Das sind die Anwälte mit dem Attachment, hatten wir schon mal. Nun gut Herr Moser, wir befassen uns mal damit. Was ich allerdings nicht verstehe, aber ich bin ja kein Jurist, ist warum kreiden Sie uns zum Beispiel eine Verlinkung zu „Test“ an? Kann ich nicht nachvollziehen.Sie wissen doch genau das dies zulässig ist. Es wäre doch viel einfacher, den Bericht „bei test“ löschen zu lassen, dann würde doch unser Link auf die Seite die sich dort mit Ihrem Mandanten befasst, ins Leere laufen. Vielleicht ist das aber auch rechtlich nicht so einfach gegen“Test“ zu obsiegen.Das mag durchaus sein. Es gibt viele weitere Dinge in Ihren Schriftsätzen, die journalistisch aus unserer Sicht Einwandfrei sind. Das die Ihrem Mandanten nicht gefallen mag sein.Nun wird sich Herr Rasch, Sie kennen ihn ja, sich den Vorgang einmal anschauen, um dann zu entscheiden was zu tun ist. Ich bin da in guten Händen.
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