Erneut einen siebenstelligen Bilanzverlust innerhalb eines Jahres kann man der nachfolgenden Bilanz entnehmen. Wenn sich das so fortsetzt, muss man sich möglicherweise Sorgen um die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens machen.
Kapilendo AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
BILANZ
AKTIVA
Gesamtjahr/Stand |
Vorjahr |
|
A. Anlagevermögen |
||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
262.955,00 |
135.116,00 |
II. Sachanlagen |
70.615,00 |
51.727,00 |
III. Finanzanlagen |
7.239.438,11 |
2.534.882,76 |
B. Umlaufvermögen |
||
I. Vorräte |
63.040,00 |
0,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
262.297,99 |
57.154,00 |
III. Wertpapiere |
371.207,31 |
0,00 |
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
548.406,80 |
100.284,77 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten |
74.071,04 |
7.991,59 |
Summe Aktiva |
8.892.031,25 |
2.887.156,12 |
PASSIVA
Gesamtjahr/Stand |
Vorjahr |
|
A. Eigenkapital |
||
I. Gezeichnetes Kapital |
140.097,00 |
89.288,00 |
II. Kapitalrücklage |
11.932.556,13 |
3.419.313,08 |
III. Bianzverlust |
./. 3.736.783,97 |
./. 1.293.225,10 |
B. Zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen |
0,00 |
325.052,05 |
C. Rückstellungen |
134.476,00 |
34.751,00 |
D. Verbindlichkeiten |
348.120,09 |
279.302,09 |
E. Passive latente Steuern |
73.566,00 |
32.675,00 |
Summe Passiva |
8.892.031,25 |
2.887.156,12 |
ANHANG
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kapilendo AG, Berlin, zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Bestimmungen der §§ 266 ff, 275 ff HGB und der Satzung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Aktiengesetzes beachtet.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 165539 seit dem 12. März 2015 eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 und 266 Abs. 1 HGB wurde teilweise kein Gebrauch gemacht.
Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Von den Erleichterungen gem. § 326 HGB wurde im Rahmen der Offenlegung Gebrauch gemacht.
2. Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals wurden nicht bilanziert.
Von dem Bilanzierungswahlrecht der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde im Berichtsjahr Gebrauch gemacht.
Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
2.2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
2.2.1. Aktiva
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Abnutzbare Gegenstände des Sachanlagevermögens werden vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis zu EUR 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten und zu Herstellungskosten (Einzel- und Gemeinkosten) angesetzt. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten und mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für das Jahr 2018 darstellen.
2.2.2. Passiva
Das gezeichnete Kapital wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Dezember 2016 von EUR 89.288,– um EUR 50.809,– auf EUR 140.097,– erhöht und die Satzung abgeändert in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals). Die Eintragung der Kapitalerhöhung erfolgte am 16. Januar 2017. Das Grundkapital ist in 140.097 Stück auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien in Form von Stammaktien, eingeteilt.
Die Kapitalrücklage wurde im Berichtsjahr im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Zahlung eines Agios in Höhe von EUR 3.507.000,– und im Wege von Sacheinlagen in Höhe von insgesamt EUR 5.006.243,05 auf EUR 11.932.556,13 erhöht.
Die Rückstellungen sind mit dem Betrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtsprinzips in Höhe des bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Passive latente Steuern wurden auf Grund der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens angesetzt.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB, die nicht auf der Passivseite ausgewiesen sind, bestehen zum 31. Dezember 2017 nicht.
3. Sonstige Angaben
3.1. Mitglieder der Geschäftsführung
Dem Vorstand gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
– Herr Christopher Grätz, Kaufmann, Berlin, und
– Herr Ralph Pieper, Finanzkaufmann, Berlin.
Die Herren Christopher Grätz und Ralph Pieper sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Geschäftsjahr folgende Mitglieder an:
– Herr Andreas Leckelt, Kaufmann, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats),
– Herr Ralf Wohltmann, Direktor des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R, Berlin (seit 16. Januar 2017),
– Herr Emmerich G. Kretzenbacher, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand, Hamburg (seit 28. Juli 2017),
– Herr Robin Frenzel, Kaufmann, Hamburg (bis 28. Juli 2017), und
– Herr Stefan Schütze, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main.
3. 2. Arbeitnehmerzahl
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug ohne die beiden Vorstände 23 (Vj. 10).
31.3. |
30.6. |
30.9. |
31.12. |
Durchschnitt |
|
Arbeitnehmer |
17 |
23 |
24 |
26 |
23 |
3.3. Bilanzverlust
Der Bilanzverlust beinhaltet einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 1.293.225,10.
3.4. Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Bilanzverlust in Höhe von EUR 3.736.783,97 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
3.5. Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB setzt sich wie folgt zusammen:
EUR |
|
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens |
243.796,00 |
./. passive latente Steuern auf die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens |
./. 73.566,00 |
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre |
170.230,00 |
Berlin, den 06. März 2018
gez. Christopher Grätz und Ralph Pieper (Vorstände)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. April 2018
Kommentar hinterlassen