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KAMS Vermögensverwaltung GmbH – Insolvenz

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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 79657 eingetragenen KAMS Vermögensverwaltung GmbH, Eupener Str. 139, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Tilman Roos, Stockbreite 3, 34233 Fuldatal  

Geschäftszweig: die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen, Finanzierung verbundener Unternehmen sowie verwandte Geschäfte wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.01.2016, um 17:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.  

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2015 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Carsten Koch, Mathias-Brüggen-Str. 80, 50827 Köln, Telefon: 0221 78 88 88 10, Fax: 0221 78 88 88 11.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.03.2016 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

 

der 06.04.2016.

 

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

  •  
zur Person des Insolvenzverwalters,
  •  
zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
  •  
zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  •  
zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  •  
zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 16.03.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.

 

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

 

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

 

 

73 IN 220/15

Amtsgericht Köln, 08.01.2016

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