Startseite Allgemeines Kaffeefürst: Nenne mich Vater! Amtsgericht: Nö!
Allgemeines

Kaffeefürst: Nenne mich Vater! Amtsgericht: Nö!

Teilen

Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese fand die Idee der Erwachsenenadoption nicht gut und untersagte diese: Kaffee-Unternehmer Albert Darboven darf nicht Andreas Jacobs aus der Bremer Unternehmerfamilie gleichen Namens und gleicher Branche im Wege einer Erwachsenenadoption als Kind anzunehmen. Grund: Der leibliche Sohn des Antragstellers habe dem Vorhaben kritisch gegenübergestanden, schreibt das Handelsblatt. Das Gericht habe nun wohl die Einschätzung geteilt, mit der Adoption würden vorrangig wirtschaftliche Interessen verfolgt. Das ist nach der Rechtsprechung aber unzulässig:

Natürlich kann man durch Adoptionen unter Erwachsenen auch wirtschaftliche Zwecke verfolgen (Erbschaftssteuer?). Notwendig ist aber eine Bindung, die einem Eltern-Kind-Verhältnis ähnlich sei. Negativ sind allerdings Erwägungen: Familiestörungen innerhalb der beiden Gruppen. Also Familie des Adoptierten oder Adoptionsfamilie.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Prorussische Hackergruppe Noname057(16) legt italienische Websites lahm – für kurze Zeit und mäßig beeindruckend

Die prorussische Hackergruppe mit dem charmanten Namen Noname057(16) hat heute eine großangelegte...

Allgemeines

Merz und die Lehren aus Nehammers Fall: Vorsicht vor der eigenen Positionierung

In der politischen Landschaft kann sich das Blatt schnell wenden. Ein Beispiel...

Allgemeines

Einige Bewohner Kaliforniens schützen ihre Häuser vor Bränden – für einen hohen Preis

Als das Palisades Fire am Dienstagabend an Intensität zunahm, suchte der Immobilienunternehmer...

Allgemeines

Offenbachplatz oder Dirk-Bach-Platz: Bezirksvertretung entscheidet über Namensgebung

Die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt ist für die Benennung des bisher namenlosen Platzes zwischen...