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Kanzlei Behm Becker Geßner – denn Sie kennen sich nicht aus – schlechte Beratung?

iblushay (CC0), Pixabay
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Wenn man etwas nicht weiß, dann kann man keine ordentliche Beratung seiner Mandanten durchführen.

Genau das werfen wir Rechtsanwalt David Geßner von genannter Kanzlei vor. Ja wir gehen sogar ein Stück weiter, wir werden in diesem unglaublichen Vorgang sowohl die Berliner Justiz als auch die berufsrechtliche Vertretung für Rechtsanwälte um Prüfung des Vorganges bitten.

Natürlich kann man in Abmahnschreiben frech und dreist sein. Das sind wir gewohnt, aber eine gewisse berufliche Kompetenz in der Sache, worum es in dem betreffenden Sachverhalt geht, die sollte dann doch vorhanden sein. Hier hat Rechtsanwalt David Geßner möglicherweise komplett versagt.

All diesen nun für seine Kanzlei und seine Mandantin anstehenden Ärger hätte sich David Geßner ersparen können, wenn er einfach zum Hörer gegriffen hätte, um mit uns über den Vorgang, der seine Mandantin betrifft, ein klärendes Gespräch zu führen.

Doch weder er noch seine Mandantin haben bis jetzt zu dem Abmahnschreiben mit uns Kontakt aufgenommen. So wichtig kann die Klärung des Vorganges für die Mandantin von Herrn Geßner also dann schlichtweg nicht gewesen sein.

Das Herr Rechtsanwalt David Geßner allerdings dann noch versucht, mit seinen falschen unwahren Behauptungen für die Kanzlei Behm Becker Geßner Geld zu machen, in dem er uns eine Rechnung anbei fügt, ist nicht nur dreist sondern ein Vorgang, den wir nun von der Berliner Justiz überprüfen lassen werden.

Man sollte von Rechtsanwälten so viel Kompetenz erwarten können, dass sie sich zumindest mit den Vorgängen hinreichend auskennen, mit dem sie beauftragt wurden sind.

Alle Dinge, die wir zur Mandantin von Herrn Geßner veröffentlicht haben, sind auch heute noch für JEDEN öffentlich zugänglich. Rufen Sie uns an Herr Geßner, wir erklären Ihnen das gerne, da können Sie noch was lernen.

Trotzdem, das sage ich Ihnen heute schon zu, werden wir uns in der Sache vor Gericht sehen, denn wir wollen natürlich ganz klar bestätigt haben, dass das alles in Ordnung ist, was wir da geschrieben haben.

Auf das Abmahnschreiben selber wird Ihnen dann mein Rechtsanwalt, der weiß wovon er redet, gesondert antworten. Von Ihnen Herr Geßner wollte ich in solchen Vorgängen dann eher nicht vertreten werden, dafür haben sie sicherlich Verständnis.

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