Kantonal Finanz: BaFin ermittelt wegen des Angebots angeblicher Starlink- und Rubrik-Aktien

Published On: Dienstag, 01.10.2024By Tags: , ,

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der vermeintlich in New York (USA), London (UK) und Zürich (Schweiz) ansässigen Kantonal Finanz. Das Unternehmen bietet vermeintliche Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an, unter anderem den Kauf von Aktien der Starlink Inc. und Rubrik Inc. Diese Angebote sind jedoch irreführend, da Kantonal Finanz keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz oder dem Wertpapierinstitutsgesetz besitzt. Zudem liegt kein Wertpapierprospekt vor, wie er für öffentliche Angebote von Wertpapieren nach dem Wertpapierprospektgesetz erforderlich ist.

Die Website kantonalfinanz.com war zuletzt aktiv, und bereits am 22. März 2024 veröffentlichte die BaFin eine Warnung zu diesem Unternehmen.

Häufige Betrugsmaschen mit Aktienangeboten

Immer wieder wird vor Betrugsversuchen gewarnt, bei denen vermeintliche Aktien bekannter Unternehmen angeboten werden. Nach der Zahlung durch den Käufer werden diese Aktien jedoch oft nicht geliefert, und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar. In einigen Fällen existieren die beworbenen Aktien überhaupt nicht.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter empfehlen daher, bei Geldanlagen im Internet besonders vorsichtig zu sein und im Vorfeld gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche zu vermeiden.

Rechtlicher Hintergrund

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nur mit einem von der BaFin genehmigten Prospekt öffentlich angeboten werden. Ohne einen solchen Prospekt verstößt das Angebot gegen die Prospektpflicht gemäß Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung.

Im Rahmen des Prospektbilligungsverfahrens prüft die BaFin lediglich, ob der Prospekt die gesetzlichen Mindestangaben enthält und ob er inhaltlich klar und widerspruchsfrei ist. Eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben oder der Seriosität des Emittenten gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben.

Für die angeblichen Starlink- und Rubrik-Aktien liegt kein von der BaFin gebilligter Prospekt vor. Verbraucher können in der BaFin-Datenbank „Hinterlegte Prospekte“ überprüfen, ob ein Prospekt für ein öffentliches Angebot hinterlegt ist. Zudem können sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen, ob ein Anbieter die notwendige Erlaubnis besitzt.

Hinweis für Anleger:

Anlegerinnen und Anleger werden dringend aufgefordert, bei derartigen Angeboten Eigenrecherche zu betreiben, beispielsweise unter www.investigate.jetzt, um sich vor möglichen Betrugsversuchen zu schützen.

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