Die Schließung von offenen Immobilienfonds ist seit der Finanzmarktkrise leider keine Besonderheit mehr.
Aktuell stellen sich die Fondsanleger des KanAm grundinvest folgende Fragen:
– Was bedeutet die Fondsschließung für mich?
– Was kann ich nun tun?
Die Verbraucherzentrale Bayern bietet betroffenen Anlegern eine persönliche Beratung in München an, in der die rechtlichen Möglichkeiten geprüft und Handlungsoptionen aufgezeigt werden.
Zum Hintergrund:
Der KanAm grundinvest ist ein offener Immobilienfonds, der in Immobilien investiert, die überwiegend in den Metropolen Europas und in den USA gelegen sind. Die Fondsgesellschaft KanAm Grund mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 2000 gegründet. Der Fonds musste zuletzt die Anteilsrücknahme im Mai 2011 aussetzen. Er wurde somit geschlossen.
Die Hoffnung in diesem Mai den Fonds wieder zu öffnen, hat sich nun endgültig zerschlagen. Am 29. Februar 2012 hat die Fondsgesellschaft den Fonds unwiderruflich mit Wirkung zum 31.12.2016 gekündigt. Bis dahin wird der Fonds liquidiert, das heißt, die Immobilien werden veräußert.
Die erste Auszahlung der Veräußerungserlöse wird schon zum 2. Quartal 2012 erwartet. Derzeit sind die Anteile noch an der Börse handelbar. Wie lange das noch möglich ist, kann nicht vorhergesagt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
von meinem Vater (2012 verstorben) hatte ich Fondsanteile von KanAm grundinvest geerbt. Sind zum heutigen Zeitpunkt noch Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung möglich?
Vielen Dank für Ihre Information.
Peter Bernhard
Tel. 0177/3300424