Der umstrittene Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Sterbehilfe ist durch.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am Mittwoch verabschiedet. Dieser geht nun in die parlamentarische Beratung. Der Plan sieht vor, dass auch Ärzte und Pfleger in Ausnahmefällen Sterbehilfe straffrei unterstützen dürfen. Immer dann, wenn sie dem Patienten besonders nahe stehen, wird das der Fall sein. Das Gesetz ist also keine Legalisierung der Sterbehilfe. Künftig macht sich jeder strafbar, wer einem anderen beim Selbstmord hilft, um damit Geld zu verdienen.
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