen, Farhad A. (22), wird gefahndet.
Wer nun der wirkliche Täter war, das wird die sächsische Justiz nun akribisch ermitteln müssen. Einen weiteren Schnellschuss wird man nun sicherlich vermeiden. Es ist kein Ruhmeszeichen, wenn man einen vermeintlich „schnellen Ermittlungserfolg“ nach kurzer Zeit revidieren muss. Die Folgen für den Unschuldigen könnten dann möglicherweise noch dramatisch sein.
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