Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese fand die Idee der Erwachsenenadoption nicht gut und untersagte diese: Kaffee-Unternehmer Albert Darboven darf nicht Andreas Jacobs aus der Bremer Unternehmerfamilie gleichen Namens und gleicher Branche im Wege einer Erwachsenenadoption als Kind anzunehmen. Grund: Der leibliche Sohn des Antragstellers habe dem Vorhaben kritisch gegenübergestanden, schreibt das Handelsblatt. Das Gericht habe nun wohl die Einschätzung geteilt, mit der Adoption würden vorrangig wirtschaftliche Interessen verfolgt. Das ist nach der Rechtsprechung aber unzulässig:
Natürlich kann man durch Adoptionen unter Erwachsenen auch wirtschaftliche Zwecke verfolgen (Erbschaftssteuer?). Notwendig ist aber eine Bindung, die einem Eltern-Kind-Verhältnis ähnlich sei. Negativ sind allerdings Erwägungen: Familiestörungen innerhalb der beiden Gruppen. Also Familie des Adoptierten oder Adoptionsfamilie.
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