Das ist die Quintessenz die wir aus einer schriftlichen Stellungnahme der Rechtsanwälte an deren Mandanten ziehen. Hier heisst es Zitat: Bei der Abstimmung zu Einsetzung des gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger (vorgeschlagen wurde hier Rechtsanwalt Gloeckner), sollten Sie dessen Einsetzung nicht zustimmen. Die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger macht aus Sicht unserer Kanzlei eigentlich im Insolvenzverfahren keinen Sinn mehr. Die Einsetzung hätte vielmehr vorher, also als die FuBus KG aA noch ihren Geschäftsbetrieb unterhielt, erfolgen müssen und wäre dort sinnvoll gewesen, um ein unabhängiges Kontrollorgan zu Gunsten der Anleger zu haben. Nun im Insolvenzverfahren ist die Einsetzung nicht nötig, da sowohl Insolvenzverwalter als auch Gläubigerausschuss sowieso die vollen Einsichtsrechte haben und eine gesonderte Vertretung der Anleger nicht mehr erforderlich ist. Daher würde die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters der Schuldverschreibungsgläubiger nur zusätzlich Kosten verursachen, ohne das dies einen zusätzlich Nutzen bringen würde. Sollte einen Bestellung erfolgen, müssten dann alle Forderungen der Schuldverschreibungsgläubiger über den gemeinsamen Vertreter abgewickelt werden. das ist zwar der Wunsch von Dr Kübler als Insolvenzverwalter, da er sich dann nur an einen Anwalt wenden muss, juristisch zwingend so Rechtsanwalt Dr. Tintemann ist das aber nicht. Zitat Ende
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