Jetzt versenden auch Anwälte offenbar schon „Spam Mails“. Unglaublich.
Wir kennen den Versender der E-Mail nicht noch hatten wir je etwas mit dem Versender oder der Kanzlei Mutschke zu tun. Auch das Angebot erscheint uns zweifelhaft, zumindest deshalb, weil man unaufgefordert solche „Massenmails“ versendet.Einen guten Anwalt der Ihnen helfen kann bekommen sie aus unserer Sicht bei der zuständigen Anwaltskammer.Finger weg von solchen „Mandantendfängern über Massen e-mails“.Wir bezweifeln das sie dort gut aufgehoben sind.
Warum sollen Anwälte ihre Dienstleistungen nicht wie andere Unternehmer auch bewerben und anbieten dürfen? Man muss ja nicht darauf eingehen und wird zu nichts gezwungen.
Hatte ebenfalls angefragt wegen Vertretung bei FTI Rückzahlung , in der Werbung heisst es absolut kostenlos, weil FTI im 14 tägigen Zahlungsverzug ist muss FTI die Anwaltskosten zahlen. Bei mir war alles klar, FTI hatte die Rückzahlung komplett anerkannt, es erfolgte aber bis jetzt 4 Wochen noch nichts. Es kam von der Anwaltskanzelei ein wahrscheinlicher Standartbrief , wo man schrieb das hier,alles angeblich unklar wäre und man für 190 € die Vertetung übernehmen würde. Wie gesagt ich hatte alles per Mail die Zusage und Anerkennung von FTI hingeschickt.
Bei dem Kommentar von Ihnen, Frau Mutschke, frage ich mich nun, welcher Mandant das sein mag. Zumal Sie mich mit einer Adresse anschreiben, die bei der Fondbeteiligung garnicht bekannt ist. Schon spannend.
Jetzt warte ich erstmal ab- sollte es nötig sein, werde ich natürlich eine Fachkanzlei beauftragen, allerdings nicht die Kanzlei Mutschke.
Absolut unseriös! Vorsicht vor diesem „Anwaltsbüro“!
ob da die kammer informiert wird oder in china fällt der berühmte sack reis um, egal! die kammer kümmert sich nicht oder nur höchst, höchst selten um ihre mitglieder. krähe – auge usw. am besten ist es in foren gegen diese advokatin dampf zu machen, dann weiß die tante wo karl denselben herholt … nämlich den Most
Bitte dringend die Anwaltskammer informieren. nur so kann diesen Elementen Einhalt gebieten.
Selbstverständlich steht es den Adressaten frei, unser Schreiben durch die zuständige Kammer prüfen zu lassen. Schreiben von uns lagen bereits wiederholt der Kammer zur Prüfung vor, wurden aber bisher noch nie beanstandet.
Von: Nicole Mutschke, Fachkanzlei Mutschke
Darf Mutschke mich privat anschreiben im Namen eines angeblichen Mandanten, den Namen des Mandanten aber nicht nennen?
Eigenwerbung?
Wir kontaktieren andere Anleger nur dann, wenn wir hierzu von einem Anleger mandatiert wurden. Aufgrund unserer Schreiben kommen regelmäßig viele Fragen aus dem Kreis der übrigen Anleger. Deshalb nennen wir als Anwälte in unseren Schreiben unsere Mandanten bewusst nicht namentlich. Erfahrungsgemäß würden sonst nämlich diese Fragen bei den Mandanten direkt auflaufen, obwohl unser Mandat auch umfasst, dass wir die Anfragen der übrigen Gesellschafter für unsere Mandantschaft beantworten. Auf Nachfrage teilen wir aber natürlich gerne mit, wer uns konkret mandatiert hat.
Von: Nicole Mutschke, Fachkanzlei Mutschke