Staatsanwaltschaft und Nebenklägerin zogen ihre Anträge auf Revision gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim zurück.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim akzeptierte am Mittwoch den Freispruch des Schweizers. Das schriftliche Urteil des Landgerichts Mannheim, das Kachelmann nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen habe, sei «nachvollziehbar», teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in Mannheim mit.
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