Leibliche Väter in Deutschland sollen erstmals ein Umgangsrecht mit ihrem Kind erhalten, auch wenn das Kind von einem anderen Mann großgezogen wird.
Am Mittwoch segnete das Kabinett einen entsprechenden
Gesetzesentwurf ab. Eine eindeutige Verbesserung der Rechte leiblicher Väter. Bislang konnte der biologischer Vater einen Kontakt nur dann erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zum Kind aufgebaut hatte. Künftig soll entscheidend sein, ob der Umgang dem Kindeswohl dient. Desweiteren wird geprüft, ob der Vater erkennbar Verantwortung übernehmen will.
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