Die Bundesregierung hat die Umsetzung der neuen EU-Regeln für Zahlungsüberweisungen ab 2014 auf den Weg gebracht.
Das Kabinett beschloss ein entsprechendes Begleitgesetz für einen einheitlichen bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa. Damit werden inländische und grenzüberschreitende Zahlungen deutlich effektiver und schneller abgewickelt. Bankkunden sollten sich schon einmal von ihren alten Kontonummern verabschieden, da europaweit neue und einheitliche Nummern eingeführt werden – auch für Transfers im Inland. Diese fallen auch etwas länger aus als die gewohnten. Für Überweisungen in Deutschland wird es eine Übergangsfrist geben- bis spätestens 1. Februar 2016.
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