Laue Sommerabende laden dazu ein, sie in einer Bar bei einem Cocktail oder Longdrink zu verbringen. Das gibt Anlass, um erneut auf die Gefahr von flüssigem Betäubungsmittel hinzuweisen und über wichtige Verhaltensmaßnahmen aufzuklären.
K.O.-Mittel sind flüssige Substanzen, die in geringer Dosis stimulierend und enthemmend, in höherer Dosierung betäubend bzw. narkotisierend wirken. Sie werden in Diskotheken, Bars oder auf Festen unbemerkt ins Getränk gemischt.
Ziel ist es, die Opfer zu betäubten und gefügig zu machen. Die Tropfen sind farb- und geruchlos und obwohl sie salzig bis seifig schmecken, sind sie in Mixgetränken kaum wahrnehmbar.
Nach Konsumation der K.O.-Mittel werden die Opfer leicht manipulierbar.
Es folgen Übelkeit und Schwindel. Diesen Dämmerzustand– ähnlich dem eines schweren Alkoholrausches – nutzen die Täter, um das Opfer zur Begehung von Sexual- oder Eigentumsdelikten an einen anderen Ort zu bringen.
Die Wirkung der K.O.-Mittel führt meist zu Bewusstlosigkeit und Verlust der Erinnerung. Eine hohe Dosis kann auch zum Tod führen.
Schutz vor K.O.- Mittel
Folgende Maßnahmen können helfen, das Risiko eines Angriffs zu vermeiden bzw. informieren, was im Falle von bereits verabreichten K.O.-Mittel zu tun ist:
• Lassen Sie das eigene Getränk nie unbeaufsichtigt stehen. Vereinbaren Sie mit Freundinnen und Freunden, gegenseitig auf die Getränke aufzupassen.
• Nehmen Sie Getränkeeinladungen am besten nur an, wenn Sie den Weg des Glases von der Schank bis in Ihre Hand verfolgen können.
• Auch wenn Sie sich mit Ihrer neuen Bekanntschaft gut verstehen, muss es nicht bedeuten, dass sie auch vertrauenswürdig ist. Falls Sie plötzlich Schwindel, Übelkeit oder Enthemmung verspüren, wenden Sie sich an eine Vertrauensperson.
• Rufen Sie im Zweifelsfall die Rettung (112) oder die Polizei (110).
• Wenn Sie nicht selbst betroffen sind, aber einen solchen Vorfall beobachten konnten, handeln sie schnell und rufen Sie Hilfe. Lassen Sie eine beeinträchtigte Person auf keinen Fall allein.
Beweissicherung – jede Sekunde zählt
Aufgrund der schnell einsetzenden Wirkung und einer relativ kurzen Nachweisbarkeitsdauer von etwa zwölf Stunden ist es wichtig, umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Vorab sollte das Rettungs- oder Krankenhauspersonal über den K.O.-Mittel-Verdacht informiert werden, um eine gezielte Versorgung zu gewährleisten. Ebenso ist umgehend die Polizei zu verständigen, damit mögliche weitere Gefahren beendet und Ermittlungsarbeiten rasch begonnen werden können.
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