Eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Minijob-Grenze von 400 auf 450 Euro angehoben werden soll.
Das Bundeskabinett billigte die Formulierungshilfe. Die Erhöhung ist ein besonderes Anliegen der FDP, das auch im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Grund für den Schritt ist, dass die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung seit 2003 nicht mehr erhöht wurden. Die Anhebung wird begleitet durch eine Versicherungspflicht für die Gesetzliche Rentenversicherung. Diese ist jedoch nicht zwingend. Betroffene können sich von dieser auf Antrag befreien lassen.
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