Von der Abwicklung des KanAm Grundinvest sind 100.000 Anleger betroffen. Viele haben die Anteile an dem gescheiterten offenen Immobilienfonds erst ab dem Jahr 2006 erworben.
Für sie bestehen gute Aussichten auf Schadenersatz, wenn sie über die erstmals im Jahr 2006 erfolgte Aussetzung der Anteilsrücknahme und die Liquiditätsprobleme des Fonds nicht informiert wurden.
Offene Immobilienfonds sind in der Krise. Zahlreiche Fonds haben die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt, weil ihre Liquidität nicht ausreicht, um ausstiegswilligen Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen.
Immer mehr offene Immobilienfonds werden aufgelöst. Wir vertreten zahlreiche Anleger, die sich an den krisengebeutelten offenen Immobilienfonds beteiligt haben.
Fonds in Auflösung
– Axa Immoselect
Volumen: 2,5 Mrd. Euro
– Degi International
Volumen: 1,6 Mrd. Euro
– Degi Europa
– Morgan Stanley P2 Value
– KanAm US-Grundinvest
– UniImmo Global
Für Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und SEB ImmoInvest, bei denen die Frist zur Wiedereröffnung im Mai 2012 ausläuft, stellt sich nach der Entscheidung zur Liquidation des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest mehr denn je die Frage, ob auch ihre Fonds endgültig geschlossen bleiben und liquidiert werden. Die Aussichten für eine Wiedereröffnung haben sich durch das KanAm Aus nicht verbessert, auch Ihnen droht die Abwicklung. Wie sollen Anleger weiter vorgehen: Die mögliche Liquidation der Fonds abwarten oder Schadenersatzansprüche geltend machen? Abwarten kann zum Verlust von Schadenersatzansprüchen führen.
Eingefrorene Fonds:
– SEB Immoinvest
Volumen: 6,3 Mrd. Euro
– CS Euroreal
Volumen: 6,1 Mrd. Euro
– UBS 3 Sektor Europa
– Axa Immosolutions
– Premium Management Immobilien Anlage
– DJE REal Estate
Das Aus für den KanAm Grundinvest kommt für Branchenkenner nicht überraschend. Auch wenn er mit einem Volumen von 6 Mrd. EUR zu den größten offenen Immobilienfonds gehörte, befand sich der KanAm Grundinvest seit Anfang des Jahres 2006 immer wieder in Liquiditätsschwierigkeiten. „Auf diesen Umstand hätten die Anleger in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen“ stellt Anlegeranwalt Mathias Nittel fest.
Der bundesweit tätige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dessen Kanzlei eine große Zahl von Anlegern des gescheiterten Fonds vertritt, hat in vielen Gesprächen mit Anlegern des KanAm Grundinvest festgestellt, dass in keiner Anlageberatung über die wirtschaftlichen Probleme des Fonds seit 2006 gesprochen wurde. „Die Berater von Sparkassen und Volksbanken haben dieses Thema grundsätzlich ausgespart und ihre Kunden nicht darüber informiert, dass der Fonds bereits Anfang 2006 erstmalig die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte.“ Offensichtlich, so Anwalt Nittel, „hat man hier die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage dem eignen Provisionsinteresse geopfert!“
Aber auch die unterlassene Aufklärung über das erhöhte Risiko, dass der Fonds nicht über ausreichende Liquidität verfügen und daher geschlossen werden müsse, welches spätestens seit Anfang 2006, als der KanAm Grundinvest erstmalig die Anteilsrücknahme ausgesetzt hat, erkennbar war, begründet einen Schadenersatzanspruch der falsch beratenen Anleger. „Der Umstand, dass ein bestimmter Fonds bereits mit Problemen zu kämpfen hat und faktisch zahlungsunfähig war, ist für die Beteiligungsentscheidung des Anlegers von zentraler Bedeutung“, stellt Anwalt Nittel fest.
Gerade über solche Umstände hätte daher im Zuge der Anlageberatung informiert werden müssen. Wurde dies unterlasen, könne man auch von einem zumindest bedingt vorsätzlichen Vorgehen der Bank ausgehen. Verbraucheranwalt Nittel: „Auch für Anleger die in den Jahren 2006 – 2008 den Fonds gezeichnet haben, bestehen daher noch gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.“
Informationsportal für KanAm Grundinvest Anleger (http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html)
Die Anlegerkanzlei Nittel vertritt zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest, CS Euroreal und SEB ImmoInvest sowie anderer offener Immobilienfonds und Immobiliendachfonds und konnte bereits in vielen Fällen außergerichtliche und gerichtliche Lösungen herbeiführen.
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co
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