Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Kann man als Berater Produkte aus dem Hause Timberland Finance usw. noch verkaufen an Anleger? Nein! sagen wir!
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Kann man als Berater Produkte aus dem Hause Timberland Finance usw. noch verkaufen an Anleger? Nein! sagen wir!

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Schaut man sich das ganze Unternehmenskonstrukt „Timberland“ einmal an, dann muss man aus unserer Sicht letztlich zu dieser Einschätzung kommen. Ja, man muss sogar noch einen Schritt weitergehen und sich als Anleger die Frage stellen: „Hat mich mein Berater bei diesen Investments gut beraten?“

Zusammengefasst stehen noch Millionen an Euro an Zahlungen von Anlegern an die Timberland Unternehmen aus. Geld, welches aus unserer Sicht „rausgeschmissen“ wäre, wenn man das noch an die einzelnen Unternehmen weiterleitet.

Jeder Vermittler einer solchen Beteiligung an einen Anleger ist eigentlich dazu aufgerufen, seinen Anleger mit möglichst wenig Schaden aus dem Investment herauszuholen. Warum das Unternehmen insgesamt so „erfolglos“ zu sein scheint, können wir nicht nachvollziehen. Wir kennen die Absichten der dort in der Verantwortung stehenden Geschäftsführer nicht. Die Bilanzen der einzelnen Gesellschaften machen aber nicht unbedingt den Eindruck, als würden die Herren etwas von ihrem Geschäft verstehen.

Natürlich werden hier Anlegergelder „vernichtet“, wenn man den aktuellen Bilanzen der einen oder anderen Gesellschaft Glauben schenken darf. Dass da nicht die Berater/ Vermittler einen Schlussstrich ziehen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Als Berater/ Vermittler bin ich natürlich auch in der Verpflichtung, Investments, die ich an Anleger verkauft habe, ständig zu beobachten, um, wenn ich feststelle, das da etwas schief läuft, meinen Anleger auch warnen bzw. ihm ggf. helfen zu können, aus solch einem Investment heraus zukommen.

Einige Berater gehen diesen Weg wohl derzeit, wie wir gehört haben, denn auch so mancher Anleger scheint derzeit durchaus unruhig zu werden. Das zumindest zeigen Reaktionen, die wir in den letzten Wochen in unsere Redaktion bekommen haben.

Natürlich kann solch eine Beratung auch einmal zu einem wirtschaftlichen Boomerang für den Berater/ Vermittler werden, denn, so wie wir Anlegerschutzanwälte kennen, ist der Berater/ Vermittler deren natürliche Beute, wenn es darum geht, Schadensersatzansprüche für Anleger durchzusetzen.

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