So enden dann irgendwann einmal Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft:
1. |
Der durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 06.04.2011 angeordnete und durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 22.07.2011, Aktenzeichen 5 KLs 731 Js 8191/2009, aufrechterhaltene dingliche Arrest in das Vermögen der Drittbeteiligten Heckenrose Limited, vormals 3016 Sir Francis Drake’s Highway, Road Town/Tortola (British Virgin Islands) hat seit dem 30.07.2014 keine Gültigkeit mehr. |
2. |
Der durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 04.11.2009, Geschäftsnummer 1 Gs 3829/09, angeordnete und durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 22.07.2011, Aktenzeichen 5 KLs 731 Js 8191/2009, aufrechterhaltene dingliche Arrest in das Vermögen der Drittbeteiligten Evelyn Kiener hat seit dem 30.07.2014 keine Gültigkeit mehr. |
3. |
Der durch Beschluss des Amtsgerichts Würzburg vom 08.01.2010, Geschäftsnummer 1 Gs 61/10 angeordnete und durch Beschluss des Landgerichts Würzburg vom 22.07.2011 aufrechterhaltene dingliche Arrest in das Vermögen der Drittbeteiligten ITAG Vermögensverwaltungs-Aktiengesellschaft, Hirzbodenweg 95, 4052 Basel (Schweiz), hat seit dem 30.07.2014 keine Gültigkeit mehr. |
Diese Mitteilung erfolgt in Ergänzung bisheriger Mitteilungen im Rahmen der Sicherung von Vermögenswerten zugunsten der durch die Straftaten Verletzten (§ 111i StPO).
gez. Dr. Kostuch, Richter am Landgericht
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