In den letzten Tagen habe uns einige Anleger angerufen und uns gefragt, „ob man einen Anwalt verklagen kann?“ Zunächst einmal ein klares Ja, denn wenn ein Rechtsanwalt Fehler macht, dann steht er dafür in der Haftung.
Im konkreten Fall geht es um eine Bremer Anwaltskanzlei, die erhebliche Vorschüsse dafür kassiert hatte, um in Sachen PIM Gold eine Vermittlerin aus Leipzig zu verklagen. Der Rechtsanwalt der Vermittlerin hatte aber bereits FRÜHZEITIG darauf aufmerksam gemacht, dass seine Mandantin nicht in der Lage sein wird, die Forderungen dann zu erfüllen, wenn der Kläger gewinnt.
Trotzdem hatte die Kanzlei wohl einige Mandate eingesammelt, geklagt und gewonnen, aber die Vollstreckung lief dann wohl ins Leere, weil genau das eingetreten war, wie vorher den Anwälten schon mitgeteilt. Der Einzige, der hier verdient hat, das ist die betreffende Rechtsanwaltskanzlei. Die hat ihre Kosten natürlich geltend gemacht.
Zudem muss so mancher Anleger, obwohl er gewonnen hat, nun möglicherweise auch noch die gesamten Gerichtskosten übernehmen, denn dafür haftet er für den Fall, dass die Prozessgegnerin diese nicht bezahlen.
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