Die Düsseldorfer Rechtsanwälte Dr. Thomas Jelitte und Dr. Michael Bosse von der Kanzlei Kapellmann und Partner konnte einen Schadenersatzanspruch wegen Beratungsverschuldens für die Stadt durchsetzen. Die Stadtverwaltung hatte Ansprüche aufgrund von Beratungsfehlern der Bank bei einem Darlehen geltend gemacht. Die Zinshöhe war von der Kurs-Entwicklung des Schweizer Franken abhängig gemacht worden („Swap-Verträge“). Durch solche oder ähnliche Verträge waren überforderten Gemeinden in der Vergangenheit mehrfach Millionenschäden entstanden. Die Urteile waren durchaus unterschiedlich. In diesem Fall urteilte das Oberlandesgericht, dass die Bank weit ausführlicher hätte beraten und warnen müssen. Immerhin geht es um 8 Mio. Euro Schaden, die die Stadt jetzt erstattet bekommt. Der Bundesgerichtshof hatte es abgelehnt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf aufzuheben.
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