Großer Erfolg für Datenschützer.
Das Bundeskabinett hat Nachbesserungen beim Internet-Datenschutz auf den Weg gebracht. Am Mittwoch beschloss die Ministerrunde eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes Zu Beginn des Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die gesetzliche Grundlage für den Zugriff von Ermittlungsbehörden auf Telefon- und Internetdaten teilweise verfassungswidrig sei. Nun wird an einigen Stellen klarer und eindeutiger geregelt, in welchen Fällen es Zugriffsrechte gibt.
Kommentar hinterlassen