Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt heute zu Schadenersatzansprüchen bei umgekipptem Kaffee im Flugzeug. Dabei geht es um die Frage, inwieweit Fluggesellschaften verantwortlich gemacht werden können (Rechtssache C-532/18).
Hintergrund ist der Fall eines Mädchens, dass auf einem Flug von Mallorca nach Wien mit heißem Kaffee verbrüht wurde.
Ein wichtiger Gutachter hatte argumentiert, bei Verletzungen durch jedes an Bord oder beim Ein- und Aussteigen plötzlich eintretende Ereignis, das der Fluggast nicht verursacht habe, könne die Fluglinie haftbar gemacht werden. Für die obersten EU-Richter ist diese Einschätzung nicht bindend, oft folgen sie ihr aber.
Trotzdem wird Europa keine amerikanischen Verhältnisse bekommen, wo einst ein Kunde wegen eines zu heißen Kaffees einen Millionenbetrag als Schmerzensgeld gefordert hatte, und nach unbestätigen Angaben dann auch um die 500.000 Dollar bekommen haben soll.
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