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Kammergericht Berlin bestätigt die Verurteilung von Volker Tabaczek zum Schadenersatz

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Das Berliner Kammergericht hat Mitte September 2018 die Verurteilung des „US-Experten“ und Geschäftsmannes Volker Tabaczek bestätigt (Az. 27 U 139/16). Volker Tabaczek hatte Anlegern erklärt, er habe in den USA ein renditeträchtiges Bankengarantiegeschäft aufgetan und so Gelder für eine Mount Whitney Gruppe eingesammelt. Das höchste Berliner Zivilgericht schrieb dem Tabaczek in das Stammbuch:

  1. die angeblichen Rendite-Geschäfte seien überhaupt nicht nachvollziehbar.
  2. Volker Tabaczek könne sich nicht hinter irgendwelchen Firmenkonstruktionen verstecken, sondern sei persönlich haftbar.

Demgemäß haftet der Geschäftsmann dem klagenden Anleger gegenüber persönlich auf Schadenersatz.

Stiftung Warentest fasst die Geschichte übersichtlich zusammen. Volker Tabaczek hat eine ganz eigene Sicht auf die Welt. Das finden man hier.

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