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Kanzlei Schiller&Glostein SGP und die verlorenen PIM Prozesse

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Diebewertung.de: Herr Blazek, Ihre Kanzlei vertritt die meisten ehemaligen PIM Gold-Vermittler. Wie laufen die Prozesse?

Blazek: Sie laufen im Ergebnis noch ganz gut. Sowohl summenmäßig, als auch qualitativ. Wir vertreten rund 70 ehemalige Vermittler bzw. Vermittlungsunternehmen, Stand heute (13. November 2020).

Diebewertung.de: Wie viele Prozesse führen Sie aktuell und mit welchen Ergebnissen?

Es sind bislang rund 60 Gerichtsverfahren, in 10 haben wir mündlich verhandelt. Wir haben in drei Verfahren gewonnen, in zwei Verfahren verloren und im Übrigen einige gute Vergleiche geschlossen nach Erörterung der Sach- und Rechtslage (zwischen 2 % und 25 %). Dabei muss ich aber einen Komplex bzw. Klagen gegen eine Mandantin ausnehmen, weil er in jeder Hinsicht besonders ist.

Diebewertung.de: Aktuell wird besonders über ein Verfahren vor dem Landgericht Leipzig berichtet. In diesem Pilotverfahren habe eine ehemalige Vermittlerin verloren. Stimmt das?

Blazek: Das ist dieser besondere Komplex, und das stimmt. Damit wirbt insbesondere die Kanzlei aus Bremen, die das Urteil und ein weiteres erstritten hat. Es handelt sich übrigens um dieselbe Kanzlei, deren Mandanten bereits einmal in Stuttgart und einmal in Ravensburg gegen unsere Mandanten verloren haben, weil es sich – mit leicht unterschiedlichen Begründungen – jeweils um die falschen Beklagten handelte.

Im letzteren Fall deshalb, weil die PGD GmbH auf dem Antrag als Vermittlerin ausgewiesen war. Aber darüber berichtet die Kanzlei aus Bremen natürlich nicht so gerne. Alle Entscheidungen sind dabei noch nicht rechtkräftig.

Zu Leipzig: Gegen diese Mandantin bzw. ehemalige Vermittlerin wird eine Unzahl von Ansprüchen von zwei Kanzleien geltend gemacht, die nicht erfüllt werden können. Darauf wurden die Kanzleien vor Klageerhebung auch hingewiesen. Daran ändern auch die Versuche nichts, diverse Medien mit dieser Erfolgsmeldung zu beschicken. Es handelt sich im Hinblick auf die Mandantin um einen Scheinerfolg. Die Urteile taugen lediglich zur weiteren Mandatswerbung.

Diebewertung.de: Sind Ihre Mandanten eigentlich haftpflichtversichert?

Blazek: Um auch einmal mit diesem Vorurteil aufzuräumen: Sind sie grundsätzlich nicht. Es bestand auch keine Versicherungspflicht. Es handelte sich bei den PIM Gold-Käufen weder um eine Vermögenanlage, noch um ein Einlagengeschäft im Sinne des Gesetzes.

 

 

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