Nun, wer wie die Kanzlei Gröpper Köpke Mandanten über das teure Google adwords akquiriert, der gehört schon zu der Klasse von Anwälten, die auf irgend einem Gebiet ein „großes Rad“ drehen wollen, ob man es dann kann, bleibt dahingestellt. So intensiv können wir doch nicht in Erfolgsbilanzen der Kanzlei Gröpper Köpke Einsicht nehmen. Nun „schlägt das Imperium Gröpper Köpke“ zurück, könnte man einen Artikel benennen, den man uns zur Kenntnis gebracht hat. Da mussten wir doch etwas „schmunzeln“ über soviel Beachtung einer solch renommierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei. Das muss man sich erst mal erarbeiten. Da fühlt man sich richtig geadelt. Danke dafür an die Kanzlei Gröpper Köpke, wo Herr Gröpper das wohl zur Chefsache gemacht hat, wenn man die Artikel richtig liest. Nun Herr Gröpper, wir haben uns im Gegensatz zu Ihnen viel Mühe gemacht, uns alle Unterlagen der EEV AG einmal genau anzuschauen, und ordentlich zu recherchieren. Wir waren nicht auf der Suche nach einer „Sensationsnachricht“, um Mandanten zu akquirieren und übernehmen diese dann ungeprüft. Auch das unterscheidet uns. Wir hoffen natürlich, dass auch Sie solche Daten nicht nutzen. Eigentlich Ehrensache bei einer Kanzlei wie Gröpper Köpke, oder doch nicht? Wir brauchen keine Mandanten über Google adwords, dafür haben wir auch kein Geld. Auch das unterscheidet uns, ein wenig aber wichtig. Hätten Sie seriös recherchiert wie wir, dann hätte es weder den Artikel gegeben noch andere, aber Sie hätten dann sicherlich auch eben mit Mandanten kein Geld verdienen können, und mal ehrlich, wer mit dem teuren Google adwords auf Mandantenakquisition geht, der muss auch sehen, nach kaufmännischen Gesichtspunkten, dass das investierte Geld wieder hereinkommt. Übrigens wir hatten in einer E-Mail zu Beginn der Berichterstattung die Kanzlei Gröpper Köpke auf weitere Berichte im Internet zu dem Vorgang aufmerksam gemacht. Die waren aber möglicherweise nicht so geschäftsfördernd, oder? Nun denn, vielleicht werden Sie irgendwann auch mal ein Freund von diebewertung.de. So oft wie Sie die Seite möglicherweise schon aufrufen, sind Sie sicherlich schon ein Fan – oder nicht? Fans freuen uns genauso wie Freunde. Sie wissen doch „Freunde in der Not gehen hundert auf ein Lot“.
PS: Warum schrieben Sie eigentlich nicht, dass Sie eine einstweilige Verfügung des LG Köln bekommen haben? Übrigens mit Schenk und Schulenberg haben wir auch in Köln vor Gericht gestanden………….und gewonnen. Nun denn, gute Recherche zahlt sich aus. Beide Herren haben wir trotz einer Auseinandersetzung als seriöse Anwälte kennengelernt. Mal ehrlich Herr Gröpper wie viel Unternehmen haben Sie schon abgemahnt?
Kommentar hinterlassen