Ist Käpt’n Iglo der einzige Mann mit Bart, der für Fisch werben darf? Ein langjähriger Rechtsstreit über die Einzigartigkeit der bekannten Werbefigur führte jetzt zur zweiten Niederlage vor Gericht. Eine Klage gegen eine ähnliche Werbefigur des Cuxhavener Konkurrenten Appel Feinkost wurde abgelehnt.
Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufungsklage des Hamburger Fischstäbchenherstellers ab. Die Begründung steht noch aus. Iglo sieht Verwechslungsgefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher, da Appel ebenfalls mit einem bärtigen Herrn vor maritimer Kulisse für seine Fischprodukte wirbt.
Der Senat sieht aber offensichtlich keinen unlauteren Wettbewerb, wie sich aus der Abweisung der Klage ergibt. Schon in der Verhandlung am Vormittag machte der Vorsitzende Richter Andreas Müller deutlich, dass er die Verwechslungsgefahr für sehr gering hält. „Nach unserer vorläufigen Auffassung scheidet eine Täuschung über die betriebliche Herkunft aus.“ Die vorläufige Einschätzung mündete am Nachmittag in die Abweisung der Klage.
Auch wenn Verbraucher das Appel-Logo bei Betrachtung der Reklame auf dem kleinen Display ihres Mobiltelefons nicht sehen könnten, wäre das nach Einschätzung des Senats kein Schaden für Iglo: „Der Verkauf von Fischkonserven über Mobiltelefone dürfte ein völlig unüblicher Vertriebskanal sein“, sagte der Richter.
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