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Kaffeefahrt-Abzocker unter neuem Namen

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Verbraucherzentrale rät: Keine Vorkasse ohne Sicherungsschein

„Bereits mehrfach ging die Verbraucherzentrale Brandenburg gegen Kaffeefahrtveranstalter vor, die Verbraucher zunächst mit angeblichen Reisegewinnen lockten und dann doch über diverse ‚Sorglos-Pakete’ für Reisebuchungen kassieren, ohne den vorgeschriebenen Insolvenzssicherungsschein zu übergeben“, informiert Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Juristin vermutet: „Der Verkauf von Servicepaketen ohne gültigen Reiseinsolvenzsschutz ist offenbar so lukrativ, dass manche Veranstalter auch Gerichtsverfahren und Strafanzeigen nicht scheuen.“ Derzeit fällt das Unternehmen „Kultur- und Eventreisen“ aus Lübben mit dieser Methode auf, das mit den „alten Bekannten“ der Verbraucherzentrale S.a.r.l. Calzone aus Luxemburg und E.T.V. Vertrieb UG gemeinsame Sache macht. Für ein „Rundum-Versicherungs-Paket“ schröpft man Verbraucher heute schon um 59 Euro pro Person, obwohl die Verbraucherzentrale bereits gegen 49 Euro Vorkasse für ein „Christophoros-Sorglospaket“ erfolgreich geklagt hatte.

Die CLT Marketing GmbH hatte 2010 geschädigten Brandenburgern nach dem Widerruf sogar Stornokosten berechnet, statt Anzahlungen zurück zu zahlen. Nach dem Erfolg der Verbraucherzentrale vor Gericht (Urteil des OLG Oldenburg vom 26.01.2011; AZ: 5 O 2691/10) verschwand sie vom Markt und kassierte wenig später als E.T.V. Vertrieb UG aus Schierlingsfeld gemeinsam mit der S.a.r.l. Calzone aus Luxemburg hunderte Verbraucher mit der gleichen Masche weiter ab. Erst nach der Strafanzeige der Verbraucherzentrale Brandenburg bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz (Aktenzeichen 110 Js 27506/11) sahen sich die Betreiber des Firmengeflechts genötigt, Verbrauchern nach einem wirksamen Widerruf bereits gezahlte Gelder zu erstatten. Die E.T.V. Vertrieb UG mischt jetzt mit gleicher Telefonnummer, aber nun aus Cappeln weiter mit und verschickt Reisebestätigungen. Nach wie vor enthält das im Voraus zu bezahlende „Rundum-Versicherungs-Paket“ typische Reisevertragsleistungen wie eine persönliche Beratung mit reiserechtlichen Hinweisen und Platzreservierung, so dass laut Gesetz ein Reisesicherungsschein übergeben werden müsste.

Quelle.VBZ Brandenburg

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