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Kapitulation des Gerichtes?

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Es war doch irgendwie eine Überraschung. Am 90. Verhandlungstag wurde das Verfahren gegen die Angeklagten in dem Grüezi Schrottimmobilienprozess vorzeitig ohne Urteil beendet. Gegen Zahlung einer Geldbuße werden die Verfahren gegen alle Angeklagten eingestellt.
Für die zahlreichen Geschädigten der Grüezi dürfte dies höchst unbefriedigend sein und mancher mag Zweifel am Rechtsstaat bekommen. Wurde doch der ganze Prozess 2014 mit einer großen Razzia begonnen. Ein Teil der Angeklagten wurde bereits im Mai 2014 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Den Angeklagten wurden Nötigung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung und verbotene Kreditgeschäfte vorgeworfen. Das Ganze  sollte als banden- und gewerbsmäßiger Betrug vollzogen worden sein, so hieß es in der Anklageschrift. Eine geschickte Verteidigung nutzte jede Gelegenheit, um die Anklagepunkte zu entkräften. Die Beendigung am 90. Verhandlungstag ist insofern auch überraschend, weil insgesamt doch 94 Verhandlungstage vorgesehen waren.

Spätestens seit dem Tod eines des mitangeklagten Marian B. hatten Beobachter den Eindruck, dass die übrigen Angeklagten jede Gelegenheit nutzten, ihm die Gesamtschuld anzulasten.

„Wir haben die Aktivitäten beim Vertrieb der Grüezi Immobilien über Jahre beobachtet“, meint dazu Anlegeranwalt Jochen Resch, „was ich aus unzähligen Gesprächen mit den Käufern der Grüezi Immobilien gehört habe, ist nicht in Übereinstimmung zu bringen mit dem derzeitigen Ausgang des Strafprozesses.“

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