In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101484 eingetragenen Kamsarmax Bulker Schiffahrts GmbH, Hallerstraße 40, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Frederike Ebert, Herrn Jens-Michael Arndt und Herrn Markus Lange Geschäftszweig: die Verw. d. eig. Verm., im eig. Namen auf eig. Rechnung sowie d. Erwerb, d. Veräußerung u. d. Betrieb v. Seeschiffen, insbes. Massengutschiffen u. d. Beteiligung als phG an solchen Unternehmen usw. ist am 19.07.2018, um 14:35 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hendrik Gittermann, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 271/18
Amtsgericht Hamburg, 19.07.2018
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